Begriffsdefinition
Hallo
Das kommt darauf an, welches Staatsangehörigkeitsgesetz auf
dich anwendbar ist. Im Falle Deutschlands haben wir dann eine
Kongruenz von Volkszugehörigkeit „deutsch“ und
Staatsangehörigkeit „deutsch“.
Jetzt verursachst du aber deinerseits eine Verwirrung der Begriffe. In Deutschland gibt es keine Kongruenz von Volks- und Staatsangehörigkeit.
„Volk“ ist ist kein juristischer Begriff und t auch kein ethnologischer Begriff.
Im Grunde ist er nicht eindeutig definiert.
Ich habe nicht alle Beiträge zu diesem Problem durchgearbeitet, darum falle ich vielleicht hinter bereits erreichtes zurück, aber nach meinem Verständnis bezeichnet Volk doch ein Gruppe mit idealerweise gemeinsamer Sprache, Kultur und Ethnie.
Dabei gibt es defacto je größer wir ein Volk annehmen eine zunehmende Abweichung von diesem Ideal und damit eine Unschärfe zu den Rändern hin. So kann es etwa auch Volksangehörige geben die einer anderen Ethnie angehören (z. B. adoptierte Kinder, oder akulturierte Zuwanderer) oder auch Volksangehörige, die eine andere Sprache sprechen (z. B. die Friesen in D. oder auch Kinder, die im Ausland mit dortiger Landessprache als Muttersprache aufwachsen).
Wenn aber mehrere der genannten Kriterien wesentlich beeinträchtigt sind, kann man m. E. nicht mehr von einem Volk sprechen.
Von daher habe ich auch Schwierigkeiten alle Juden der Welt als ein Volk aufzufassen, da im Grunde keines der Merkmale durchgängig gegeben ist.
Gruß
Werner