Kann der Chef mir Stunden kürzen?

Hallo,

und zwar habe ich folgendes Problem.
Ich arbeite nun seit gut 5 Jahren als Physiotherapeut in einem 2 Mann Betrieb(mit Chef).
Ich habe den Betrieb praktisch mit aufgebaut und bringe fachlich auch mehr Kompetenzen mit.
Mein Arbeitsverhältnis ist unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Im Arbeitsvertrag steht ca. 35 h die Woche.

Das Arbeitsverhältnis war eigentlich per „du“.
Allerdings ist das Verhältnis nun angekrazt , seit dem ich wegen einer Lungenentzündung 2 Wochen krank geschrieben war . (mein Chef hat das nicht verstanden warum ich da nicht für ein paar Stunden arbeiten komme?)
Jetzt ist die Sache so , dass ich nun von 35h wohl auf 28 h runtergestuft werden soll und er zusätzlich einen weiteren auf 8h Basis anstellen will.
Begründen will er das mit der finanziellen Situation .
Diese Begründung ist definitiv gelogen.

Da ich mir diese finazielle Einbuse nicht leisten kann habe ich nun ein paar Fragen wie ich mich verhalten muss und was ich dagegen tun kann.

  1. Wenn eine Änderung meines Arbeitsvertrages, dann doch nur über einen Änderungsvertrag oder?
  2. Habe ich bei meinen 4 Wochen Kündigungsfrist auch die 4 Wochen Zeit für eine Antwort an den AG? oder muss ich sofort antworten?
  3. Muss in meinem Fall (2Mann Betrieb) der AG einen richtigen Kündigungsgrund angeben? (gerichtlich vertretbar)
  4. Kann er mich überhaupt von 35h auf 28h setzen , das dann mit finanzieller Situation begründen und paralell aber einen weiteren einstellen?
  5. Wenn ich die Änderungskündigung nicht annehme , ist das dann eine Kündigung meiner seits?
  6. Wenn der Chef mich kündigt gibt es eine Art Regelung für Abfindung?Hab ich da überhaupt ne Chance auf sowas?

Danke und Liebe Grüße

David

Hallo David,

also in Ihrem Fall würde ich mich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen. Ich denke Verdi wäre ganz gut. Die beraten auch oft Nichtmiglieder. Fragen kostet ja nichts.

Das mit der Änderungskündigung und dann nicht annehmen ist immer eine blöde Sache. Ich denke dann läuft es auf die Kündigung vom Arbeitgeber hinaus.

Es gibt eigentlich keine gesetzliche Abfindungsregelung. Ist also immer Verhandlungssache. Ein ungeschriebener Anhaltspunkt ist Bruttogehalt x Betriebszugehörigkeit pro Jahr x 0,5 - 2. Allerdings ist hier ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet. Vor allem wenn man keine vergleichbaren Fall in der Firma hat worauf man Ihn festnageln könnte.

Leider kann ich Ihnen nicht viel weiterhelfen.

Einen Tipp hab ich noch. Wenn das ARbeitsverhältnis 5 Jahre bestanden hat (Bitte bei gesetzlicher Kündigungsfrsit nachlesen.) gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn es hart auf hart kommt kann man das u.a. als Druckmittel einsetzen.
Schlußendlich gilt es immer zugunsten des Arbeitnehmers und das Gesetzt steht über dem Vertrag. :wink:

Bitte nageln Sie mich auf die jetzt geschriebenen Anmerkungen nicht fest und beraten Sie sich mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaft. Arbeitsamt kann in solchen Situationen manchmal auch weiterhelfen.

Ich wünsch Ihnen viel Glück und hoffe die Probelem in Ihrem Betrieb lösen sich nach Ihren Wünschen.

Viele Grüße

) Ich danke auf jeden Fall schonmal für die Antwort.

viele Grüße

  1. es gilt das was in deinem arbeitsvertrag steht an stunden… ausnahmen sind nur zeitweise möglich. (quasi kurzarbeit). will dein chef das auf dauer so machen muss der arbeitsvertrag geändert werden

  2. die kündigungsfrist hat nichts mit der stundenzahl zu tun. dein chef muss dich nicht fragen ob zu die weniger stunden annimmst. er sitzt am längeren hebel. nach dem motto friss oder stirb. es gibt ja nur die möglichkeiten für dich die stunden anzunehmen oder es abzulehnen oder es versuchen auszusitzen. bei den 2 letzen ist dir vermutlich die kündigung irgendwann sicher wenn du eh nicht mehr s mit dienem chef kannst.

  3. kündigen kann man ohne grund solange es sich um die normale kündigung handelt. gilt für beide seiten. dein chef muss nur was angeben wenn fristlos gekündigt wird.

  4. in kleinen firmen ist eine flexible arbeitszeit durchaus üblich. siehe punkt 1. das problem für dich ist wie willst du ihm das gegenteil beweisen. er wird ja kaum zugeben das dass mit der stimmung zwischen euch zu tun hat. er kann auch 4 leute a 8 stunden einstellen wenn es ihm passt.
    unclever von ihm ist das nicht. die neue stelle mit 8 stunden ist ja nur geringfügig beschäftigt. heißt es ist weniger gesamtgehalt also eine einsparung für ihn.(die 8 sutnden und deine 28 sind zwar 36 also mehr als du allein aber die beiden gehälter sind weniger als deines allein.)

  5. eine kündigung deinerseits ist das nicht. du nimmst den vertrag einfach nicht an. seine reaktion wird dann vermutlich eine abmahnung sein. dann wird er dir die änderung wieder nahelegen und dann abmahnung nummer 2 usw.letztlich die kündigung. frage für dich ist ob das dann ein zustand ist mit ihm zu arbeiten bei nur 2 leuten. in einer großen firma sieht man seinen chef kaum oder geht ihm aus dem weg oder lässt sich versetzen.

  6. was für eine abfindung? die firma läuft vermutlich komplett auf seinen namen. damit hast du nur ein normales arbeitsverhältnis. da gibts keine abfindungen. und nach 5 jahren schon gleich garnicht. eine evt. möglichkeit wäre wenn du gehen willst zu versuchen einen auflösungsvertrag auszuhandeln mit einer motivation von ihm (geld). das würde ich aber nur machen wenn du was anderes relavtiv sicher hast. das müsste man ihm ja nicht auf die nase binden. hast du nichts in aussicht und versuchst das mit der abfindung würde die stimmung sicher nicht besser. es sei denn er hegt den gedanken mehrere teilzeitkräft einzustellen und sieht eine chance dich schnleer loszuwerden.

Bitte einen Fachanwalt frgaen. Ich kann bei einem 2 Mann Betrieb keine aussage machen

Hallo David,
da ein Arbeitsvertrag, worin auch die Arbeitszeit geregelt ist besteht, darf er aus meiner Sicht die Wochenstunden nicht kürzen. Bzgl. der Finanziellen Begründung hast Du recht, der Zweite Mann kostet ihm unterm Strich mehr.
Unterm Strich aber gesagt, hole Dir noch andere fachliche Infos. Festlegen möchte ich mich hier nicht, die Gesetze haben sich geändert.
Bevor Du mit Deinem Problem rechtlich weiter gehst, würde ich Dir raten, da es ja mal ein gutes Verhältnis war, sofern Du es noch nicht schon getan hast, ein vernünftiges Gespräch zu führen.

Viel Glück
Christian R.

Hallo RedFoySvS,

die ganzen von Dir geschilderten Gründe und Sachverhalte „würden“ über das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) abzuleiten sein.

Das KSchG greift allerdings nur für Beschäftigte von Betrieben, die mehr als 10 Beschäftige haben.

Im konkreten Fall bist Du nach meiner Auffassung arbeitsrechtlich absolut chancenlos.

Lediglich der Sachverhalt der „Änderungskündigung“ erfordert gesetzmäßiges Handeln. Dein Chef muß Dir fristgerecht kündigen und in gleichem Zuge die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit 28 Stunden anbieten.
In diesem Zusammenhang solltest Du ggfls. prüfen, ob die Frist nicht durch Gesetz auf 2 Monate erweitert wurde. Wenn das Arbeitsverhältnis 5 Jahre bestanden hat (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr) gelten 2 Monate.

Trotzdem würde ich Dir empfehlen einmal beim Arbeitsamt vorzusprechen, ob nicht abgesichts des Sachverhaltes evtl. noch andere Gesetze (z. B. BGB) greifen würden.

Beste Grüße und viel Erfolg

maasterp

Zuerst ganz allgemein: wenn Sie krank geschrieben sind, können und dürfen Sie nicht arbeiten. Ihr Chef kann das nicht verlangen, er macht sich dabei strafbar.
Nun zu Ihren Fragen.

  1. Die Änderung Ihres Arbeitsvertrages geht nur mit Ihrer Zustimmung. Diese Vertragsänderung muss schriftlich erfolgen.
    Wenn Sie der Vertragsänderung nicht zustimmen, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Diese bedarf einer Begründung. Wenn Sie der Änderungskündigung nicht zustimmen, kann der AG damit kündigen.
  2. Die Eigenkündigung müssen Sie nicht begründen. Sie haben 4 Wochen Kündigungsfrist. In diesen 4 Wochen können Sie antworten, oder auch nicht.
  3. Natürlich muss der AG einen Grund angeben. Dies in dem Fall wichtig, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen wollen.
  4. Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Eigentlich zieht die finanzielle Argumentation des AG nicht. Eine zusätzliche Arbeitskraft ist sicherlich teurer (zusätzliche Sozialkosten etc.), als wenn er Sie 35 Stunden weiterarbeiten lässt. Aber Vorsicht: Der AG wird sich schon irgendeine Argumentation einfallen lassen.
  5. Wenn Sie die änderungskündigung nicht annehmen, hat der AG Ihnen gekündigt, nicht Sie. Beachten Sie, dass Sie der Kündigung innerhalb von einer Woche widersprechen müssen (Frist), um juristisch sicher zu gehen.
  6. Für Abfindung gibt es keine generellen Regelungen. Dies ist Verhandlungssache. Häufig dann, wenn der AG betriebsbedingt kündigt, keinen richtige Begründung findet und einen Kündigungsschutzprozess befürchtet.
    Grössenordnung 0,5 Monatgehalt * Betriebsjahrezugehörigkeit.

Machen Sie alles nur schriftlich, auch Zusagen des AG.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

Hallo aus Schwaben…

so, also erstmal Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag, egal ob 2 Mann-Betrieb oder 5 Mann-Betrieb. Ich versuche nun mal deine Frageliste der Reihe nach zubeantworten:

1: Richtig
2: Für die Antwort zu einer Vertragsänderung (was es in diesem Fall ist) gibt es keine Frist. Deine Sache ob du es machen willst oder nicht.
3: Ja, muss er, da es ja ein ordentlicher Arbeitsvertrag ist.
4: Nein, da dein Arbeitsvertrag über 35 h geht (es bedarf einer Vertragsänderung der beide zustimmen müssen)
5: Nein, dein Vertrag läuft wie bisher weiter.
6: In der Regel bekommst du bei einer ordentlichen Kündigung eine Abfindung. Man rechnet mit einem halben Monatsgehalt pro Zugehörigkeitsjahr (mal bissl mehr, mal bissl weniger)

Also mein Tipp wäre, biete ihm doch an, du arbeitest 28h bei VOLLEM Lohnausgleich…mal Spass bei Seite, es ist deinem Chef sein Problem ob es ihm finanziell gut geht oder nicht. Du hast einen gültigen Vertrag der von dir und von ihm erfüllt werden MUSS. Basta! Eine Änderung bedarf der Zustimmung beider Vertragspartner, und eine Kündigung weil du den Vertrag nicht geändert hast…mal ehrlich jeder Jurastudent nimmt deinen Chef damit vor Gericht auseinander.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Greetz

Nordi

Hallo
was seht im Arbeitvertrag? CIRKA 35 Stunden? Hab ich auch noch nicht gehört. Würde aber m.E. einen Zeitkorridor bedeuten, d.h. im Mittel 35h, also sind 28h zu wenig.

Antwort nur unter Vorbehalt! Hier Gang zum Rechtsanwalt (RA) unbedingt erforderlich!

zu 1: ja
zu 2: nein, der alte Vertrag gilt weiter, solsange der neue nicht unterschrieben wird. Es sei denn in der Änderungskündigung ist eine Frist gesetzt
Aber bei einer solch ernsten Sache- keine Zeit! Definitiv zum RA, Erstberatung kostet ca 50 Euro
zu 3: ja
zu 4: Meines Erachtens nein
zu 5: eigentlich nein, aber nicht 100% sicher, das mit RA besprechen
zu 6: ja, die Gerichte sprechen zumeist 0.5 Gehälter je Beschäftigungsjahr aus

Hallo David,
zuerst möchte ich dir raten, auf jedenfall zum anwalt zu gehen, eine änderungskündigung ist eine kündigung vom arbeitgeber, wenn du sie nicht annimmst. Um keinen fehler zumachen und du nicht schlecht aus der sache rauskommst, gehe bitte zu einem anwalt, ich kann dir hier nicht weiterhelfen, ich kann dir nur sagen so einfach ist das für deinen chef nicht. Gruss Mäggi

Hallo David,

eine Kürzung der Arbeisstunden ist durch einen Anhang an den bestehenden Arbeitsvertrag (beide Seiten müssen unterschreiben), oder durch eine Änderungskündigung möglich. Die Änderungskündigung erfordert dann einen komplett neuen Arbeitsvertrag. Innerhalb von 3 Wochen können Sie gegen diese Kündigung klagen. Das Kündigungsschutzgesetz greift zwar bei dem kleinen Unternehmen nicht, jedoch darf der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen.
Meiner Meinung nach hätten Sie beim Arbeitsgericht gute Chancen auf eine Abfindung, zumal der Kündigungsgrund (finanzieller Engpass) ja wohl vorgeschoben scheint.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben,schalten Sie einen Anwalt ein. Sie können aber ohne Anwalt auch Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen und drücke Ihnen die Daumen.

Viele Grüße,
Maria

I

Hallo David,

also ersteinmal gibt es keinen bindenden Vertrag mit ca. 35 Std. Entweder du hast 35 Std. oder nicht. Dann kann man einen Arbeitsvertrag nicht einseitig ändern, d.h. ohne Deine Zustimmung läuft da gar nichts. Jede Änderung, welche von deinem Chef schriftlich an dich geht, kommt einer Kündigung gleich (Änderungskündigung) und wird vor Gericht auch so behandelt. Daher sind hier rechtlich sehr strenge Vorgaben vorhanden (Kündigungsschutzgesetz), was der Arbeitgeber darf oder nicht. Auch bei einem zwei Mann Unternehmen gelten die Gesetze.
Wichtig: Wenn er dir eine Änderung gibt, dann hast du nur 2 Wochen Zeit dies vor Gericht einzureichen. Informationen hierzu findest du im Internet. Wenn es nicht im Guten geht, dann würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen, denn es geht ja um dein Geld. Meist reicht es aber aus, wenn man etwas mit Paragraphen um sich wirft, dann werden viele erstmal vorsichtig.
Auch die Abfindung ist zwischenzeitlich gesetzlich geregelt und besagt, pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt (Untergrenze). Die Gerichte schlagen dann je nach Situation noch was oben drauf und der Arbeitgeber zahlt normaler Weise die gesamten Gerichtskosten.
Auf keinen Fall etwas akzeptieren. Nicht selbst kündigen und jede Änderung wie eine Kündigung behandeln.
Grüße

Hallo David,

die Reduzierung der Arbeitszeit und somit die Änderung des aktuellen Arbeitsvertrages ist nur über eine Änderungskündigung möglich. Sofern Sie diese erhalten, haben Sie ab dem Zustellungsdatum 3 Wochen Zeit die geänderten Bedingungen auf ihre soziale Verträglichkeit über das Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Sofern dies notwendig ist, achten Sie bitte genau auf die Einhaltung der Frist. In diesem Zeitraum, also die erwähnten 3 Wochen, muss der Widerspruch auch den Arbeitgeber erreichen.

Sofern es dazu kommen sollte, stehen Ihre Chancen sehr gut. Man wird wohl nicht davon ausgehen können, dass ein Richter der Änderungskündigung zustimmt, wenn er weiß, dass ergänzend hierzu ein Vollzeitmitarbeiter eingestellt wird.

Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Schönen Gruß

Holger

Danke :smile:

Danke :smile:

Bitte einen Fachanwalt frgaen. Ich kann bei einem 2 Mann
Betrieb keine aussage machen

Danke :smile:.

Danke :smile:

Danke :smile:

Danke :smile: