Kann der Facharztwechsel verweigert werden?

Hallo zusammen,
einem älteren Familienmitglied wurde der Facharztwechsel (selbes Fachgebiet) durch eine Sprechstundenhilfe mit der Begründung verweigert, dass der neue Facharzt bei dieser Diagnose auch nichts machen könnte und dass betreffende Person doch bitte bei dem bisherigen Facharzt bleiben sollte. Leider fühlt sich das ältere Familienmitglied dort nicht mehr gut aufgehoben.

  1. Kann ein Facharzt den Wechsel trotz des prononcierten Patientenwunsches ablehnen? (Wir kommen aus einer strukturschwachen Region mit genau zwei Ärzten mit diesem Fachgebiet - es müssen zu beiden erhebliche Fahrtwege in Kauf genommen werden.)
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, den Facharztwechsel herbeizuführen - hilft hier eventuell die Landesärztekammer weiter?
    Soweit ich weiß, gilt in Deutschland freie Arztwahl sowie der Hippokratische Eid, aus welchem hervorgeht, dass jedem Menschen geholfen werden muss, der die Hilfe eines Arztes ersucht.
    Mich würden hierzu eure Meinungen und Erfahrungen interessen.
    Vielen Dank!

Servus,

zu Deiner Information hier der Wortlaut des Hippokratischen Eids - da kannst Du lesen, was daraus in Wirklichkeit hervorgeht:

zu 1.: Ein Facharzt kann die Behandlung eines Patienten durchaus ablehnen, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt und die Kapazität der Praxis bereits erschöpft ist (Letzteres dürfte bei der von Dir beschriebenen Lage gegeben sein).

zu 2: Nein, das machen die Terminservicestellen der KV, erreichbar unter der Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117. Ein solchermaßen erzwungener Termin führt regelmäßig dazu, dass man in der Praxis, bei der man auf diese Weise die Tür eingetreten hat, mit einem großen Blumenstrauß und einem extraguten Luxuskaffee empfangen wird.

Viel Vergnügen wünscht

MM

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Warum denn überhaupt der Sprechstundenhilfe erzählen, dass man vorher schon beim Kollegen war?

Anrufen, um Termin bitten ohne weitere Erklärungen.
Auf Nachfragen kann man erzählen, man sei hier neu, weil umgezogen. Wenn die wissen wollen, warum man mit einer schon vorbehandelten Erkrankung nun plötzlich dort aufschlägt.
Dem Arzt kann man dann immer noch erzählen, warum man bei ihm ist.

Vorzimmerdrachen gibt es nicht selten und sehr oft ist es dann beim Arzt oder der Ärztin selber, wenn man dann mal vor ihm oder ihr sitzt, eine ganz andere Geschichte.

Haben die allerdings Aufnahmestop, dann ist es schwieriger, einen Termin zu bekommen. In diesem Fall hilft häufig ein Anruf des Hausarztes, wenn der dazu bereit ist.

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Diese Erwartungshaltung und der Mißbrauch damit hat letztendlich dazu geführt, dass der Präsident der Bundesärztekammer fordert, dass nur noch mit Überweisungsschein vom Hausarzt ein Facharzt aufgesucht werden kann oder sie zahlen dafür einen Extraobulus.


ramses90

Hallo,
wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe wollte der Patient vom bisherigen Facharzt eine Überweisung zu einem anderen Facharzt - wenn dem so war, dann ist der bisherige Facharzt nicht verpflichtet, gegen seine Überzeugung eine Überweisung zu einem Fachkollegen/in vorzunehmen.
Der Patient kann aber auch ohne Überweisung direkt zu einem anderen Facharzt gehen, soweit er sich nicht verpflichtet hat in einem Hausarztprogramm.
Auch wenn es so gewesen wäre, dass sein Allgemeinarzt eine weitere Überweisung zu einem Facharzt hätte ausstellen sollen, auch da wäre es so gewesen, dass er auch nicht dazu verpflichtet gewesen wäre.
Also die einfachste Lösung ist in meinen Augen - sich bei einem anderen Facharzt/ärztin um einen Behandlungstermin bemühen und sich vorher aber versichern, ob dieser auch neue Patienten ohne Überweisungsschein annimmt (gibt es noch sehr, sehr viele in Deutschland) .
Es geht hier nicht um die Behandlungspflicht sondern um einen Facharztwechsel.
Gruss
Czauderna

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Ja, das kann man machen. Aber bei so einer vermutlich chronischen Erkrankung, die Fachärztliche Behandlung erfordert ist’s natürlich immer schlau, wenn der neue Arzt auch die relevanten Daten bekommt. Ob man nun zugunsten dieser geschönten Erklärung auf den möglichen Nutzen der vorhandenen Daten verzichten möchte, vermag ich nicht zu beurteilen.

Und ganz ehrlich: entweder der Arzt nimmt neue Patienten, dann braucht’s keine Erklärung oder er nimmt keine, dann ebenso wenig. Und dass man sagt „Oh, Opa fragenprojekt, SIE nehmen wir nicht an - alle anderen aber schon“, das ist recht unwahrscheinlich (zumindest ohne Vorgeschichte g)

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Muss man ja auch nicht.
Gesetzt den Fall, dass nicht sowieso Günther Recht hat , und es um eine Verweigerung des ersten FA geht- die in den meisten Fällen keine Rolle spielen würde, denn fast immer geht es auch ohne Überweisung, sondern tatsächlich um ein Nein des zweiten, kann man ja spätestens im Sprechzimmer die Unterlagen vorzeigen und sollte das auch tun, klar.

Mal abgesehen von Fällen, in denen kein Arzt (mehr) helfen kann, kann ich das Problem wirklich gut verstehen. Leider haben wir nicht genug Infos, um zu beurteilen, ob dem bisherigen Arzt einfach die guten Manieren abhanden gekommen sind oder ob er sich von einem ständig quengelnden Patient genervt fühlt.
Letztendlich muss (leider) kein Arzt einen Patienten annehmen und betreuen, wenn es nicht gerade ein Notfall ist (ACHTUNG: Ein „Notfall“ liegt vor, wenn Vitalfunktionen ausgefallen sind oder auszufallen drohen. Somit wäre für manchen Heilkundler noch nicht einmal der Gekreuzigte ein „Notfall“. Und selbst dann wird in klinischen Ambulanzen noch triagiert, also die Dringlichkeit eingeschätzt.
Und die von Aprilfisch erwähnte „Auslastung“ tritt spätestens dann ein, wenn das Praxispersonal erfährt, dass es sich beim Patienten um einen Kassenpatienten handelt.
@fragenprojekt
Versuche es doch mal mit dem Angebot an den neuen Arzt, das anfallende Honorar privat zu bezahlen!
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, können wir nicht einschätzen. Jeder Mensch hat das Recht lt. SGB V auf „Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen Leben“, soweit das mit ärztlicher Kunst erreichbar ist. Leider erlebe ich es nahezu täglich, dass Patienten z.B. mit AMD nicht einsehen wollen, dass da über Avastin-Spritzen und konzentrierte Vitamingaben hinaus nichts möglich ist. In einem solchen Falle würde tatsächlich ein Wechsel nur Nachteile bringen.
Fehlen dagegen dem Arzt die Manieren und die Erinnerung an sein Gelöbnis, an die Berufsordnung und den Mantelvertrag Ärzte, kann man sich durchaus bei den Ärztekammern und die KVen über den Arzt beschweren. Dort allerdings zögert man nicht, darauf hinzuweisen, dass die Beschwerde das Verhältnis des Arztes zum Patienten gefährden könne (so jedenfalls meine Erfahrung).
Die Bearbeitung der Beschwerde kostet den Arzt viel mehr Zeit und Aufwand, als er mit der schludrigen, schlampigen „Behandlung“ eingespart hat. Das weiß auch der Arzt, deshalb würde ich auf jeden Fall mit einer Beschwerde drohen.
Es kann nicht schaden, sich über seiner Rechte zu informieren, die zu einem guten Teil leider - wie die freie Wahl des Arztes - nur auf dem Papier stehen.

Nachdem ja hier grad die wildesten Spekulationen rumschwirren doch noch ein paar Verständnisfragen:

Der Opa ist also bei Facharzt_1 Patient. Nun möchte er aber zukünftig lieber vom Facharzt_2 der gleichen Fachrichtung behandelt werden. Richtig?

Was genau ist passiert, als der Facharzt_1 den Wechsel „abgelehnt“ hat? Hatte der Patient eine Überweisung von Facharzt_1 an Facharzt_2 erbeten? Oder nimmt Facharzt 2 keine neuen
Patienten mehr an?

Und was sagt der Hausarzt zu dem ganzen Dilemma? Kann der nicht ne Überweisung ausstellen? (Normalerweise wird man doch „zum Facharzt“ überwiesen, und ob man damit nun zu Facharzt_1 oder Facharzt_2 geht, kann man dann selber aussuchen) Oder kann der beim gewünschten Facharzt_2 eventuell ein „gutes Wort“ für den Patienten einlegen? Oder scheitert’s an den Patientenunterlagen die Facharzt_1 nicht rausrücken will?

Also, @fragenprojekt erlöse uns von den Spekulationen und gib uns mehr Informationen :wink:

Handelt es sich um die Sprechstundenhilfe des ersten Facharztes oder des neuen Wunschfacharztes?

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Hallo,
wenn man sich das mehrfach durchliest kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass es sich um die Sprechstundenhilfe des Facharztes handelt, den der Versicherte jetzt aufsuchen wollte, also der neue Arzt, und die Sprachstundenhilfe hat ihn mit der obigen Aussage quasi „abgewimmelt“.
Ich bin erst auch davon ausgegangen, dass die bisherige Praxis eine Überweisung verweigert hat, lese das aber nun anders, es ging nicht um die Überweisung sondern um den Neuzugang als Patient. Am Sachverhalt ändert das aber nix - da gilt es eben, einfach weiterzusuchen nach einem neuen Facharzt.
Gruss
Czauderna

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Du hast sicherlich einen Beleg für dieses (unqualifizierte) Äußerung? Statistische Erhebungen? Einen direkten Draht zu zehntausenden Ärzten? Du hast es im Blut oder einer anderen Körperflüssigkeit?

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Nein, im Gegenteil - die einhellige Zustimmung und der rauschende Applaus, mit dem diese weitere Erhöhung von Druck und Zwang, der durch die KVn auf die niedergelassenen Ärzte ausgeübt wird, von den Ärzten begrüßt wurde, sind so eindeutige Anzeichen dafür, dass sie schon längst von allen Ärzten herbeigesehnt wurde, so dass ich Dir aufs Wort glaube, dass die niedergelassenen Ärzte alle Patienten lieben, die ihnen durch diesen „Service“ in den ohnehin übervollen Terminkalender zwangsweise hineingepresst werden.

Winkewinke!

MM

Jepp, das könnten wir jetzt mal haarklein analysieren, wer da warum in den Wartezimmern sitzt.
Aber das nützt dem fragenprojekt nix.
Den Hinweis, dass auf jeden Studienplatz in Humanmedizin 4-5 Bewerber kommen und dass die Vergabe von Planstellen für Niedergelassen äußerst patientenunfreundlich ist, kann ich mir allerdings nicht verkneifen. Vielleicht besetzen die falschen Leute die knappen Arztsitze?
Vielleicht wäre es für die „überlasteten“ Mediziner empfehlenswert, die Kassenzulassung zurückzugeben und Platz zu machen für Kollegen, die sich nicht alle Quartale die Chroniker einbestellen, die meinen, im Jahr 6000 und mehr Scheine „machen“ zu müssen und private Bruttoeinkommen jenseits von 250.000 Euro versteuern.

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Servus,

meinst Du mit dem Wunsch

dass chronisch Kranke besser sich selber überlassen werden sollten, weil sie eh bloß unnötig kosten und wenig Leistung bringen?

Schöne Grüße

MM

Nö, aber Du hast mich schon verstanden.
Mir ist 's ja ähnlich wie dem TO ergangen, als ich hierher an den Niederrhein umzog. Nur der Zufall, den Herrn Doktor von gegenüber als meinen Kunden bedient zu haben, sicherte mir meinen Hausarzt. Man könnte auch sagen, dass eben „Vitamin B“ trotz aller „Überlastung“ geholfen hat.

Alle anderen Ärzte(helferinnen) in zumutbarer Entfernung haben mich bereits am Telefon abgewimmelt. Nun bin ich halt einer, der sich nichts gefallen lässt und sich notfalls an die Tochter wenden kann, die angehende Ärztin (AiP) ist.
Mich ärgert, dass Du mit dieser Wurschtigkeit und Häme über das Problem hinweggehst. Ich kann Dir als Therapie nur wünschen, mal selbst in eine solche Lage zu kommen, z.B. wenn Du Deinen Porsche reparieren lassen möchtest und Dich die Werkstatt wegen Überlastung kaltlächelnd auf Juli 2020 vertröstet

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Wozu? Das müssten doch dann schon die niedergelassenen Ärzte tun, bevor sie sich über irgendjemanden ärgern.

Servus,

Klingt so, als fehlten Dir für die Ausübung Deines Berufs ein paar ‚soft skills‘.

Meine Gattin und ich leben beide mit chronischen Erkrankungen, und wir sind beide froh an der medizinischen Betreuung, die uns zuteil wird. Ob es auf deren hohe Qualität einen Einfluss hat, dass wir unserem Hausarzt nicht mit „die müssen doch“ und „der soll gefälligst“ und „der lügt doch sowieso, wenn er behauptet, er hätte morgen nichts mehr frei“ usw. usw. begegnen, kann ich nicht beurteilen - jedenfalls: Wir kommen mit gegenseitigem Respekt sehr gut zurecht und brauchen dafür die Santa Hermandad der KV keineswegs.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

kann es sein, dass du eine falsche Vorstellung von dem hast, was die Terminservicestellen leisten? Bsp. für Niedersachsen:

Über die Terminservicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten („Wunscharzt“/„Wunschtherapeut“). Patienten erhalten einen Termin bei einem Arzt/Therapeuten, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine gemeldet hat. Dabei gilt eine Entfernung zu Haus- und allgemeinen Fachärzten, wie beispielsweise Haut-, Frauen-​, oder Augenärzten, und Psychotherapeuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde als zumutbar. Bei spezialisierten Fachärzten, wie beispielsweise Fachinternisten oder Radiologen, gilt eine Stunde als zumutbar.

Sie besorgen dir einen Termin bei irgendeinem Arzt, der gerade „greifbar“ ist und in zumutbarer Entfernung zu dir die Praxis hat, und nicht bei dem Arzt, zu dem du gehen möchtest und der dir keinen Termin gegeben hat.

Gruß
Christa

Stimmt. Das gilt gleichlautend auch in anderen Bundesländern.