angenommen,im Einzelhandel würden neuerdings Kameras installiert, damit niemand unbeobachtet bleibt?
Kamera 1 Kundschaft an den Cafetischen;
Kamera 2 Verkaufsraum;
Kamera 3 Vorbereitungsraum, wo Angestellte Brötchen schmieren und Geschirr gespült wird.
Dürfte der Ladeninhaber/ Chef das install - rein rechtlich gesehen? … -> „Big Brother“ lässt grüßen.
Kamera 1 Kundschaft an den Cafetischen;
Kamera 2 Verkaufsraum;
Zu diesen beiden:
Nur dann wenn gekennzeichnet oder ersichtlich das aufgezeichnet wir. Siehe BDSG dadurch soll die einzelne Person geschützt werden. Wenn jemand trotzdem reingeht stimmt er der aufzeichnung zu. Ausnahmen sind, wenn die rechte anderer dagegenstehn wie z.B. in Umkleidekabinen etc.
Kamera 3 Vorbereitungsraum, wo Angestellte Brötchen schmieren
und Geschirr gespült wird.
Nach meiner Meinung nach nur wenn die Mitarbeiter dem zustimmen oder wenn Firma so groß das Betriebsrat diesen zugestimmt hat. Da bin ich mir aber nicht mehr so sicher.
Gruß Katie
Dürfte der Ladeninhaber/ Chef das install - rein rechtlich
gesehen? … -> „Big Brother“ lässt grüßen.