Kann Arbeitnehmer ohne ALG Sperre kündigen?

Eine Arbeitnehmerin hat nach zweieinhalb Monaten Arbeitslosigkeit eine Stelle in einem 400 km entfernten Ort angenommen und eine kleine Wohnung als Zweitwohnsitzt gemietet.

Nach einem Jahr steht die Ehe aufgrund der Wochenendbeziehung auf der Kippe und droht in einer Scheidung zu Enden.

Der Ehemann kann die Arbeit nicht aufgeben, da er seit über 25 Jahren bei einem renomierten Automobilhersteller beschäftigt ist und eine sehr gute Bezahlung und Absicherung hat.

Die Arbeitnehmerin leidet extrem unter dieser Situation.

Kann die Arbeitnehmerin kündigen ohne eine Arbeitslosengeldsprerre vom Arbeitsamt zu bekommen?

Kann die Arbeitnehmerin kündigen ohne eine
Arbeitslosengeldsprerre vom Arbeitsamt zu bekommen?

Nein.
Eine freiwillige Aufgabe einer sozialversicherten Anstellung kann nicht direkt zu einer Ersatzleistung aus dem Topf der Steuerzahler führen.

Mir der Drohung wegen einer vorübergehenden Sperrung muss man eben leben. Es gibt hier auch keine Härtefallregelung wegen einer (vorgetäuschten) Ehekrise.

Hallo,

Eine Arbeitnehmerin hat nach zweieinhalb Monaten
Arbeitslosigkeit eine Stelle in einem 400 km entfernten Ort
angenommen und eine kleine Wohnung als Zweitwohnsitzt
gemietet.

Nach einem Jahr steht die Ehe aufgrund der Wochenendbeziehung
auf der Kippe und droht in einer Scheidung zu Enden.

Das wäre allerdings nicht im Sinne der Sache.

Der Ehemann kann die Arbeit nicht aufgeben, da er seit über 25
Jahren bei einem renomierten Automobilhersteller beschäftigt
ist und eine sehr gute Bezahlung und Absicherung hat.

Die Arbeitnehmerin leidet extrem unter dieser Situation.

Gut nachvollziehbar. Soweit sollte es dann nicht kommen.

Kann die Arbeitnehmerin kündigen ohne eine
Arbeitslosengeldsprerre vom Arbeitsamt zu bekommen?

Das ließe sich jetzt nicht eindeutig beantworten, da mit einer gewissen Chance das drohende Scheitern einer Ehe in dem beschriebenem Umstand durchaus als wichter Grund für die Kündigung der genannten Arbeitsstelle anerkannt werden könnte.

Es wäre sinnvoll, mal vorab einen Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu vereinbaren und die Situation dort gründlich zu schildern.

mfg

nutzlos

Kann die Arbeitnehmerin kündigen ohne eine
Arbeitslosengeldsprerre vom Arbeitsamt zu bekommen?

Nein.
Eine freiwillige Aufgabe einer sozialversicherten Anstellung
kann nicht direkt zu einer Ersatzleistung aus dem Topf der
Steuerzahler führen.

Wenn mann die Grenze der Belastbarkeit erreicht, kann von Freiwilligkeit keine Rede mehr sein


Stuererzahler? Die Frau ist eine extrem gute Steuerzahlerin und das seit über 27 Jahren mit insgesmt 6 Arbeitslosenmonaten, wobei nur 2 Monate davon je vom Arbeitsamt bezahlt wurden - dies hier hat nichts mit sozialschmarotzen zu tun

Mir der Drohung wegen einer vorübergehenden Sperrung muss man
eben leben.

Wird sie wohl müssen

Es gibt hier auch keine Härtefallregelung wegen
einer (vorgetäuschten) Ehekrise.

vorgetäuscht??? Wenn Sie ein Mann sind, möchte ich gerne mal wissen, wie sie reagieren, wenn ihre Frau am Freitag nach 20:00 Uhr, nach einer 50 - 55 Studenwoche (manchmal noch ein bischen mehr) und nach stundenlanger Heimfahrt, schlecht gelaunt nach Hause kommt, weil ihr Leben nur noch aus Arbeit im Beruf, Dienstreisen, Zweitwohnung in Ordnung haltern, Samstag Hauptwohnsitz in Ordnung halten, Garten einigermaßen in Schuß halten, nach Hause kommt. Sie keine große Lust mehr zum kochen hat, nicht gerne am Samstag abend ausgeht, keine Hobbies mangels Zeit ausüben mag, am Sonntag die Koffer packt um am Montag um 5:30 die Reise zur Arbeitsstelle antritt.
Aber wenn man diese Situation erst gar nicht angibt, und sich von einem Arzt wochen- bzw. monatelang krankschreiben lässt, damit dieser Arzt dann am Ende bestätigt, dass man nicht mehr kann, dann ist das wohl für die meisten in Ordnung. Das Amt zahlt, die Krankenkasse zahlt, der Arbeitgeber zahlt, die Allgemeinheit zahlt. Das das alles viel, viel teurer ist, wird wohl heute nicht mehr bedacht. Das ist nicht der Stiel dieser Frau. Wenn es halt keine Möglichkeit gibt müssen die 3 Monate überbrückt werden und schnellstmöglich ein vernünftiger Job in näherer Umgebung her.

kein Grund für Polemik
Man halte sich an die Netiquette !

Wenn Art. 6 GG Vorrang hat. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt die AA

auch ohne Gruß
Otto

Liebe Bixie,

Nein nicht die Gefahr 3 Monate kein Geld zu bekommen, sondern die Gefahr abhängig zu sein. Die Frau hat immer schon ihr Geld verdient und hat nie einen Versorger gebraucht. Aber die Entscheidng ist trotdem gefallen. Künigung zum 31.08,2011 - Sperre bis 30.11.2011 - und hoffen einen halbewegs vernünftig bezahlten Job schnellstmöglich zu bekommen.
Viele Grüße Christiane

Moin,

Kann die Arbeitnehmerin kündigen ohne eine
Arbeitslosengeldsprerre vom Arbeitsamt zu bekommen?

Klar, wenn sie erst kündigt, wenn sie eine neue Stelle in der Nähe gefunden hat, dann kann das nahtlos ineinander übergehen. Dann braucht man die ARGE gar nicht mal. Wie viele Bewerbungen hat die Frau denn schon in Wohnortnähe am Laufen?

Gruß
Marion

Nein, nein, nein: hier KEINE Sperrzeit!
Hi!

Sorry, dass ich erst jetzt antworte. Ich kann dieses Herumgestochere im Nebel (= Mutmaßungen ohne Nennung einer Rechtsgrundlage) nicht mehr mit ansehen.

Kündigung zum 31.08.2011 – Sperre bis 30.11.2011

1. Es darf hier keine Sperrzeit eintreten, weil hier ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt!

a) § 144 (1) S. 1 SGB III sagt: „Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben , ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit.(Die Versicherungswidrigkeit liegt hier in der Eigenkündigung = Arbeitsaufgabe gem. Abs. 1 S. 2 Nr. 1.)

b) Was alles als „wichtiger Grund“ gilt, wird nicht im Paragrafen selber, sondern in der sog. amtlichen Durchführungsanweisung zu § 144 SGB III (DA 144 [PDF; 485 KB]) näher bestimmt. Und dort heißt es in DA 144.93 – Ehe oder Lebenspartnerschaft (siehe S. 42/43, Abschnitt 9.1.1 (1) Nr. 10 S. 1): „_ Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor , wenn … die Beschäftigung zur Begründung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft […] aufgegeben wird._“
Liegt der Fall also tatsächlich so wie im UP geschildert, trifft hier der Punkt „Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft“ zu, womit für eine Sperrzeit die Rechtsgrundlage fehlt! Sollte man wider Erwarten (in Unkenntnis der Rechtslage…) doch eine aufgebrummt bekommen, lohnt es sich in jedem Falle, in Widerspruch zu gehen, wo die Sperrzeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgehoben würde!

2. Btw.: Eine Sperrzeit dauert nicht drei Monate, sondern „nur“ zwölf Wochen. Bei einer Kündigung zum 31.08.11 ginge eine Sperrzeit dann vom 01.09. – 23.11.11 (s. § 144 (2) S. 1 Ts. 1 + (3) S. 1 SGB III).

LG
Jadzia

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Hallo Jadzia,

aber dann kann ja jeder (Verheiratete) immer kündigen und sagen, dass es der Ehe dient, weil sonst die Trennung erfolgen würde wegen Streß oder was auch immer.

Ist das tatsächlich so ein Freifahrtsschein? Wie soll man schließlich nachprüfen ob die Ehe das wirklich brauchte?

Gruß
Granini

Missverständnis
Hi!

aber dann kann ja jeder (Verheiratete) immer kündigen und sagen, dass es der Ehe dient, weil sonst die Trennung erfolgen würde wegen Streß oder was auch immer.

Dass der Zustand der Ehe maßgeblich für eine Sperrzeit ist, ist ein Missverständnis. Die DA sagt nichts darüber aus, ob eine Ehe in einem bestimmten Zustand sein muss, damit gekündigt werden darf, sondern dass zwischen den Eheleuten eine bestimmte räumliche (nicht emotionale :smile: Entfernung bestehen muss, damit gekündigt werden darf; Stichwort hier: Wiederherstellung = ein Wiederzusammenziehen (egal, aus welchem Grund!).
Die Entfernung, die dabei mindestens überbrückt werden muss, damit keine Sperrzeit eintritt, lehnt sich dann im Zweifel an die Zumutbarkeitskriterien aus § 121 (4) S. 1 – 3 SGB III ((un)zumutbare Pendelzeiten) an.

Im UP sind 400 km zu überbrücken; da sind wir jenseits von Gut und Böse. :smile:

Ist das tatsächlich so ein Freifahrtsschein?

Eine nach § 121 unzumutbare Entfernung schon.

Wie soll man schließlich nachprüfen ob die Ehe das wirklich brauchte?

Das ist wie gesagt ein Missverständnis.

LG
Jadzia

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Ach sooooooooo, ja dann macht das auch Sinn für mich! *g*

Vielen Dank für deine Aufklärung!

Besten Gruß
Granini

hallo Moderator,

was, bitte, entsprach an meinem Beitrag nicht der Netiquette?

Gruß Bixie

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Hi, nicht aufregen. Die einzigen richtigen Andworten hat doch schon Jadzia, mit Belegen dazu geschrieben.
Da kann man alle anderen Mutmaaßungen, denn das sind es, einfach vergessen!
Wenn die Schreiberlinge sich Jadzias Beiträge durchgelesen hätten, hätten sie ihre unfundierten Mutmaaßungen garnicht mehr äussern müssen.
MfG ramses90

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