… an einer Veranstaltung teilzunehmen und die Kosten selbst zu tragen?
Hallo,
bin seit Juli in einer neuen Firma, gaaaanz normale Angestellte mit Festgehalt und einer Arbeitszeitregelung, die eh nur auf dem Papier steht. Heute eröffnete mit mein Boss, dass nächstes Frühjahr ein internationales Treffen im Ausland stattfindet, geht über drei Tage (natürlich WE) und es wäre Anwesenheitspflicht. Die Kosten müsste ich selber tragen, das sind dann mit Fahrt oder Flug, Unterkunft und Verpflegung (weil man kriegt dort nix geschenkt) an die 500 Euro.
Ich habe dann geantwortet, dass ich mir das nicht leisten kann, dann meinte er, entweder man gehöre dazu oder nicht! Und ich hätte die falsche Einstellung!
Ich bin ja gerne bereit, mein WE zu opfern (an dem ich dann übrigens nicht in meinem Nebenjob arbeiten kann wegen der Veranstaltung), aber ich geh ja nicht mal in Urlaub aus Geldgründen und werde dann sicher nicht für die 3 Tage einen Haufen Geld hinlegen! Ich bin nun mal der ach so schlechte Typ Arbeitnehmer, der eben arbeitet um Geld zu verdienen und nicht, um Geld zur Arbeit zu tragen und es dort auszugeben! Habe ich da wirklich die falsche Einstellung?? Ich bin nur Angestellte mit durchschnittlichem Gehalt und keinerlei leitenden Funktion oder so!
Würde mich interessieren, ob man mich dazu zwingen kann und ob Ihr auch der Meinung seid, dass ich da die falsch Einstellung habe! (Dass man fast nie Mittag macht oder eigentlich nur dann, wenn man was für die Firma besorgen muss und auch viele Besorgungen in der Freizeit erledigt, ist natürlich unerheblich und nicht nennenswert!)
Viele Grüße,
Sonja
Offensichtlich hat Dein Boss schlechten Shit geraucht.
Wenn er wünscht, dass Du da teilnimmst, darf er das brav bezahlen und Dir für das verplemperte WE Freizeitausgleich gewähren. Dazu dürfte er noch die Spesenabrechnung begleichen, die Du selbstvesrtändlich für diese Dienstreise einreichst.
Ich würde mal über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken…
Gruß
Matthias
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ich bekomme es nur so ungefähr hin
Hallo Sonja,
da gibt es das Arbeitsschutzgesetz,
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbschg/__3…
aus dem folgendes hervorgeht:
_Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
- für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereit zustellen sowie
- Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen._
Mit anderen Worte würde ich das so verstehen:
Wenn der Arbeitgeber möchte, dass du an dem Auslandstreffen teilnimmst, dann ist das erstens als Arbeitszeit zu verstehen, und zweitens muss er dir die Fahrten/Flüge und den Aufenthalt zumindest finanziell ermöglichen. Es nicht vertraglich vereinbart worden, dass du gelegentlich deine Arbeitszeit an einem Ort verbringst, der zu weit von deiner Wohnung sein wird, so dass für dich zusätzliche Kost- und Logiekosten entstehen.
Ich finde gerade diesen Passus im Arbeitsrecht nicht. Denn ich habe etwas im Hinterkopf von wegen, dass die Gehaltszahlung dazu dient, dass der Arbeitnehmer davon leben kann. Das Geld steht also nicht der Firma zur Verfügung, um Firmenzugehörigkeitsgefühle unter Beweis zu stellen. Es reicht schon, wenn man Überstunden macht.
Die Pflicht des ANs ist vertraglich vereinbarte Leistungen zu erbringen, der AG muss die Mittel dafür zur Verfügung stellen und dich entsprechend entlohnen.
An deiner Stelle würde dem AG gegenüber betonen, dass du so weit der Firma gegenüber loyal bist, dass du für diese Maßnahme an diesem Wochenende zur Verfügung stehst, was aber nur möglich ist, wenn er die finanziellen Voraussetzung dafür schafft. Du schaust dich gerne nach günstigen Fahrt- und Unterbringungsmöglichkeiten um, und sorgst dafür, dass du die Ausgaben gewissenhaft belegen kannst. Aber die Kosten muss der Arbeitnehmer ertragen.
viele Grüße
claren
Hallo Sonja, ist nicht viel, aber die Basis für die Bezahlung -> http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html
Wie schon weiter unten geschrieben … wenn der Arbeitgeber das als Pflicht hinstellt, muss er zahlen … ansonsten ist es für dich keine Pflicht.
Wann genau soll denn die Veranstaltung sein?
MfG
@claren
Die Pflicht des ANs ist vertraglich vereinbarte Leistungen zu
erbringen, der AG muss die Mittel dafür zur Verfügung stellen
und dich entsprechend entlohnen.
Hallo claren, das ist richtig, aber mit dem Arbeitsschutzgesetz hat das Thema der Frage nichts zu tun. (zumindest nicht als Basis der Bezahlung)
MfG
du hast Recht
Die Pflicht des ANs ist vertraglich vereinbarte Leistungen zu
erbringen, der AG muss die Mittel dafür zur Verfügung stellen
und dich entsprechend entlohnen.
Hallo claren, das ist richtig, aber mit dem
Arbeitsschutzgesetz hat das Thema der Frage nichts zu tun.
(zumindest nicht als Basis der Bezahlung)
hallo Xolophos,
beim Schreiben ahnte ich schon, dass ich mit dem Schutzgesetz daneben liegen könnte. Zumindest ist es bei dem Fall kein Trumpf den die Posterin aus dem Ärmel ziehen kann - da hast du Recht. Vielleicht hat hier jemand mehr Ahnung, und kann die passenden Stellen aus dem Arbeitsrecht nennen.
viele Grüße
claren
Hallo zusammen,
da bin ich ja mal froh, dass nicht nur ich die falsche Einstellung habe
)
Also, das mit dem Wochenende ohne Freizeitausgleich - so loyal wäre ich ja, aber wie gesagt, ich zahle nicht dafür!
Ich habe mal eine Kollegin gefragt, die in der gleichen Position wie ich sitzt, aber in einer anderen Region Deutschlands (unser System ist nach Regionen unterteilt), ob sie hingeht und ob sie es selber zahlen muss. Ihre klare Aussage war: ich gehe hin, wie jedes Jahr, aber mein Chef zahlt das immer, schließlich ist es eine Firmenveranstaltung!
Job wechseln will ich nicht; ich hab erst vor zwei Monaten angefangen und die Arbeit an sich macht mir echt viel Spaß! Vom Tätigkeitsgebiet her ist es genau das, was ich mir immer vorgestellt habe und ich habe gute Zukunftsperspektiven, hoffe halt, dass mir wegen meiner falschen Einstellung nicht gekündigt werden kann!?! Bin ja noch in der Probezeit! Meine Arbeit scheine ich gut zu machen, bekomme von vielen Seiten viel Lob und Bewunderung, wie ich das alles hinkriege in dem Chaos und ohne richtige Einarbeitung/Anlernen. Learning by doing ist die Devise. Also ich schaffe da echt gern, aber diese Bemerkung hat mich doch etwas runtergezogen und mir ein bissi Bauchweh gemacht!
Die Veranstaltung ist Ende März, aber ich habe sicher nicht vor, bis dahin dafür zu sparen! Selbst wenn ich das Geld auf der Seite hätte, fände ich 100000 andere Gründe, wofür ich es nötiger ausgeben würde!
Viele Grüße,
Sonja
Die Veranstaltung ist Ende März, aber ich habe sicher nicht
vor, bis dahin dafür zu sparen!
Ähm nein Sonja, deswegen hab ich nicht gefragt, wann die Veranstaltung ist, sondern wegen dem Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, der erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses wirkt. Das wäre bei dir also ca. ab spätestens Januar 06 (du schriebst ja nur, dass du ab Juli dort bist - ohne genaues Datum). Und wenn man noch keinen Kündigungsschutz hat, dann ist die „Position“ - logisch - eine ganz andere. Es wäre also momentan taktisch unklug ein Tamtam zu machen wegen der Sache.
Eine Lösung wie du deinem Chef sachte „beibiegen“ kannst, dass das Quatsch ist, was er erwatet, weiß ich jetzt gerade auch nicht … und insofern du jetzt da noch nichts damit zu tun hast (Vorauszahlung, Organisation Hotelzimmer o.ä.) lass es erst mal einfach ruhen.
Und dass deinen Chef der „Blitz der Einsicht“ treffen könnte, glaubst du nicht? 
Viel Spaß erst mal mit der (fast) neuen Arbeit!
MfG
Hallo, ich kann das sehr gut nachempfinden, in dem Praktikum, dass ich letzes JAhr machte ging es mir ähnlich. Ich war gerade einen Tag da und sollte mir die notwenigen Infos, die ich für meinen „Arbeitsauftrag“ benötigte im Netz ersurfen, da die ersten TAge keiner so recht zeit für mich hatte, da der TÜV zum audit vor der Tür stand. Da fand ich auf den Seiten eines Verbandes genau die passende Infoveranstaltung, die drei TAge später stattfinden sollte, anmeldeschluss gestern.
Ich hab das dann meinem „Mentor“/Büronachbarn/ QM-manager gezeigt, der gleich meinte „prima da fährst du hin.“ Ich hab also angerufen und dnach einem Platz gefragt, und noch einen bekommen. dann musste ich zusehen auch noch Zimmer und Zug so günstig wie möglich zu kriegen. in welchem Rahmen ich mich bewegen durfte hab ich bei in der „kaufmännischen abteilung“ erfragt (die Veranstaltung fand in einem ziemlich teuren Hotel statt, war nur einen TAg aber etwa 500 km entfernt, also bin ich am Vortag Mittags los und hab in einer Jugendherberge übernachtet)Ich dachte zuerst die Unterkunft, die ja nur meinem Komfort bzw. Ausgeschlafenheit diente müsste ich selbst zahlen, war aber nicht so.
Und als ich am nächsten TAg nach der Veranstaltung schon zur Arbeit erschien bekam ich einen Rüffel von unserem Zeitnehmer, denn nicht Ende der Veranstaltung ist ende der Arbeitszeit, sondern der Zeitpunkt als ich zuhause aus dem Taxi stieg und das war so gegen Mitternacht. Und daher hätte ich frühestens um 10 auf der MAtte stehen dürfen.
Später war ich dann nochmal mit zu einer Messe und musste dafür auch nichts bezahlen, dabei hab ich durch die anzurechnenden Pauschalen sogar noch etwas mehr rausbekommen, als ich vorgestreckt hab. Mir wurde zumindest für den Bildungstrip aber auch angeboten Geld fürs Ticket aus der Kasse zu bekommen.
Aber ich war mir immer ziemlich unsicher, insbesondere bei den nicht so logischen „Dienstreise“-Kosten, wie Essen etc.
Dagegen hilft nur Fragen und umhören, in der Kantine, im Raucherzimmer (bin Nichtraucher, aber als Neuling ist es gar nicht schlecht mal eine Mitrauchen zu gehen, statt dem sterilen Besprechungszimmer)
Also viel Glück Susanne