Kann ich ein 2 mal aussagen?

Habe eine frage ich wurde letztes Jahr als Zeugin gebeten um auszusagen.

Ich bin hingegangen und habe nun meine aussage gemacht.

Jetzt habe ich wieder eine Ladung erhalten.

Aber ich habe schon meine aussage gemacht wieso soll ich wieder hin?

Gibt es eine Möglichkeit das ich nicht brauche hinzugehen?

Der Fall wäre wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

Und habe Ausgesagt was ich wusste.

Reicht das nicht können sie mir bitte helfen ich möchte nicht nochmal hingehen ich habe doch schon alles gesagt.

Hallo Marin,

einer gerichtlichen Vorladung muss man Folge leisten, sonst kann das schwerwiegende Folgen haben (z.B. polizeiliche Vorführung, Ordnungsgeld pp.).

M.f.G. Paul H.

Hallo marin,

das ist sicherlich ein heikles Thema.
Um allerdings sagen zu können, inwiefern Sie aussagen müssen / sollten, muss ich wissen, warum Sie als Zeuge bestellt sind.

Haben Sie die Sache nur beobachtet? Sind Sie selbst betroffen? Haben Sie selbst etwas getan oder nicht getan (Hilfeleistung)?

Warum möchten Sie überhaupt nicht aussagen?

prinzwilli

Ich habe schon ausgesagt und alles gesagt was ich wusste,
Ich bin Zeugin, und habe nichts gesehen nur das „opfer“ gesehen das sie ganz normal drauf war und es stolz rum erzählt hatte, und habe nur gesagt das was ich wusste.
Habe es schon erzählt und ich verstehe nicht wieso ich wieder hingehen muss ich war doch nicht dabei ich weiß nur das sie lügt. und habe nur die pure wahrheit gesagt. Wieso ich nicht noch einmal hingehen will, ist weil ich schon im Gericht ausgesagt habe, und ich nicht den sinn finde, wieso ich wieder hingehen muss. ich bin total im Stress obwohl ich nichts getan habe kriege ich angst weil ich nie in solchen Situationen bin. (nicht falsch verstehen)

Hallo,

Jetzt habe ich wieder eine Ladung erhalten.
Aber ich habe schon meine aussage gemacht wieso soll ich wieder hin?
Gibt es eine Möglichkeit das ich nicht hinzugehen brauche?

Es kommt drauf an, von wem die Ladung ist. Wenn es die erneute Vernehmung durch die Polizei ist, dann muss man nicht hingehen. Es reicht, dort anzurufen und mitzuteilen, dass man nicht nochmals aussagen will.

Ist die Ladung allerdings vom Staatsanwalt oder sogar vom Gericht, dann muss man hingehen. Wenn man nicht hingeht, wird man von der Polizei geholt und muss ggf. noch die zusätzlichen Kosten zahlen.

Die einzige Möglichkeit wäre dann, dass man vorher darum bittet, von der Aussage befreit zu werden. Aber dem Antrag wird normalerweise nur dann stattgegeben, wenn man wirklich schwerwiegende Gründe hat. Meist bekommt man höchstens eine Verschiebung des Termins, nichts anderes.

Gruss

Iru

Ich verstehe, dass es eine unangenehme Situation ist, vor Gericht aussagen zu müssen. Man fühlt sich unwillkürlich unter Druck gesetzt.

Da Sie aber nichts zu verbergen haben, sollten Sie als geladene Zeugin aussagen. Betrachten sie es unter folgendem Gesichtspunkt: Ihre Aussage kann den Angeklagten vermutlich enorm entlasten und trägt dazu bei, dass er nicht für etwas verurteilt wird, was er nicht getan hat.

Ihre Aussage soll vermutlich nur nochmals aufgenommen werden, da die verhergehende Verhandlung bereits ein Jahr vorüber ist.

Ihr rate Ihnen, hinzugehen und Ihre Aussage von der vorherigen Verhandlung zu wiederholen (Sie können auch ruhig einfach aussagen, dass Sie einfach zu Ihrer Aussage aus der vorherigen Verhandlung stehen und dem nichts hinzuzufügen ist, dann müssen Sie nicht nochmals bereits erzähltes wieder erzählen).
Eventuelle Mehrbelastungen (Anreisekosten, Verdienstausfall ,…) machen Sie am Verhandlungstag beim Gericht geltend.

So ersparen Sie sich im Zweifel Ärger und dem Angeklagten eine ungerechtfertigte Verurteilung.

Hallo

Habe eine frage ich wurde letztes Jahr als Zeugin gebeten um
auszusagen.Ich bin hingegangen und habe nun meine aussage gemacht.:Jetzt habe ich wieder eine Ladung erhalten. Aber ich habe schon meine aussage gemacht wieso soll ich wieder hin?

Ja. Ich weiß zwar nicht, wer Sie geladen hat, aber Sie sollten Ihre Aussage machen. Denn wenn Sie nochmals geladen worden sind, sind offenbar noch Fragen offen geblieben. Und es wird nötig sein, um den Täter zu überführen - was ja auch in Ihrem Interesse liegen dürfte.

Gibt es eine Möglichkeit das ich nicht brauche hinzugehen?

Nein.

Der Fall wäre wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

Gerade in diesen Fällen prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht besonders gründlich, ob eine Zeugenaussage notwendig ist. Das wird hier - unterstellt - auch geschehen sein.

Und habe Ausgesagt was ich wusste. Reicht das nicht können sie mir bitte helfen ich möchte nicht

nochmal hingehen ich habe doch schon alles gesagt.

Erkundigen Sie sich nach einem Zeugenschutzraum und ob Ihnen ein Zeugenbeistand gestellt werden kann. Bei Gericht wird man Ihnen hierzu Auskunft geben können.

Ja das ist wirklich unangenehm.
Fühle mich dann unter druck.
was ist wenn ich morgen beim Gericht anrufe und nochmal nachfrage und ich sage das ich nichts dazu zu sagen habe, und ich zu meiner aussage bleibe.
Können die mir vielleicht auch sagen ich brauche nicht zu kommen?

Hallo, ohne zu wissen wo Du bereits ausgesagt hast (Polizei, StA, usw.) und ohne zu wissen wo aussagen sollst ist diese Frage nicht zu beantworten.

sorry…
habe beim Amtsgericht schon ausgesagt und muss wieder hin. verstehe nicht wieso.

Es wäre wichtig zu wissen, wo die Aussage erfolgte. Vor der Polizei oder vor Gericht?

aha ist das dass ich alleine aussage in einem raum oder wie läuft das aus

danke für die auskunft

Hallo,

wahrscheinlich handelt es sich um eine Berufungsverhandlung. Das ist eine weitere Tatsacheninstanz in der die Zeugen erneut gehört werden müssen. Sie müssen auf jeden Fall hin, wenn Sie nicht Ordnungsgeld oder -haft risikieren wollen.

Gruß Peter

Hallo Marin,
ich gehe einmal davon aus, dass sie als Zeugin vor der Polizei ausgesagt haben.
Dort wurden sie geladen, belehrt, den Sachverhalt bekannt gemacht
bekommen und dann angehört.

Nun geht es wohl in die zweite Runden.

Wenn die Polizei den Sachverhalt ausermittelt hat geht das Verfahren
zum Staatsanwalt. Er entscheidet, ob das Verfahren vor Gericht geht.
Wenn es zu einer Verhandlung kommt, greift der Richter meistens auf
die bei der Polizei bekannten Zeugen/Aussagen zurück.
In der Verhandlung erarbeitet der Richter sich eine Meinung
und diese wird dann das Urteil.

Achtung: Falschaussage
§ 153 StPO
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen
oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger
uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Gründe für keine Aussage:
Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

  1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte
    ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;

  2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;

2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft
nicht mehr besteht;

  1. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert,
    in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad
    verschwägert ist oder war.

(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige
oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen
Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende
Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind
und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche
Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des
Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten
Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.

(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen,
in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des
Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr
Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der
Vernehmung widerrufen.

= Ein Zeuge hat immer eine Aussage zumachen. Zur Not kann er auch zu einer Aussage
gezwungen werden mit Gefängnis.

= Zeugenvernehmungen oder Zeugenanhörungen können mehrfach von Nöten sein.
Aus diesem Grund ist ein Erscheinen immer Pflicht.

Aber ohne den ganzen Rechtskram. Sie erhielten eine Ladung, auf die eine Person unterschrieben
hat. Setzen sie sich doch mit dieser in Verbindung und fragen sie nach.

Ich hoffe ihnen etwas geholfen zu haben und wünsche ihnen noch einen schönen Abend.

Hallo!

Ja, man durchaus zwei Mal geladen werden. Ich würde jetzt sogar vermuten, dass es ein anderes Gericht ist. Vielleicht war die erste Verhandlung beim Landgericht und jetzt bei einer anderen Kammer des Landgerichts oder sogar am Oberlandesgericht. In so weit kann es gute Gründe für eine erneute Aussage geben und Sie müssen auch dorthin!

ABER: Für mich hörte es sich so an, dass Sie das Opfer dieser sexuellen Nötigung / Vergewaltigung gewesen sein könnten!? Sollte das der Fall sein, kann ich Sie gut verstehen, wenn Sie nicht alles noch einmal durchmachen wollen. Vielleicht rufen Sie einmal den Richter oder seine Sekretärin an und erläutern Ihre Gründe. Die Telefonnummer steht auf der Vorladung. Das sind auch nur Menschen und mit denen kann man reden!
Ein Richter kann Sie z.B. allein vernehmen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit! Oder er verzichtet auf Ihre Aussage und macht Ihre erste Anhörung Teil der Verhandlung.

Versuchen Sie es! Denn wenn Sie unentschuldigt fern bleiben, werden Sie hohe Ordnungsgelder zahlen müssen oder werden im schlimmsten Falle festgenommen und vorgeführt.

Mit freundlichem Gruß

Hallo, vor dem Gericht musst Du aussagen! Egal wie oft Du von denen geladen wirst. Geregelt ist das in der Strafprozessordnung (StPO), genauen Paragraph kann ich Dir aus dem Kopf nicht sagen, fertige zwar selber Ladungen, füge diese Paasage aber immer als Textbaustein ein, so dass ich hier ohne suchen diesen nicht nennen kann. Ansonsten kann Dir ein Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft auferlegt/angeordnet werden. Es kann halt sein, dass durch weitere Erkenntnisse jetzt nochmals Deine Aussage gefragt ist, bzw. dass man durch gezielte Fragen noch versucht an Details zu kommen, die so bisher nicht aus Deiner schon gemachten Aussage hervorgehen. Also besser hingehen.

danke sie haben mir total geholfen.

noch was bei der ersten aussage damals war ich minderjährig bei der Polizei habe ich falsch ausgesagt weil das opfer mich damals angefleht hat und ich damals ein Kind(IST JA NE WEILE HER) war und gar keine Ahnung hatte was auf mich zu kommt. dann habe ich gesagt das ich damit nichts zu tun haben will und habe letztes jahr die pure wahrheit gesagt und es zugegeben das es falsch war , und ich die wahrheit ans licht bringen will ob sie meine freundinn war oder nicht ich hätte mich so oder so fürs recht endschieden. bin jetzt erwachsen und weiß es.

nein ich war nicht das opfer ich war eine angebliche Zeugin ich war nicht mal dabei habe nur gehört das dass opfer es total cool fand das sie mit nen jungen geschlafen hat und als sie als schl… abgestempelt wurde. dann hat sie alles umgedreht keine Ahnung wieso habe nur das gesagt was ich gehört habe.
ja für mich ist es total unangenehm habe nie in so eine situation gesteckt
es findet beim selben gericht stadt

dankeschön für die hilfe

Dann verstehe ich Ihr Problem nicht. Sagen Sie eben noch einmal aus…
Es kann sein, dass ich Zweifel ergaben haben. Vielleicht an Ihrer Aussage. Vielleicht sollen Sie ja vereiigt werden oder eine Partei hat einen neuen Antrag gestellt.
Was soll Ihnen passieren, wenn Sie die Wahrheit sagen?