Jetzt muss ich es mal genau wissen

  1. Niemand behauptet, dass der Anschluss von einem Elektroherd
    unter diesen Paragraphen fällt.

Das war aber eine der wesentlichen Fragen, siehe…

wenn ich beispielsweise einen blöden Elektroherd anschließen

Oder wolltest du gar nicht auf die Fragen antworten?

Gruß
Stefan

Oder wolltest du gar nicht auf die Fragen antworten?

Er wollte wissen, was er darf und was nicht.
Das weiß er nun.
Vor allem hat er keine Mutmaßungen gesucht sondern so etwas wie einen Paragraphen einer Verordnung mit Gültigkeit für alle deutschen Tarifkunden.

Ich werde mich an einer weiteren Diskussion um Gültigkeit, Anwendbarkeit und Auslegung dieser Verordnung nicht beteiligen.

Ich bin niemand, der jeden Wortlaut einer Verordnung jederzeit zu 100% erfüllt. Ich nehme auch Anlagen ab, wo Laien gearbeitet haben.
Und wenn jemand eine Steckdose zusätzlich installiert hat, bin ich noch nie beim VNB Petzen gewesen.
Was soll das auch.

Gegenüber einem Vermieter habe ich allerdings schon mit der Abschaltung einer Anlage gedroht. Da Bestand Lebensgefahr und der Kerl kam mit einer rassistischen Antwort.

Hallo Fragewurm,

Ich bin niemand, der jeden Wortlaut einer Verordnung jederzeit
zu 100% erfüllt. Ich nehme auch Anlagen ab, wo Laien
gearbeitet haben.
Und wenn jemand eine Steckdose zusätzlich installiert hat, bin
ich noch nie beim VNB Petzen gewesen.
Was soll das auch.

Es ist ja auch nicht der eigentliche Sinn der Vorschriften, petzen zu gehen.

Eigentlich geht es ja „nur“ darum, dass Installationen, entsprechend dem aktuellen technischen Wissen, sicher sind.

Bei jemandem mit dem entsprechenden Fähigkeitsnachweis, geht man davon aus, dass er weiss wie er das sicherstellen muss.
Bei Laien ist das einhalten von Vorschiften manchmal eine reine „Glückssache“.

Wenn ein Laie etwas erstellt und es jemand mit der entsprechenden Berechtigung kontrolliert, geht rechtlich die Verantwortung auch auf denjenigen über, welcher das Ganze abgenommen hat. Gut, eine entsprechend vorschriftsmässige Kontrolle umfasst dabei eigentlich auch, dass man alle Dosen öffnet und z.B. die richtige Verwendung der Aderfarben überprüft. die reine elektriche Messung besagt darüber ja nichts aus.
Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen ja auch innerbetrieblich üblich, wenn der Stift oder ein Hilfselektriker arbeiten ausführt…

MfG Peter(TOO)

Hallo,

lange nix voneinander gehört…
Ich wollte nur vermelden, das ich zu DDR-Zeiten Nachrichtentechniker gelernt habe, da war der 1000V-Schein Prüfungsbedingung. Biste sicher, das das ein Fernmelder heute nicht mehr braucht/hat?

Gruß,
Jaku

Aber Hallo,
Hallo Jaku,
du alter Audioesoteriker :wink:

Habe doch kürzlich woanders auch schon ein Posting von Dir
gelesen und mir überlegt ob Du das wohl bist ?

lange nix voneinander gehört…

Ja, ist doch aber nicht meine Schuld ? Hast Du 5 Jahre Urlaub
gemacht oder bist’e beim Musikhören eingeschlafen ?

Ich wollte nur vermelden, das ich zu DDR-Zeiten
Nachrichtentechniker gelernt habe, da war der 1000V-Schein
Prüfungsbedingung.

Hast’e Glück gehabt. Ausbildungen sind halt unterschiedlich.

Biste sicher, das das ein Fernmelder heute nicht mehr braucht/hat?

Keine Ahnung, aber das hängt womöglich auch davon ab, wo man
lernt, also ob in einem kleinen Betrieb oder bei der Telekom
oder auch überbetrieblich usw.

Gruß Uwi

Hallo Uwi,

du alter Audioesoteriker :wink:

immer am lästern wie…

Habe doch kürzlich woanders auch schon ein Posting von Dir
gelesen und mir überlegt ob Du das wohl bist ?

meinste mich gibts doppelt…nnnööö!

Ja, ist doch aber nicht meine Schuld ? Hast Du 5 Jahre Urlaub
gemacht oder bist’e beim Musikhören eingeschlafen ?

Du ahnst es sicher, der Stress im öffentlichen Dienst…
Man liest sich!

Jaku

Es ist ja auch nicht der eigentliche Sinn der Vorschriften,
petzen zu gehen.

Ich will damit nur klar stellen, dass ich hier nur den Text einer Verordnung wiedergegeben habe. Ob ich 100% hinter dem Wortlaut stehe ist eine ganz andere Frage.

Wenn ein Laie etwas erstellt und es jemand mit der
entsprechenden Berechtigung kontrolliert, geht rechtlich die
Verantwortung auch auf denjenigen über, welcher das Ganze
abgenommen hat. Gut, eine entsprechend vorschriftsmässige
Kontrolle umfasst dabei eigentlich auch, dass man alle Dosen
öffnet und z.B. die richtige Verwendung der Aderfarben
überprüft. die reine elektriche Messung besagt darüber ja
nichts aus.

Ich „betreue“ momentan einen Häuslebauer mit elektrischem Grundwissen.
Ich soll die Abnahme machen und Zähler/Verteilerschrank installieren.

Ich habe mir - schriftlich - zusichern lassen, dass ich die Installation und Abnahme nur durchführen werde, wenn ich im Rohbau die Installation prüfen kann. Also vor dem Verputzen.

Hatte nicht mal ne Baumarktkette ein „1-Familienhaus-Paket“ angeboten, wo die Abnahme eines örtlichen Elektrikers für deutlich unter 100€ angeboten wurde?
Wie sowas aussieht kann man sich ja vorstellen.

Du kanst jederzeit und ohne Steine in den Weg gelegt zu
bekommen, z.B. den Meister machen.

Das war ein guter (schlechter) Scherz…

…ich habe den Meister…

Gruß
JK