Hallo,
dass es eine „juristische“ Definition von „Laufen“ gibt ist mir neu. Damit kann ich leider nicht weiterhelfen. Nach meiner Definition von Laufen iSv. sich fortbewegen ist das Laufen die schnellere Form des „Gehens“. Dabei wird ein Fuß vor den anderen gesetzt. Wie du schon schreibst berührt beim Laufen - anders als beim Gehen - zu bestimmten Zeitpunkten kein Fuß den Boden.
Meinst du wirklich „Laufen“ iSv Fortbewegung oder „Laufen“ in Bezug auf Fristen? Wenn eine Frist „läuft“, wurde sie durch ein bestimmtes Ereignis in Gang gesetzt und endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Während der Laufzeit der Frist muss etwas getan werden, damit es nach dem Gesetz rechtzeitig geschieht. Sorry, aber auch hierzu habe ich keine „seriöse“ Quelle.
Danke für die Antwort!
Ich meine wirklich Laufen als Fortbewegung. Mir geht es genau darum, dass in manchen Paragraphen das „Laufen“ erwähnt wird und ich gerne wüsste, ob das Gesetz - also später das Gericht - ebenfalls zwischen Gehen und Laufen differenziert.