Hi allerseits
nochmals habe ich gerade gelesen, dass unsere „Top Elite“ in Berlin einen „Judenstern“ (in Form eines speziellen Reisepasses/ausweises) für Islamisten beschlossen hat, welcher einhergeht mit einem Ausreiseverbot (Pass/Ausweisinhaber darf Deutschland nicht verlassen).
Kann mir mal ein Rechtsgelehrter hier erklären, nach welchen §§ das für (insbesondere ansonsten nicht strafrechtlich aufgefallene) Personen in Deutschland überhaupt zulässig ist?
Und gab es nicht bisher eine besondere Regelung im deutschen Recht, dass etwas, was nicht wirklich überprüft werden kann, auch nicht zulässig ist?
Gruss
S.