Nein, das hätte es nicht, weil Du offenbar glaubst, dass zivilrechtliche oder disziplinarrechtliche Verfahren in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden (müssten). Das ist nicht der Fall. Zu der Frage, ob es Hinweise auf Verfahren der ein oder anderen Art gibt, wurde bereits etwas geschrieben und da der Artikel"baum" so lang bzw. unübersichtlich eigentlich nicht ist, würde eine schnelle Durchsicht diese Hinweise schon zutage fördern..
Was Zivilklage angeht: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass nicht mindest. eine der beteiligten Parteien damit sofort an die Öffentlichkeit gehen würde, wenn es eine solche gäbe?
Zumindest eine Diziplinarklage wäre schon öffentlich, da vorm Verwaltungsgericht. So wichtig wird es aber kaum sein.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass jemand, der eine Userin nach ihrem Menstruationszyklus fragt, weil ihm ihr Posting nicht gefällt, kein Problem mit Gewaltphantasien gegen Frauen hat. Ist doch auch irgendwie schlüssig, oder?
Ich formuliere es ganz einfach: ein Disziplinarverfahren mündet nicht zwingend in eine Klage vor einem Gericht. Genauer gesagt, ist eine Klage durch den Dienstherrn vor einem Gericht in einem Disziplinarverfahren die absolute Ausnahme und nur in besonders schwerwiegenden Fällen vorgesehen (mag im Länderrecht teilweise abweichen). Zu einer Klage kommt es regelmäßig nur dann, wenn sich der Beamte gegen die ausgesprochene „Strafe“ zur Wehr setzen möchte.
Weil unwichtig, wird es - wie du richtig erkennst - innerbehördlich abgewickelt. Wenn die Uni das überhaupt aufgreifen wird (was ich bezweifle), wird er angehört. Geldbuße wird er auf keinen Fall bekommen. Verweis vermutlich auch nicht. Vielleicht eine Missbilligung. Das wäre aber auch keine Disziplinarmaßnahme.
Dann hast Du eine Quelle dafür verlangt, dass ein solches Verfahren anhängig ist:
Daraufhin erklärte ich, dass solche Verfahren nicht zwangsläufig an die Öffentlichkeit gelangen.
Dann schwafelst Du von einer Disziplinarklage. Offensichtlich ohne zu wissen, dass die im Allgemeinen erst am Ende eines Disziplinarverfahrens steht.
Daraufhin musste ich den Kontext wieder herstellen:
Und nun springst Du an einen Punkt zurück, an dem Du selber schon auf dem Holzweg warst.
Was soll das? Du hast hier gerade so etwas wie den inversen Zirkelschluss erfunden und versuchst damit irgendetwas zu belegen, um das es überhaupt nicht ging, denn Du hast ja bestritten, dass es ein Disziplinarverfahren gibt und das mit der offensichtlichen Motivation, damit zu belegen, dass das, was er getan hat, gar nicht mal so wild war.
Und nun setzt Du noch einen drauf und behauptest, schon abschätzen zu können, was bei dem Disziplinarverfahren, dessen Existenz Du bis eben noch bestritten hast, herauskommt:
Selbst für Deine Verhältnisse ist der Ablauf dieser Unterhaltung völlig absurd.
Insofern muss ich @Penegrin in seiner Zusammenfassung rechtgeben:
Das war von Anfang an absurd. Schon im ersten Posting hat er gezeigt, dass er auf der Sachebene nicht die geringste Ahnung hat. Anscheinend ist es bei ihm ein Reflex, rechte Politiker bei absolut jedem Thema verteidigen zu müssen…
Vielen Dank, dass ein Herr Moderator zeigt, dass er unsachlich ist, ad personem argumentiert und von Rassismus spricht, wo es nicht im Entferntesten zum Thema passt.