Jugendliche schlagen Polizisten zusammen

Hallo,

Zu den Polizisten kann ich nur eins sagen: Berufsrisiko.

ein Risiko, das ihm zum Freiwild macht? Der Unterschied zwischen einem Polizisten und einem „Normnalo“ ist doch, dass der Polizist hingucken und was tun muss, der „Normalo“ guckt und duckt sich weg, er kommt erst garnicht in die Situation.

Dem stimme auch ich zu. Warum manche Leute es für
verwerflicher halten, wenn ein für Gewaltsituationen
ausgebildeter, zum Tragen von Waffen berechtigter

er war unbewaffnet

und(wahrscheinlich) Gefahrenzulage beziehender

gibt es nicht, es gibt eine Polizeizulage.

und zudem noch durch besondere Straftatbestände geschützter Polizist
angegriffen wird,

Welche Straftatbestände sind das bitte?

als wenn dies einem gewöhnlichen Passanten
wiederfährt, ist mir unverständlich.

Mein Eindruck: Der Polizist wird von vielen als Fussabtreter angesehen und auch benutzt, denn er bekommt ja ein gutes Gehalt und eine „Gefahrenzulage“. Daneben fehlt jegliche Unterstützung von Seiten der Polizeiführung.
In dem konkreten Fall ist es doch schon bezeichnend, dass die zuständige Bundspolizei mehr als 1,5 Stunden brauchte, bis sie den Tatort erreichte. Bürgernähe sieht anders aus.
Kleiner Tipp nebenher: man sollte einmal die Gründe für die steigende Suizidrate bei der Bundespolizei suchen.

Gruss

Iru

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Ein polizist der hingucken muss und nicht hingucken würde, wenn er nicht müsste.

Toller polizist von dem du da redest. Damit ist er auf der Ebene eines zivilen Bürgers, welcher hinwegschaut.

Außerdem hat der Polizist zb durch das Polizeigesetz mehr Rechte als ein normaler Bürger. Deshalb ist es ihm auch mehr zuzumuten, dass er eingreift, als ein Bürger, welcher über diese Rechte nicht verfügt.

ein Risiko, das ihm zum Freiwild macht? Der Unterschied
zwischen einem Polizisten und einem „Normnalo“ ist doch, dass
der Polizist hingucken und was tun muss, der „Normalo“ guckt
und duckt sich weg, er kommt erst garnicht in die Situation.

Dieses Verhalten ist aber strafbar, wenn ich recht weiß. Der Unterschied ist vielleicht, daß der Polizist in eigener Person einschreiten muß, wofür er ja aber auch ausgebildet und ausgerüstet ist.

Dem stimme auch ich zu. Warum manche Leute es für
verwerflicher halten, wenn ein für Gewaltsituationen
ausgebildeter, zum Tragen von Waffen berechtigter

er war unbewaffnet

Das war dann aber wohl seine freie Entscheiung.

und(wahrscheinlich) Gefahrenzulage beziehender

gibt es nicht, es gibt eine Polizeizulage.

Schön, das soll kein Streitpunkt sein. Die amtliche Bezeichnung kannte ich nicht.

und zudem noch durch besondere Straftatbestände geschützter Polizist
angegriffen wird,

Welche Straftatbestände sind das bitte?

Die Täter werden in einem solchen Fall doch sicher noch gesondert wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte belangt.

als wenn dies einem gewöhnlichen Passanten
wiederfährt, ist mir unverständlich.

Mein Eindruck: Der Polizist wird von vielen als Fussabtreter
angesehen und auch benutzt

Ja, das darf nicht sein. Es ist aber auch nicht als schwereres Vergehen zu werten als Gewaltakte gegen normae Passanten.

Grüße,
R.H.

Ich finde es bestürzend, dass in diesem Forum so viele der
Meinung zu sein scheinen, dass jemand der ein wie auch immer
geartetes Verbrechen begeht plötzlich Freiwild ist und keine
eigenen Rechte mehr hat.

Dem Bericht nach hat der Straftäter sich der Festnahme widersetzt und Gewalt gegen den Festnehmenden angewandt, wogegen dieser sich wehrte.

Grüße,
R.H.

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Hallo

Dieses Verhalten ist aber strafbar, wenn ich recht weiß.

nicht immer, es trifft nur bei „Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not“ zu. Es verlangt z.B. nicht, sich in eine Schlägerei zugunsten des Unterlegenen einzumischen.

Der Unterschied ist vielleicht, daß der Polizist in eigener Person
einschreiten muß, wofür er ja aber auch ausgebildet und
ausgerüstet ist.

Ich würde sicherlich einschreiten, so wie ich es viele Male gemacht habe. Aber man darf nicht den Fehler machen und davon ausgehen, dass jeder Polizist zum Einzelkämpfer ausgebildet wurde.

Das war dann aber wohl seine freie Entscheiung.

er war auf dem Heimweg von seiner Arbeit. Ob man aber bei einem Polizeibeamten noch von freier Entscheidung sprechen kann? Es besteht bei ihm auch dann eine Handlungsverpflichtung, wenn er sich in seiner Freizeit befindet. Abgesehen davon gibt es auch bei den Normalbürgern ihm gegenüber eine Erwartungshaltung, der man sich schlecht entziehen kann.

Die Täter werden in einem solchen Fall doch sicher noch
gesondert wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
belangt.

Der § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) schützt nicht den Beamten, sondern die Durchsetzung hoheitlichen Tätigwerdens. Wenn im Rahmen des Widerstandes der Polizeibeamte (oder der jeweilige Hoheitsträger) verletzt wird, ist das ein KV-Delikt wie bei einem Normalbürger.

Es ist aber auch nicht als schwereres
Vergehen zu werten als Gewaltakte gegen normale Passanten.

wird es auch nicht. Ich empfinde es gleichermaßen verwerflich, egal ob Polizeibeamter oder Normalbürger, wenn dieser zusammengeschlagen wird, weil er auf ein Rauchverbot hinwies. Ich denke, dass bei einer höheren Polizeipräsenz solche Fälle eher die Ausnahme wären; aber leider kann man zukünftig eher von sinkender denn höherer Präsenz ausgehen. Leider werden solchen Entscheidungen von Politikern und nicht von Polizisten gefällt. Um beim Beispiel Bundespolizei zu bleiben: Bei der Reform der Bundespolizei war meines Wissens nach kein einziger Polizist beteiligt.

Gruss

Iru

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Ein polizist der hingucken muss und nicht hingucken würde, wenn er nicht müsste.

Also die meisten Polizisten würden m.E. „hingucken“.

Toller polizist von dem du da redest. Damit ist er auf der Ebene eines zivilen Bürgers, welcher hinwegschaut.

Nachdem Polizisten kein „Superhelden-Lebensretter-Unverwundbarkeits-Gen“ eingebaut wird sollte man sich nicht allzusehr wundern wenn er auch nach Dienstantritt noch ein normaler Bürger ist.

Außerdem hat der Polizist zb durch das Polizeigesetz mehr Rechte als ein normaler Bürger. Deshalb ist es ihm auch mehr zuzumuten, dass er eingreift, als ein Bürger, welcher über diese Rechte nicht verfügt.

Und welches Recht, daß ihm in der körperlichen Auseinandersetzung hilft, soll das sein?
Die Tatsache daß ich als Polizist meine durchgeknallten Gegner z.B. festnehmen darf wenn ich ihn bezwungen habe, bringt mir für die Entscheidung ob ich mich da reinwerfe und evtl. zu Brei treten lasse nicht viel.
Sollte der betreffende Polizist tatsächlich gehobene Nahkampffähigkeiten haben erhöht das eher noch das Risiko, wenn er den Gegner einen Hauch zu sehr verletzt, bestraft zu werden (hier nur ohne Polizist: http://noricus.wordpress.com/2010/04/20/munchen-600-…)

Man sollte sich mal in die Situation versetzen, daß man nach einem laaangen Arbeitstag in der überfüllten Ubahn gestresst auf dem Nachhauseweg ist und plötzlich einem jemand einen „Nachschlag“ des eigenen Jobs serviert. Die meisten Leute würden da wohl ab und an der Versuchung erliegen einfach mal wegschauen und vorbeigehen.
Und bei den meisten würde die unfreiwillige Überstunde noch nichtmal die Gefahr von Verletzungen beinhalten.

Gruß
Nick H

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Ein polizist begegnete mir mal, welcher schlechte Laune hatte und es meinte an mir auszulassen.

Er drohte mir mit einem Zwangsmittel § 56 polGNRW.

Obwohl ich keinerlei Gefahr darstellte.

(du kannst jetzt natürlich denken, dass ich blödsinn labere, und ich wphl eine Gefahr darstellte, aber das ist keinesfalls der Fall)

Ich darf zb niemandem Zwangsmittel androhen.

Ein Polizist schon.

Er kann Macht ausnutzen. Was dieser Polizist getan hat.

Aber zum thema:

Ich darf niemanden mit Zwangsmittel drohen.

Hi,

Ein polizist begegnete mir mal, welcher schlechte Laune hatte und es meinte an mir auszulassen.

Das passiert…

Er drohte mir mit einem Zwangsmittel § 56 polGNRW.
Obwohl ich keinerlei Gefahr darstellte.
(du kannst jetzt natürlich denken, dass ich blödsinn labere, und ich :wphl eine Gefahr darstellte, aber das ist keinesfalls der Fall)

Ohne Dich zu kennen würde ich nicht folgern, daß Du da Mist erzählst. Nachdem ich vorher nachdrücklich die These Polizist=Mensch vertreten habe wäre es mehr als seltsam jetzt ihre Unfehlbarkeit zu behaupten.

Ich darf zb niemandem Zwangsmittel androhen.
Ein Polizist schon.
Er kann Macht ausnutzen. Was dieser Polizist getan hat.
Aber zum thema:
Ich darf niemanden mit Zwangsmittel drohen.

Ok. Wir reden da glaub ich aneinander vorbei. Klar ist: bei normalen Menschen, die sich gerade in einem normalen Geisteszustand befinden hat eine offizielle Handlung eines Polizisten (wie diese Androhung von Strafen) eine gewisse Wirkung. Das könnte man als „Macht“ bezeichnen.

Wir reden aber gerade von der Situation, daß 2 Leute einen Polizisten, der sich bereits als solcher ausgewiesen hat und gerade in der offiziellen Handlung ist die Personalien der beiden Kandidaten auzunehmen, von diesen übelst zusammengeschlagen wurde.

Was soll einem Polizisten dieses Recht, diese „Macht“ in unserer Situation hier bringen? Zwischen 2 Fäusten ins Gesicht Zwangsmassnahmen anzudrohen führt höchstens zur Erheiterung der Schläger.

Als Polizist weiss man besser als jeder Andere, daß genügend Leute rumlaufen die jeglichen Respekt vor irgendwelchen polizeilichen Befugnissen oder den möglichen Sanktionen des Staates verloren haben.

Nur weil es für unsereins unvorstellbar ist einem Polizisten mit Gewalt zu begegnen, passiert das trotzdem täglich.
Es gibt Polizisten die sich in Zivilkleidung werfen wenn sie nach Hause fahren, weil sie nicht riskieren wollen unbewaffnet und alleine Zielscheibe von Leuten zu werden, die sogar gezielt Cops suchen um sich für erlittenes „Unrecht“ zu rächen.

Ich darf niemanden mit Zwangsmittel drohen.

Würdest Du in einer 2 gegen 1 Situation auch nicht tun, weil Du ja weisst, daß Du es genausowenig durchsetzen könntest wie der Feld-Wald-und-Wiesen-Polizist.

Gruß
Nick H

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Warum manche Leute es für verwerflicher halten, wenn ein […] :stuck_out_tongue:olizist angegriffen wird, als wenn dies einem gewöhnlichen Passanten

wiederfährt, ist mir unverständlich.

Der Unterschied in der Verwerflichkeit und am Ahndungsinteresse besteht darin, dass ein Angriff auf einen Amtsträger nicht nur ein Angriff auf die Person ist, sondern vielmehr auch ein Angriff auf sein Amt und damit ein direkter Angriff auf unsere Gesellschaftsordnung und unseren Staat - mittelbar also ein Angriff auf jeden einzelnen von uns. Es besteht also von daher schon aus soziologischer Sicht ein erheblich höheres gesellschaftliches Interesse solche Straftaten zu verhindern und zu ahnden, als bei „normalen“ Bürgern, bei denen dieses Interesse natürlich auch besteht, aber aus etwas anderen Gründen.

Dass das in unserer individualisierten Gesellschaft viele nicht sehen (wollen oder sogar tatsächlich können) ist traurig, zeugt aber tatsächlich vom fortgeschrittenen Verfall gemeinschaftlichen Zusammenlebens und der Fähigkeit dazu.

Ein Polizist hat qua Amt eine Garantenstellung inne und hat deswegen regelmäßig keine freie Wahl, ob und wie er handelt und einschreitet. Die regelmäßig an Stammtischen vertretene Meinung Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute usw. wären selbst schuld, wenn ihnen etwas passiere, denn sie hätten sich ihren Beruf ja selbst gewählt ist absolut gesellschaftsfeindlich und missachtet explizit die Relevanz dieser und anderer Berufsgruppen für unsere Sicherheit und unser alltägliches Zusammenleben. Ganz abgesehen davon wird damit das Opfer, was diese Berufsgruppen freiwillig und aus Selbslosigkeit für uns alle täglich bringen in völlig inakzeptabler Form mit Füßen getreten.

Gruß Andreas

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Was für ein Blödsinn. Der Polizist hat immer die freie Entscheidung ob er handelt oder nicht. Ansonsten ist er ein Roboter und kein Mensch mehr.

Es ist seine Entscheidung ob er nach Gesetzen handeln will oder nicht.

Wenn er das nicht will, sollte er seinen Beruf wechseln.

Und tut er das nicht, ist er selber schuld. Er hat die freie Wahl.

in dem eine unbedeckte,
elektrifizierte Stromschiene verläuft

Wer sagt das???

Hast Du eigentlich eine Ahnung von dem was Du schreibst?

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Gutenabend der-weiss-vielleicht-was,

guter Artikel. Punkt auch von mir. Wird ein Angriff auf ein Amtstraeger in Deutschland strenger bestraft als ein Angriff auf einen Durchschnittsbuerger?

Gruss: Ge-es

Zum einen: Ich kenne die U-Bahn in München nicht, aber auf die U-Bahn in Berlin trifft das zu und ich vermute mal stark, die U-Bahnen sind überall zumindest ähnlich.

Zum anderen: Für das eigentliche Thema und die Kernaussage ist dass doch nun wirklich egal? Wenn du nix zum Thema beitragen kannst, solltest du vielleicht einfach den Mund halten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Blödsinn
Hallo,

Was für ein Blödsinn. Der Polizist hat immer die freie
Entscheidung ob er handelt oder nicht. Ansonsten ist er ein
Roboter und kein Mensch mehr.

du solltest einmal deine Quellen überprüfen. Ein Polizeibeamter hat nur in seltenen Ausnahmefällen die Möglichkeit, nicht zu handeln. Neben dienstrechtlichen Maßnahmen gibt es sogar Strafgesetzes, die ein Nichthandeln unter Strafe stellen (die sog. Amtsdelikte). Eine freie Entscheidung, ob er handeln soll oder nicht, gibt es insofern nicht. Es besteht allenfalls die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Maßnahmen die ihm am besten geeignete zu wählen.

Es ist seine Entscheidung ob er nach Gesetzen handeln will
oder nicht.
Wenn er das nicht will, sollte er seinen Beruf wechseln.
Und tut er das nicht, ist er selber schuld. Er hat die freie
Wahl.

Ich kann dir nur raten, sich ein bisschen mit der Materie zu beschäftigen und danach fundierte Aussagen zu treffen. Oder kann es sein, dass du nur ein bisschen rumtrollen willst?

Gruss

Iru

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Hallo,

Wird ein Angriff auf ein
Amtstraeger in Deutschland strenger bestraft als ein Angriff
auf einen Durchschnittsbuerger?

Der Angriff wird nicht strenger bestraft, obwohl es manchmal so rüberkommt. Man sollte aber bedenken, dass Widerstandsdelikte nicht unbedingt mit einem tätlichen Angriff gegen eine Person verbunden sind.
Oft ist es aber so, dass Widerstand und Körperverletzung gemeinsam vorliegen, so dass im Gesamten eine höhere Strafe zur Anwendung kommt, als wenn es nur ein KV-Delikt wäre. Und in der öffentlichen Meinung geht dann meist der Widerstand unter und nur die KV und die Strafe gesehen wird, die - da Gesamtstrafenbildung - eben höher ausfällt.

Gruss

Iru

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Angriffe auf Amtsträger werden von der staatsanwaltschaft eher verfolgt als bei einem Normalbürger.

Dies zeigt, dass der Normalbürger nicht so wichtig ist wie der Amtsträger.

Der Normalbürger wird dann tröstlich auf den Privatklageweg verwiesen (welcher sehr teuer werden kann) und man dann wohl eher davon absieht eine strafrechtliche Verfolgung zu veranlassen.

Hallo,

Zunächst mal möchte ich vorweg schicken, dass ich die
Begründung des Richters nicht nachvollziehen kann.

ich auch nicht. Das Urteil ist jedenfalls geeignet, das Weggucken zu fördern.

Dennoch: Gesetze sollen Täter und Opfer schützen. Wenn ich
einen Raubüberfall beobachte darf ich den Täter auch nicht von
hinten niederschiessen. Zivilcourage findet ihre Grenzen in
der Verhältnismäßgkeit.

Absolut falsch. Bei der Notwehr (und das ist die Situation, die du beschreibst) gibt es keine Verhältnismäßigkeit, sondern nur die Erforderlichkeit (bzw. Gebotenheit).

Wenn ich jemanden an der Flucht
hindern will, darf ich ihn nicht über eine 1 m tiefe Kante in
ein Gleisbett schubsen, in dem eine unbedeckte,
elektrifizierte Stromschiene verläuft und in dem jeden
Augenblick ein Zug einrollen kann.

Zumindest nicht mit Wissen und Wollen und der Zielrichtung der Festnahme. Ich würde mich jedenfalls schwer damit tun, wenn ich jemanden zur Festnahme vorher in ein Gleisbett schubse; einen Sinn sehe ich nicht darin. Anders wäre es natürlich, wenn das Schubsen geschehen würde, um einen unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren, dann wäre ich in der Notwehr und wenn es erforderlich wäre wäre es auch gerechtfertigt.

In dem betreffenden Artikel ist von Strafbefehl die Rede. Auch ein Strafbefehl geschieht nicht, ohne dem Beschuldigten die Gelegenheit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Er hat sich vermutlich zur Sache geäußert und die Frage wäre nun, was er damals gesagt hat. An seiner Stelle hätte ich den Strafbefehl aber nicht angenommen.

Gruss

Iru

Angriffe auf Amtsträger werden von der staatsanwaltschaft eher
verfolgt als bei einem Normalbürger.

nicht „eher“ sondern fast immer.

Dies zeigt, dass der Normalbürger nicht so wichtig ist wie der
Amtsträger.

nein, nicht der Amtsträger, sondern das hoheitliche Handeln. Bei einem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte werden meist zwei Delikte begangen, nämlich das des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und die Körperverletzung. Und beim Widerstand muss der Staatsanwalt tätig werden, es ist kein Antragsdelikt, die Körperverletzung u.U. schon

Der Normalbürger wird dann tröstlich auf den Privatklageweg
verwiesen (welcher sehr teuer werden kann) und man dann wohl
eher davon absieht eine strafrechtliche Verfolgung zu
veranlassen.

Wie wäre es, wenn du deine negative Meinung über den Staat mal nicht mit Plattitüden und Stammtischparolen, sondern mit handfesten Argumenten begründen würdest?

Gruss

Iru

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Der Unterschied in der Verwerflichkeit und am
Ahndungsinteresse besteht darin, dass ein Angriff auf einen
Amtsträger nicht nur ein Angriff auf die Person ist, sondern
vielmehr auch ein Angriff auf sein Amt und damit ein direkter
Angriff auf unsere Gesellschaftsordnung und unseren Staat -
mittelbar also ein Angriff auf jeden einzelnen von uns. Es
besteht also von daher schon aus soziologischer Sicht ein
erheblich höheres gesellschaftliches Interesse solche
Straftaten zu verhindern

Das ist obrigkeitsorientiertes Denken. Nach einer auf die Gemeinschaft orientierten Sicht ist der Polizist ein Mitglied der Gemeinschaft wie jeder andere, auch wenn er eine bestimmte Position besetzt. Die durch die Position sich ergebenden besonderen Pflichten bedingen entsprechende, dafür notwendige Sonderrechte, der Polizist aber ist deshalb nicht schützenswerter als andere Burger auch.

Ein Polizist hat qua Amt eine Garantenstellung inne und hat
deswegen regelmäßig keine freie Wahl, ob und wie er handelt
und einschreitet.

Dafür bietet das Amt ja auch bestimmte Vorzüge und besondere Rechte, die in diesem Zusammenhang überhaupt nicht in Frage gestellt werden sollen.

Die regelmäßig an Stammtischen vertretene
Meinung Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute usw. wären selbst
schuld, wenn ihnen etwas passiere, denn sie hätten sich ihren
Beruf ja selbst gewählt ist absolut gesellschaftsfeindlich

Sie sind nicht selbst schuld, diese Berufe aber bringen, wie viele andere, gewisse ihnen eigene Risiken mit sich.
Wenn ein Waldarbeiter im Wald von einem stürzenden Baum verletzt wird, wird man auch nicht ihm selbst die Schuld geben, wenn er sich nicht besonders leichtsinnig verhalten hat. Mit solchen Unfällen muß aber in diesem Beruf gerechnet werden.

Grüße,
R.H.

Jetzt trennst du also hoheitliches Handeln von der Person, welches das Handeln ausführt. Soso.

Das würde ja bedeuten, dass dem Staat der Amtsträger völlig scheiss egal ist. Und der Zivilbürger wäre in diesem Fall sogar höher als ein Amtsträger!

Das bedeutet dem Staat ist nur daran gelegen das die öffentliche Sicherheit und Ordnung sichergestellt ist, ihm aber egal ist ob der Amtsträger jetzt z.B. tot ist (Hauptsache dem staat passiert nix).

So kann man das also auch sehen.
Interessant.

Dake Dafür.