Hallo,
Kann man die Hetze des Jura-Professors Tim Drygala gegen eine Linke Politikerin als freie Meinungsäußerung bewerten?
Hätte sich die Universität Leipzig nicht stärker dazu positionieren müssen?
Hallo,
da findet ja zwangsläufig eine Güterabwägung statt. Das eine ist der Wunsch der Öffentlichkeit nach einer angemessenen Reaktion (und was angemessen ist, hängt ja auch vom politischen Standpunkt ab), das andere ist das Verhältnis zwischen Dienstherrn und Mitarbeiter und da gehören bestimmte Dinge nun einmal nicht in die Öffentlichkeit. Die Reaktion ist aber schon sehr deutlich, finde ich:
Dann wird in dem Statement begründet, warum sich die Leitung doch zum Schritt an die Öffentlichkeit entschlossen hat. „Anders sieht es aus, wenn Dienstpflichten verletzt werden bzw. gegen das Beamtenrecht verstoßen wird.“ Dabei will sich die Universität noch nicht festlegen, ob dies auf Drygala zutrifft: „Bevor eine entsprechende rechtliche Bewertung abgeschlossen ist, können wir uns nicht äußern.“
Und weiter:
„Natürlich fallen auch private Äußerungen mitunter auf die Universität zurück und schaden ihrem Ruf.“ Deshalb würden „intern“ Gespräche geführt, „um das Bewusstsein für Mäßigung, Amtsangemessenheit und Diskriminierungsfreiheit zu stärken“.
Und:
Dass man mit Drygala über seinen Post im Austausch steht, hatte ein Sprecher der Universität freilich schon vor Tagen der „Leipziger Volkszeitung“ auf Anfrage gesagt. Offenbar hat die Leitung bislang nicht den Eindruck gewonnen, dass das Ergebnis zufriedenstellend war. In der kommenden Woche soll Drygala deshalb zum Gespräch mit der Rektorin gebeten werden. Sie habe ihn „eingeladen“, steht – diplomatisch formuliert – im Statement.
Wie sehr der Leitung das Verhalten ihres Professors missfällt, macht der letzte Absatz im offiziellen Statement deutlich. Dort wird ausdrücklich betont, dass die Uni „für Weltoffenheit, Meinungsvielfalt und Diskurs“ stehe und „nicht für Diskriminierung, Ausgrenzung oder gar Hetze“.
Die rechtliche Bewertung bezieht sich höchstwahrscheinlich (auch) auf das Mäßigungsgebot, dem u.a. Beamte unterliegen. Nachzulesen hier. Insofern ist nicht auszuschließen, dass eine disziplinarische Maßnahme folgt. Insbesondere auch, weil es ja in der Folge noch zu weiteren zweifelhaften Äußerungen kam. Auch die Einladung durch die Rektorin spricht dafür, dass dem Herrn Ungemach droht.
Gruß
C.
Wenn er nur ein beliebiger Professer wäre, ok.
Aber der Mann lehrt Jura!
Und da wundern wir uns?
Ich wundere mich nicht. An der Zahl der Personen mit entsprechendem Gedankenschlecht hat sich wahrscheinlich gar nicht so viel geändert, aber weil es an so vielen Ecken immer häufiger vorgelebt wird und Sanktionen oftmals (insbesondere online) ausbleiben, werden Rassismus, Sexismus und andere Ismen immer salonfähiger.