Jugendliche Sexualstraftäter

Hallo,

Du redest von einem Grundgesetz, in dem auch steht, dass man
weniger Strafe für das Vergewaltigen einer Behinderten
bekommt, weil diese sich nicht gescheit wehren kann und
behindert ist!

Könntest Du mir deine Fassung des GG, in der dieser Artikel enthalten sein soll, bitte mal zukommen lassen? Die ist mir trotz juristischem Studium und einigen Jahren als Rechtsanwalt noch unbekannt.

Weiterhin hätte ich dann auch gerne gewusst, in welchem Verhältnis der fragliche Artikel dann zu § 179 StGB zu sehen wäre? Letztere Vorschrift wäre dann ja verfassungswidrig.

Alternativ kannst Du aber natürlich auch einfach einräumen, dass Du von der ganzen Geschichte nicht ansatzweise Ahnung, das GG vermutlich noch nie gelesen, und deine juristischen Kenntnisse der Bildzeitung und RTL entnommen hast.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

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Hallo,

Sei so gut und sag gleich, dass du mir nicht glaubst.

Das übernehme ich gerne!

auch
egal, bei so einem Thema hat jeder eine andere Meinung, und
weil wir alle nichts verändern können ist so eine Diskussion
eigentlich von vornherein sinnlos.

Nicht egal, weil man über das was im GG steht oder nicht keine Meinung haben kann! Es ist eine jederzeit einfach zu überprüfende Tatsache, dass Du hier vollkommenen Unsinn erzählst, weil so etwas noch nie im GG gestanden hat, und auch nie stehen wird, selbst dann nicht, wenn es hier das schlimmste Regime geben sollte, was man sich vorstellen könnte. Und zwar einfach schon deshalb, weil Fragen konkreter Strafbarkeiten (vielleicht mal von kuriosen staatsgefährdenden Dingen abgesehen) überhaupt nichts in einer Verfassung zu suchen haben, sondern in ein entsprechendes Strafgesetzbuch gehören. Und da steht bei uns aktuell sogar noch extra der § 179 drin, um widerstandsunfähige Opfer besonders zu schützen. Auch dies ist eine Tatsache, die jederzeit einfach und sofort überprüfbar ist: http://dejure.org/gesetze/StGB/179.html

Man, lehn dich bloß nie bei mir am Haus an, nicht dass der Klügere nachgibt.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

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Hallo

Du redest von einem Grundgesetz, in dem auch steht, dass man
weniger Strafe für das Vergewaltigen einer Behinderten
bekommt, weil diese sich nicht gescheit wehren kann und
behindert ist!

Könntest Du mir deine Fassung des GG, in der dieser Artikel
enthalten sein soll, bitte mal zukommen lassen? Die ist mir
trotz juristischem Studium und einigen Jahren als Rechtsanwalt
noch unbekannt.

Aus den Fingern gesogen hat er sich das jedenfalls nicht. Wenn man mit „vergewaltigung behindert“ googelt, wird man sofort fündig. Z. B. hier:

http://www.nachrichtenaufklaerung.de/top.php?year=20…

Natürlich steht davon nix im Grund- sondern im Strafgesetz.

Ich hab jetzt nicht genau nachgeforscht, aber ich denke mal, dass dieser Missstand mittlerweile behoben wurde, der o.g. Link ist nämlich aus dem Jahre 2000.

Weiterhin hätte ich dann auch gerne gewusst, in welchem
Verhältnis der fragliche Artikel dann zu § 179 StGB zu sehen
wäre? Letztere Vorschrift wäre dann ja verfassungswidrig.

Artikel? Verhältnis zum § 179? Es handelt sich wohl um den § 179, der im Verhältnis zum § 177 zu sehen ist.

Es wird anscheinend immer noch unterschieden zwischen Missbrauch an normalen Leuten, und Leuten die sich nicht wehren können. Bei ersteren ist die Strafe „nicht unter einem Jahr“, bei letzteren „zwischen 6 Monaten und 10 Jahren“. (Quelle: Gesetze im Internet)

Wie das zu bewerten ist, weiß ich nicht, und ob das vor 7 Jahren schon genauso war, weiß ich auch nicht.

juristischen
Kenntnisse der Bildzeitung und RTL entnommen hast.

Das scheint jedenfalls nicht die Quelle zu sein.

Gruß Simsy

Hallo Claudia,

das Thema ist viel zu umfangreich und komplex um es in einer Fernsehsendung oder hier auch nur ansatzweise erschöpfend zu behandeln. Hier spielen 1001 Faktoren hinein und wird weltweit umfangreichend geforscht. Es gibt einerseits jede Menge inzwischen verworfener Ansätze, mit Tätern umzugehen, die sich nicht bewährt haben, und andererseits auch jede Menge gute Erfolge im Einzelfall.

Und genau der konkrete Einzelfall ist das Problem. Es gibt eben nicht DEN Sexualstraftäter und nicht DIE Tat. Wenn Du dir alleine schon den 13. Abschnitt des StGB ansiehst, findest Du dort unzählige Vorschriften, die versuchen, Täter und Taten zu sortieren, und dass in den Taten steckende unterschiedliche Unrecht angemessen zu bewerten. Das sind alles keine Spitzfindigkeiten lascher und nicht ausreichend hart durchgreifender alter Knacker ohne eigene Kinder, sondern der Ausfluss einer sich ständig fortentwickelnden Gesetzgebung, an der über die Jahre tausende von Experten (die weit überwiegende Mehrheit davon sicher selbst Väter und Mütter) mitgearbeitet haben.

Diese Differenzierung, die dann in der Gesetzesanwendung im Einzelfall im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und anschließender Verhandlung vor Gericht versucht, dem einzelnen Täter und seiner Tag auf die Spur zu kommen, und ihn angemessen zu bestrafen, ist dabei auch keine Besonderheit des Sexualstrafrechts, sondern unserem gesamten Rechtssystem glücklicherweise für uns alle überall eigen. D.h. die platten Forderungen alle auf Dauer einzusperren, egal, ob sie z.B. einem Kind ein pornografisches Bild gezeigt haben (ich denke da gerade an einen konkreten Fall aus dem Elternbrett), es verbal angegangen haben, es unsittlich berührt, es sich mit Geschenken gefügig gemacht haben um dann ohne Einsatz körperlicher Gewalt einmalig den Beischlaf zu vollziehen, oder es über jahre ständig und unter Einsatz brutaler körperlicher Gewalt zu missbrauchen und dann zu töten, käme ungefähr dem gleich, jedem Parksünder auf Dauer den Führerschein zu entziehen, jeden, der mal etwas großzügiger bei der Steuererklärung war auch gleich auf Dauer einzusperren, wie auch jeden, der mal bei einer Prüfung geschummelt hat, … Denn in all diesen Bereichen gibt es eben auch 1001 unterschiedliche Möglichkeit Dinge zu tun, die gegen Gesetze verstoßen, aber doch einen vollkommen unterschiedlichen Unrechtsgehalt haben, und deshalb von der kleinen Geldbuße bis hin zur langjährigen Haftstrafe unterschiedliche Sanktionen erfordern.

Aktuell liegt die Wiederholungsquote bei Sexualstraftätern unter moderner Therapie bei 30-40%, wobei man sehen muss, dass wir auch hier wieder die gesamte Bandbreite der Delikte haben, und bei den besonders schweren Delikten aufgrund von langjährigen Haftstrafen, Sicherheitsverwahrung und dauerhafter Unterbringung die Möglichkeit zur Wiederholung recht begrenzt sind. Auch ist es nicht so, dass es im Bereich der Sexualdelikte üblicherweise eine kriminelle Karriere geben würde, also jemand, der mal die Finger nicht bei sich lassen konnte, später vorhersagbar zum Mörder wird. D.h. nicht nur, dass eben nur jeder dritte Täter überhaupt rückfällig wird, es betrifft dies eben gerade nicht die besonders gravierenden Fälle, und es steht auch regelmäßig nicht zu erwarten, dass jemand im Fall der Wiederholung dann zum Täter einer deutlich schlimmeren Tat wird. Fälle in denen dies doch einmal geschieht sind glücklicherweise Einzelfälle, die deshalb zwar nicht weniger tragisch sind, andererseits aber eben auch nicht vergessen lassen dürfen, dass sicherlich bei weit über 95% der Fälle, in denen man den Tätern eine zweite Chance gibt, dies keine sonderliche Gefährdung der Allgemeinheit bedeutet und es insofern vollkommen unverhältnismäßig wäre, hier zu vollkommen überzogenen Strafen zu greifen.

Unabhängig von dieser objektivierbaren Sicht der Dinge, wie man sie in zahllosen Studien nachlesen kann, gibt es aber dummerweise noch das Problem der subjektiven Wahrnehmung, die dafür sorgt, dass weite Teile der Vevölkerung dieses Problem als erheblich bedeutsamer ansehen, als es tatsächlich ist. D.h. durch entsprechende Herausstellung der wenigen Einzelfälle in den Medien wird eine glücklicherweise vollkommen unnötige Panik geschürt. Ein Standardexperiment hierzu ist die Frage nach der Zahl jährlicher sexuell motivierter Morde an Kindern in Deutschland, dass jeder hier jetzt und sofort einmal durchführen kann. Also mal ganz ehrlich, was meinst Du, wieviele entsprechende Fälle es pro Jahr gibt?

Die richtige Antwort, dass es sich hierbei im langjährigen Mittel für den Bereich des Gebiets der ursprünglichen Bundesrepublik um eine einstellige Zahl handelt, bekommt man eigentlich nie. Gerne werden aber drei- bis vierstellige Zahlen genannt. D.h. es findet eine Überhöhung um den Faktor 100-1000 gegenüber der Realität statt.

Und noch kurz zu so tollen Vorschlägen wie Kastration: Diese wurde tatsächlich früher häufiger durchgeführt. Bis in die 1960er Jahre war dies eine durchaus verbreitete „Therapie“, ebenso wie Eingriffe im Bereich des Gehirns. Gebracht haben sie so gut wie gar nichts. Nur bei sehr wenigen Tätern kam es hierdurch zu einer „Normalisierung“ des sexuellen Triebs, den der sitzt nun mal nicht in den Hoden allein. Eher brachten schon Medikamententherapien Fortschritte. Die dann folgende Abkehr von diesen Therapieformen und die reine Hinwendung zu psychiatrischer und psychologischer Hilfe zeigte schon mehr Erfolge, und inzwischen hat man erkannt, dass die Mischung all dieser Möglichkeiten die besten Erfolge verspricht, wenn man für jeden Täter eine individuell auf ihn abgestimmte Therapie entwickelt.

Zudem wird ja auch immer wieder gerne ins Lächerliche gezogen, dass „alle Täter“ immer auf die eigenen schlimme Kindheit verweisen würden, um so eine milde Bestrafung zu erzielen. Fakt ist aber nun einmal, dass tatsächlich ein Großteil der Täter in nachweisbarer Form belegen können, dass sie selbst Opfer entsprechender Übergriffe waren, bzw. vernachlässigt oder misshandelt wurden. D.h. der Zusammenhang zwischen eigener Opferrolle und Täterrolle ist nicht zu übersehen, und hieran sollte man immer denken, wenn man vorschnell Täter pauschal verurteilen will. Niemand käme auf die Idee ein Opfer gleich mit dem Täter zusammen einzusperren, weil die Wahrscheinlichkeit, dass es selbst einmal zum Täter werden könnte, signifikant höher als bei jedem anderen Menschen ist. Dabei würde es rein statistisch gesehen viel mehr Sinn machen, die Opfer einzusperren, als die Täter auf Dauer eingesperrt zu lassen, damit sie ja nicht wiederholt zu Tätern werden können. Die Zahl der verhinderbaren Straftaten bei rechtzeitigem Wegsperren der Opfer wäre vermutlich höher. Glücklicherweise ist aber auf so eine Wahnsinnsidee noch niemand gekommen, aber gerade deshalb sollte man auch sehen, dass in vielen Tätern das frühere Opfer steckt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Aus den Fingern gesogen hat er sich das jedenfalls nicht. Wenn
man mit „vergewaltigung behindert“ googelt, wird man sofort
fündig. Z. B. hier:

http://www.nachrichtenaufklaerung.de/top.php?year=20…

Was ja nicht heißen muss, dass an der Sache was dran ist. Der in dem Beitrag genannte „Nachholbedarf anderer Medien“ ist in Wirklichkeit nicht mehr und nicht weniger das Eingeständnis der eigenen Dummheit hier einigen Leuten auf den Leim gegangen zu sein, die die StGB-Systematik nicht durchschaut haben. Schon seit BGH 45, 253 könnte jeder wissen, dass § 179 bei Vorliegen der Merkmale des § 177 grundsätzlich von diesem verdrängt wird. D.h. wenn man sich die beiden Vorschriften einmal genau ansieht, stellt man fest, dass die Schwelle der Strafbarkeit des § 179 erheblich niedriger liegt, als die des § 177 und insoweit der in § 179 genannte Personenkreis deutlich besser geschützt ist. D.h. gegenüber diesem Personenkreis sind schon Dinge strafbar, die anderen gegenüber nicht / nicht in diesem Maße strafbar wären. Werden in einer Tat aber die Merkmale des § 177 verwirklicht, dann kommt immer dieser zur Anwendung, vollkommen unabhängig davon, ob jemand in den geschützten Personenkreis des § 179 fällt oder nicht. Die Strafbarkeit ist dann also identisch.

Natürlich steht davon nix im Grund- sondern im Strafgesetz.

Eric bestand aber nun mal darauf, dass es im GG stehen würde.

Ich hab jetzt nicht genau nachgeforscht, aber ich denke mal,
dass dieser Missstand mittlerweile behoben wurde, der o.g.
Link ist nämlich aus dem Jahre 2000.

S.o. diesen Missstand hat es so überhaupt nicht gegeben.

Der Rest dürfte damit wohl erledigt sein.

Gruß vom Wiz

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Du redest von einem Grundgesetz, in dem auch steht, dass man
weniger Strafe für das Vergewaltigen einer Behinderten
bekommt, weil diese sich nicht gescheit wehren kann und
behindert ist!

das ist schlicht gelogen.

Sowas würde ich mir nie ausdenken können! Das steht im Gesetz,
das hat christoph schlingensief bei Harald Schmidt vor ein
paar Jahren gezeigt, den Artikel.

Jaha, wenn es da gezeigt wurde, dann muss es wohl stimmen, was?

Besorg dir erst mal ein Grundgesetz und lies es, bevor du so einen Quatsch von dir gibst.

Das Grundgesetz bekommst du hier kostenlos:
http://www.bundestag.de/interakt/infomat/grundlegend…

Gruß

Christian

[MOD] vorübergehend geschlossen

Hallo,

da es hier nicht zur Ruhe kommt wird der Artikelbaum komplett geschlossen (bis ich ihn ausgemistet oder gelöscht habe).

Viele Grüße
MeToo

Team: Artikelbaum bearbeitet
Hi

mit der Erlaubnis von MeToo habe ausnahmsweise ich den Artikelbaum bearbeitet und alle (zu unfreundlichen) persönlichen Kommentare entfernt. Es spielt dabei keine Rolle, dass ich durchaus Verständnis für die entfernten Anmerkungen habe, für das Archiv und mit Blick auf die Netiquette sind sie nicht erhaltenswert.

Sollte ich bei meinem Bearbeitungsvorgang etwas übersehen haben, wendet euch per Mail an mich. Der Artikelbaum bleibt jedoch abgeschlossen.

Vielen Dank allen, die sich in der Diskussion um eine sachliche Aufklärung bemüht haben. Nur deshalb wird der Artikelbaum erhalten.

Grüße
Jessica