Jobcenter lehnt Umschulung ab

Hallo alle miteinander,

um mein Problem zu beschreiben muss ich ein wenig ausholen. Mein Freund wird jetzt im August arbeitslos, sein befristeter Vertrag läuft aus und wird nicht verlängert. Nun ist er schon seit Anfang des Jahres, seit dem er das weiss mit dem Arbeitsamt in Kontakt und die haben ihm eine Umschulung zum Altenpfleger angeboten, was er auch sehr gerne machen würde. Zur Erklärung: Irgendwann in grauer Vorzeit hat er mal nne Ausbildung zum Maler gemacht is gut zehn Jahre her und dann aber kaum in diesem Beruf gearbeitet. Seit 6 Jahren war er nun Integrationshelfer, waas aber eigentlich kein Beruf ist und somit auch nicht vom Arbeitsamt vermittelbar. Die meinten auch das mit dem Maler ist viel zu lange her…also haben sich alle gefreut dass er im September die Umschulung machen kann. Allerdings kriegt er dann so wenig ALG I, dass er zusätzlich heute noch aufstockendes ALG II beantragen wollte.
Und jetzt kommts: Da sitzt da einer beim Jobcenter und meint, wenn er ALG II bekommt ist das Arbeitsamt nicht mehr für ihn zuständig und dass er vom Jobcenter eine Umschulung bewilligt bekommt kan er gleich mal knicken. Schließlich kommt er ja direkt von aus einem Arbeitsverhältnis. Er hätte für ihn da jetzt auch ne Stelle ls Maler für die nächsten drei Monate.
Jetzt meine Frage: Ist das alles so rechtens? Kann man dagegen irgendwie vorgehen?
Ich bin ja mittlerweile der Meinung er soll auf die hundert Euro verzichten die er von denen bekommen würde und sich lieber irgend einen Nebenjob suchen.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

Stephanie

Hallo Stephanie,

rechtens ist es mit Sicherheit. Über die Vorgehensweise kann man diskutieren.
Mit Blick auf die bevorstehenden Sparmassnahmen dürfte es immer schwerer werden mit einem Abgeschlossenen Ausbildungsberuf eine Umschulung zu bekommen.
Aus meiner Erfahrung bewilligen Jobcenter / ARGEn
kein Umschulung wenn der Betreffende nicht mindestens sechs Monate arbeitslos war oder aus gesundheitlichen Gründen die Umschulung benötigt.

Hallo Zolli,
vielen Dank für deine Antwort.

Ja das seh ich ja auch alles ein, aber ich finde die Kommunikation untereinander, also zwischen Arbeitsamt und Jobcenter so unglaublich. Die einen sagen „Sie finden sowieso keinen Job mehr als Maler“ (mal ehrlich wer will denn auch einen der seit acht Jahren net in dem Beruf gearbeitet hat und auch davor keine zwei Jahre am Stück?). Und außerdem wären sie froh wenn sich jemand freiwillig zum Altenpfleger umschulen lässt die werden nämlich händeringend gesucht (ist auch wirklich so, hab mal im Jobportal vom Arbeitsamt geguckt). Und eigentlich ist ja auch schon alles eingetütet, er hat jemanden bein dem er die Ausbildung machen kann und das Arbeitsamt hat auch schon grünes Licht gegeben. Und jetzt soll das an den hundert Euro scheitern?

Jetzt hat mein Freund morgen erstmal einen „Notfalltermin“ beim Arbeitsamt, mal sehen was das raus kommt.

Stephanie

Hallo Stephanie,

es gibt zwei Dinge die du im Umgang mit diesen Behörden nicht erwarten darfst:

  • Kommunikation untereinander
  • Logisches Handeln

Und ja es kann an den EUR 100,-- scheitern.
Das hängt sehr stark davon ab, wo du lebst und wie flüssig die zuständige Kommune ist.
Das ALG I bzw. die Leistungen der BA werden aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Die Leistungen der ARGEn entsprechen im Wesentlichen denen der früheren Sozialhilfe. Sie werden aus Steuern finanziert und müssen zum grossen Teil von den Städten und Gemeinden aufgebracht werden.
Fazit: wer in einer Stadt mit vielen Arbeitslosen und wenig Einnahmen lebt hat Pech gehabt.
Das ist übrigens nur eine Schilderung der Situation und hat nichts mit meiner Meinung zu tun.
Wenn dein Freund übrigens wirklich nur EUR 100,-- von der ARGE bekommen würde, sollte er wirklich lieber über einen Nebenjob nachdenken.
Bei ALG I darf er EUR 165,-- plus Werbungskosten dazu verdienen.

Grüsse
Frank

hallo, so viel ich weis ist es rechtens. Mit dem ALG II ist nun das jobcenter zuständig. Abmelden würde ich mir überlegen, da eigendlich ja nun auch die Krankenkasse vom Jobcenter bezahlt wird. Also mal in den Bescheiden nachsehen. Er riskiert sonst, den Versicherungsschutz zuverlieren.

hallo, so viel ich weis ist es rechtens. Mit dem ALG II ist nun das jobcenter zuständig. Abmelden würde ich mir überlegen, da eigendlich ja nun auch die Krankenkasse vom Jobcenter bezahlt wird. Also mal in den Bescheiden nachsehen. Er riskiert sonst, den Versicherungsschutz zuverlieren.

das ist jetzt so ne Sachen, er hat da ja den Antrag noch gar nicht gestellt aif ALG II, war heute erstmal da um den abzuholen. Dann dürfte ihm ja eigentlich mit dem Versicherungsschutz nix passieren oder?

Wenn dein Freund übrigens wirklich nur EUR 100,-- von der ARGE
bekommen würde, sollte er wirklich lieber über einen Nebenjob
nachdenken.
Bei ALG I darf er EUR 165,-- plus Werbungskosten dazu
verdienen.

Seh ich genauso, das wären ungefähr 120 Euro was er bekommen würde…und ich finde das ist zwar viel Geld aber das ganz Theater nicht wert wenn man s auch mit „Zeitung austragen“ abdecken kann. Aber warten wir erstmal ab was morgen raus kommt.
Ich versuche optimistisch zu sein :smile:

Hallo Stephanie,

das ist in der Tat eine schwere Frage.

  1. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter (oft auch ARGE genannt) sind zwei unterschiedliche Behörden und wenn jemand aufstockend ALG 2 bezieht ist das Jobcenter zuständig.
  2. Es gibt keinen Anspruch auf eine Umschulung, oder sonst eine Maßnahme.

In wiefern hier Ermessen ausgeübt werden muss und welche Möglichkeiten da bestehen, das kann ich leider nicht sagen, dafür habe ich zu wenig Ahnung davon.

Vielleicht lohnt es sich noch einmal das Gespräch zu suchen, zum Beispiel mit einem Berater, also nicht Vermittler. Ich weiss aber nicht wie vor Ort das Jobcenter organisiert ist, daher kann es sein, dass dieser Weg nicht gegeben ist.

Es tut mir leid, dass ich keine konkreteren Tips geben kann

Gruß Nele

in Sachen Leistungsberechnung hätte ich dir zwar eher helfen können aber ich hier kenn ich mich durch eigene Erfahrungen auch etwas aus! Also erstmal ist die Gewährung einer Umschulung immer eine Ermessensfrage! Das heißt der Bearbeiter entscheidet ob ja oder nein. Nun kommt hinzu, dass es 2 völlig unterschiedliche Behörden sind! Der in der Agentur sagt ja weil er da eher Chancen sieht den Bürger zu vermitteln, der in der ARGE sagt nein, da er ja einen erlernten Beruf hat in dem er arbeiten könnte, da es ja noch offene Stellen gibt! Da muss ich sagen das hat nichts mit gut oder böse zu tun. das Problem bei der Sache ist einfach, dass es mehr ALG II Empfänger gibt als finanzielle Mittel für Umschulungen, also verwendet die ARGE diese Gelder natürlich erstmal für die die eine Umschulung dringend benötigen, da sie z.B. nicht mehr in dem Job arbeiten können/dürfen, den sie erlernt haben, und das ist bei deinem Freund bestimmt nicht der Fall deswegen wird bei Ihm gespart. Klingt hart ist aber denk ich nachvollziehbar! Zumal ihm ja auch gleich eine Stelle angeboten werden konnte! Das er als Maler kaum gearbeitet hat ist dabei relativ unrelevant, er hat einen Facharbeiter und was sich in den Jahren geändert hat kann er sich ja in Schulungen aneignen, welche wiederum der Arbeitgeber zahlen würde wodurch der ARGE wiederum keine Kosten entstehen! Von daher ja es ist leider rechtens! Ich würde dir gern etwas anderes sagen tut mir leid! Eine Möglichkeit wäre ja noch, die Umschulung zu beginnen und dann ALG II zu beantragen, die werden sicherlich keine laufende Maßnahme abbrechen! Ein Versuch wärs wert!

Hallo ,

> Da sitzt da einer beim Jobcenter und meint,
> wenn er ALG II bekommt ist das Arbeitsamt nicht mehr > für ihn zuständig

Das ist wahr… dann bekommt er einen „Kundenberater“ der ARGE, ist theoretisch das selbe wie vorher nur eine andere Person…

> und dass er vom Jobcenter eine Umschulung bewilligt
> bekommt kan er gleich mal knicken.

Das kann er gar nicht entscheiden. Ich würde es drauf ankommen lassen…

> jetzt auch ne Stelle ls Maler für die nächsten drei > Monate.

Er soll mit dem Mitarbeiter einen Deal machen. Er bewirbt sich auf die Stelle. Bekommt er die (was ich aufgrund der fehlenden Berufserfahrung nicht glaube) dann wird nach 3 Monaten umgeschult.
Wenn er die Stelle nicht bekommt, bekommt er die Umschulung sofort, damit er schnell wieder arbeiten kann.

Aber das alles schriftlich festhalten lassen und vom Amt unterschreiben lassen… Sonst haben die gerne mal Alzheimer…:wink:))

> Jetzt meine Frage: Ist das alles so rechtens?

Ja leider… Die können ihm die Stelle anbieten. Bewirbt er sich dann nicht, gibts Abzüge.
Ich würde in die Bewerbung sofort reinschreiben das keine Berufserfahrung vorhanden ist und man zuletzt vor xxx Jahren mal als Maler tätig war.
Das ist rechtens weil es ja die Warheit ist. Auf diese Aussage hin kann das Amt keine Sanktionen ausprechen.

> hundert Euro verzichten die er von denen bekommen
> würde und sich lieber irgend einen Nebenjob suchen.

Wäre auch eine Lösung, aber… Dann ist er aber nicht Krankenversichert…

Viel Glück

> hundert Euro verzichten die er von denen bekommen
> würde und sich lieber irgend einen Nebenjob suchen.

Wäre auch eine Lösung, aber… Dann ist er aber nicht
Krankenversichert…

Dazu hab ich jetzt nochmal ne Frage. Wieso ist er dann nicht krankenversichert? Ich meine wenn er erst gar keinen Antrag beim Jobcenter stellt bleibt er doch rein theoretisch weiter beim Arbeitsamt oder? Bloß weil er einen Anspruch auf Alg II hätte muss er doch da keinen Antrag stellen, können die ihn doch nicht dazu zwingen. Und dann wäre er doch weiter beim Arbeitsamt versichert. Oder hab ich da nen Denkfehler? Bisher hat er beim Jobcenter noch keinen Antrag abgegeben.

Vielen Dank schonmal

Stephanie

Er bekommt erst ALG I (Arbeitslosengeld) bis zu einem bestimmten Datum. Wenn ALG I ausläuft hat er keine Krankenvericherung mehr, ausser er beantragt ALG II (Hartz IV)
Beantragt er kein Hartz IV ist er nicht Krankenversichtert. Er kann sich dann privat versichern aber das ist teuer (ca. 280-400 Eur / Monat)

Bei Fragen, melden…
Schönen Abend noch
Gruß Andreas

Jetzt ich nochmal :smile:

Der vom Arbeitsamt hat gemeint das ist eine Maßnahme bei der er die vollen drei Jahre der Umschulungsdauer ALG I bekommen würde, weil das ja über deren Bildungsgutschein läuft…Dann müsste das doch aber so laufen oder?

Bin schon ganz verwirrt, wir warten erstmal das Gespräch morgen ab, vieleicht sind wir dann schlauer

Grüße
Stephanie

Hallo ,

Der vom Arbeitsamt hat gemeint das ist eine Maßnahme bei der
er die vollen drei Jahre der Umschulungsdauer ALG I bekommen

Das stimmt so nicht. ALG I läuft eine bestimmte Zeit. Dann gibts nichts mehr. Das kann auch kein Mitarbeiter länger laufen lassen da es im Gesetz so festgelegt ist.

würde, weil das ja über deren Bildungsgutschein

Dann bekommt er anderes Geld… ich weis jetzt nicht wie das heist…

> :Bin schon ganz verwirrt, wir warten erstmal das
> Gespräch :morgen ab, vieleicht sind wir dann schlauer

Ganz wichtig! Alles genau schriftlich geben lassen. Auch wieviel Geld es gibt… ganz wichtig ! Sonst haben die es „so“ nicht gesagt und haben einen Anfall von Alzheimer

Viel Glück

Grüße
Stephanie

Hallo Stephanie,

ja, es ist richtig. sobald er durch HartzIV-Antrag Jobcenter Kunde ist, ist das Arbeitsamt gar nicht mehr zuständig für die Vermittlung!

Im Grunde ist das Rechtens was Du beschreibst. Denn er muss mindestens 1/2 Jahr arbeitslos und nicht vermittelbar gewesen sein, bevor erüberhaupt die Förderungsvoraussetzungen für Jobcenter-Umschulungen erfüllt!
Zudem gibt es im Regelfall in seinem Beruf ja Stellen: Er kann zunächst als Malerhelfer zu einer Zeitarbeitsfirma vermittelt werden. Dort kriegt er einen nicht so guten Lohn, dafür aber Berufserfahrung. Somit ist das vorrangig…und darus ergibt sich meines Erachtens wirklich…dass er die Umschulung vom Jobcenter erstmal knicken kann.
Das JC zahlt im Regelfall nur Umschulungen wenn mindestens 1-2 Jahre keine Vermittlung gelungen ist. Zudem sind die Haushaltskassen leer und die Mitarbeiter der meisten Argen sind angehalten möglichst sparsam mit Fortbildungen umzugehen…

Und außerdem steht bei HartzIV „Vermittlung um jeden Preis“ im Vordergrund! Also auch absolut berufsfremd. ZIel vom Jobcenter ist vorrangig Leistungsvermeidung.
nicht Weiterentwicklung der Beruflichen Karriere. Das heisst: wenn sie einen Job bei Mac Donalds haben muss er auch den machen. Will er das nicht, kann die LEistung gekürzt werden.

Falls die Umschulung wirklich vom Arbeitsamt bezahlt wird würde ich wirklich lieber auf das Geld vom JC verzichten! Antragstellung ist dort ja freiwillig.

Gruß Gwenhyfar

Hallo Stephanie,

es ist richtig das dein Freund sobald er ALG II beantragt, auch wenn es nur um eine Aufstockung geht, seinen Ansprechpartner in der ARGE hat. Und der ALG I-Bereich nicht mehr für ihn zuständig ist.

Also, m.M. nach hat er zwei Möglichkeiten:

  1. Er nimmt das wenige ALG I und macht die Umschulung, dann hat er natürlich keine Zeit für einen Nebenjob, kann aber vielleicht Wohngeld bei der Stadt beantragen.

  2. Er lässt sein ALG I mit ALG II „aufstocken“ und hat Zeit für einen Nebenjob…

Finanziell gesehen ist die 2. Variante wahrscheinlich besser, aber in Hinsicht auf seine berufliche Zukunft ???

Beim ALG II ist alles an Fristen gebunden. Wenn er lange genug „geharzt“ hat, hat er Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Wielang die Frist dafür ist bekommst du bestimmt raus.

Will er denn noch als Maler arbeiten? Vielleicht kann er ja mit Hilfe des Bildunggutscheines eine Quali in dieser Richtung machen, um auf den neusten Stand zu kommen.

Das ist, denke ich, sinnvoller als etwas völlig Neues anzufangen - und ich könnte mir vorstellen, dass er dafür eher „offene Ohren“ bei der ARGE findet.

Aber, wie gesagt, die FRISTEN…

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

FG aus LE von mg6358

Hallo Stephanie,

ich fange mal hinten an:

  • Nebenjob: da kann er ja bis 165 EUR dazu verdienen, kommt also besser als bei ergänzenden Hartz IV. Aber: Er muss die Zeit auch leisten, d.h., er hat weniger Freizeit, Zeit für Familie, … Hartz IV ist geschenkt.

  • Ja, es ist rechtens, aber nicht nachzuvollziehen (s.u.). Rechtsmittel: Beschwerde an den Gruppenleiter oder Einspruch gegen die Entscheidung

  • Stelle als Maler: Na, das ist ja wohl das einfachste Ding der Welt, den Arbeitgeber zu überzeugen, dass man zwei linke Hände hat - aber er muss da hingehen. Die meisten winken schon ab, wenn sie hören, dass er so lange nicht im Beruf gearbeitet hat.

  • Umschulung gestrichen: Nur weil er ergänzendes Hartz IV bekommt, ist er ja nicht automatisch aus dem ALG I (und somit Jobcenter) raus und nur die ARGE für ihn zuständig.

Was würde ich machen:

  1. Beim Vorstellungsgespräch / Probearbeiten mich dumm anstellen. Aber NIE sagen, dass ich etwas anderes habe und nicht als Maler arbeiten will !!!

  2. Beschwerde gegen Ablehnung Umschulung oder Termin beim Gruppenleiter

  3. mir potentiellen Arbeitgeber aus dem Pflegebereich suchen und mir einen (filtive) Absichtserklärung geben lassen, dass die mich nach meiner Ausbildung übernehmen würden, wenn ich die positiv abschließe. (Ggf. auch, dass ich mein Praktikum bei denen machen kann.) Einfach mal eine Zeitung aufschlagen, da stehen viele Gesuche nach Plegern drin. Die Absichtserklärung beim Jobcenter vorlegen.

Viel Erfolg

Vielen Dank für eure vielen Antworten.
Ja das mit der Freizeit dann ist so ein Problem aber immer noch besser als dann das ganze Theater mit dem Jobcenter mitzumachen denke ich. Weil wie schon gesagt, an die bist du dann gebunden. Außerdem hab ich vor nächstes Jahr wenn ich mit dem Studium fertig bin mit meinem Freund zusammen zu ziehen (wohnen jetzt noch in verschiedenen Städten) und dann nehm ich mal an fällt er sowieso wieder bei denen raus zwecks Bedarfsgemeinschaft und so.
Naja erstmal abwarten was heute Nachmittag raus kommt, er will auf jeden Fall irgendwas schriftlich von denen haben dann.
Vielen Dank nochmal
Stephanie

Hallo Stephanie,

seit einiger Zeit schon werden Umschulungen oder Anpassungslehrgänge die wirklich was bringen kaum noch genehmigt, noch angeboten.
Wenn dein Freund ALG I bezieht, dann sind das Versicherungsleistungen, für die er auch eine Leistung zu bekommen hat. Ganz selten und mit „leichter“ Überzeugungsarbeit kann es dennoch was werden.
Leider versucht das Arbeitsamt einen sehr schnell abzuschieben und tröstet auf eine „spätere“ Zeit könnte und würde…
Bis dann ALG II folgt und sie (deinen Freund) dich dann wirklich los sind.
Das mit dem Nebenjob suchen ist vielleicht kein so großes Problem. Nur mit dem Finden schon eher.
Und dann kommt es noch auf die Bezahlung drauf an. Je nach dem wird sich dann der Verdienst der Nebentätigkeit (geringf. Basis) gar nicht groß sein.

In beiderlei Hinsicht. Erst gibt es einen geringen Stundenlohn der nahezu zu einem großen Teil mit dem ALG II verrechnet wird. Und ein Rest geht dann noch für die Fahrt etc. drauf.
Da dein Freund aber Krankenversichert sein sollte, kommt er von der ARGE und den dortigen Verhältnissen nicht los.
Ein Tipp: Wenn dein Freund ein geringf. Beschäft. anfängt, soll er versuchen, nur kurz über 100 € regelmäßigen Lohn und ein Arbeitszeitkonto zu vereinbaren. Das macht sich besonders bemerkbar, wenn die Einsatzzeiten mal die 400 € ausschöpfen sollten und dann wieder mal nur „10 €“ sein würden.
Im ersten Fall bleibt 160 € übrig von dem dein Freund noch Fahrtkosten etc. bezahlen muss. Vom 2. Fall werden 90 € „verschenkt“ da er ein Freibetrag ist.
Warum etwas über 100 € Verdienst vereinbaren und dann freiwillige Renterversicherungsbeiträge davon bezahlen.
Weil dann knapp unter 100 € (Freibetrag bei ALG II Bezug) dein Freund und die nötigen Jahre an Anwartschaft aufbaut. Und fast genau so wichtig. Bereits nach einem Jahr ALG I Bezug bekommt er ALG II und somit im Allgemeinen keine sogenannten Reha-Maßnahmen z. Bsp. nach einer schweren Operation.
Muss so nicht sein, wird aber meißt so gehandhabt.
Denn sein den Kürzungen im sozialen Bereichen werden für ALG II Bezieher keine Rentenversicherungsbeiträge mehr an die Rentenkasse abgeführt. Mit eben solchen Auswirkungen.

Das Positiver ist auch noch, die ARGE verrechntet sich nicht ständig mit den unterschiedlichen Lohnhöhen. Er kann sich auf regelmäßig 100 € „Zusatz“ einstellen, wenn mal die Arbeit knapp wird wird er nicht gleich entlassen, wenn doch länger andauert hat man etwas mehr Zeit was Neues zu finden und mit das Wichtigste, man steckt deinen Freund nicht in irgenwelche AGH oder einfach gesagt 1 € Jobs, wie z. Bsp. Straßen fegen und Hundekot aufsammeln.

Viele Grüße

Auch für die Bedarfsgemeinschaft gibt es Lösungen.

Bindung an das Jobcenter? Wenn ihr zusammenzieht, dann kann er sich immer noch bei denen abmelden.

Viel Erfolg.