Hallo zusammen. Ich habe vor einen monat eine wohnug bezogen vor einzug wurde ich über einen leichten wasserschaden informiert mir wurde zugesagt das es zeitnah behoben wird. jetzt möchte der eigentümer den schaden erst im sommer beheben .die kaution beträgt 700 euro ich mußte schon vor einzug schon 100 euro zahlen.meine frage ist kann ich die restiche kautionzahlung auf eis legen bis der schaden von dem eigentümer behoben ist???
Hallo,
die Kaution soll etwaige Ansprüche des VM an den Mieter abdecken. Nicht die des Mieters. Deshalb ist diese bei Beginn des MIetverhältnisses zu zahlen (NICHT vorher!). Es steht dem Mieter aber zu, diese in 3 Raten zu zahlen!
Bei ratenweiser Zahlung der Kaution hat der Mieter auch ein Zurückbehaltungsrecht an weiteren Raten bis zum Nachweis der gesetzgemäßen Anlage der bereits geleisteten Zahlungen!
Gruß Moochi
Hallo,
die Frage kann ich nicht beantworten (unwissend). Die Idee ist aber gut. Beim (teilweise) einbehalten der Kaution würde ich diese aber auf ein separates Konto legen, so wie der Vermieter es mit der Kaution machen muss. Dem Vermieter würde ich vermitteln, dass die Kaution sobald wie der Schaden behoben ist angewiesen wird.
Viel Erfolg
mfg
Hallo,
da die Kaution der Sicherheit des Vermieters dient, können Sie diese nicht zurückbehalten.
Gemäß §551 BGB Abs.2, in dem es heißt „Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.“, haben Sie die Kaution in drei gleichen Teilen zu zahlen.
Mein Vorschlag: Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Wasserschadens, wenn er diese nicht einhält, können Sie die Miete kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
mitredenwill
Hallo Sascha,
die Kaution soll dem Vermieter eine Sicherheit geben, nicht dem Mieter.
Ist der Wasserschaden so groß, dass Sie die Wohnung nicht,oder nur eingeschränkt nutzen können, steht Ihnen die Möglichkeit der Mietminderung, bzw. des Rücktritts vom Mietvertrag zur Verfügung.
Gruß Fred
Lieber Ratsuchender,
die Kaution ist zu Beginn des Mietvertrages fällig und kann nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig gemacht werden.
Wenn der Wasserschaden den Wohnwert beeinflusst, z.B. Feuchtigkeit verursacht, kannst Du dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen und danach die Miete mindern, z.B. um die Mehrkosten, die durch intensiveres Heizen wegen Feuchtigkeit entstehen.
Viel Glück!
Hallo,
die Kaution muss in jedem Fall bezahlt werden. Sie müssen den Eigentümer dann schriftlich auffordern den „Mietmangel“ zu beheben. Geben Sie ihm hierfür eine Frist von ca. vier Wochen. Wenn er nicht reagiert, würde ich ihm gegenüber eine Mietkürzung ankündigen. Das hilft meistens.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
hallo,
du kannst alles machen,wenn der VM zustimmt… aber ich würde diesen erstmal befragen, warum der schaden so spät behoben werden soll und wie ihr dies am besten lösen könnt (Mietminderung für diese zeit, weil schaden für dich vorhanden???). meines wissens nach ist die kaution aber für den VM da:
Mit der Kaution sollen berechtigte Forderungen des Vermieters gedeckt werden, die nach dem Ende eines Mietverhältnisses möglicherweise nur schwer einzutreiben sind, etwa wegen Mietrückständen, Nebenkosten-Nachzahlungen, unterlassenen Renovierungsarbeiten oder Schäden an der Wohnung.
soll heißen: eine kaution steht meines erachtens nach nicht in zusammenhang mit der ausstehenden reparatur und darf daher nicht hier kurzfristig „verrechnet“ werden. ich würde daher eher raten, dich mit dem VM ggf. über eine mietminderung zu einigen (du schreibst leider nicht, inwiefern dich der wasserschaden beeinträchtigt, aber lies mal heir:
Eine anstandslose Zahlung der Miete führt aber frühestens nach 3 Monaten zum Verlust des Minderungsrechts (BGH WM 97, 488). Passiert trotz der Zusage des Vermieters, den Mangel zu beseitigen, nichts, muß der Mieter entweder die Miete kürzen oder ausdrücklich erklären, dass er die Miete nur unter Vorbehalt zahlt (OLG Stuttgart WM 97, 619). Beim Vermieter darf nämlich nicht der Eindruck entstehen, dass der Mieter sich mit den Wohnungsmängeln abgefunden hat (BGH WM 97, 488).
viel erfolg!!
mannheim13
Hallo,
Kaution ist zu leisten.
Hast Du durch den Wasserschaden Nachteile?
Oder ist die Behebung momentan evtl. nicht möglich?
Du könntest nach vorheriger Ankündigung die Miete mindern. Wird aber nicht unbedingt die „Stimmung“ verbessern…
Gruß
Hallo bvbsascha!
Die genaue Situation ergibt sich durch den Mietvertrag und die darin (hoffentlich) festgehaltenen Verpflichtungen, die in diesem Fall der Vermieter vor dem Einzug umsetzten muss, bzw. die den Zustand des Mietgegenstands in einen vertragsgerechten Zustand bringen.
Hat der Vermieter den Mietgegenstand nicht fristgerecht in einen vertragsgerechten Zustand gebracht, kann man u.U. die Miete kürzen.
Genauere Rechte und Pflichten lassen sich aber erst nach Kenntnis der Gesamtsituation und aller relevanten Details bestimmen. Das ist der Job eines Rechtsanwalts und kann hier nicht vermittelt werden.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland
Nein, die Kaution hat mit dem Wasserschaden nichts zu tun. Eine Kaution ist immer zum Anfang des Mietverhältnisses zu bezahlen und ist ein Sicherheit. Wenn diese nicht bezahlt wird, kann das ein fristloser Grund zur Kündigung sein. Oder wurde etwas anderes im Mietvertrag vereinbart?
Man muß den Vermieter drei mal auf Mängelbeseitung Abmahnen und erst dann kann erfolgt eine Kürzung oder ähnliches und immer in Absprache mit dem Vermieter.
Bitte um weiteren Ärger zu vermeiden die restliche Kaution bezahlen.
Hallo,
ich sehe Dein Problem so: Du hast einen Wasserschaden, der schon vor dem Einzug bekannt war und eigentlich auch schon behoben werden sollte. Jetzt verschiebt der VM die Reparatur auf Sommer. Du sollst aber die Kaution in voller Höhe bezahlen. Eine Kaution muss der Vermieter auf eine Art separates Konto packen und Dir beim Auszug wieder zurückzahlen, wenn die Wohnung bei der Übergabe im ursprünglichen Zustand ist. Er kann die Kaution teilweise oder ganz einbehalten, um evtl. durch Dich verursachte Schäden damit zu beheben.
Der vorliegende Schaden wurde nicht durch Dich verursacht, zum Anderen ziehst Du ja auch noch nicht aus. Wenn der Wasserschaden einen Mangel an der Mietsache darstellt, kann Du die Miete kürzen - die Kaution bleibt von diesem Problem unberührt. Aber wenn Du die Miete kürzt, musst Du vorab dem Vermieter am besten schriftlich den Mietmangel anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Dann kannst Du ihm mit Mietkürzung „drohen“ und je nach Schwere des Mangels entsprechend kürzen. Google aber erstmal, wie hoch die Kürzung sein darf.
Also, Kaution hat nichts mit Mietmangel zu tun.
Schöne Grüße
Micha
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
MfG schoerschi
Kaution ist ja als Sicherheit für Schäden bei evtl. Auszug gedacht.
Meiner Meinung nach ist die Frage inwieweit Wasserschaden die Wohnung, Wohnsituation im Gesamten beeinträchtigt, und dies ggf. eine Mietminderung rechtfertigt.
Als erstes würde ich natürlich Gespräch mit Vermieter suchen, um eine gütliche Lösung zu finden.
Nein.
Die Kaution ist die Absicherung des vermieiters gegen Mietausfall und Mietnomaden.
Da dir der Mangel, bei Vertagsabschluss, bekannt war, kannst du auch nicht die Miete mindern.
Hallo - meiner Einschätzung nach, das können Sie.
Der Vermieter muss jedoch der Grund erfahren und einverstanden sein.
Gruesse.