Vor kurzem ersteigerte ich einen Artikel, bekam aber einen anderen geliefert. Ich wies den Verkäufer darauf hin, dieser sagte, er hätte den richtigen Artikel abgeschickt. Es folgte eine längere Korrespondenz, ob ja oder ob nicht. Nach zehn Tagen meldete ich Ebay den Fall. Ebay schrieb den Verkäufer mit meiner Schilderung des Falles an und bat um eine Stellungnahme innerhalb von zehn Tagen. Diese liess der Verkäufer ungenutzt verstreichen. Bringt mir das beim weiteren Verlauf einen juristischen Vorteil?
MfG Goetz