Hi Alex,
danke für die Anfrage.
Bevor ich jedoch Hinweise geben kann, möchte ich anmerken, dass meine Ausführungen ausschließlich Hinweise auf eine Verfahrensweise, bzw. Informationen sein können, die meiner Meinung entsprechen. Ich bin kein Anwalt und kann und darf keine Rechtsberatung geben. Aus diesem Grunde bitte auch meine Hinweise als solche beachten. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann ich nur ausdrücklich empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren:
Also nun zur Frage:
„Kann ein Sportstudio verlangen, dass die Erstausstattung ausschließlich im eigenen Shop eingekauft wird?“
Also, grundsätzlich leben wir in einer freien Marktwirtschaft und jeder kann seine Sportbekleidung und Ausrüstung dort erwerben, wo er/sie es will, bzw. diese am günstigsten zu erhalten ist.
Demgegenüber steht aber auch das Vertragsrecht nach dem BGB.
Das Kampfsportcenter ist möglicherweise ein Verein, in dem bestimmte Aufnahmeregularien vorhanden sind. Mit Unterzeichnung unterwirft man sich diesen regularien, die beispielsweise Verhaltensanweisungen pp. enthalten können.
Wenn dem so ist, muss man natürlich die Sachen nicht erwerben, aber möglicherweise wird man dann doch nicht aufgenommen (Probezeit).
Es ist aber dennoch ein Vertrag unterzeichnet worden. Der auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches entstanden ist. Dort werden zivilrechtliche Verträge und auch Vereinsgeschichten geregelt.
Das bedeutet, Du musst nun den Vertrag durcharbeiten.
- Geht daraus tatsächlich hervor, dass die Grundausstattung in dem internen Shop gekauft werden muss?
- Was ist das für ein Shop?
Wenn es ein normaler Shop ist, in dem auch externe Personen kaufen können, stelle ich mir die Frage, ob solche eine Klausel möglicherweise sittenwidrig ist oder einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern einräumt, insbesondere dann, wenn der Preis eine unbegründete erhebliche negative Differenz zu dem gleichen Artikel in anderen Geschäften aufweist, also deutlich teurer ist.
Um hier eine genauer Aussage treffen zu können, müsste der genaue Wortlaut des Vertrages und die rechtliche Form der Sportschule, des Dojo’s und des Shop’s bekannt sein.
Grundsätzlich würde ich aber intuitiv sagen, dass es nicht rechtens ist, dass man die Grundausstattung ausschließlich in dem Shop kaufen muss.
Dem gegenüber stellt sich mir aber auch die Frage, welche Folgen das für die Stellung in dem Club hat, wenn Du dort nicht kaufst. Du willst dort ja auch in Ruhe und gut trainieren.
Wenn Du nun schon eine entsprechende Kampfsportausrüstung besitzt, warum solltest Du die nicht benutzen dürfen?
Meist hilft ja ein klärendes Gespräch, was vielleicht das Ergebnis hat, dass man zu einem vernünftigen Agreement kommt, mit dem beide Seiten leben können und die Folgezeit dann deutlich harmonischer ist…
Also, schau erst einmal in den Vertrag, ob das tatsächlich Bestandteil des Vertrages ist. Dann stellt sich die Frage nach der Rechtsform des Shops und des Vereins. Ebenso stellt sich die Frage, ob es besondere Ausrüstungsgegenstände sind und ob diese zu einem marktüblichen Preis angeboten werden. Wenn dem so ist, warum nicht dort kaufen?
cu eterno