Kabelanschluss kündigen

Hallo,

ein Fernsehkabelunternehmen bietet einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren für eine Mietwohnung an.
Der Mieter zieht aus der Wohnung vor Ende der Mindestvertragslaufzeit aus und kündigt den Vertrag.
Das Kabelunernehmen fordert die restlichen Kosten für den Vertrag ein, obwohl die Wohnung weitervermietet wurde und das Kabelunternehmen einen neuen Kunden hat.
Der Mieter konnte den Kabelanschluss nicht „mitnehmen“ da in der neuen Wohnung das Kabelunternehmen keine Leistungen anbietet.
Was würdet ihr tun, wenn der Kabelbetreiber ein Inkassounternehmen beauftragt die ausstehenden Forderungen zu begleichen.

„Ein wichtiger Grund (zur außerordentlichen Kündigung) liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“
aus: /t/umzug-bedingt-keine-ausserordentliche-kuendigung/…

Musst du mal ein wenig recherchieren, ob es da vergleichbare Urteile etc. gab.
Wenn du davon überzeugt bist, dass du dich im Recht befindest, würde ich Ihnen einen Brief schreiben, in dem du die Sachlage darlegst und um außerordentliche Kündigung bittest. Wenn sie darauf nicht eingehen, wehre dich gegen den Inkassobescheid.