Kann die Arbeitnehmerin kündigen ohne eine
Arbeitslosengeldsprerre vom Arbeitsamt zu bekommen?
Nein.
Eine freiwillige Aufgabe einer sozialversicherten Anstellung
kann nicht direkt zu einer Ersatzleistung aus dem Topf der
Steuerzahler führen.
Wenn mann die Grenze der Belastbarkeit erreicht, kann von Freiwilligkeit keine Rede mehr sein
Stuererzahler? Die Frau ist eine extrem gute Steuerzahlerin und das seit über 27 Jahren mit insgesmt 6 Arbeitslosenmonaten, wobei nur 2 Monate davon je vom Arbeitsamt bezahlt wurden - dies hier hat nichts mit sozialschmarotzen zu tun
Mir der Drohung wegen einer vorübergehenden Sperrung muss man
eben leben.
Wird sie wohl müssen
Es gibt hier auch keine Härtefallregelung wegen
einer (vorgetäuschten) Ehekrise.
vorgetäuscht??? Wenn Sie ein Mann sind, möchte ich gerne mal wissen, wie sie reagieren, wenn ihre Frau am Freitag nach 20:00 Uhr, nach einer 50 - 55 Studenwoche (manchmal noch ein bischen mehr) und nach stundenlanger Heimfahrt, schlecht gelaunt nach Hause kommt, weil ihr Leben nur noch aus Arbeit im Beruf, Dienstreisen, Zweitwohnung in Ordnung haltern, Samstag Hauptwohnsitz in Ordnung halten, Garten einigermaßen in Schuß halten, nach Hause kommt. Sie keine große Lust mehr zum kochen hat, nicht gerne am Samstag abend ausgeht, keine Hobbies mangels Zeit ausüben mag, am Sonntag die Koffer packt um am Montag um 5:30 die Reise zur Arbeitsstelle antritt.
Aber wenn man diese Situation erst gar nicht angibt, und sich von einem Arzt wochen- bzw. monatelang krankschreiben lässt, damit dieser Arzt dann am Ende bestätigt, dass man nicht mehr kann, dann ist das wohl für die meisten in Ordnung. Das Amt zahlt, die Krankenkasse zahlt, der Arbeitgeber zahlt, die Allgemeinheit zahlt. Das das alles viel, viel teurer ist, wird wohl heute nicht mehr bedacht. Das ist nicht der Stiel dieser Frau. Wenn es halt keine Möglichkeit gibt müssen die 3 Monate überbrückt werden und schnellstmöglich ein vernünftiger Job in näherer Umgebung her.