Hi!
Ich meine, dass die judikative Seite unserer Gesellschaft sehr
häufig direkt und unmittelbar viele bis alle Büprger betrifft.
Somit muss hier Meinungsbildung erlaubt sein, auch als
Nichtfachmann.Nein, denn Jura ist eine objektive Wissenschaft, nix
emotionales. Als Beispiel, würdest Du einem
Brückenbauingenieur dazewischen reden, nur weil Die die Fornm
der Brücke nicht gefällt? Nein, würdest Du nicht, weil Du
wiesst, dass Du davon keine Ahnung hast, obwohl die Brücke
allen Menschen dienen wird.
Wenn mir die Brücke nicht gefällt, sage ich das.
Ich weiss zwar, dass gewisse technische Notwendigkeiten betsehen, die das Design limitieren, aber ich weiss auch, dass es andere mögliche Designs gibt, eine Brücke zu bauen, die auch funktionieren.
Ferner können neue, technisch machbare Designs entwickelt werden.
Wenn nun ein Kinderschänder und Mörder (der Aktuelle war ja
deshalb vorbestraft) mit 37 Jahren frei ist, kann da etwas
nicht stimmen. Dazu muss ich kein Jurist sein.
Wenn also die Strafen für Kinderschändung unter denen von
Steuerhinterziehung liegen (5-6 Jahre sind bei beidem
möglich…), muss man darüber reden.
Der juristsiche Hintergrund ist hier uninteressant. Wenn ihn
das Volk nicht mehr verstehen kann, könnte er überflüssig
werden.
der bedauerswerte Einzelfall hier - wie bereits weiter oben im
Thread aufgezeigt, sind die Väter zu mehr als 75 % die Täter;
seltens Fremde - berechtigt KEINEN Staat, die individuellen
Freihaeiten ALLer einzuschränken, weil Einzelne die Grenzen
überschreiten.
Das kommt darauf an.
Nur weil einzelne nicht ordentlich autofahren können, müssen ja auch alle an manchen Stellen ein Speedlimit akzeptieren.
Ferner waren es in keinem der mir zu Ohren gekommenen Fälle der letzten Jahre die Väter.
Wo soll denn die polizeistaatliche Überwachung enden? Bei
Razzien? Bei willkürlichen Verhaftungen? Bei Schauprozessen?
Bei flächendeckendem Überwachungsstasi? NICHTS davon kann will
werde ich ertragen.
Ich meine, dass man zunächst damit anfangen sollte, genau nachzulesen und dann meinen Ansatz zu bewerten, der bei vorbestraften Sexualtätern nach Ablauf der Haftstrafe die Regel „in dubio pro Sicherheitsverwahrung“ appliziert.
Kindsmord ist verboten und wird hart bestraft, es nützt nichts
Kindsmord zu verbieten und mit Strafe zu belegen, dies ist
bereits der Fall in Deutschland; also was willst Du?
s.o.
Ich möchte Leben retten.
Grüße,
Mathias