Kann ich mit dem Jugendamt vereinbaren das der kin

ich habe mich mit dem Kindesvater meines Sohnes getrennt und habe versucht es so zu handhaben das er sehen Sohn sehen kann wenn er möchte. Wir haben uns getrennt weil er sich nie um uns gekümmert hat, alles andere war immer wichtiger. Und so ist es heute noch. Wenn er da ist kümmert er sich nicht um unseren Sohn, guckt lieber fernseh. Ich kann mich nicht auf Ihn verlassen (kommt unpünktlich oder auch garnicht,auch wenn es ausgemacht war (ohne Abmeldung)). Er schreit Ihn nur an egal was er macht er wird super schnell auch aggressiv. Nachdem er heute so ca 17 Uhr ziemlich anstrengend wurde mit meinem Sohn weil der Vater einfach nicht mit ihm spielen wollte, wollte er ihn (wieder) in Bett stecken. Und da haben wir uns wieder total in die Wolle bekommen. Das gehört auch zur Tagesordnung. Naja auf jeden Fall will er jetzt Jonas alle 14 Tage mit zu sich nehmnen obwohl ich weis das er nicht mit ihm klar kommt. Ich würde ihm ehrlich gesagt auch handgreiflichkeiten gegenüber seinem Sohn zutrauen. Ich sehe ja wie er sich hier gibt. Also der Kindesvater. Nun meine Frange: Kann ich dem wiedersprechen das er ihn zu sich holt? Ich würde den Kompromiss eingehen das er Ihn sehen kann wenn ich dabei bin. Bitte helft mir. Mein Sohn ist jetzt 20 Monate alt und war noch nie länger wie eine Stunde mit seinem Vater allein. Meistens rief er mich noch einer stunde an weil er geweint hat und zu mama wollte. Nächstes WE will er ihn holen und bei sich behalten. bitte helft mir bitte

Hi, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn du Alleiniges hast, kann ich dir nur sagen, ich hab damals ein Schreiben bekommen in dem stand dass der Vater ein Umgangsrecht hat, und die Mutter bei alleinigem Sorgerecht über Art und Umfang des Umgangs entscheidet. Denke mal ich konnte damit deine Frage kurz und knackig beantworten, oder? Es sei denn ihr habt das Gemeinsame. Dann weiss ich nicht wie es abläuft, denn das hab ich glücklicherweise nicht.

Schöne Grüsse
Blumenkind

Guten Tag,

Ich würde dem Vater mal gehörig meine Meinung sagen und das du das nicht möchtest.
Ich meine warum will er euren Sohn überhaupt, wenn er sich von ihm nur genervt fühlt ? Also ich finde da stimmt irgendwas nicht…
Schlage es ihm doch vor, dass er ihn sehen kann wen du dabei bist und wenn er sich damit nicht einverstanden erklärt würde ich zum JA gehen.

Hoffe ich konnte helfen & ganz viel Glück !

Danke für deine Antwort. Ja ich habe das alleinige Sorgerecht aber er hat damals vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt.

Danke für deine Antwort. Ich habe ihn schon oft deswegen dann voll genölt wenn unser sohn im bett war aber darauf hin kommen ja dann immer wieder die sms oder die anrufe das er ihn jetzt alle 14 tage zu sich holt. Einmal hat er sogar geschrieben das es ihm egal ist ob es unserem kind bei ihm gut geht oder nicht. Deswegen wollte ich nun eig. wissen ob ich eine chance habe das schriftlich mit dem Jugendamt zu lösen das er ihn nur sehen darf wenn ich dabei bin. Ich bin nach solchen Nachrichten und telefonaten immer total am Ende. Ich hab Angst um meinen Sohn.

Auf deine eigentliche Frage hast du ja schon eine Antwort bekommen.

und habe versucht es so zu handhaben das er sehen Sohn sehen kann wenn er möchte.

So wie du es schilderst, würde ich das mal ändern. Setz dem Vater Grenzen, und wenn der Sohn größer wird, auch ihm.

Dein Sohn wird seinen Vater über kurz oder lang nachahmen, und dann hast du zwei von der Sorte. Und vor allen Dingen wird dein Sohn ein unausstehlicher Kerl, mit dem niemand was zu tun haben will, und der erst lange an sich arbeiten muss, bevor er sozialverträglich wird. Das würdest du ihm doch bestimmt nicht wünschen.

(kommt unpünktlich oder auch garnicht,auch wenn es ausgemacht war (ohne Abmeldung)).

Da könntest du z. B. einfach sagen, wenn es nicht klappt, dann kommt er eben nicht mehr, erstmal für zwei, drei Wochen.

Er schreit Ihn nur an egal was er macht er wird super schnell auch aggressiv. Nachdem er heute so ca 17 Uhr ziemlich anstrengend wurde mit meinem Sohn weil der Vater einfach nicht mit ihm spielen wollte, wollte er ihn (wieder) in Bett stecken.

Wenn er sowas macht, kannst du ihn auch zu einer Erziehungsberatung schicken und erst wieder reinlassen, wenn er sich schlau gemacht hat. Und wenn er dann nicht geht (so kennt er dich ja gar nicht!), die Polizei holen.

Es ist wirklich ultra wichtig, dass der Junge einen brauchbaren Vater hat, und nicht einen, der sich einfach nur gehen lässt und wahnsinnig schlecht benimmt.

Allerdings solltest du dir wahrscheinlich besser Hilfe holen (Psychologen oder so), weil es vermutlich schwer für dich wäre, sowas durchzuziehen. Hol dir aber nicht das Jugendamt zu Hilfe. Das verfolgt zu oft irgendeine Politik.

Viele Grüße

Hola,

wenn das so ist dann kannst Du erstmal den Riegel vorschieben und Deine Regeln geltend machen. Zum Wohle des Kindes, in diesem Sinne.

Passt ihm das nicht muß er sich erstmal auf die Hinterfüße stellen!
Bis dahin vergeht Zeit und Dein Sohn wächst.

Hol Dir ganz abgesehen davon Hilfe bei Caritas, Stadtmission etc.
Die haben tolle Mediatoren um selbst ersteinmal klar zu sehen, Strukturen und Ebenen erkennen helfen und Lösungsorientiert ansetzen.

Auch im Vorfeld für später, sollte es den öffentlichen Weg gehen, hättest Du Beleg und u.U. auch Fürsprecher das Du nicht willkürlich gehandelt sondern mit professioneller Hilfe versucht hast das Beste aus der Situation zu machen.

Viel Glück und Kraft
Susanne

Hallo,

grundsätzlich hast du mit alleinigem Sorgerecht ohnehin gute Chancen.

Einmal hat er sogar geschrieben das es ihm egal ist ob es unserem kind bei ihm gut geht oder nicht.

Solche Nachrichten würde ich aufheben, sie können dir beim Jugendamt zur Unterstützung deines Anliegens durchaus nützlich sein.

Schöne Grüße,
Jule

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Hast Du wirklich immer noch nicht begriffen, daß Umgangsregelungen nicht nach Gutdünken der einen oder anderen Partei festgelegt werden können? Wir hatten das Thema doch hier schon oft genug.

So funktioniert das nicht, und das ist auch gut so. Die Dame soll sich, wenn sie denn selbst nicht mit der Situation klarkommt, Hilfe suchen, bspw. vom Jugendamt.

Alle anderen „Ratschläge“ sind sinnloses Gelaber, insbesondere die üblichen haltlosen Mutmaßungen.

.m

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Hallo,

wenn das so ist dann kannst Du erstmal den Riegel vorschieben
und Deine Regeln geltend machen. Zum Wohle des Kindes, in
diesem Sinne.

ganz schlechte Idee. Wenn die beiden sich nicht einig werden, geht die Nummer eh zu Jugendamt und Familiengericht, und dann machen solche willkürlichen Aktionen einen ziemlich schlechten Eindruck, zumal ich nicht den Eindruck habe, die Dame könnte den Konflikt zwischen sich und dem Mann als ihrem ehemaligen Partner von dem Konflikt über den Umgang mit dem Kind trennen (was durchaus nachvollziehbar ist).

Deshalb: Direkt alles in enger Absprache mit dem Jugendamt machen, keinen Alleingänge, deren Konsequenzen man nicht abschätzen kann.

.m

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(problemorientiertes Gespräch)

Danke für deine Antwort. Ich habe ihn schon oft deswegen dann
voll genölt

Unabhängig von den realen Problemen.

Ich denke, ihr solltet vielleicht mal Gespräche bei der Diakonie etc. versuchen.

Dort könntet iohr mal ein geführtes POG (problemorientiertes Gespräch) versuchen, dass ohne „Genöle“ und Machtkämpfe auskommt.

ja dann immer wieder die sms oder die anrufe das er ihn jetzt
alle 14 tage zu sich holt. Einmal hat er sogar geschrieben das

Wer weiß, vielleicht ist die Lösung gar nicht so weit weg?
Es klingt so, als wärt ihr zwar im Gespräch, aber in nettem Diskurs einfach nicht so bewandert.
Dann nölt man und kriegt sich in die Wolle. Ich habe im Urin, dass ihr beide lernen könntet, gewisse Dinge sachlicher zu besprechen.

Guck mal unter erziehungsberatung diakonie in eurer Stadt.

Tilli

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Hallo,

vielleicht liegt die gespannte Situation ja daran, dass der Umgang bei Dir stattfindet. Ihr habt Euch getrennt und - wenn hin- und hergenölt wird - scheinbar nicht das beste Verhältnis. Umgang beim betreuenden Elternteil wird nirgendwo in der Fachliteratur oder bei Gerichten bzw. Jugendämtern favoritisiert.

Egal ob Du das alleinige Sorgerecht hast oder nicht, hat der Vater (und selbstverständlich auch das Kind) das Umgangsrecht. Wenn Ihr das nicht selber problemlos regeln könnt, dann eben beim Jugendamt feste Regeln und Zeiten ausmachen.

Da das Kind noch recht klein ist, ist es meist üblich, dass der Umgangselternteil das Kind zwei bis dreimal die Woche für zwei bis drei Stunden ALLEINE sieht. So wird vermutlich auch ein Gericht entscheiden. Die Umgangszeiten werden mit der Zeit ausgeweitet und es wird auf die Übernachtungszeiten hingearbeitet. Ab zweieinhalb oder drei Jahren darf das Kind dann meist beim anderen Elternteil übernachten.

Sollte es Probleme geben, weil der Papa z. B. nicht weiß wie es gewickelt wird, wenn die Windel voll „gebräunt“ ist, dann muss er es eben bei begleitetem Umgang (vermittelt das Jugendamt) erlernen. Die vom Kind gewohnten Sachen gibst Du in dieser Zeit mit.

Eine Möglichkeit ist vielleicht noch, dass eine Verwandte des Papas (z. B. die Oma des Kindes) am Anfang den Umgang begleitet.

Noch ein Tipp: Du tust Dir und dem Kind keinen Gefallen, wenn es nur an Mama gewöhnt ist - es sozusagen geklammert ist. Stell Dir einfach mal vor, Du wirst krank und musst ins Krankenhaus. Dein Kindchen leidet sehr, weil es nicht an andere Betreuer gewöhnt ist.

Meine Stieftochter hat eben dieses Problem. Sie kann für mehr als eine Woche ihr 18-monatiges Kind (wegen ihrer schulischen Ausbildung) nicht betreuen. Die Eltern des Vaters (und der Vater) müssen arbeiten. Jetzt ist die Kleine seit über einer Woche bei mir - 400 km von Mama entfernt - obwohl mich die Maus nur alle zwei Monate mal für einige Zeit zu Gesicht bekommt.

Sie hat in der ganzen Zeit noch kein einziges Mal nach Mama geweint. Sie erzählt, dass Mama und Papa arbeiten und ist ganz fröhlich.

Die Eltern, die anderen Großeltern sind sehr beruhigt, dass das Kind nicht leidet. Es wird immer mal für einige Zeit bei den anderen Großeltern über Nacht abgegeben und ist gewohnt, auch mal in einem anderen Bettchen aufzuwachen.

Ähnlich ist es mit den drei Kindern meines Sohnes. Sie übernachten - ohne Eltern - gerne hier oder bei der anderen Oma. Die Eltern haben hierdurch auch mal Zeit für sich und ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse.

Gruß
Ingrid

Das macht nichts. Also dadurch dass er die Vaterschaft anerkannt hat, hat er einfach nur diesen grundsätzlichen Anspruch auf Umgang. Aber da du dich für das alleinige Sorgerecht entschieden hast (glücklicherweise in dem Fall) kannst du da auch viel steuern.

Schöne Grüsse
Blumenkind

Hallo,

natürlich KANN der Umgang willkürlich festgelegt werden. Wie kommst du drauf dass das nicht geht? Ob es gut ist für das Kind, ist die andere Frage. Aber so wie der Fall hier geschildert ist denke ich hat die „Dame“ wie du sie hier ziemlich abwertend bezeichnest, sehr gute Chancen beim Jugendamt den Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren. Ganz ehrlich, ich bin ja auch so eine „Dame“ mir ist es natürlich auch schwer gefallen all das was mir der Vater meines Kindes angetan hat, und was sich indirekt auch auf das Kind ausgewirkt hat, vom Umgang zu trennen.

Es gibt nirgendwo eine feste Regelung, also kann die Kindsmutter, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, in sehr vielen Dingen so entscheiden wie sie es für richtig hält. Und das ist auch gut so. Warum sollte der Vater meines Kindes, der nicht mit mir zusammen lebt, bzw. auch nicht mit dem Kind, bei jeder Entscheidung die ansteht das Gegenteil will und es zu dauernden Streitereien und Gerichtsverhandlungen kommt? Ist das wirklich gut für das Kind? Warum sollte nicht derjenige der die Sorge für das Kind trägt, auch die Rechte haben?

Gemeinsames Sorgerecht = die Frau kriegt die Sorge, der Mann kriegt das Recht.

Natürlich kann es auch mal umgekehrt sein.

Schöne Grüße

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Hallo,

und noch ein Tipp, Jule hat es weiter unten auch schon erwähnt. Behalte SMSn, Emails, Briefe etc. in denen er solche Dinge schreibt, wie z. B. es ist ihm egal wie es ihm geht. Ich habe lange Zeit sehr exakt das Verhalten und die Aussagen des KV dokumentiert. Ich will ihm nichts Böses, er mir aber eventuell schon, wenn es ihm grad mal wieder einfällt :smile: und da möchte ich gern für den Fall der Fälle gewappnet sein. Das würde ich dir auch empfehlen. Weil es natürlich was ganz Anderes ist wenn du schreibst „am 25. 5. 2010 hat er unseren Sohn angeschrien, und gesagt dass er keinen Bock auf ihn hat und es ihm egal ist wie es mir geht“ als wenn du sagst „ja er hat auch schon mal dieses oder jenes gesagt“

Schöne Grüße
Blumenkind

„am 25. 5. 2010 hat er unseren
Sohn angeschrien, und gesagt dass er keinen Bock auf ihn hat
und es ihm egal ist wie es mir geht“

wie es ihm geht meine ich natürlich…

Schöne Grüße
Blumenkind

Hallo,

natürlich KANN der Umgang willkürlich festgelegt werden. Wie
kommst du drauf dass das nicht geht?

ich komme darauf, weil es ein natürliches Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater gibt, welches nicht im Ermessen der Mutter liegt.

geschildert ist denke ich hat die „Dame“ wie du sie hier
ziemlich abwertend bezeichnest,

Also, daß „Dame“ ein abwertender Begriff ist, ist schon eine sehr seltsame Meinung. Viel höflicher geht’s nicht, ohne schwulstig zu klingen.

sehr gute Chancen beim
Jugendamt den Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren.

Mag sein.

Gemeinsames Sorgerecht = die Frau kriegt die Sorge, der Mann
kriegt das Recht.

Natürlich kann es auch mal umgekehrt sein.

Im Normalfall IST es umgekehrt, in unserer immer noch väterfeindlichen Rechtsprechung.

Das alles ändert aber nichts daran, daß es nur im Sinne der Mutter ist, hier nicht auf eigene Faust zu handeln, sondern in Absprache und mit Unterstützung.

.m

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Hallo,

ich komme darauf, weil es ein natürliches Recht des Kindes auf
Umgang mit dem Vater gibt, welches nicht im Ermessen der
Mutter liegt.

Doch. Ich habe Mami08 geschrieben, dass dieses wortwörtlich auf den Unterlagen steht die ich vom Jugendamt bekommen habe nachdem der KV die Vaterschaft anerkannt hat. Natürlich hat das Kind das Recht auf Umgang. Hab ich doch nicht abgestritten. Nur Art und Umfang bestimmt vorerst die Mutter. Vor allem ist es kaum im Sinne des Kindes wenn sich der Vater ihm gegenüber so bocklos verhält.

Also, daß „Dame“ ein abwertender Begriff ist, ist schon eine
sehr seltsame Meinung. Viel höflicher geht’s nicht, ohne
schwulstig zu klingen.

Dame an sich ist natürlich sehr höflich. Nur kommt es drauf an wie man es sagt, und hier „klingt“ es eben leicht gehässig.

Gemeinsames Sorgerecht = die Frau kriegt die Sorge, der Mann
kriegt das Recht.

Natürlich kann es auch mal umgekehrt sein.

Im Normalfall IST es umgekehrt, in unserer immer noch
väterfeindlichen Rechtsprechung.

Wie sollte es denn deiner Meinung nach sein? Die Eltern sind nun mal getrennt. Und es ist im Endeffekt egal ob das Kind bei Vater oder Mutter lebt (ich bin nicht grundsätzlich väterfeindlich) ich denke dass derjenige bei dem das Kind lebt, auch die Entscheidungen allein treffen sollte, müsste, dürfte.

.m

Hallo

ich komme darauf, weil es ein natürliches Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater gibt, …

Das sehe ich auch so, und zwar dass das Kind ein natürlich Recht darauf hat, dass dieser Vater sich wenigstens halbwegs wie ein Vater verhält, und nicht wie ein Arsch.

welches nicht im Ermessen der Mutter liegt.

Wenn sie die Sorgeberechtigte ist, hat sie die Pflicht, darauf zu achten, dass der Umgang, den das Kind mit anderen Personen pflegt, dem Kind zuträglich oder zumindestens nicht abträglich ist. - Ich geh nicht davon aus, dass sie besonderen Spass daran hat, ihren Ex-Mann zu erziehen. Ich geh nur davon aus, dass das Kind Schaden nehmen wird, wenn sie es nicht tut.

Das alles ändert aber nichts daran, daß es nur im Sinne der Mutter ist, hier nicht auf eigene Faust zu handeln, sondern in Absprache …

In Absprache mit wem? Mit dem Vater? Ich denke, dass würde sie unwahrscheinlich gerne tun, in Absprache mit dem Vater zu handeln. Der scheint nur keinen besonderen Bock auf Absprachen zu haben.

und mit Unterstützung.

Unterstützung durch wen denn?

MfG Simsymone

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Hallo!

Wenn er da ist kümmert er sich nicht um unseren Sohn, guckt lieber fernseh.

Naja auf jeden Fall will er jetzt Jonas alle 14 Tage mit zu sich nehmnen.

Dann gib ihm doch alle 14 Tage den Fernseher mit.

Grüße

Andreas