Hallo,
Kann man die Hetze des Jura-Professors Tim Drygala gegen eine Linke Politikerin als freie Meinungsäußerung bewerten?
Hätte sich die Universität Leipzig nicht stärker dazu positionieren müssen?
Hallo,
da findet ja zwangsläufig eine Güterabwägung statt. Das eine ist der Wunsch der Öffentlichkeit nach einer angemessenen Reaktion (und was angemessen ist, hängt ja auch vom politischen Standpunkt ab), das andere ist das Verhältnis zwischen Dienstherrn und Mitarbeiter und da gehören bestimmte Dinge nun einmal nicht in die Öffentlichkeit. Die Reaktion ist aber schon sehr deutlich, finde ich:
Dann wird in dem Statement begründet, warum sich die Leitung doch zum Schritt an die Öffentlichkeit entschlossen hat. „Anders sieht es aus, wenn Dienstpflichten verletzt werden bzw. gegen das Beamtenrecht verstoßen wird.“ Dabei will sich die Universität noch nicht festlegen, ob dies auf Drygala zutrifft: „Bevor eine entsprechende rechtliche Bewertung abgeschlossen ist, können wir uns nicht äußern.“
Und weiter:
„Natürlich fallen auch private Äußerungen mitunter auf die Universität zurück und schaden ihrem Ruf.“ Deshalb würden „intern“ Gespräche geführt, „um das Bewusstsein für Mäßigung, Amtsangemessenheit und Diskriminierungsfreiheit zu stärken“.
Und:
Dass man mit Drygala über seinen Post im Austausch steht, hatte ein Sprecher der Universität freilich schon vor Tagen der „Leipziger Volkszeitung“ auf Anfrage gesagt. Offenbar hat die Leitung bislang nicht den Eindruck gewonnen, dass das Ergebnis zufriedenstellend war. In der kommenden Woche soll Drygala deshalb zum Gespräch mit der Rektorin gebeten werden. Sie habe ihn „eingeladen“, steht – diplomatisch formuliert – im Statement.
Wie sehr der Leitung das Verhalten ihres Professors missfällt, macht der letzte Absatz im offiziellen Statement deutlich. Dort wird ausdrücklich betont, dass die Uni „für Weltoffenheit, Meinungsvielfalt und Diskurs“ stehe und „nicht für Diskriminierung, Ausgrenzung oder gar Hetze“.
Die rechtliche Bewertung bezieht sich höchstwahrscheinlich (auch) auf das Mäßigungsgebot, dem u.a. Beamte unterliegen. Nachzulesen hier. Insofern ist nicht auszuschließen, dass eine disziplinarische Maßnahme folgt. Insbesondere auch, weil es ja in der Folge noch zu weiteren zweifelhaften Äußerungen kam. Auch die Einladung durch die Rektorin spricht dafür, dass dem Herrn Ungemach droht.
Gruß
C.
Wenn er nur ein beliebiger Professer wäre, ok.
Aber der Mann lehrt Jura!
Und da wundern wir uns?
Ich wundere mich nicht. An der Zahl der Personen mit entsprechendem Gedankenschlecht hat sich wahrscheinlich gar nicht so viel geändert, aber weil es an so vielen Ecken immer häufiger vorgelebt wird und Sanktionen oftmals (insbesondere online) ausbleiben, werden Rassismus, Sexismus und andere Ismen immer salonfähiger.
Das wäre sicher passiert, wenn er im Intranet der Uni gepostet hätte. Facebook ist jedoch in der Privatsphäre, wo weniger diszplinarische Eingriffsmöglichkeiten geboten sind.
„Unsere Kühlschranktür schließt schlecht. Man muss immer mit der Faust dagegenschlagen, damit sie richtig zu ist. Damit ich das nicht vergesse, habe ich mir jetzt einen kleinen Reminder gebastelt. Wirkt 1a.“
Daraufhin erstattete Heidi Reichinnek Strafanzeige gegen den Juristen.
Ich möchte nicht wissen, wer so alles mit Wurfpfeilen auf Promibilder an Dartscheiben wirft. Ist doch eher humorvoll. Manche posten da viel üblere Sachen.
Dosenwerfen gab es auch schon:
Sich deswegen aufzuregen, find ich links und rechts albern.
Wieder mal nix von dem gelesen, was bisher zu dem Thema geschrieben wurde?
Du hast es wohl nicht gerafft, dass der Mann Jura lehrt.
Da spielt die private Meinung schon eine Rolle, meine ich jedenfalls.
Oder denkst du, der kann gut trennen zwischen privater und öffentlicher Meinung?
Dann wäre er ein Heuchler ohne Moral.
Wenn ein rechter Politiker Gewalt gegen Frauen zelebriert, ist unser @raketenbasis natürlich sofort zur Stelle, um ihn in Schutz zu nehmen. Man ist sich ja seiner Kernkompetenzen bewusst.
M.E. ist er als Lehrender an der Uni Beamter und dem Disziplinarrecht des Bundes unterworfen.
Da gilt das Legalitätsprinzip. Offenbar gab es aber nicht einmal einen Anfangsverdacht. Was regst du dich so auf?
Möglicherweise ist er auch Landesbeamter und möglicherweise hat schon jemand etwas zu dem Thema geschrieben.
Offenbar sind wir hier nicht im Strafrecht, sondern im Verwaltungsrecht und offenbar kann man einem oben verlinkten Text und einem darauffolgenden Kommentar entnehmen, dass es durchaus Anhaltspunkte dafür gibt, dass disziplinarische Maßnahmen nicht ganz auszuschließen sind.
Keine Ahnung, ob sich jemand aufregt, aber brisant an der ganzen Veranstaltung ist schon, dass hier jemand, der eine neue Generation von Juristen ausbildet, in der Öffentlichkeit mehrfach sehr zweifelhafte Äußerungen getätigt hat, die auch ohne große juristische Kenntnisse erkennbar in die Rechte Dritter eingreifen. Und ganz unabhängig davon, ob diese Äußerungen am Ende zivil-, straf- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen für ihn haben werden, fällt ein Jurist, der sich so verhält, in die Kategorie Bock als Gärtner.
Das ist davon nicht „unabhängig“.
Offenbar fällt das unter Satire, Kunst bzw. freie Meinung.
Doch.
Möchtest die Bedeutung des Wortes vielleicht bei Gelegenheit nachschlagen?
Gegen den Mann liegt nichts vor, er ist jedoch trotzdem „schuldig“ deiner Meinung nach.
Das ist leider völlig falsch.
Als Professor an der Uni Leipzig mit Sicherheit nicht.
Jemand kritisiert Gewalt gegen Frauen:
Jemand kritisiert rechtsextremen Antisemitismus:
Man könnte ein Muster erkennen.
Nein, aber das Legalitätsprinzip sollte auch für das Disziplinarrecht des Landes gelten. Verbeamtet wird er ja wohl sein.
Hast Du irgendetwas von dem gelesen, was bisher zu dem Thema hier und woanders geschrieben wurde?
Ja.
Du hast „nein“ komisch geschrieben. Nur, weil die Sache strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird, heißt das nicht, dass sie disziplinar- und zivilrechtlich keine Konsequenzen hat. Zumal der Kollege ja offensichtlich nicht weiß, wann er mal einfach seine Klappe zu halten hat. Es würde mich schon sehr wundern, wenn er seinen Lehrstuhl in 18 Monaten noch innehat.