Kachelofen kann nicht genutzt werden,muß ich trotzdem den Schornsteinfeger bezahlen?

Wir sind zur Miete in ein Haus gezogen, daß zusätzlich zur Gasheizung auch einen schönen Kachelofen hat.
Diesen hatte der Vormieter eingebaut.
Nach Einzug stellten wir fest, das der Ofen nicht richtig zieht und somit unbrauchbar ist.
Der Schornsteinfeger sah ihn sich an und meinte, die Züge müßten gereinigt werden. Er würde das machen, Kosten ca. 60 Euro.
Das habe ich dem Vermieter mitgeteilt. Da wir die Kosten nicht übernehmen wollten, er sie aber auch nicht übernimmt, können wir den Kachelofen nicht nutzen.
Müssen wir nun trotzdem die Kosten für die Schornsteinreinigung übernehmen?

Ohne Gruß

aha und ihr habt diesen übernommen, oder hat der Vermieter diesen übernommen?

Falsch.
Ihr könntet ihn nutzten, ihr wollt aber nicht weil er nichts taugt.
Somit ist der Schorni am Zug (im wahrsten Sinne des Wortes).

Eine Wartung des Schornsteins gehört zu dem, was der Vermieter bezahlen muss. Er darf es dann auf die Betriebskosten umlegen. Ihr könnt dann auch gleich selber bezahlen.

Eine besondere Reinigung könnte aber den Charakter einer Reparatur haben. Dann zahlt der Vermieter, darf die Kosten aber nicht umlegen.

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Hallo!

Wichtig für die Kosten ist doch ob der Kachelofen Bestandteil der Mietsache ist oder geworden ist.
Also, entweder der Vormieter hat ihn mit oder ohne Zustimmung einbauen lassen und der Vermieter hat es geduldet.
und damit ist er im neuen Mietvertrag als Bestandteil der Wohnung anzusehen und muss auch funktionsfähig und nutzbar sein.

Ausnahmen könnten im Mietvertrag geltend gemacht sein, Dort müsste aber sinngemäß stehen „Kachelofen ist nicht Teil des Mietvertrages, Nutzung ist dem Mieter auf eigene Kosten freigestellt“ oder etwas in der Art.

Übrigens, ich bezweifele es handelt sich überhaupt um einen Kachelofen, eher um einen verkachelten Kaminofen.
Denn Kachelofen, vor Ort aufgemauert wäre eine extrem aufwändige und kostspielige Sache. Die baut kein Mieter „einfach mal so“ ein.
Egal.

Und die Schornikosten beziehen sich doch auf alle Schornsteine im Haus und sonstige Arbeiten am Heizkessel. Das ist umlagefähig. Selbst dein nicht benutzter Kaminzug zum Kachelofen.

Schau deinen Vertrag an und handele entsprechend. Wenn nichts gegenteiliges vereinbart war, dann muss der Vermieter den Ofen reinigen lassen damit ihr ihn nutzen könnt. Er müsste auch ggf. Reparaturen machen lassen. auf seine Kosten !
Das kann man notfalls auch rechtlich durchsetzen .

MfG
duck313

Habt ihr euch schon mal erklären lassen, wie das Ding zu betreiben ist? Ein Ofen, der nicht zieht bekommt heutzutage gar keine Zulassung, das kann also eigentlich nicht sein.

Der Vermieter

Gut, nun stellt sich die Frage, ob dieser das ganze im rahmen der Nebenkosten umlegen darf,

leider ist bei deiner Fragestellung nicht ganz klar um was für eine Verschmutzung des Schornstein es sich handelt und durch was oder wem sie verursacht wurde.

Regelmäßige Reinigungsarbeiten sind auf jeden Fall umlegbar. Gibt es andere Gründe der Verschmutzung, wie unsachgemäße Benutzung, dann fällt dies unter Instandsetzung, diese ist nciht umlegbar.

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Ich bin der Meinung, wenn Ihr den Kachelofen nutzen möchtet dann sind die 60 Euro von Euch zu zahlen!

Und warum liest Du nicht die vielen, viel besseren und richtigen Antworten, die hier bereits stehen? Es geht in diesem Thread nicht um Meinungen, sondern um geltendes Recht.

Schöne Grüße

MM

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Es ist doch einfach, ihr müsst den Ofen ja nicht nutzen oder wurde hier mit dem Vermieter vereinbart, dass ihr den Ofen nutzt?

Reinigungsarbeiten sind umlegbar, es sei denn Ihr seit die einzigen Mieter die einen Kachelofen in Ihrer Wohnung habt und benutzt.

Warum sollte das nötig sein? Der Ofen steht da nun mal.

Die Frage hast du gar nicht gelesen?
Sie sind die Mieter eines ganzen Hauses.

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Nur weil der da steht darf man nicht davon ausgehen, dass er noch die Brandsicherheit hat und das der Ofen überhaupt noch genutzt werden darf.

hi,

als Mieter darf man genau das, wenn es (vorher) nicht anders vereinbart wurde.

grüße
lipi

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Doch, darf man. Als Bautechnik-Laie darf man sich darauf verlassen, dass allles, was man sieht, auch benutzt werden darf und benutzt werden kann, wenn die Umstände nicht dagegen sprechen.

Als Vermieter habe ich die Pflicht, auf die Unbenutzbarkeit einer Telefondose genauso hinzuweisen wie auf die Unbenutzbarkeit des Kamins. Sinnvoller Weise geschieht das schriftlich im Mietvertrag.

Gegenbeispiel:
Im Keller hat ein Vormieter an einer normalen Tür ein Schild „Luftschutzbunker“ angebracht. Dahinter ist ein offensichtlich normaler Kellerraum mit zwei Lichtschacht-Fenstern.
Darf der Mieter nun einfordern, dass dieser Keller als Luftschutzbunker ausgebaut wird? Nein, ein normal denkender Mensch hätte erkennen können, dass das ein normaler Kellerraum ist und das Schild als Witz deuten müssen.

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Servus,

doch, schon.

lässt vermuten, dass es sich um einen „richtigen“ Kachelofen handelt. In so einem Teil befinden sich Züge, die annähernd waagerecht verlaufen - das verbessert den Wirkungsgrad, aber es erfordert regelmäßige Wartung: In dem ausschließlich mit Einzelöfen (Holz - Braunkohlebriketts - Anthrazit) beheizten Haus, in dem ich früher mal (1965 - 1979) lebte, wurde der Kachelofen regelmäßig 1 * im Jahr nach Ende der Heizperiode ausgerußt. Das machte allerdings nicht der Schornsteinfeger, sondern der örtliche Ofenbauer und - händler. Die gibt es aber heute nicht mehr, so dass man eben die Gebühr für den Kaminkehrer zahlen muss, wenn der das Ausrußen besorgt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Ihr könntet Euch für ziemlich kleines Geld ein ganzes Stück Lebensqualität besorgen. Schon mal sorum gedacht?

Schöne Grüße

MM

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Zudem war in diesem hochgespülten Thema doch schon klar:
Eine Wartung des Kamins kann auf „die Mieter“ umgelegt werden. Hier haben wir überhaupt nur eine Mietpartei! Es geht am Ende nur darum, ob man die Wartung jetzt bezahlt, oder erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.

Das interessiert mich jetzt:
Ist das die Leistung, die automatisch und verpflichtend einmal im Jahr am Kachelofen vom Kaminkehrer erbracht wird (dauert bei unserem Kachelofen ca 10 Minuten) oder ist das etwas, mit dem man ihn freiwillig extra beauftragen kann? Letzteres würde mich wundern, denn er hat das nie angeraten, was er, wenn es notwendig wäre mit Sicherheit getan hätte, er ist sehr engagiert und berät ausführlich.
Ich habe immer gedacht, er saugt nur die Asche ab, die sich im Laufe einer Heizperiode hinter der Brennkammer sammeln kann.

Das mit der Lebensqualität unterschreibe ich ausdrücklich.Was für ein Unterschied.Normale Heizung hier wird nur im Notfall angemacht.

Servus,

dem Vortrag von @Wolly_Wachtel nach ist das in dem Bundesland, in dem sich die Sache bei ihr abspielt, eine freiwillige Leistung. Sonst wäre

anders verlaufen: Der Kaminkehrer hätte dann gesagt, er müsse jetzt diese gebührenpflichtige Maßnahme durchführen oder den Ofen (ggf. samt Schornstein) stilllegen.

Schöne Grüße

MM

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