Kann das Gutachten mit Kinder geschehen?Familie Hilfe sagt ja

Hallo bald ist Gerichts Termin Betreff elterliche Sorge.Familie Hilfe läuft und jetz hat das Jugendamt eine Mitteilung an das Gericht gefaxt laut Paragraph 8a SGB VIII.Sollte das Gericht uns nicht umstimmen können das unsere Kinder Stationär vorübergehend in Pflege komm dann soll das Gericht prüfen ob ein Eingriff in die elterliche Sorge gegeben ist. Dann kann es zur Plegschaft kommen mit Aufenthalt Bestimmung recht u.a und ganz unten steht es wird um ein Erziehung Gutachten empfohlen. Was hat das zu heissen.heisst das dass das Gutachten falls der Richter zustimmt das die Kinder im Haushalt bleiben können und dann erst über Pflegschaft entschieden wird oder wie?Danke im voraus

[Beitrag editiert - www Team]

Du musst nicht mehrere Fragen zum selben Thema stellen.

Hallo,
aus Erfahrung in einem ähnlichen Fall: holt euch einen Rechtsanwalt. Ihr könnt schauen, ob es bei euch beim Gericht eine kostenlose Rechtsberatung gibt (normalerweise gibt es da Sprechstunden, muss man sich beim Gericht informieren, die können auch klären, ob ihr Rechtsbeihilfe bekommt).

In dem von mir mit-erlebten Fall entschied das Gericht 1/2 Jahr nach der Entscheidung des Jugendamtes gegen das Jugendamt - aber da war der Schaden schon verursacht (Trauma bei Kindern, Partnerschaft zerbrochen). Hätte vielleicht verhindert werden können, wenn man früher einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätte.

Ich hoffe, bei euch läuft das anders.

Grüße
Siboniwe