Juristische Formulierung in Erbfragen gesucht

Hallo,

ich kämpfe gerade damit, das deutsche Pendent zu einem schwedischen Wort im Erbrecht zu finden. Wörtlich heißt es Nachlass (dödsbo), aber damit sind nicht nur Vermögen und Schulden des Erblassers gemeint, sondern der Nachlass ist eine juristische Person, die das Inventar erstellt (oder erstellen lässt) und die Hinterlassenschaften verwaltet.

Ich bin sehr unsicher, ob man im Deutschen da wirklich das Wort Nachlass verwenden kann. Ist es nicht eher die Erbengemeinschaft (auch, wenn sie im deutschen keine juristische Person ist) oder der Nachlassverwalter oder die Erben, die den Nachlass verwalten, …

Informationen dazu findet ihr u.a. auf folgender Seite (übernommen von der deutschen Botschaft):

http://treffpunkt-schweden.com/regeln-gesetze/erbsch…

Vielen Dank im Voraus, Martina

Hallo!
Wenn das in Schweden so geregelt ist, dass immer eine bestimmte Person den Nachlass verwaltet und verteilt,dann entspricht es wohl dem hierzulande bekannten Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter.
Der kann bereits vom Erblasser mittels Testament eingesetzt werden oder er wird es bei Bedarf auch vom Gericht.

MfG
duck313

Dann ist die Übersetzung ‚Nachlass‘ verkehrt?
Die Botschaft benutzt ja die Übersetzung „Nachlass“. Ist diese denn verkehrt?
Ich tendiere ja dazu, der Übersetzung der Botschaft zu vertrauen, aber ich finde, es klingt im Deutschen schwer verständlich, wenn man „Nachlass“ schreibt (und „Nachlassverwalter“ meint). Aber ich habe ja auch keine Ahnung von dem Thema.
Außerdem benutzt die Botschaft auch das Wort „Nachlassteilhaber“, das im Deutschen ja auch unüblich ist (da sagt man „Erbe“).

Entschuldige, dass ich noch zweifeles ist nur, weil ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass die Botschaft gute Übersetzer haben müsste.

Hallo !

Vielleicht müsste man es im Zusammenhang hören,wie der Satz mit dem übersetzen Wort „Nachlass“ genau lautet.

Und ist wird doch wörtlich übersetzt sein,nur,wenn es das Wort im deutschen nicht gibt oder es eine andere Bedeutung hat ?

Und ist es denn wichtig ? Denn wenn es schwedisches Erbrecht betrifft,dann wirds doch auch so abgewickelt und nicht nach deutschem ?
Soll damit eine schwedische Testamentsregel in deutsches Erbrecht übertragen werden und hier angewandt werden ?

MfG
duck313