Am meisten schockiert mich der Abschnitt:
„…Ein Weseler Behördensprecher sagte SPIEGEL ONLINE nun auf Nachfrage, man habe den Vorfall damals nicht für wichtig genug gehalten. Angriffe auf Polizisten kämen inzwischen sehr häufig vor.“
Was sind das für Jugendliche, die Polizisten schlagen? In meinder Jugend waren Polizisten Respektspersonen.
Welche Gründe geben die Schläger eigentlich bei Vernehmungen an? Ist es wirklich das was in den Medien immer breitgetreten wird… Schwierige Kindheit und so?
im Zuge der zunehmenden Gewalt wird eben auch nicht mehr vor Polizisten halt gemacht. Mehr Präsenz von Polizisten wäre schon gut, doch meines Wissens nach hat die Reform, unter der die Bundespolizei zu leiden hat, einen Rückgang der Beamten vor Ort und eine Erhöhung des „Wasserkopfes“ zur Folge. Sprich: es wird mehr Geld für weniger Sicherheit ausgegeben.
„Daraufhin soll S., der sich den Teenagern gegenüber ausgewiesen hatte, massiv beleidigt worden sein („Fick die Bullen!“).“ SPON
Ich denke mal, dass hier die Vorgeschichte der beiden Früchtchen eine Rolle spielt. Vielleicht hätten „normale“ Rabauken/Halbstarke sich davon beeindrucken lassen, dass ein Polizist sie anspricht - aber der eine sei Intensivtäter, der andere war schon „einschlägig“ Bekannt.
Für diese Beiden gehört Gewalt wohl schon so zum Alltag, dass die keinerlei Hemmungen haben und auf alle/alles losgehen.
…und hat sich mehrfach ausgewiesen…
…was nebenbei für die von ihm begonnene Personalienaufnahme als Legitimation wohl auch nicht nur sinnvoll, sondern vorgeschrieben ist.
Ich denke mal, dass hier die Vorgeschichte der beiden
Früchtchen eine Rolle spielt. Vielleicht hätten „normale“
Rabauken/Halbstarke sich davon beeindrucken lassen, dass ein
Polizist sie anspricht - aber der eine sei Intensivtäter, der
andere war schon „einschlägig“ Bekannt.
Für diese Beiden gehört Gewalt wohl schon so zum Alltag, dass
die keinerlei Hemmungen haben und auf alle/alles losgehen.
Ja, in diesem Einzelfall kann ist es ja sogar im Nachrichtenartikel beschrieben, dass die Täter Gewohnheitstäter waren.
Mich würde aber interessieren, was normalerweise von den Tätern als Motiv angegeben wird. Also eher eine statistische Aussage. Gibts sowas?
Die Story ist schon sehr schockierend. So richtig sprachlos macht mich aber was passieren kann wenn man in solchen Faellen die so oft geforderte Zivilcourage zeigt: http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-we…
Da geht man dann demnaechst lieber weiter? Das kann’s doch nicht sein!
Naja, mal langsam. So einfach ist es dann doch nicht.
Zunächst mal möchte ich vorweg schicken, dass ich die Begründung des Richters nicht nachvollziehen kann.
Aber was ist denn effektiv geschehen: Der Täter begeht eine Straftat (Angriff auf die Frau). Der Beklagte ‚Uwe‘ geht dazwischen (richtig so!). Der Täter versucht sich vom Tatort zu entfernen, Uwe will ihn aufhalten (nach §127 STPO zulässig solange er VERHÄLTNISMÄSSIGE Gewalt einsetzt).
Und genau in der Verhältnismäßigkeit liegt das Dilemma. Der gute Uwe hat dem körperlich unterlegenen, sturzbetrunkenen Täter mit einem kräftigen Schubs in ein Gleisbett befördert. Das heisst er hat mit potentiell tödlicher Gewalt auf ein für ihn recht geringes Gewaltpotential reagiert. Sicherlich ist die Flasche dafür mit ein Grund gewesen und, wie gesagt, der Fall ist recht grenzwertig.
Dennoch: Gesetze sollen Täter und Opfer schützen. Wenn ich einen Raubüberfall beobachte darf ich den Täter auch nicht von hinten niederschiessen. Zivilcourage findet ihre Grenzen in der Verhältnismäßgkeit. Wenn ich jemanden an der Flucht hindern will, darf ich ihn nicht über eine 1 m tiefe Kante in ein Gleisbett schubsen, in dem eine unbedeckte, elektrifizierte Stromschiene verläuft und in dem jeden Augenblick ein Zug einrollen kann.
Na das sind halt typische Intensivtäter in Deutschland…
Ja, in diesem Einzelfall kann ist es ja sogar im
Nachrichtenartikel beschrieben, dass die Täter
Gewohnheitstäter waren.
Mich würde aber interessieren, was normalerweise von den
Tätern als Motiv angegeben wird. Also eher eine statistische
Aussage. Gibts sowas?
Ja gibt es:
Auf dem Bahnhof von Wesel (Niederrhein) folgte dann die Attacke. Muhammed A., 16 , der mit Carsten S. bereits im Zug aneinandergeraten war, und Cantekin E., 21 , traktierten den Polizeioberkommissar ersten Ermittlungen zufolge mit Schlägen und Tritten, bis dieser zusammenbrach.
Klar kann man das mit einer Tasse heissem Tee und dem Gesetzestext auf dem Tisch prima vom heimischen Schreibtisch aus beurteilen.
Jetzt stellen wir uns mal vor DU bist in der Situation wo gerade ein Betrunkener mit einer Bierflasche eine Frau niedergeschlagen (!!) hat. Eine andere Frau steht unter Schock und Du musst reagieren.
"Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.
Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll."
Der Taeter wehrt sich gegen die Festsetzung, hat immer noch die Tatwaffe in der Hand UND schlaegt dem „Uwe“ mit der Faust gegen die Brust. Uwe wehrt sich gegen diesen Angriff mit einem Schubser. Hierbei wird er kaum billigend in Kauf genommen haben dass der Taeter ins Gleisbett stuerzt. Und leider hatte er keine Zeit die Leitstelle der Bahn anzurufen („Guten Tag ich moechte gleich jemandem einen Schubser geben. Koennen Sie mir kurz sagen was pssieren koennte wenn er ins Gleisbett faellt? Oh, warten Sie kurz - er schlaegt gerade die zweite Frau nieder… Also koennten sie bitte mal nachschauen ob da Leitungen liegen? Ja…ich warte… kein Problem…“) um zu wissen dass und wo da irgendwo eine Stromleitung liegt. Er wollte weitere Gefahren fuer sich und das Opfer abwenden.
Fuer mich ist es ein absoluter IRRSINN was hier entschieden wurde. Was will unsere Politik nun? Zivilcourage oder Wegsehen? Nicht jeder analysiert diesen Fall bis ins Letzte. Fuer 80% der Zeitungsleser lautet die Message: „Nicht einmischen, bringt nur Aerger“. Traurig.
Kann man fuer Uwe Spenden? Wuerde ihm gerne mit etwas Geld helfen seine Strafe zu bezahlen. Aber sicher bekomme ich dann von unserem „Rechtsstaat“ eine Anklage wegen Beihilfe. Fuer Steuerhinterziehung geht der kleine Mann 3 Jahre ins Gefaengnis aber fuer „polizeibekannte Intensivtaeter“ gibt es fuer Raub und KV waehrend der Bewaehrung Bewaehrung und Sozialstunden.
Wenn ich einen Raubüberfall beobachte darf ich den Täter auch
nicht von hinten niederschiessen. Zivilcourage findet ihre Grenzen in
der Verhältnismäßgkeit.
Grade wegen dem zweiten Satz kann man den ersten doch eigentlich nicht so pauschal sagen…
Die Richter selbst nirgends in Deutschland, soweit ich weiß. Richter aber urteilen aufgrund von Gesetzen, und Gesetzte werden von unter anderem durch Wahlen bestimmten Politikern festgelegt.
In der Psychologie ist bewiesen, dass eine Waffe am Körper die
Agression steigen lassen kann, wenn vorher eine Frustration
erfahren wurde.
Dazu müßte allerdings erkennbar gewesen sein, daß der Zivilbeamte eine Waffe trug, sofern das überhaupt der Fall war.
Zu den Polizisten kann ich nur eins sagen: Berufsrisiko.
Dem stimme auch ich zu. Warum manche Leute es für verwerflicher halten, wenn ein für Gewaltsituationen ausgebildeter, zum Tragen von Waffen berechtigter und (wahrscheinlich) Gefahrenzulage beziehender und zudem noch durch besondere Straftatbestände geschützter Polizist angegriffen wird, als wenn dies einem gewöhnlichen Passanten wiederfährt, ist mir unverständlich.
Uwe greift ein. Der Grieche verzieht sich und die Frauen sind gerettet. Alles in Butter, keiner verletzt. An dieser Stelle ist die „Rettung“ der Frauen abgeschlossen, so sieht es auch der Richter.
Aber halt. Der Grieche hat ein Verbrechen begangen und das will ihm Uwe so einfach nicht durchgehen lassen (zurecht und auch gesetzeskonform). Das ist für mich auch nachvollziehbar, wer ein Verbrechen begeht muss dafür auch haftbar gemacht werden. Uwe will den Giechen also verhaften (was er darf). Uwe greift den passiven Griechen also aktiv an und verletzt diesen schwer (was er NICHT darf).
Uwe hat damit die ihm gesetzlich zugestandenen Rechte deutlich überschritten und wird beklagt und verurteilt.
Ich finde es bestürzend, dass in diesem Forum so viele der Meinung zu sein scheinen, dass jemand der ein wie auch immer geartetes Verbrechen begeht plötzlich Freiwild ist und keine eigenen Rechte mehr hat. Sorry, Leute - Rechtstaatlichkeit funktioniert in alle Richtungen.