Jüdischer Extremist erschießt vier Araber

Soll man das nun bedauern oder begüßen, wenn die Medien
jüdische Rechtsanwälte und Bankiers nicht mehr jüdische
Rechtsanwälte und Bankiers nennen?

wenn das jüdischsein irgendwie relevant ist - warum
nicht? es könnte ja sein, daß jemand aus religiösem fanatismus
millionen bei einer bank unterschlägt oder als anwalt krumme
dinger dreht, um kach (verbotene religiös-rechtsextreme
gruppierung in israel) zu unterstützen.
dann wäre das dasselbe
wie der fanatiker, der vier araber erschossen hat.

Ich denke, wir verstehen uns hier eigentlich.
Ich weiß nicht, wie hergeholt die Beispiele sind, und ich hatte Elimelech eher so verstanden, als ginge es um Juden in Deutschland.

wenn die
identität aber irrelevant ist und sie wird trotzdem erwähnt,
naja, dann handelt es sich um stimmungsmache à la
nationalzeitung.

So weit bis zur Nationalzeitung braucht man hier wohl nicht zu gehen. Jedenfalls sind mir evangelische oder russisch-orthodoxe Geiger wenig geläufig, im Gegensatz zu jüdischen (die aber im Effekt vielleicht etwas harmloser sind als die rabulistischen Advokaten und die Repräsentanten des raffenden Kapitals).

Grüße
Oranier

Tötung und Kombattanten

Hinrichtung, Töten im Affekt oder in Notwehr, Totschlag,
Erschießung von Kombattanten im Vereidigungsfall sind auch
gezielte Tötungen, jedoch nicht Mord, jedenfals nicht im Sinne
des StrGB.

noch genauer:

Lies bitte meinen Satz genauer. Ich zähle dort Tötungsakte auf, die n i c h t unter die Mord-Definition des StGB fallen, wohin sie im einzelnen auch sonst gehören mögen.
In § 211 des StGB heißt es:
"Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken einen Menschen tötet.

Bezogen auf die gemeingefährlichen Mittel könnte man vielleicht aber im Gegensatz zu meiner ursprünglichen Annahme den Satz „Soldaten sind Mörder“ legitimieren.

sondern ins
kriegsrecht. und hier gilt, daß jeder angriff, auch der
tödliche natürlich, auf kombattanten durch kombattanten
legitim ist. das beinhalten auch die anführer der jeweiligen
kombattanten. ob „verteidigung“ oder nicht ist völlig egal.
das kriegsrecht wertet nicht die legitimität eines krieges an
sich, sondern beurteilt einzelne kriegshandlungen.

Es würde mich interessieren, woher du diese Bestimmungen des „Kriegsrechts“ hast. Könntest du die hier näher ausführen und zitieren?

Grüße
Oranier

Moin,

Mord (das gezielte Töten eines Menschen),

Naja, ich möchte die Prozedur zwar nicht nochmal, aber:
Hinrichtung, Töten im Affekt oder in Notwehr, Totschlag,
Erschießung von Kombattanten im Vereidigungsfall sind auch
gezielte Tötungen, jedoch nicht Mord, jedenfals nicht im Sinne
des StrGB.

Genau hier sind wir an dem Punkt, den ich eingangs „Verrohung der Gesellschaft“ gegenüber „Verrohung des Einzelnen“ nannte. Je umfassender die Gesellschaft die Tötung von Menschen unter bestimmten Umständen billigt, desto verrohter ist sie in meinen Augen. Die Verrohung der Gesellschaft füht im Allgemeinen auch zu einer Verrohung des Einzelnen.

Wenn sich beispielsweise staatliche Organe unter bestimmten Umständen das Töten von Menschen herausnehmen, dann ist es für viele Menschen nicht unbedingt einsichtig, warum der Staat darauf ein Monopol haben sollte. Insbesondere dann, wenn Menschen hier Ungerechtigkeiten empfinden, kann es sehr schnell zur Lynchjustiz und somit zur Verrohung kommen. Das staatliche Vorbild des „ungestraften Tötens“ ist bereits eine gefallene Hemmschwelle.

Mit „Mord“ „Totschlag“ etc. hat dies nicht unbedingt etwas zutun. So gilt das Töten von als feindlich erkannten Menschen zu Kriegszeiten als legitim, dennoch würden mit vermutlich viele zustimmen wenn ich sage, dass eine Gesellschaft selten mehr verroht, als zu Kriegszeiten.

Eine Gesellschaft, die grundsätzlich jedes Töten von Menschen legitimiert könnte nach deiner Definition keine „Morde“ begehen. Trotzdem wäre sie für mich der Gipfel der Verrohung.

Gruß
Marion

somit sind die Unterschiede
zwischen Kairo und Rom vermutlich geringer als die zwischen
Tel Aviv und Naharija

öhm nein.

Nicht ? Ok, war ja nur ne Vermutung :smile:

Gruß
Marion, die da überall noch nicht war.

Moin,

Hinrichtung, Töten im Affekt oder in Notwehr, Totschlag,
Erschießung von Kombattanten im Vereidigungsfall sind auch
gezielte Tötungen, jedoch nicht Mord, jedenfals nicht im Sinne
des StrGB.

Genau hier sind wir an dem Punkt, den ich eingangs „Verrohung
der Gesellschaft“ gegenüber „Verrohung des Einzelnen“ nannte.
Je umfassender die Gesellschaft die Tötung von Menschen unter
bestimmten Umständen billigt, desto verrohter ist sie in
meinen Augen. Die Verrohung der Gesellschaft füht im
Allgemeinen auch zu einer Verrohung des Einzelnen.

Das verstehe ich jetzt so besser und dem pflichte ich durchaus bei.

Wenn sich beispielsweise staatliche Organe unter bestimmten
Umständen das Töten von Menschen herausnehmen, dann ist es für
viele Menschen nicht unbedingt einsichtig, warum der Staat
darauf ein Monopol haben sollte. Insbesondere dann, wenn
Menschen hier Ungerechtigkeiten empfinden, kann es sehr
schnell zur Lynchjustiz und somit zur Verrohung kommen.

Heißt das, du siehst zwischen Todesstrafe und Lynchmorden einen signifikanten Zusammenhang? Hast du dafür irgendwelche empirischen Anhaltspunkte?

Das
staatliche Vorbild des „ungestraften Tötens“ ist bereits eine
gefallene Hemmschwelle.

Mit „Mord“ „Totschlag“ etc. hat dies nicht unbedingt etwas
zutun.

Meinst du hier nun im strafrechtlichen Sinne?

So gilt das Töten von als feindlich erkannten Menschen
zu Kriegszeiten als legitim, dennoch würden mit vermutlich
viele zustimmen wenn ich sage, dass eine Gesellschaft selten
mehr verroht, als zu Kriegszeiten.

Ich würde unbedingt dazugehören.

Eine Gesellschaft, die grundsätzlich jedes Töten von Menschen
legitimiert könnte nach deiner Definition keine „Morde“
begehen.

Mal abgesehen davon, dass dies eine anthropologisch widersinnige Vorstellung ist: Meine Definition von legitimer und illegitimer Tötung deckt sich nicht unbedingt mit der Mord-Definition des StGB, keinesfalls jedenfalls mit der kruden Kriegsrechts-Definition von Datafox, die es jetzt vielleicht ja klingeln hört und mir die entsprechenden Belege liefert.
Aber ich muss ja irgendwo mit der begrifflichen Differenzierung ansetzen. Ich schlage deshalb im folgenden vor, von legitimer und nicht legitimer Tötung zu sprechen.
Gibt es eine solche Differenzierung für dich, oder bist du da radikal pazifistisch eingestellt?
Ich sehe da durchaus, was die Legitimität angeht, einen Unterschied zwischen Angriffs- (eine zusätzliche Problematik wäre hier die Notstandssituation von Befehlsempfängern) und Verteidigungskriegern.

Das geht bei mir so weit, dass ich die Ausstellung „Die Verbrechen der Wehrmacht“, obwohl sie, wie sich in der Auseinandersetzung darum gezeigt hat, politisch nützlich war, dahin kritisiert habe, dass hier im wesentlichen Erschießungen von Geiseln o.ä. dokumentiert wurden, nicht jedoch die Bombardierung, Belagerung und Aushungerung von Leningrad, also die „regulären“ Kriegshandlungen einer Angriffs-Armee.

Trotzdem wäre sie für mich der Gipfel der Verrohung.

Das ist ja wohl keine Frage.

Trotz alledem bleibt für mich die Frage, von der du m.E. vorschnell verallgemeinernd und vergleichend abgelenkt hast:
Ist nicht der Lynchmord ein bedeutenderes Warnsignal für gesellschaftliche Verrohung als der Amokläufer?
Das ist erst einmal nur gefühlsmäßig, aber ich halte solche Amokläufer für durchgedrehte Irre, aber ich habe die schlimme Befürchtung, das trifft auf die Lyncher nicht zu, sondern der wäre auch von anderen braven Passanten gelyncht worden.
Insofern ist für mich der Lynchmord ein besonderes Indiz für Verrohung.

Grüße
Oranier

Kriegsrecht

Es würde mich interessieren, woher du diese Bestimmungen des
„Kriegsrechts“ hast. Könntest du die hier näher ausführen und
zitieren?

http://www.rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager…
http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konvention

gruß
dataf0x

Mit *Absicht* Überfahren ist höchsten in Israel normal

was haben wir gelacht! ohne das gehts nicht, nicht wahr?

Du hast behauptet, sinngemäss : … überfahren … weils normal ist.

Da habe ich gemutmasst, Du sprichst aus Erfahrung.

Die *absichtliche* und vorsätzliche Tötung,
das ist der springende Punkt!

was soll das dann heißen „irgendwann findet man das normal,
daher macht man es selbst“?

Etwas normal zu finden senkt die Hemmschwelle, es zu tun.
Etwas normal zu finden ist kein zwingender Grund es zu tun.

Beispiel:
Nur weil Du es normal findest, dass es Frauen mit Kurzhaarfrisur
gibt, wirst Du nicht *sofort* zum Friseur rennen, oder?

Nick

Es würde mich interessieren, woher du diese Bestimmungen des
„Kriegsrechts“ hast. Könntest du die hier näher ausführen und
zitieren?

http://www.rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager…
http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konvention

Hallo Datafox,

danke für die Links, die mir erst einmal zeigen, worauf du dich überhaupt stützt.
Hier zunächst einmal ein zusätzlicher, differenzierender Link:

http://www.brockhaus.de/index2.html?service/aktuell/…

Nun in diesem Zusammenhang mein Kommentar zu deiner Aussage:

die „Kombattanten“ gehören nicht ins stgb sondern ins
kriegsrecht. und hier gilt, daß jeder angriff, auch der
tödliche natürlich, auf kombattanten durch kombattanten
legitim ist. das beinhalten auch die anführer der jeweiligen
kombattanten. ob „verteidigung“ oder nicht ist völlig egal.
das kriegsrecht wertet nicht die legitimität eines krieges an
sich, sondern beurteilt einzelne kriegshandlungen.

Das ist m.E. eine krude Auslegung, die nur Freunde der Einfachheit zufriedenstellen kann.

Das Kriegsrecht ist ja entwickelt worden und hat entsprechende Regeln entwickelt, um Kriegshandlungen einzugrenzen (z.B. gegenüber der Zivilbevölkerung) und zu „humanisieren“ (Standards zur Behandlung von Kriegsgefangenen etc.).

Um ihm überhaupt für alle möglichen bewaffneten Konfliktfälle Geltung zu verschaffen, muss das Kriegsrecht notwendig von den Ursachen und Bedingungen abstrahieren, unter denen der Konflikt im einzelnen entstanden ist.
Wäre so etwas im Kriegsrecht selbst enthalten, könnte sonst ggf. eine (z.B. angegriffene) Partei sich darauf berufen: Dies ist kein legitimer Krieg, also brauchen wir auch die entsprechenden Regeln nicht einzuhalten.

Das besagt aber keineswegs, wie du anzunehmen scheinst, dass ein oberster Kriegsherr, sozusagen als Kombattant, eine andere Nation genauso legitim mit militärischen Angriffen überziehen kann, wie dort ein Soldat sich gegen einen angreifenden gegnerischen verteidigt.

Denn dem Kriegrecht eindeutig übergeordnet ist das Völkerrecht, und dort ist seit etwa achzig Jahren ein grundsätzliches Kriegsverbot ausgesprochen, von dem es nach dem aktuellen Stand der Entwicklung des Völkerrechts, in der UN-Charta manifestiert, nur eng gefasste Ausnahmeregelungen gibt, indem nur der Sicherheitsrat Kriege beschliessen darf, er trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens (Art. 24 UNO Charta), er stellt fest, ob ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt (Art. 39). Eigenmächtig erlaubt sind nur Verteidigungskriege beim direkten Angriff durch einen anderen Staat (Art. 51).

Die Berufung von Angriffskriegern auf das Kriegsrecht ist also in etwa analog zu dem Fall zu sehen (juristisch sicher angreifbar, aber als Vergleich sinnfällig), dass sich die Mitglieder einer verbotenen terroristischen Vereinigung organisieren und sich dabei aufs Vereins- oder Versammlungsrecht berufen.

Grüße
Oranier

(die aber im Effekt vielleicht etwas harmloser sind
als die rabulistischen Advokaten und die Repräsentanten des
raffenden Kapitals).

Ich hoffe, ich muss für solche Aussagen hier nicht eigens eine Klappe öffnen: Klammer auf, sarkastische Ironie, Klammer zu!
Man weiß ja hier nie.

Oranier

hi

Das besagt aber keineswegs, wie du anzunehmen scheinst, dass
ein oberster Kriegsherr, sozusagen als Kombattant, eine andere
Nation genauso legitim mit militärischen Angriffen überziehen
kann, wie dort ein Soldat sich gegen einen angreifenden
gegnerischen verteidigt.

das habe ich weder betätigt noch dem widersprochen. das ist ein völlig anderes thema.

wenn ich mich recht entsinne, ging es hier um das lynchen. pendragon hat die tötung von scheich jadin durch die israelische armee mit der tötung des attentäters von schfaram implizit verglichen. (ich sage mit absicht in beiden fällen „tötung“).

da die erste tötungshandlung durch eine armee geschah, ist hier das kriegsrecht anzuweden und nicht das strafgesetz. die tötung kann gar kein mord gewesen sein sondern allenfalls ein kriegsverbrechen. dazu müßte man zeigen, daß der scheich zivilist war und kein anführer einer kämpfenden truppe, daß das töten von zivilisten mit absicht geschah usw usf.

im anderen fall des lynchens geht es um das strafgesetz. diese tötung ist dann mord, wenn man zeigen kann, daß es keine nothilfe oder notwehr oder tötung im affekt war usw usf. das ist eine ganz andere situation.

(in beiden fällen kann man gute argumente dafür finden, daß es sich NICHT um mord bzw. ein kriegsverbrechen handelt.)

viel interessanter ist die frage, was beide tötungen über jene aussagen, die sie rechtfertigen (würden).

Denn dem Kriegrecht eindeutig übergeordnet ist das
Völkerrecht, und dort ist seit etwa achzig Jahren ein
grundsätzliches Kriegsverbot ausgesprochen

durch die weltregierung? :smile: wer verbietet hier und wer setzt durch? das ist doch nicht mehr wert als das papier, auf dem es geschrieben wird…

Die Berufung von Angriffskriegern auf das Kriegsrecht ist also
in etwa analog zu dem Fall zu sehen (juristisch sicher
angreifbar, aber als Vergleich sinnfällig), dass sich die
Mitglieder einer verbotenen terroristischen Vereinigung
organisieren und sich dabei aufs Vereins- oder
Versammlungsrecht berufen.

ich sehe es so, daß es sinnlos ist über die „legitimität“ von kriegen zu sprechen. mehr als ideologisch gefärbtes kommt ohnehin nicht aus so einer debatte heraus. der unterschied zwischen angriffskrieg und präventivschlag ist lediglich in der perspektive und der sympathie des sprechenden zu suchen.

gruß
dataf0x

hi

Das besagt aber keineswegs, wie du anzunehmen scheinst, dass
ein oberster Kriegsherr, sozusagen als Kombattant, eine andere
Nation genauso legitim mit militärischen Angriffen überziehen
kann, wie dort ein Soldat sich gegen einen angreifenden
gegnerischen verteidigt.

das habe ich weder betätigt noch dem widersprochen. das ist
ein völlig anderes thema.

Konnte ich denn deine folgende Aussage, auf die ich mich beziehe, so missverstehen?

und hier gilt, daß jeder angriff, auch der tödliche natürlich, auf :kombattanten durch kombattanten legitim ist. das beinhalten auch die :anführer der jeweiligen kombattanten. ob „verteidigung“ oder nicht :ist völlig egal. das kriegsrecht wertet nicht die legitimität eines :krieges an sich, sondern beurteilt einzelne kriegshandlungen.

wenn ich mich recht entsinne, ging es hier um das lynchen.
pendragon hat die tötung von scheich jadin durch die
israelische armee mit der tötung des attentäters von schfaram
implizit verglichen. (ich sage mit absicht in beiden fällen
„tötung“).

Da dieser Vergleich offenbar nur implizit stattfand, hatte ich die ganze Äußerung Pendragons nicht verstanden.

da die erste tötungshandlung durch eine armee geschah, ist
hier das kriegsrecht anzuweden und nicht das strafgesetz.

Das ist gleichwohl in dieser Allgemeinheit zu undifferenziert (vgl. Kriegsverbrechertribunale!)

die
tötung kann gar kein mord gewesen sein sondern allenfalls ein
kriegsverbrechen.

Wenn Mord kein Kriegsverbrechen sein kann, wie steht es mit systematischen Vergewaltigungen, Folter usw.?

dazu müßte man zeigen, daß der scheich
zivilist war und kein anführer einer kämpfenden truppe,

„kämpfende Truppe“ ist in diesem Zusammenhang ein zu unspezifischer Begriff: Über die Einordnung von Partisanengruppen und Terrorgruppen als Kombattanten gibt es seit dem 2. Weltkrieg eine komplexe Diskussion unter Völkerrechtlern.

Die Tötung Yassins war nach meiner Erinnerung eine „Vergeltungsaktion“ für einen Anschlag, zu dem sich der Jihad bekannt hat, mit dem Yassin, glaube ich, nichts zu tun hatte.

Außerdem definiert Israel, soweit ich sehe, bewaffnete Anschläge gegen seine Soldaten in Palästina als „Terrorismus“, und nicht als Kriegshandlungen. Insofern kann es sich schlecht einseitig auf einen Kombattantenstatus berufen.

All das vorausgesetzt, muss man Pendragon Recht geben, wenn sie unter ihrer Definition: "Tötung von, nach Ansicht der Tötenden, Straftätern ohne Gerichtsurteil die Tötung Yassins als Lynchjustiz bezeichnet.
Das kann man ihr auch erst einmal zugestehen, und dann ggf. trotzdem unter politischem oder moralischem Aspekt Unterschiede diskutieren.

Aus der Presseerklärung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Frankfurt:
„Darf die Regierung Sharon in Verfolgung auch der berechtigsten Interessen zur Selbstjustiz greifen - und zwar auch gegen die unbestreitbaren Hintermänner eines unbestreitbaren Terrors? Das ist - von allen Problemen des internationalen Rechts abgesehen - eine sehr schwierige Gewissensfrage. Eine einmütige Haltung erscheint kaum möglich. Mein persönliches Gewissen sagt mir, dass dieses Vorgehen nicht gerechtfertigt ist.“

daß
das töten von zivilisten mit absicht geschah usw usf.

Hältst du es für möglich, dass der Raketenangriff militärischen Einrichtungen galt und der Tod Yassins ein „Kollateralschaden“ war?

im anderen fall des lynchens geht es um das strafgesetz. diese
tötung ist dann mord, wenn man zeigen kann, daß es keine
nothilfe oder notwehr oder tötung im affekt war usw usf. das
ist eine ganz andere situation.

Was sich diskutieren ließe und was zu diskutieren ich versucht habe.

(in beiden fällen kann man gute argumente dafür finden, daß es
sich NICHT um mord bzw. ein kriegsverbrechen handelt.)

viel interessanter ist die frage, was beide tötungen über jene
aussagen, die sie rechtfertigen (würden).

Denn dem Kriegrecht eindeutig übergeordnet ist das
Völkerrecht, und dort ist seit etwa achzig Jahren ein
grundsätzliches Kriegsverbot ausgesprochen

durch die weltregierung? :smile: wer verbietet hier und wer setzt
durch? das ist doch nicht mehr wert als das papier, auf dem es
geschrieben wird…

Mal abgesehen davon, dass das für dein Kriegsrecht genauso gilt: Da bin ich ganz anderer Auffassung.
Es gibt nicht nur „von oben“ oktroyiertes Recht, sondern auch rechtlich verbindliche Regeln, die sich gleichberechtigte Partner geben.

Solches Recht ist das internationale Recht, und die UNO-Charta ist das Gesetzbuch für die nahezu zweihundert Mitgliedsstaaten.

Eine andere Frage ist tatsächlich die der Durchsetzung. Dafür sind eigentlich der Sicherheitsrat und die Vollversammlung zuständig, und die UN hat leider zu schwache Instrumente zur Durchsetzung von deren Beschlüssen.

Das kann man, wie du offenbar, defaitistisch sehen, oder historisch optimistisch, wie ich.

Das Völkerrecht und seine Durchsetzung hat seit 1648 durch alle Rückschläge hindurch eine erkennbare Fortschrittstendenz, und die wird sich m.E. auch langfristig nicht durch den zeitweiligen Unilaterismus einer Hegemonialmacht aufhalten lassen.

außerdem können auch auf wertloses Papier gedruckte Worte denjenigen, der sie missachtet, in die Defensive treiben, wie die weltweite Auseinandersetzung um den Angriff auf den Irak gezeigt hat.

ich sehe es so, daß es sinnlos ist über die „legitimität“ von
kriegen zu sprechen. mehr als ideologisch gefärbtes kommt
ohnehin nicht aus so einer debatte heraus. der unterschied
zwischen angriffskrieg und präventivschlag ist lediglich in
der perspektive und der sympathie des sprechenden zu suchen.

Dagegen gibt es zwei Tendenzen:

  1. Das jeweilige Verdikt des Sicherheitsrates und der UN-Vollversammlung, welche zumindest eine dominante, wenn auch vielleicht nicht unbedingt neutrale, Weltmeinung zum Vorschein bringen,

  2. eine politische und völkerrechtliche Diskussion und Erörterung, die durch die interessenbedingte parteiische Meinung hindurch so etwas wie Objektivität auf einer Ebene über den streitenden Parteien anstrebt.

Grüße
Oranier

Sarkasmus
Hallo oranier,

Ich hoffe, ich muss für solche Aussagen hier nicht eigens eine
Klappe öffnen: Klammer auf, sarkastische Ironie, Klammer zu!
Man weiß ja hier nie.

In der Hilfe zum Forum steht:

" Vorsicht mit Humor und Sarkasmus."

Wenn du so verstanden werden möchtest, wie du es meinst, versuch bitte smiles und emoticons zu verwenden. Das bezieht sich auf das gesamte Usenet, und nicht nur auf das Nahostbrett, wenn du meinst, was ich verstehe… :smile:

Gruß

hi

Wenn Mord kein Kriegsverbrechen sein kann, wie steht es mit
systematischen Vergewaltigungen, Folter usw.?

entschuldigung - schlecht formuliert. ich wollte den unterschied zwischen dem verbrechen „mord“ nach strafgesetz von einem kriegsverbrechen unterscheiden. eine ungesetzliche tötung ist natürlich beides!

Außerdem definiert Israel, soweit ich sehe, bewaffnete
Anschläge gegen seine Soldaten in Palästina als „Terrorismus“,
und nicht als Kriegshandlungen. Insofern kann es sich schlecht
einseitig auf einen Kombattantenstatus berufen.

terrorismus ist aber kein rechtlicher begriff.

ein terrorist ist (mindestens) so definiert, daß er aus dem hinterhalt als zivilist auftretend menschen attackiert und umbringt. er ist also kein kombattant.

wenn so jemand andere zivilisten umbringt, ist es mord nach strafgesetz. führt er einen anschlag auf kombattanten durch (zb. ein bus voller soldaten), ist es ein kriegsverbrechen.

eine legitime verteidigung ist DAS jedoch nie, auch nicht, wenn der anschlag gegen einen besatzer gerichtet ist. die einzige legitime verteidigung ist eine attacke durch kombattanten auf kombattanten.

All das vorausgesetzt, muss man Pendragon Recht geben, wenn
sie unter ihrer Definition: "Tötung von, nach Ansicht der
Tötenden, Straftätern ohne Gerichtsurteil die Tötung Yassins
als Lynchjustiz bezeichnet.

da eine armee beteiligt ist, würde ich sagen nein. es handelt sich nicht um eine aufgebrachte menge von zivilpersonen, was ja üblicherweise zum terminus „lynch“ dazugehört. es waren soldaten. die relevante frage ist: war yasin ein kombattant?

„Darf die Regierung Sharon in Verfolgung auch der
berechtigsten Interessen zur Selbstjustiz greifen - und zwar
auch gegen die unbestreitbaren Hintermänner eines
unbestreitbaren Terrors? Das ist - von allen Problemen des
internationalen Rechts abgesehen - eine sehr schwierige
Gewissensfrage. Eine einmütige Haltung erscheint kaum möglich.
Mein persönliches Gewissen sagt mir, dass dieses Vorgehen
nicht gerechtfertigt ist.“

meins auch. ich fürchte, daß das nicht rechtens war. (andererseits ist es mir schon recht, wenn yasin tot ist. ich bin nur ehrlich! und unparteiisch bin ich auch nicht.)

Hältst du es für möglich, dass der Raketenangriff
militärischen Einrichtungen galt und der Tod Yassins ein
„Kollateralschaden“ war?

das ist möglich. auch ist möglich, daß der sheich ein kombattant war (anführer einer kämpfertruppe). wenn nicht, dann haben wir ein kriegsverbrechen. aber lynchmord ist für mich was anderes.

Mal abgesehen davon, dass das für dein Kriegsrecht genauso
gilt:

das finde ich eben nicht. das kriegsrecht ist nicht moralisch wertend. es wird kein unterschied gemacht zwischen einem guten und einem schlechten krieg. es gibt spielregeln, die für alle gleichermaßen gelten. die vorstellung von den verbotenen angriffskriegen kann man eigentlich nur dann haben, wenn man sich selbst auf eine art überparteiische position außerhalb begibt. und das ist leider oft das besonders hohe roß von völlig außenstehenden, die die konflikte im fernsehen beobachten und sich anmaßen zu entscheiden, wer im recht ist. das finde ich eher überheblich als alles andere. diese frage halte ich persönlich für nicht diskutierbar. welche seite einem sympathischer ist, hängt einfach von der eigenen erfahrung ab, von seiner geschichte, seiner familie, seiner ideologie. wer ehrlich ist, gibt zu wo er steht, wer unehrlich ist, versucht seine subjektive meinung mit dem völkerrecht als objektivität zu tarnen.

Eine andere Frage ist tatsächlich die der Durchsetzung. Dafür
sind eigentlich der Sicherheitsrat und die Vollversammlung
zuständig, und die UN hat leider zu schwache Instrumente zur
Durchsetzung von deren Beschlüssen.

vor allem wenn man sich ansieht, wer dort ständig vertreten ist, ist das aus israelischer sicht eher der witz des tages. und wenn man sich dann vor augen h ält, vor welchem hintergrund die uno gegründet wurde, dann wird aus dem witz zynismus.

gruß
dataf0x

Moin,

Heißt das, du siehst zwischen Todesstrafe und Lynchmorden
einen signifikanten Zusammenhang? Hast du dafür irgendwelche
empirischen Anhaltspunkte?

Zumindest historisch gibt es diesen Zusammenhang:
http://www.todesstrafe.de/thema/geschichte/geschicht…

Ursprünglich wurde die Todesstrafe häufig durch das ausgeführt, was man heute eben einen „Mob“ nennen würde. Später dann durch staatliche Bedienstete, öffentlich, ebenfalls in Anwesenheit eines „Mobs“, der zwar nicht mehr selbst zur Tat schritt, aber doch noch johlen und applaudieren durfte. Heute ist auch diese Form der Exekutierung der Todesstrafe bei vielen Ländern weitgehend verschwunden, die die Todesstrafe vollstrecken, aber auch da wird häufig immer noch „im Namen des Volkes“ getötet.

http://perso.wanadoo.fr/balmer/todesstrafe-1.html

Das
staatliche Vorbild des „ungestraften Tötens“ ist bereits eine
gefallene Hemmschwelle.

Mit staatlichem Vorbild des ungestraften Tötens meine ich auch keineswegs nur die Todesstrafe, sondern eben auch staatlich legitimiertes oder sogar angeordnetes Töten bei Kriegseinsätzen. Was soll den ein 20-Jähriger Angehöriger der US-Army bezüglich „Ehrfurcht vor dem Leben“ lernen, wenn er in ein Land geschickt wird, dass er vermutlich nicht mal auf der Landkarte finden kann, um Menschen zu töten, die er nicht kennt und die ihm nie was getan haben ? Die Schwierigkeiten der Reintegration von ehemaligen Armeeangehörigen im Kampfeinsatz zurück in die zivile Gesellschaft und ihre Werte ist ja nicht erst sein Vietnam bekannt.

Mit „Mord“ „Totschlag“ etc. hat dies nicht unbedingt etwas
zutun.

Meinst du hier nun im strafrechtlichen Sinne?

Die Frage musst du dir stellen, wie du „Mord“ im Unterschied zu „Todschlag“ gemeint hat. Für mich hat es wie gesagt in diesem Zusammenhang nur eine untergeordente Bedeutung.

Mal abgesehen davon, dass dies eine anthropologisch
widersinnige Vorstellung ist: Meine Definition von legitimer
und illegitimer Tötung deckt sich nicht unbedingt mit der
Mord-Definition des StGB,

Dass könnte ein an einer Lynchjustiz Beteiligter ebenfalls sagen. Für ihn ist der Akt der Tötung ebenfalls „gerechtfertigt“.

Aber ich muss ja irgendwo mit der begrifflichen
Differenzierung ansetzen. Ich schlage deshalb im folgenden
vor, von legitimer und nicht legitimer Tötung zu sprechen.

Wie möchtest du denn das Wort „legitim“ verstanden wissen, im Sinne von „rechtmäßig“ oder im Sinne von „begründet, vertretbar“ ?

Gibt es eine solche Differenzierung für dich, oder bist du da
radikal pazifistisch eingestellt?

Pazifismus bedeutet die Ablehnung von Krieg als Mittel der Auseinandersetzung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pazifismus

Grundsätzlich halte ich es für erstrebenswert sich zu bemühen, kein Leben zu nehmen oder zu verletzen. Das beinhaltet für mich auch das Bestreben, keine Situationen herbeizuführen, die das Nehmen von Leben als Folge haben könnte, bzw. aktiv daran mitzuwirken, solche Situationen zu vermeiden.

Trotz alledem bleibt für mich die Frage, von der du m.E.
vorschnell verallgemeinernd und vergleichend abgelenkt hast:
Ist nicht der Lynchmord ein bedeutenderes Warnsignal für
gesellschaftliche Verrohung als der Amokläufer?

Dies hatte ich bereits weiter oben beantwortet. Für mich ist die Tat jeweils nur ein Zeichen für die Verrohung desjenigen, der sie begeht. Die Verrohung der Gesellschaft zeigt sich hingegen darin, wie sie diese Tat bewertet.

Das ist erst einmal nur gefühlsmäßig, aber ich halte solche
Amokläufer für durchgedrehte Irre,

Wieso gehst du davon aus, dass es sich dabei um die Tat eines Amokläufers handelt ?

aber ich habe die schlimme
Befürchtung, das trifft auf die Lyncher nicht zu, sondern der
wäre auch von anderen braven Passanten gelyncht worden.

brave Passanten, die vermutlich deshalb an Ort und Stelle waren, weil sie Familienmitglieder abholen wollten, die in dem Bus saßen, bzw. selbst den Bus besteigen wollten und mit ansehen mussten, wie ein Mensch in diese Menschen das Magazin eines Maschinengewehrs entleert ?

Weißt du, wie du in solch einer Situation reagieren würdest

Gruß
Marion

Ironie und Sarkasmus

Hallo oranier,

Ich hoffe, ich muss für solche Aussagen hier nicht eigens eine
Klappe öffnen: Klammer auf, sarkastische Ironie, Klammer zu!
Man weiß ja hier nie.

In der Hilfe zum Forum steht:

" Vorsicht mit Humor und Sarkasmus."

Wenn du so verstanden werden möchtest, wie du es meinst,
versuch bitte smiles und emoticons zu verwenden. Das bezieht
sich auf das gesamte Usenet, und nicht nur auf das
Nahostbrett, wenn du meinst, was ich verstehe… :smile:

Hallo Peet,
danke für deinen freundlichen Hinweis!
Ich verstehe zwar, was du meinst, meine aber anderes, als du zu verstehen scheinst.

  1. Ironie

Ironie ist in ihrem rechten Verständnis eine indirekte Art des Sagens, die das Gesagte bewusst mehrdeutig hält, um dem Adressaten die Möglichkeit zu geben, über die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten des Gesagten ins Nachdenken zu gelangen.

Der von dir präferierte Warnruf in Wort oder Bild: „Achtung, jetzt wird’s ironisch!“ vereindeutigt die mehrdeutige Aussage wieder und beraubt sie damit einer wesentlichen Dimension.

Gekonnt ironisch zu sprechen und zu schreiben ist eine hohe Kunst im Umgang mit der Sprache, ebenso wie die, Ironie zu verstehen, welche letztere man nur an ironischen Texten üben kann.
Sonst kannst du ja vielleicht einmal dem S.Fischer-Verlag eine Neuauflage der Romane Thomas Manns vorschlagen, in welche an den entsprechenden Stellen jeweils kleine grinsende Mondgesichter gesetzt sind.

  1. Sarkasmus

Ich habe es jetzt nicht eigens nachgelesen, vermute aber einmal, der zitierte Ratschlag

In der Hilfe zum Forum steht:

" Vorsicht mit Humor und Sarkasmus."

ist für einen ganz anderen Zusammenhang gedacht, nämlich, nicht sarkastisch auf Mitdiskutanten zu antworten, da diese das ggf. als Kränkung empfinden könnten.

Wen willst du aber an dieser Stelle vor meinem Sarkasums geschützt wissen: Die Antisemiten, aus deren Arsenal die Rede vom raffenden jüdischen Finanzkapital stammt, das ich hier karikiere?

Oder möchtest du mir etwa zumuten, dass ich hier auf ein solches Klischee, statt es eben ironisch-sarkastisch zu karikieren, ernsthaft eingehe?

Fragt dich mit freundlichen Grüßen
Oranier

Außerdem definiert Israel, soweit ich sehe, bewaffnete
Anschläge gegen seine Soldaten in Palästina als „Terrorismus“,
und nicht als Kriegshandlungen. Insofern kann es sich schlecht
einseitig auf einen Kombattantenstatus berufen.

terrorismus ist aber kein rechtlicher begriff.

Was sagt das an dieser Stelle?

ein terrorist ist (mindestens) so definiert, daß er aus dem
hinterhalt als zivilist auftretend menschen attackiert und
umbringt. er ist also kein kombattant.

Ich habe hier auf einen Widerspruch hingewiesen, auf den du m.E. nicht richtig eingehst.

  • Befindet sich Israel mit Palästina in einem bewaffneten Konflikt?
    Dann sind die bewaffneten palästinensischen Kräfte Kombattanten, auch wenn sie aus dem Hinterhalt auf Soldaten schießen oder sie in die Luft sprengen. Oder meinst du, Kombattanten sind nur solche, die sich vor das Zielfernrohr begeben?
  • Oder sind sie eine Besatzungsarmee, dann haben sie dafür zu sorgen, geordnete Verhältnisse und politisch souveräne Selbstverwaltung vorzubereiten und herzustellen, einen Friedensvertrag zu schließen und und wieder abzuziehen, oder es ist nach nahezu vierzig Jahren vielleicht Widerstand der besetzten Bevölkerung angesagt.
  • Oder befinden sie die israelischen Soldaten irgendwie in ihrem eigenen gottgegebenen Land und werden von terroristischen Heckenschützen bedrängt?
    M. E. liegt mit ein Grundproblem darin, dass verschiedene israelische Kräfte und Regierungen je nach Opportunität zwischen diesen Deutungen changieren und deshalb ein eindeutiges Urteil ungeheuer erschweren.

wenn so jemand andere zivilisten umbringt, ist es mord nach
strafgesetz. führt er einen anschlag auf kombattanten durch
(zb. ein bus voller soldaten), ist es ein kriegsverbrechen.

s.o.!

eine legitime verteidigung ist DAS jedoch nie, auch nicht,
wenn der anschlag gegen einen besatzer gerichtet ist. die
einzige legitime verteidigung ist eine attacke durch
kombattanten auf kombattanten.

s.o.!

All das vorausgesetzt, muss man Pendragon Recht geben, wenn
sie unter ihrer Definition: "Tötung von, nach Ansicht der
Tötenden, Straftätern ohne Gerichtsurteil die Tötung Yassins
als Lynchjustiz bezeichnet.

da eine armee beteiligt ist, würde ich sagen nein. es handelt
sich nicht um eine aufgebrachte menge von zivilpersonen, was
ja üblicherweise zum terminus „lynch“ dazugehört.

ok. Das ist eben unsere, aber nicht Pendragons Definition.

es waren
soldaten. die relevante frage ist: war yasin ein kombattant?

richtig!

„Darf die Regierung Sharon in Verfolgung auch der
berechtigsten Interessen zur Selbstjustiz greifen - und zwar
auch gegen die unbestreitbaren Hintermänner eines
unbestreitbaren Terrors? Das ist - von allen Problemen des
internationalen Rechts abgesehen - eine sehr schwierige
Gewissensfrage. Eine einmütige Haltung erscheint kaum möglich.
Mein persönliches Gewissen sagt mir, dass dieses Vorgehen
nicht gerechtfertigt ist.“

meins auch. ich fürchte, daß das nicht rechtens war.

Das hier so auszusprechen, fordert dir meine Hochachtung ab.

andererseits ist es mir schon recht, wenn yasin tot ist.

Mir vielleicht auch, da bin ich mir unschlüssig. Schlüssig bin ich mir aber im Folgenden: Mit Yassin beseitigt man nicht zugleich die Hamas und den Jihad, sondern deren Einfluss würde man beseitigen, indem man die Bedingungen ihres Hochkemmens beseitigt. Die Konzentration auf die Führer ist unpolitisches Denken. Enzensberger schreibt einmal sinngemäß über die russischen Anarchisten: Den Glauben an die Bedeutung des Zaren teilten die Terroristen im wesentlichen mit dem Zaren.

ich bin nur ehrlich!

Das weiß ich, sonst würde ich nicht mit dir diskutieren.

und unparteiisch bin ich auch nicht.

Das ist ja klar.

Hältst du es für möglich, dass der Raketenangriff
militärischen Einrichtungen galt und der Tod Yassins ein
„Kollateralschaden“ war?

das ist möglich. auch ist möglich, daß der sheich ein
kombattant war (anführer einer kämpfertruppe). wenn nicht,
dann haben wir ein kriegsverbrechen. aber lynchmord ist für
mich was anderes.

für mich auch, s.o., aber es bringt nichts, über Worte zu streiten.

Mal abgesehen davon, dass das für dein Kriegsrecht genauso
gilt:

das finde ich eben nicht. das kriegsrecht ist nicht moralisch
wertend. es wird kein unterschied gemacht zwischen einem guten
und einem schlechten krieg. es gibt spielregeln, die für alle
gleichermaßen gelten.

Dazu habe ich bereits argumentiert. Das hat sich als sinnvoll und nützlich erwiesen, wenn der Krieg da ist, ändert aber nichts an der übergeordneten Legitimationsfrage.

die vorstellung von den verbotenen
angriffskriegen kann man eigentlich nur dann haben, wenn man
sich selbst auf eine art überparteiische position außerhalb
begibt.

Die Vorstellung von den verbotenen Angriffskriegen hat sich zumal durch den verdammten Hitlerkrieg herausgebildet, an den du dich vielleicht mal, über deinen gegenwärtigen Tellerrand hinausschauend, erinnern könntest, in welchem die Rote Armee u.a. Auschwitz befreit hat und nach welchem sich ein Keitel in aufgerichteter preußischer Haltung mit Marschallstab unter dem Arm zu den Alliierten Generalen begab und die Görings und Dönitz sich noch in Nürnberg darüber mokierten, dass sie nicht als und Kriegsgefangene Offiziere gehalten, sondern als gemeine Verbrecher gegen die Menschlichkeit angeklagt und verurteilt wurden, weil nämlich vor dem Nürnberger Tribunal erstmals der ganze Angriffskrieg als Verbrechen vor Gericht stand.

und das ist leider oft das besonders hohe roß von
völlig außenstehenden, die die konflikte im fernsehen
beobachten und sich anmaßen zu entscheiden, wer im recht ist.

Darauf gehe ich nicht ein, da ich annehmen muss, dass du mich damit meinst, aber dagegen verteidige ich mich nicht.
Außerdem ist das Fernsehen als Informationsquelle, richtig genutzt, besser als sein Ruf. Ich nehme nicht an, du hast deine Kenntnisse als Frontberichterstatterin erworben.

das finde ich eher überheblich als alles andere. diese frage
halte ich persönlich für nicht diskutierbar.

Ich habe verstanden. Du willst nicht weiter mit mir diskutieren sondern dich lieber mit parteiischen Antagonisten streiten, akzeptiert.

welche seite
einem sympathischer ist,

Was ist das für eine kindhafte Vorstellung?, Entschuldigung! Es geht doch nicht um Sympathie oder Nicht-Sympathie, sondern, wenn ich das einmal etwas emphatisch verallgemeinern darf, in der historischen Perspektive um die Ablösung von Gewalt durch Rechtsverhältnisse, und die erfordern immer die Herausbildung von Urteilen jenseits der streitenden Parteien.

hängt einfach von der eigenen
erfahrung ab, von seiner geschichte, seiner familie, seiner
ideologie. wer ehrlich ist, gibt zu wo er steht, wer unehrlich
ist, versucht seine subjektive meinung mit dem völkerrecht als
objektivität zu tarnen.

Danke für das Kompliment!

Eine andere Frage ist tatsächlich die der Durchsetzung. Dafür
sind eigentlich der Sicherheitsrat und die Vollversammlung
zuständig, und die UN hat leider zu schwache Instrumente zur
Durchsetzung von deren Beschlüssen.

vor allem wenn man sich ansieht, wer dort ständig vertreten
ist, ist das aus israelischer sicht eher der witz des tages.

Ich fürchte, da bist du desinformiert. Die ständigen Vertreter des Sicherheitsrates sind: Frankreich, Großbritannien, USA, Russland und China. Da wegen des Vetorechts nur einstimmige Beschlüsse gefasst werden können, werden nahezu alle Resolutionen und Initiativen der Vollversammlung gegen die israelische Politik vom treuen Verbündeten USA blockiert.

und wenn man sich dann vor augen hält, vor welchem
hintergrund die uno gegründet wurde, dann wird aus dem witz
zynismus.

Das verstehe ich nicht, ist aber auch nicht mehr so wichtig.

Oranier

Hallo oranier,

lass uns daraus hier keine lange off-topic-Diskussion entwickeln. Ich habe lediglich auf deine selbstgestellte Frage reagiert, und du hast mir soeben signalisiert, daß du mich ausnahmsweise verstanden hast. :smile:

Der von dir präferierte Warnruf in Wort oder Bild: „Achtung,
jetzt wird’s ironisch!“ vereindeutigt die mehrdeutige Aussage
wieder und beraubt sie damit einer wesentlichen Dimension.

Darin hast du gewiß Recht, ich dachte eben, und darauf bezog sich mein Vorschlag, daß du eindeutig verstanden werden wolltest.

Gekonnt ironisch zu sprechen und zu schreiben ist eine hohe
Kunst im Umgang mit der Sprache, ebenso wie die, Ironie zu
verstehen, welche letztere man nur an ironischen Texten üben
kann.
Sonst kannst du ja vielleicht einmal dem S.Fischer-Verlag eine
Neuauflage der Romane Thomas Manns vorschlagen, in welche an
den entsprechenden Stellen jeweils kleine grinsende
Mondgesichter gesetzt sind.

Wenn ich nächstes Mal mit Thomas Mann ins Gespräch komme, werde ich ihm das ausrichten.

Wen willst du aber an dieser Stelle vor meinem Sarkasums
geschützt wissen: Die Antisemiten, aus deren Arsenal die Rede
vom raffenden jüdischen Finanzkapital stammt, das ich hier
karikiere?

Noch einmal: Du hast deine eigene Aussage im späteren Nachtrag als sarkastisch gekennzeichnet. Nur darauf habe ich reagiert, somit nicht inhaltlich, sondern nur formal. Die Benutzung der sprachlichen und anderen Formen der Textgestaltung im Usenet dient der reibungslosen Kommunikation, vorausgesetzt alle Teilnehmer beherrschen die Codes.

Oder möchtest du mir etwa zumuten, dass ich hier auf ein
solches Klischee, statt es eben ironisch-sarkastisch zu
karikieren, ernsthaft eingehe?

Beides steht dir zu, du bist ein freier Mensch, das werde ich Thomas Mann auch berichten, ich verspreche dir das. Nur mit seiner Antwort musst du dich gedulden, ok?

Ebenso freundliche Grüße

Hallo peet,

lass uns daraus hier keine lange off-topic-Diskussion
entwickeln.

einverstanden

Der von dir präferierte Warnruf in Wort oder Bild: „Achtung,
jetzt wird’s ironisch!“ vereindeutigt die mehrdeutige Aussage
wieder und beraubt sie damit einer wesentlichen Dimension.

Darin hast du gewiß Recht, ich dachte eben, und darauf bezog
sich mein Vorschlag, daß du eindeutig verstanden werden
wolltest.

Ja, du hast Recht! Aber ist das nicht traurig, dass man sich hier noch sowohl gegen den Verdacht absichern zu müssen meint, man stehe hinter solchen antisemitischen Floskeln, als auch womöglich noch gegen den Beifall von der falschen Seite?

Gekonnt ironisch zu sprechen und zu schreiben ist eine hohe
Kunst im Umgang mit der Sprache, ebenso wie die, Ironie zu
verstehen, welche letztere man nur an ironischen Texten üben
kann.
Sonst kannst du ja vielleicht einmal dem S.Fischer-Verlag eine
Neuauflage der Romane Thomas Manns vorschlagen, in welche an
den entsprechenden Stellen jeweils kleine grinsende
Mondgesichter gesetzt sind.

Wenn ich nächstes Mal mit Thomas Mann ins Gespräch komme,
werde ich ihm das ausrichten.

Hier fehlt aber entschieden dein grinsendes Mondgesicht!

Wen willst du aber an dieser Stelle vor meinem Sarkasums
geschützt wissen: Die Antisemiten, aus deren Arsenal die Rede
vom raffenden jüdischen Finanzkapital stammt, das ich hier
karikiere?

Noch einmal: Du hast deine eigene Aussage im späteren Nachtrag
als sarkastisch gekennzeichnet. Nur darauf habe ich reagiert,
somit nicht inhaltlich, sondern nur formal.

ok. habe verstanden, bleib mir gewogen!
Fröhliche Sonntagsgrüße,
Oranier

  • Befindet sich Israel mit Palästina in einem bewaffneten
    Konflikt?

teilweise.

Dann sind die bewaffneten palästinensischen Kräfte
Kombattanten, auch wenn sie aus dem Hinterhalt auf Soldaten
schießen oder sie in die Luft sprengen.

aus dem hinterhalt spielt keine rolle. ob sie als kämpfer auftreten, das ist die frage. die kassamraketen auf sderot würde ich zb. als kriegshandlung einstufen. würden die raketen auf soldatenbasen fallen, wäre das beispielsweise eine legitime kampfhandlung.

Oder meinst du,
Kombattanten sind nur solche, die sich vor das Zielfernrohr
begeben?

wenn sie als kämpfer auftreten und nicht als zivilisten.

Oder befinden sie die israelischen Soldaten irgendwie in
ihrem eigenen gottgegebenen Land und werden von
terroristischen Heckenschützen bedrängt?

das gottgegeben kannst du streichen. an sowas glauben vielleicht 10%. aber ja, das kommt sehr oft vor.

M. E. liegt mit ein Grundproblem darin, dass verschiedene
israelische Kräfte und Regierungen je nach Opportunität
zwischen diesen Deutungen changieren und deshalb ein
eindeutiges Urteil ungeheuer erschweren.

es kommt auf den einzelfall an. auch die kommandostrukturen sind nicht eindeutig. gibt es anführer oder sind es einzeltäter? wie sind sie organisiert? das ist auch ein unterschied zwischen kämpfern und nichtkämpfern.

Das hier so auszusprechen, fordert dir meine Hochachtung ab.

warum? ist man es nicht mehr gewohnt, seine meinung zu sagen?

Dazu habe ich bereits argumentiert. Das hat sich als sinnvoll
und nützlich erwiesen, wenn der Krieg da ist, ändert aber
nichts an der übergeordneten Legitimationsfrage.

ja natürlich. aber wer sollte die entscheiden?

Die Vorstellung von den verbotenen Angriffskriegen hat sich
zumal durch den verdammten Hitlerkrieg herausgebildet

ich mag mir nichr ausmalen wie die defintion ausgefallen wäre, wenn hilter gewonnen hätte… das ist immer so eine sache! mit voller hose ist leicht stinken, wie man schön sagt.

und das ist leider oft das besonders hohe roß von
völlig außenstehenden, die die konflikte im fernsehen
beobachten und sich anmaßen zu entscheiden, wer im recht ist.

Darauf gehe ich nicht ein, da ich annehmen muss, dass du mich
damit meinst, aber dagegen verteidige ich mich nicht.

du bist nicht gemeint. ich vermisse bei dir dieses hohe roß. du bist ein seltenes exemplar diskutant - ich weiß wirklich nicht wo deine sympathien sind! du könntest unterhändler sein.

Was ist das für eine kindhafte Vorstellung?, Entschuldigung!
Es geht doch nicht um Sympathie oder Nicht-Sympathie sondern,
wenn ich das einmal etwas emphatisch verallgemeinern darf, in
der historischen Perspektive um die Ablösung von Gewalt durch
Rechtsverhältnisse, und die erfordern immer die Herausbildung
von Urteilen jenseits der streitenden Parteien.

ich vermute, die meisten nahostdiskutanten würden diesen satz nicht verstehen :smiley: daher geht es immer um sympathie. du verstehst…

ich breche mal hier ab, da ich befürchte, ich bin mißverstanden worden.

gruß
dataf0x

Ursprünglich wurde die Todesstrafe häufig durch das
ausgeführt, was man heute eben einen „Mob“ nennen würde.
Später dann durch staatliche Bedienstete, öffentlich

jaaaaa EBEN. das ist ja der schritt von einer gesellschaft ohne regeln zu einer gesellschaft mit allgemeinen spielregeln! dasselbe kann man auch für andere strafen zeigen: einsperren zum beispiel. in einer rohen gesellschaft ohne gesetz greift das opfer einfach zu einer waffe, schnappt sich den täter und fesselt ihn solange, bis er beispielsweise das gestohlene wieder hergibt. in einer gesellschaft mit einem verfaßten recht und gesetz geht die gewalt vom einzelnen auf anerkannte organe über, die den täter „im namen des volkes“ faßt und einsperrt.

ebenfalls in Anwesenheit eines „Mobs“, der zwar nicht mehr
selbst zur Tat schritt

richtig. der einzelne darf nicht mehr zur tat schreiten, da die autorität über die sanktionierung von vergehen nicht mehr beim einzelnen liegt (=lynchjustiz) sondern in den händen von vertretern des volkes (=rechtssystem). welche art der strafe ist erstmal zweitrangig.

auch das schariarecht, das todesstrafe für vergewaltigungsOPFER vorsieht, ist in diesem sinne ein rechtssystem. das ist keine moralische wertung sondern eine definition!

in höher entwickelten gesellschaften kommt der schutz vor falschen anschuldigungen noch dazu. für die tat werden ZEUGEN gefordert. der täter wird ANGEKLAGT und darf sich VERTEIDIGEN. ein RICHTER (oder mehrere) entscheidet über SCHULD und UNSCHULD. die verhandlung ist FAIR. es entscheiden FAKTEN. usw.

aber auch da wird häufig immer
noch „im Namen des Volkes“ getötet.

„im namen des volkes“ wird JEDES gerichtsurteil gefällt. wäre das anders, hätten wir es mit lynchjustiz zu tun: „in meinem namen“.

Mit staatlichem Vorbild des ungestraften Tötens

das ist ein widerspruch im begriff. „strafe“ ist bereits so definiert, daß sie durch den staat zu erfolgen hat.

keineswegs nur die Todesstrafe, sondern eben auch staatlich
legitimiertes oder sogar angeordnetes Töten bei
Kriegseinsätzen.

es ist auch eine errungenschaft der zivilisation, zwischen krieg und frieden, zwischen zivlisten und soldaten, zu unterscheiden.

wenn du das nicht tust, dann ist nicht nur „ein soldat ein mörder“, sondern ein mörder auch ein soldat: jemand, der für eine wie immer geartete sache kämpft.

gruß
dataf0x