Ich möchte gern mein Haus unter Wert Verkaufen? Es ist aber noch ein Kredit drauf und die Bank steht im Grundbuchauszug.Das möchte ich machen, damit mein Haus nicht in die Insolvenzmasse fällt! Dann möchte ich in die private Insolvenz gehen. So Plan A! Nun meine Fragen! Kann ich das Haus überhaupt verkaufen ohne die Bank zu fragen? Mache ich mich irgenwo strafbar? Uns kann ich einfach in die private Insolvenz gehen! Welche Vorraussetzungen benötige ich zur privaten Insolvenz? Bitte nur die Antworten die sich auch bei der Antwort sicher sind! Danke
Also zunächst mal muss die Bank zustimmen.
Wer kurz vor einer Insolvenz (bis 1 Jahr) Verkäufe vornimmt, kann wegen Massentzugs belangt werden. Außerdem kann der INsoVerw. den Verkauf rückgängig machen.
In die Insolvenz gehen, dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Am besten mal mit einer Schuldnerberatung sprechen. (Stadt, AWO usw) keine Schuldnerberatung die Geld verlangt, oder Fachanwalt.
mfg
lucy
Hallo! Willkommen im Klub, denn ich musste es genauso machen. Wichtig: Erst mit der Bank sprechen, ob das Haus verkauft werden darf. Eventuell einen Makler der Bank einschalten. Ich hatte privat einen genommen, der mich nichts kostet. Haus versuchen, so schnell wie möglich loszuwerden (auch unter Wert). Dann verlangt die Bank die Restschuld und man kann in die PI gehen.
Hauptsache, es wird nicht zu viel vom Einkommen gepfändet (bei mir 0 €).
Hoffe, ich konnte helfen.
MfG
Dirk
Unter Wert verkaufen? Sicher an einen guten Freund oder ein Familienmitglied?! Finger weg! Das gibt 100%ig Schwierigkeiten, wenn kurz vor der Insolvenz alle Reichtümer wie Picassos, Ferraris und orientalische Teppiche verscherbelt werden (oder halt Häuser). Meines Wissens musst Du im Insolvenzantrag angeben, ob Du irgendwelche Veräußerungen in den letzten drei Jahren (glaube das war der Zeitraum) gemacht hast.
Die Frage ist in etwa zu vergleichen, wie wenn man in die USA fliegt und vor der Einreise dieses Formular ausfüllen muss, in dem man allen Ernstes gefragt wird, ob man einen terroristischen Anschlag auf die USA plant.
Klar kann man da auch entsprechendes Verschweigen (im Insolvenzantrag meine ich jetzt), aber wenn es später irgendwie ans Licht kommt (dass man schnell noch etwas verkauft hat, dmait es nicht gepfändet werden kann), dann war es das mit der Restschuldbefreiung und das soll ja das Ziel der Insolvenz sein.
Darüber hinaus wird es m. E. schwierig werden das Haus zu verkaufen, wenn die Bank im Grundbuchauszug steht. Ich habe diesbezüglich nicht allzu viel Erfahrung, stelle es mir aber in etwa so vor, wie bei einer Autofinanzierung: Dort bekommst du den Fahrzeugbrief (welcher ja für den Verkauf zwingend notwendig ist) auch erst dann ausgehändigt, wenn Du alle Raten bezahlt hast.
Hallo,
die Bank wird sich - wie ich und wohl andere auch - fragen, warum ein Haus unter wert verkauft werden soll. Es würde hier zu weit führen, es im Detail zu erläutern, aber ich würde empfehlen einmal „Kreditbetrug“ zu googeln.
Selbstverständlich kann man Eigentum veräußern und sofern dann noch erforderlich eine Verbraucher-Insolvenzverfahren einleiten. Zum Verfahren einfach mal auf www.verlandeferber.repage1.de schauen.
Jeder, der zahlungsunfähig ist, hat das Recht, ein Insolvenzverfahren einzuleiten.
Weitere Fragen beantworte ich gern über die Homepage.
Lieben Gruß
Wenn der Kaufpreis über den Schulden ist, denen Sie der Bank schulden, können Sie sicherlich verkaufen. Die Bank muss aber die Grundschulden löschen und muss daher die Zustimmung immer erteilen.
Zu den anderen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder an eine Schuldnerberatungsstelle.
MfG Roland Ritt
Hallo,
so lange sie noch keine Insolvenz angemeldet haben, sind Sie ein „ganz normaler“ Bürge, bzw. auch Verkäufer. Die Bank müssen Sie nicht fragen, wenn der Kaufpreis die Grundschuld (nicht unbedingt den eingetragenen Betrag, weil ja schon Tilgungen gelaufen sein können, aber die tatsächliche Schuld (Darlehen, das noch zur Rückzahlung ansteht) übersteigt.
Dann wird im Kaufvertrag vereinbart, daß aus dem Kaufpreis die Forderungen der Bank befriedigt werden müssen und der Notar holt eine entsprechende Bewilligung der Bank - mit Löschungszusage - ein.
Und in wie weit Sie Ihr Haus unter Wert verkaufen ist ansonsten unerheblich. Im Zweifelsfall könnten Sie (tatsächliche oder mögliche) Forderungen und Ansprüche des Käufers aufrechen (berücksichtigen, beim Kaufpreis) Zur Sicherheit würde ich Ihnen raten, beim Amtsgericht zu fragen ob es irgendwelche Fristen gibt, in denen ein Zugewinn (Geldzufluß aus dem Verkauf) anzurechnen ist - und in wie weit Sie den Verbrauch, die Verwendung des Geldes nachweisen müssen. Denn für die Insolvenzmasse soll es ja wohl nicht zur Verfügung stehen.
Über die Abwicklung einer Insolvenz gibt jedes Amtsgericht Auskunft. Für eine Privatinsolvenz ist normalerweise der Gang zur Schuldnerberatung bei der Stadt oder beim Landratsamt Voraussetzung. Dann zum Anwalt und der sagt Ihnen, was nötig ist.
mfg
Johann Schwenk
Hallo. Sicher kannn nur ein Rechtsnwalt oder Steuerberater unter Kenntnis der Sachlage antworten. Viele Grüße A. Frank
WEnn der Verkaufspreis ausreicht, um die Hypothek abzulösen, ist das kein Problem.
WEnn Sie das Haus an eine Person ihres prsönlichen Umfelds verkaufen, ist das Gläubigerbetrug.
Solche Verträge sind von den Gläubigern anfechtbar.
Tipp: Finger weglassen