Kabelfernsehen Hartz IV

Wie schon einmal hier geschrieben,ist mein Kabelanschluss-Gebühren- nicht in der Miete enthalten.Habe Unitymedia mitgeteilt(schriftlich-Brief)das ich den Betrag nicht mehr zahlen könne und das ich aus dem Grund den Vertrag kündige.Die Antwort: Schade das ich den Vertrag kündigen würde,sodas ich ab 30.05.2011 !!!dann aus dem Vertrag wäre.Darauf habe ich dann angerufen und einer Sachbearbeiterin im Kundenservice das Problem nochmal erklärt.Ich bekam dann zur Antwort,das interessiert nicht woher oder wie ich das bezahlen könne,ich hätte einen Vertrag und der müsste eingehalten werden.Wer weis Rat? was soll ich machen? Danke schoneinmal für Antworten

Hallo!

Vorab: Hartz IV war/ist/bleibt keine Leistung, sondern eine Gesetzesreform.

Wie schon einmal hier geschrieben, sind meine Kabelanschluss-Gebühren nicht in der Miete enthalten.

Das ist Pech.

Die Antwort: Schade das ich den Vertrag kündigen würde, sodass ich ab 30.05.2011

Nicht zum 3 1.05.11 bzw. ab 01.06.11? (Okay, ich gebe zu, das ist in diesem Falle Korinthenkackerei…)

dann aus dem Vertrag wäre.

Ich gehe davon aus, dass das der im von Dir einst unterschriebenen Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist entspricht.
Ggf. selber nachschauen, was da steht!

Darauf habe ich dann angerufen und einer Sachbearbeiterin im Kundenservice das Problem nochmal erklärt. Ich bekam dann zur Antwort, es interessiere nicht, woher oder wie ich das bezahlen könne.

Das ist richtig. Das braucht den Vertragspartner in der Tat nicht zu kümmern.

Ich hätte einen Vertrag und der müsse eingehalten werden.

Auch das ist richtig. Wie die Schuldnerpartei (hier: Du) ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommt, kann der leistungserbringenden Partei (hier: Kabelanbieter) völlig egal sein (selbst wenn der Schuldner dafür eine Bank ausrauben müsse) – und das rechtlich betrachtet völlig zurecht! (Ausnahme: Es handelt sich um einen rechtswidrigen (z. B. sittenwidrig) Vetrag, wovon ich bei einem Standard-Kabelanschluss-Vertrag allerdings nicht ausgehe…)

Wer weiß Rat?

Da ich hier eher die Notwendigkeit eines Lebensrates als die eines Rechtsrats sehe (nach Letzterem wurde ja auch nicht explizit gefragt (und würde vermutlich ohnehin ins Resort des Brettes „Allgemeine Rechtsfragen“ fallen)), lasse ich [in meiner Eigenschaft als MOD] die Frage trotz Ich-Form (siehe FAQ:1129 und Vorschaltseite) mal stehen [siehe dazu auch *!] und gebe Dir auch einen Rat (oder mehrere :smile:.

Was soll ich machen?

  1. Die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist checken. Bei Diskrepanzen sich nochmals an den Kabelanbieter wenden und darauf hinweisen.

  2. Wenn Du’s ganz sicher haben willst, von einem Anwalt (Beratungsschein gibt’s für 10 € beim Amtsgericht) den Vertrag checken lassen, ob der eventuell rechtswidrig ist (vollständig oder in relevanten Teilen). Würde mich bei einem so großen Unternehmen wie Unity allerdings wie gesagt sehr wundern.

  3. Falls Du mit Deinem Posting im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ darauf hinauswillst, ob das Amt hier irgendwie unter die Arme greift, muss ich Dich leider enttäuschen.
    Übernehmen wird sie Kabelkosten auf gar keinen Fall (dafür existiert gar keine Rechtsgrundlage).
    Und ein Darlehen würde ich zumindest ganz stark bezweifeln (und wenn auch nur ohne gesetzliche Verpflichtung, sondern ausschließlich auf freiwilliger Basis!). Naja, fragen kostet ja nichts…

  4. (und m. E. die wahrscheinlichste Option:smile: Wenn 1. bis 3. ohne Erfolg bleiben: zahlen!
    Und ja: Der Kabelanbieter kann sogar erwarten, dass Du dafür einen Kredit aufnimmst. (Dass das für Alg-II-Empfänger schwer bis unmöglich ist, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt. Ggf. mal im Brett „Kredite, Wertpapiere & Geldanlage“ nachfragen.)

*) Hinweis als [MOD]:
Sollten sich aus dieser oder einer anderen Antwort doch noch explizite Rechtsfragen oder Rechtsberatung ergebe, werde ich diese löschen (müssen)! (Schon beim UP und auch meiner Antwort habe ich Bauchschmerzen.)

Gruß
Jadzia

Moment

Hallo!

Hallo.

Wie schon einmal hier geschrieben, sind meine Kabelanschluss-Gebühren nicht in der Miete enthalten.

Das ist Pech.

Moment Frl. Dax.
So einfach ist die ARGE nicht aus der Sache draußen, auch wenn die
Sachbearbeiter das ganz einfach mal so entscheiden.

Entscheidend ist hier, ob dem Leistungsempfänger keine andere
Möglichkeit der Wahrnehmung seines Grundrechts auf Informationsfreiheit nach Art. 5 (1) GG, gegeben ist.

Gebühren für Kabelnutzung hält das BSG daher grundsätzlich für
erstattungsfähige Nebenkosten, die als Aufwendungen für Unterkunft
i.S. von § 22 (1) SGB II vom Grundsicherungsträger zu erbringen sind.

Voraussetzung ihrer Erstattungsfähigkeit ist ferner - ebenso wie die
der Kaltmiete - ihre Angemessenheit. Bei Gebühren für Kabelnutzung
fehlt es dann, wenn die Nutzung dem Mieter freigestellt ist und das
durch den Kabelanschluss bewirkte Fern­sehen und Radiohören durch eine
andere technische Einrichtung, die fest mit der Mietsache ver­bunden
ist, sichergestellt wird.

Die Sachbearbeiter der ARGE täten gut daran, sachgerecht zu entscheiden.
Es sei denn, sie sind dazu angehalten Anträge abzulehen.

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Hi!

Entscheidend ist hier, ob dem Leistungsempfänger keine andere
Möglichkeit der Wahrnehmung seines Grundrechts auf Informationsfreiheit nach Art. 5 (1) GG, gegeben ist.

Okay. Ich bin rechtlich wohl noch nicht im digitalen Zeitalter, in dem es wohl tatsächlich möglich ist, dass jemand ohne Kabel keine Öffentlich-Rechtlichen empfangen kann (weil diese nur noch digital senden), angekommen. (Eine andere Konstellation, bei der (auch schon vor der Umstellung auf digitales TV) der ÖR-Empfang ebenfalls nicht möglich ist, mag es geben, fehlt mir aber die Fantasie für. Ist letztendlich ja auch völlig latte.)

Voraussetzung ihrer Erstattungsfähigkeit ist ferner […] ihre Angemessenheit.

Logisch.

Bei Gebühren für Kabelnutzung fehlt es dann,

Was denn „es“? Das Angemessenheit oder das Erstattungsfähigkeit? (Sorry. 8)

wenn die Nutzung dem Mieter freigestellt ist und das durch den Kabelanschluss bewirkte Fern­sehen und Radiohören durch eine andere technische Einrichtung, die fest mit der Mietsache ver­bunden ist, sichergestellt wird.

Ah, bei dieser Formulierung klingelt bei mir was im Hinterkopf! Das hab’ ich schon mal gelesen oder gehört! :smile:

Jedenfalls: Dann muss der UP eben auch das checken.

Die Sachbearbeiter täten gut daran, sachgerecht zu entscheiden.
Es sei denn, sie sind dazu angehalten Anträge abzulehen.

Ich sage es gerne wieder und wieder: Eine solche Unterstellung ist und bleibt Unsinn, der auf haltosen Verschörungstheorien basiert. Ein solches Verhalten seitens eines Amtsmitarbeiters wäre (zumindest in den Fällen, wo Anträge eigentlich zu bewilligen wären) Rechtsbruch und findet nicht statt! Vielmehr sind nichtssachgerechte Entscheidungen entweder auf „menschliches Versagen“ zurückzuführen (Fehler passieren an jedem Arbeitsplatz mal) oder aber auf (ich sage das sehr ungern) unfähige/überforderte, weil nicht oder nur schlecht angelernte Mitarbeiter (was schlimm genug ist).

Trotzdem danke für die Korrektur.

Gruß
Jadzia

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Schau mal hier
Hartz-IV-Empfänger haben kein Recht auf Kabelanschluss

Immer wieder beschäftigten die Klagen von Hartz-IV-Empfängern die Gerichte. Meist geht es dabei um Kosten und Gebühren, die die Behörden nicht zahlen wollen. Ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts regelt, dass Empfänger von Hartz IV keinen Anspruch auf die Bezahlung eines Kabelanschlusses haben (Az.: B 4 AS 48/08 R). Die Übernahme der Kosten ist nur dann erlaubt, wenn sie fester Bestandteil des Mietvertrages sind und es keine Alternativen zum Kabelfernsehen gibt.
Gruß Frank6238

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[MOD] Thread abgeschlossen.
Hallo!

In meinem anderen Artikel hatte ich es schon angekündigt: Ich mache wegen FAQ:1129 zu, wenn mir das hier zu rechtlich wird, was nun definitiv der Fall ist.

MfG
MOD Jadzia Dax