unser Junior (wird im Juli 18) geginnt im September seine Ausbildung. Da er ja dann eine Vergütung bekommt, ist miene 1.Frage: Soll er weiterhin Taschengeld bekommen? 2. Muß er „Miete“ bzw. Kostgeld abgeben und wenn ja, in welcher Höhe?
Habt Ihr Anhaltspunkte?
fragt ein 39-Jähriger, der erst vor kurzem mit „diesem“ Thema in Berührung gekommen ist …
da kann ich nur das sagen, was mir damals (ist aber schon ziemlich lange her - Mitte der Siebziger) geschehen ist.
Von meiner Ausbildungsvergütung hab ich 2/3 selber behalten und den Rest als ‚Kostgeld‘ abgegeben. Damit war ich eigentlich sehr zufrieden. Später beim Studium hab ich nicht mehr zu Hause gewohnt und dieses Thema was somit eh gegessen.
Habe zwar keine Kinder, kann mich aber noch gut an meine Ausbildungszeit erinnern…
Ob er weiterhin Taschengeld bekommt oder gar etwas abgeben muss sollte auch von der Höhe der Ausbildungsvergütung abhängen. Ich habe Hotelfachfrau gelernt, da gab es im 1. Jahr gerade mal 650,00 DM brutto. Das durfte ich netterweise behalten (allerdings wohnte ich auch nicht zuhause!), meine Eltern zahlten meine Miete.
Wenn ich zuhause gewohnt hätte, wäre nur mein Taschengeld weggefallen (damals DM 100 im Monat), aber ich hätte nix abgeben müssen. Wenn die Vergütung dazu ausreicht kann man sich ja absprechen, so dass z.B. der Junior öfters mal volltankt, wenn er das Auto benutzt oder mal den Einkauf bezahlt. Wenn er allerdings schon mehr als EUR 600 im Monat bekommt und durch die Ausbildung keine zusätzlichen Kosten hat (Auto, Fahrtkosten, etc.) dann kann eine Abgabe sinnvoll sein.
mein Sohn ist zwar erst 6, aber ich würde es so halten:
Taschengeld würde ich keinesfalls mehr zahlen.
Und Kostgeld würde ich auf jeden Fall verlangen, auch wenn ich es finanziell nicht nötig hätte, damit er lernt, dass Wohnen und Essen auch etwas kostet. Die Höhe würde ich von der Ausbildungsvergütung abhängig machen, wobei mir 1/3 wie in dem anderen Posting erwähnt angemessen scheint (1/3 abgeben).
Also, Taschengeld wäre nach meinem Verständnis dann gestrichen.
Was bekommt er denn im Monat? da würde ich mit ihm zusammen einen Betrag vereinbaren, den er als Kostgeld abgeben sollte.
Natürlich unter Berücksichtigung solcher Dinge wie Tanken, weil er zum Job muss o.ä. Wenn er da schon 150€ pro Monat ausgeben muss, solltet ihr vielleicht weniger nehmen.
Aber einen gewissen, wenn auch kleinen Betrag auf alle Fälle!
Hallo Frank,
auch ich würde aus erzieherischen Gründen einen Betrag als „Kostgeld“ einziehen. Allerdings würde ich es nicht für mich nutzen, sondern auf ein Konto für mein Kind einzahlen. Zum Abschluß der Ausbildung kann man dem Kind das Sparbuch dann schenken.
Schöne Grüße
Sabine
deine Idee finde ich im Ansatz gut. Ich würde aber wohl kein Geheimnis daraus machen sondern es mit dem Kind direkt absprechen und das Geld sozusagen zwangsweise fest anlegen (Lebenversicherung, Bausparen, etc.)
So nach dem Motto, du brauchst zwar zu Hause nichts abgeben aber etwas anlegen musst du schon.
unser Junior (wird im Juli 18) geginnt im September seine
Ausbildung. Da er ja dann eine Vergütung bekommt, ist miene
1.Frage: Soll er weiterhin Taschengeld bekommen? 2. Muß er
„Miete“ bzw. Kostgeld abgeben und wenn ja, in welcher Höhe?
Habt Ihr Anhaltspunkte?
Meine Tochter macht zwar keine Ausbildung, sondern studiert und wohntr auch nicht zuhause, aber vielleicht sind die Zahlen ja ein Anhaltspunkt für Dich:
Sie kriegt den nach der obersten Stufe Düsseldorfer Tabelle Volljährigen zustehenden Unterhalt. Was sie irgendwie (natürlich nir in Kindergeld- und Steuerunschädlicher Weise) dazuverdient ist auch ihres. Und wenn sie zum Ferienjob mal hier in München bei Muttern unterschlüpft, ist alles, was sie im Haus konsumiert, auch frei.
Aber, wie gesagt, sie muss ihren Lebensunterhalt in Nürnberg selber von dem, was sie kriegt, finanzieren.
Hallo!
Vorab sei gewarnt. Wenn das „Azubi-Gehalt“ zu hoch wird, meistens im 3 Lehrjahr, bekommt ihr kein Kindergeld mehr.
Weiterhin ist das Azubi-Gehalt so gut, daß er kein Taschengeld mehr benötigt.
Auch sollte er etwas abgeben für Kost und Logis
(das man ohne sein Wissen ja auf ein Sparkonto für ihn tun kann)
So gewöhnt er sich dran, das alles seinen Preis hat.
Wir sind bei unserem Sohn damit gut gefahren.
PiRo
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Danke für Eure Tipps. Also, ich denke, Taschengeld fällt weg. Dann soll er seine Fahrkarte und seinen Sportverein selbst zahlen. Und wenn dann noch was übrig bleibt, nehmen wir einen Teil als Kostgeld. Die Idee mit dem Sparbuch werde ich mit meiner Freundin (um ihren Sohne handelt es sich) besprechen.
Ausbildung 1985, Industriekauffrau, ca. 450 DM nett
Ich habe meine Klamotten etc. selbst gezahlt, ebenso Fahrkarte. Außerdem habe ich damals 100 DM im Monat „Kostgeld“ abgegeben, die ich allerdings von meinen Eltern beim Auszug nach meiner Ausbildung als Zuschuß zur Wohnungseinrichtung geschenkt bekam.
Meinen Führerschein habe ich auch selbst zusammengespart (mit nebenbei jobben).
Ich fand das absolut OK, bei meinem Bruder lief es einige Jahre später auch so, hat auch nicht gemeckert. Logisch: Taschengeld gab es keins mehr. Kindergeld ging an meine Eltern, damals war es noch nicht viel…
Wendy
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Ich zahlte nix…
…und bin meinen Eltern heute etwas böse!
Hi!
Als ich 1985 im zarten Alter von 16 meine Ausbildung begann (580,-DM!), durfte ich alles behalten, musste meine Kosten (Kleidung, etc.) aber auch selbst tragen.
Das Taschengeld fiel weg!
Mein damals bester Freund musste monatlich 100 DM abgeben, weshalb er neidisch auf mich war (die Eltern haben es ohne sein Wissen auf ein Sparbuch gelegt und davon sein erstes Auto bezahlt - das ging damals noch!).
Gut - ich musste schon in der Ausbildung ca. 30 km Anfahrtsweg zurücklegen, aber ich hätte mich gefreut, wenn ich mich nicht für mein Auto (und den Führerschein) so krumm hätte machen müssen (ich habe nämlich erst ein halbes Jahr vorher angefangen zu sparen).
Wenn mein Zwerg mal irgendwann soweit ist, dann werde ich von ihm auch einen Teil einkassieren und anlegen (soweit er nicht studiert und erst mit über 20 Geld verdient - aber soweit will ich jetzt noch nicht denken).