Nee, nicht ganz…
Hallo,
kann ein volljäriges kind
Das ist ein Widerspruch in sich.
Ich werde immer das Kind meiner Eltern bleiben, ob ich nun 5, 15 oder 50 Jahre alt bin. Wenn eine Mutter fragt: „Darf mein volljähriges Kind…“ - dann ist das vollkommen korrekt. Es wird hier auch jeder verstanden haben worum es geht - also wozu die Aufregung?
Sie kann das. Sie muss das dann aber auch bezahlen können.
Nein, muss sie nicht.
Eltern müssen eine Ausbildung finanzieren. Aber mehr als
Maximalsatz BaföG müssen sie nicht bezahlen.
Das stimmt nicht. Die Eltern müssen die erste Ausbildung ihrer Kinder (auch wenn sie volljährig sind, sind sie Kinder in bezug zu ihren Eltern - und darum geht es hier) finanzieren. Diese Ausbildung soll der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den Interessen des Kindes am ehesten entsprechen und muss von den Eltern finanzierbar sein (was durchaus auch über den Bafög Satz liegen kann). Was die Finanzierbarkeit angeht, so gibt es keine festen Grenzen, es kommt immer auf den Einzelfall an. Die Berufsausbildung kann auch bei einer privaten Einrichtung aufgenommen werden. Die Kosten müssen die Eltern dann tragen, wenn die Einrichtung und das Berufsziel „seriös“ sind.
Viele Grüße