Kann ich als Mieter eines Hauses jemandem Grundstücksverbot erteilen?
Kurz erläutert: …Eingezäuntes Grundstück und Nachbar geht ständig ohne zu fragen auf das Grundstück. Ich fühle mich beobachtet und möchte das nicht. Bereits mehrfach angesprochen… wird aber ignoriert.
Hallo.
Ist die betreffende Fläche mitgemietet?
Dann darf der Mieter alleine bestimmen, wer darüber laufen darf oder nicht.
Ist sie nicht Teil der gemieteten Sache, dann liegt es am Vermieter, wem er di Nutzung gestattet.
Ergeben sich wesentliche Nutzungseinschränkungen für den Mieter - das Gefühl, beobachtet zu werden zählt wohl nicht dazu - so bestünde die Möglichkeit der Mietmninderung.
Vor dem Beschuss von Spatzen mittels Kanonen sollte das Verbot unmißverständlich (am besten schrftl.) geäußert worden sein. Zudem ist immer auch die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.
Nachfrage: Wenn die Fläche nicht mitgemietet ist, dann kann der Vermieter bestimmen, wer sich auf dem Grundstück aufhält und der Mieter steht im Regen? So ganz verstehe ich das nicht. Der Nachbar hat nichts auf dem für ihn fremden Grundstück zu suchen, egal ob mitgemietet oder nicht. Noch eine Frage, ist das denn Hausfriedensbruch?
Sehe ich eigentlich auch so… im mietvertrag steht das sich der Mieter um das Grundstück kümmert. Gartenpflege usw.
Zumal sich ein Zaun auf dem Grundstück befindet. …
Ausserdem wurde mir vom Nachbarn gesagt…Das ich als mieter keine Rechte habe da mir ja nichts gehört. Ich solle also die Bälle flach halten…Sonst. …
Das ist falsch.
Ein Mieter hat sehr wohl Rechte am gemieteten Haus einschl. Garten. Er kann Fremde des Grundstücks verweisen.
Der Mieter ist ja durch Vertrag „Besitzer“. Besitzer bedeutet nicht Eigentümer, trotzdem hat der Mieter hier Rechte wie sie auch ein Eigentümer hätte.
Und darf man mal erfahren zu welchem Zweck der Nachbar den sogar eingezäunten Garten betritt ? Was macht er da, was will er ?
Und weiß der Vermieter überhaupt von der Sache ? Und wenn ja, was sagt der denn dazu ?
Dass ich einmal einen Einwand gegen deine Aussage haben sollte, verwundert mich sehr! (Aber vermutlich ist dein Smiley als Scherzindikator gemeint, da du an anderer Stelle ja auf die Rechte des Besitzers eingehst …)
StGB § 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html)
Im Prinzip: Ja. Der Vermieter könnte die nicht mitvermietete Rasenfläche zum Beispiel dem Nachbarn vermietet haben!
Sehr unwahrscheinlich, aber mal als Extremfall.
Das würde sich hier in diesem Fall natürlich mit einem eventuell eingeräumten Nutzungsrecht beißen.
Fakt ist:
Der Mieter ist nur Besitzer der ihm zur exklusiven Nutzung mietvertraglich überlassenen Räume.
Er ist zum Beispiel nicht Besitzer des Treppenhauses oder des Waschkellers.
Was steht denn im Mietvertrag, was da gemietet wurde?
Dass der Mieter sich um das Grundstück kümmert, hat ja möglicherweise zur Folge, dass die Miete dadurch etwas niedriger ist. - Es gibt ja z. B. auch Mietverträge, bei denen sich der Mieter um den gebrechlichen Vermieter kümmert, bei ihm putzt, für ihn einkaufen geht o.ä. Dadurch geht der Vermieter oder dessen Wohnung ja auch nicht in den Besitz des Mieters über.
Es kann natürlich auch gemeint sein, dass der Mieter den Garten nicht während seiner Mietzeit vergammeln lassen soll, und dass das deswegen vorsichtshalber ausdrücklich im Mietvertrag steht.
Was steht denn im Mietvertrag über die gemietete Sache? Steht da gar nichts? Da muss doch irgendwie stehen, was man gemietet hat.
Klettert der Nachbar da drüber? Oder ist der so niedrig?
Ich könnte jetzt eine Vermutung äußern, was wohl zur alles zur vermieteten Sache gehört (ganz genau wissen wir es ja immer noch nicht, wenngleich eine bestimmte Richtung nun deutlich wahrscheinlicher ist). und welche Rechte sich daraus ergeben könnten. Ich hab aber jetzt die Lust verloren, hier weiter mitzuraten.
Sorry dank Telekom funktioniert mein Netz nicht wirklich… immer wenn ich geschrieben habe …wurde es nicht gesendet und somit konnte ich nur Brocken senden.
Aber ich hatte ja oben geschrieben gemietete Haus. Da bin ich davon ausgegangen das ein EFM vermutet wird.
Zaun ist ein Meter hoch. Und im mietvertrag steht nur drin das wir uns auch um die Gartenpflege zu kümmer haben.
Was muss noch drin stehen? Bin jetzt an Arbeit und habe besseren Empfang sorry wollte niemanden verärgern
da es sich um ein einfamilienhaus handelt, ist der garten - wenn nicht ausdrücklich anders im mietvertrag erwähnt - mitvermietet. und selbstverständlich hat ein mieter hausrecht auch auf dem grundstück und kann jeden nachbarn des grundstückes verweisen und weiteren zutritt verbieten.
wer also den ball flachzuhalten hat ist hier aber sowas von eindeutig: der nachbar.
btw., auch in einem mfh könnte ein mieter dem nachbarn - wie jedem anderen fremden auch - den zutritt verbieten, wenn nicht einer der anderen mieter den zutritt ausdrücklich gestattet oder sonst wichtige gründe dagegen sprechen (nachbar ist briefträger oder er ist handwerker und soll dort arbeiten z.b.).