Kampfschule bindet kauf an internen Shop

Es geht um folgende Sachlage: Die Kampfschule xy sagt nach der Anmeldung muss die Erstausstattung bei Ihnen gekauft werden im Hausinternen Shop. Meine Frage: Ist dies Rechtens? Und wenn nicht welche Strafen ist zu erwarten.
Dies Klausel sollte auch im Vertrag stehen, bin mir aber unsicher gerade.

Gruß Alex

Das kann man in dieser Form hier sicher nicht abschließend klären, doch ich bin mir sicher, dass diese Art der verpflichteten Koppelung rechtlich nicht standhalten kann.
Ich denke, dass man selbst nach der Unterschrift nicht verpflichtet werden kann.
In meinen Augen ist das unzulässig und nicht bindend, trotz möglicher Unterschrift.

Gruß AK

Hier kann ich nicht weiterhelfen.

Natürlich darf eine private Schule so etwas festlegen.Wer das nicht will, sollte da halt keinen Vertrag abschließen. Und wenn das ganze bestandteil des Vertrages ist, den Sie geschlossen haben, müssen Sie sich auch daran halten. Wenn Si sich weigern, kann Ihnen die schule wegen nicht-vertragsgemäßen verhalten kündigen.

Eine Beantwortung ist derzeit nicht möglich. Ist der Vertrag schon geschlossen? Grundsätzlich gilt: pacta sund servanda - wenn man also einen Vertrag unterschreibt muß man ihn auch erfüllen. Und es herrscht Vertragsfreiheit …
Es kann gute Gründe dafür geben, daß bestimmte Gerätschaften in bestimmten Räumen nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Vertragspartner die Qualität geprüft hat.
Vuielleicht ist ja auchn der Mitgliedsbeitrag entsprechend rabattiert …
Solange solche Angaben fehlen kann keine Antwort gegeben werden
Gruß
Schmitt

Hi Alex,

danke für die Anfrage.

Bevor ich jedoch Hinweise geben kann, möchte ich anmerken, dass meine Ausführungen ausschließlich Hinweise auf eine Verfahrensweise, bzw. Informationen sein können, die meiner Meinung entsprechen. Ich bin kein Anwalt und kann und darf keine Rechtsberatung geben. Aus diesem Grunde bitte auch meine Hinweise als solche beachten. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann ich nur ausdrücklich empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren:

Also nun zur Frage:

„Kann ein Sportstudio verlangen, dass die Erstausstattung ausschließlich im eigenen Shop eingekauft wird?“

Also, grundsätzlich leben wir in einer freien Marktwirtschaft und jeder kann seine Sportbekleidung und Ausrüstung dort erwerben, wo er/sie es will, bzw. diese am günstigsten zu erhalten ist.

Demgegenüber steht aber auch das Vertragsrecht nach dem BGB.
Das Kampfsportcenter ist möglicherweise ein Verein, in dem bestimmte Aufnahmeregularien vorhanden sind. Mit Unterzeichnung unterwirft man sich diesen regularien, die beispielsweise Verhaltensanweisungen pp. enthalten können.
Wenn dem so ist, muss man natürlich die Sachen nicht erwerben, aber möglicherweise wird man dann doch nicht aufgenommen (Probezeit).

Es ist aber dennoch ein Vertrag unterzeichnet worden. Der auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches entstanden ist. Dort werden zivilrechtliche Verträge und auch Vereinsgeschichten geregelt.
Das bedeutet, Du musst nun den Vertrag durcharbeiten.

  • Geht daraus tatsächlich hervor, dass die Grundausstattung in dem internen Shop gekauft werden muss?
  • Was ist das für ein Shop?

Wenn es ein normaler Shop ist, in dem auch externe Personen kaufen können, stelle ich mir die Frage, ob solche eine Klausel möglicherweise sittenwidrig ist oder einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern einräumt, insbesondere dann, wenn der Preis eine unbegründete erhebliche negative Differenz zu dem gleichen Artikel in anderen Geschäften aufweist, also deutlich teurer ist.

Um hier eine genauer Aussage treffen zu können, müsste der genaue Wortlaut des Vertrages und die rechtliche Form der Sportschule, des Dojo’s und des Shop’s bekannt sein.

Grundsätzlich würde ich aber intuitiv sagen, dass es nicht rechtens ist, dass man die Grundausstattung ausschließlich in dem Shop kaufen muss.

Dem gegenüber stellt sich mir aber auch die Frage, welche Folgen das für die Stellung in dem Club hat, wenn Du dort nicht kaufst. Du willst dort ja auch in Ruhe und gut trainieren.

Wenn Du nun schon eine entsprechende Kampfsportausrüstung besitzt, warum solltest Du die nicht benutzen dürfen?

Meist hilft ja ein klärendes Gespräch, was vielleicht das Ergebnis hat, dass man zu einem vernünftigen Agreement kommt, mit dem beide Seiten leben können und die Folgezeit dann deutlich harmonischer ist…

Also, schau erst einmal in den Vertrag, ob das tatsächlich Bestandteil des Vertrages ist. Dann stellt sich die Frage nach der Rechtsform des Shops und des Vereins. Ebenso stellt sich die Frage, ob es besondere Ausrüstungsgegenstände sind und ob diese zu einem marktüblichen Preis angeboten werden. Wenn dem so ist, warum nicht dort kaufen?

cu eterno

Hallo,

  1. was nicht vertraglich geregelt ist, hat keine Gültigkeit, also nachsehen was geschrieben steht!,
  2. auch was im Vertrag steht, muss noch lange keine Gültigkeit haben!, so sind auch Klauseln ungültig, dass mitgebrachte Getränke nicht zu sich genommen werden dürfen.
    Da, auch wenn vertraglich geregelt, eine Klausel mit Kaufzwang im eigenen Laden eine unangemessene Benachteiligung für sie darstellen könnte, da evtl. die Dinge dort viel teurer als sonstwo erhältlich sind, oder sie bereits eine verwendbare Ausstattung haben, so können sie dieser Vertragsklausel in Schriftform widersprechen. Mit der Antwort (Androhung der Vertragsauflösung oder ähnliches) ist es dann höchste Zeit juristischen Rat über eine Rechtsschutzversicherung einzuholen oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
    Viel Erfolg

bin mir unsicher, halte das aber für eine unzulässige klausel, wenn es gleiche produkte andernorts günstiger gibt.

.
Hallo Alex,

alle Deine Fragen müssen in den AGB´s stehen und somit dort beantwortet werden. Nur, man sollte die AGB eben auch lesen. Oder laß Dir diese Fragen auch vom Betreiber der Kampfschule beantworten.

Sicherlich hat die Kampfschule das Recht zu sagen, wenn du nicht in unserem hauseigenen Shop einkaufst, nehmen wir dich nicht in „unserer“ Kampfschule an, aber eine Strafe darf daraus nicht entstehen.

Die Artikel aus dem genannten Shop sind der Kampfschule bekannt bzw. werden von ihr für die Ausbildung gefordert bzw. akzeptiert. Das Sortiment der Erstausstattung beinhaltet vorgeschriebene Artikel entsprechend den Sicherheitsbestimmungen.

Viel Erfolg
.

Da kann ich leider nicht sachkundig zu antworten.

Hallo Alex :smile:
Das ist ja wohl totaler Quatsch !
Selbstverständlich kann man die Sachen auch woanders kaufen. Natürlich möchte der Verein bzw der welcher den Shop betreibt seine Sachen vorrangig los werden ist doch klar.
Aber das ist gegen das Wettbewerbsgesetz was in Deutschland gilt und somit sicherlich nicht erlaubt.
Bestrafen können sie dich natürlich auch nicht !!!
Eventuell verwehren sie dir die Mitgliedschaft was natürlich NICHT für diese Kampfschule sprechen würde.
Wenn das ein Zwang ist solltest du nochmal überlegen ob du das wirklich willst.
Der Mensch ist so geeicht dass ihm jede Form von Nötigung missfällt und ihm das am Weiterkommen hindert :frowning:
Lass dir Sport dadurch nicht vermießen !
Frag einfach erstmal nach ob das Konsequenzen hätte und wenn ja leg neue Karten.
Ich wünsch dir ein schönes Neues 2013
sweetsour

Hallo Alex,
da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich dir nicht sagen,
ob dies Rechtens ist. Gefühlsmäßig -bin ich der Ansicht-
kann niemand einen dortigen Kauf erzwingen. Sollte ein Vertrag mit der Kampfschule geschlossen werden, ist vor der Unterzeichnung zu prüfen, ob der Kauf der Erstaus- stattung Bestandteil dessen ist.

Gruß
Rechtsgebiet

Hallo,
grundsätzlich sind heute sogen. Koppelgeschäfte nicht mehr unzulässig. Ob im hiesigen Fall Sittenwidrigkeit vorliegt, vermag ich nicht zu sagen. Jedoch kann nicht erst nach Vertragsabschluß der in Frage stehende Erwerb einer Erstausstattung gefordert werden. Das würde den Vertrag unwirksam machen.
Ich weise darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Verbindliche Rechtsberatung handelt. Das ist rechtlich nicht zulässig.
Gruß Makimo

Ich denke, es ist ähnlich, wie wenn in einem Fitnesstudio keine eigenen Getränke mitgebracht werden dürfen, sondern im Studio gekauft werden müssen.
Laut Gerichtsurteil ist das eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und daher unwirksam.

Eigentlich sollte es jedem selbst überlassen sein, wo er/sie seine Ausrüstung kauft.

Vielleicht war es auch nur eine Empfehlung der Kampschule? Die kennen schließlich mit der passenden Ausrüstung aus.

Guten Abend,

ich bitte es zu entschuldigen, dass ich die Frage lange nicht beantwortet habe, aber durch technische und zeitliche Probleme sowie eigener längerer Krankheit kam ich leider hierzu nicht. Nach der langen Zeit gehe ich von Erledigung der Angelegenheit aus. Vielen Dank für das Verständnis.

Paragraf-X