Hallo bald ist Gerichts Termin Betreff elterliche Sorge.Familie Hilfe läuft und jetz hat das Jugendamt eine Mitteilung an das Gericht gefaxt laut Paragraph 8a SGB VIII.Sollte das Gericht uns nicht umstimmen können das unsere Kinder Stationär vorübergehend in Pflege komm dann soll das Gericht prüfen ob ein Eingriff in die elterliche Sorge gegeben ist. Dann kann es zur Plegschaft kommen mit Aufenthalt Bestimmung recht u.a und ganz unten steht es wird um ein Erziehung Gutachten empfohlen. Was hat das zu heissen.heisst das dass das Gutachten falls der Richter zustimmt das die Kinder im Haushalt bleiben können und dann erst über Pflegschaft entschieden wird oder wie?Danke im voraus
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