Kann man als normale Person eine andere durch einen Anwalt zur Zahlung eines Darlehens zwingen?

Hallo liebe Community,

Kann man als normale Person (kein Gewerbe o.ä angemeldet), die einer anderen Person Geld auf „vertrauensbasis“ geliehen hat, durch einen Anwalt z.B durch eine Mahnung zur Zahlung auffordern? Durch Chatverläufe, Facebook Nachrichten, Kontoauszüge wären auch Beweise für die Nichtzahlung von Person B vorhanden.

Würde mich sehr über Antworten freuen.

LG Calpino

Letzlich rechtlich erfolglos, da nichts schrftl. vereinbart wurde.

Hatte selbst jetzt den gleichen Fall: Jemand schuldet mir Geld, weil er einen kleinen Schaden verursacht hat, den er aber erst nicht zahlen wollte (Keine Versicherung vorhanden).

Du hast zwar Anspruch kannst ihn aber nicht durchsetzen.

Deswegen spiele auf Psychodruck: Google unter Mahnungen etc. und wähle entsprechende Formulierungen, die es teuer aussehen lassen, falls man nicht zahlen will.

Setze:
Zahlungsfrist ist der Montag 1.8.2013

Rechtshinweis:
Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. D.h. der Schuldner ist ab 1.8. 2013 in Zahlungsverzug.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet, können die Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.
Typische Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:
Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
Portokosten
Verzugszinsen
Gerichtskosten für Mahnbescheid

Darüber hinaus können insbesondere Kosten für Auskünfte (z.B. zur Ermittlung des Wohnortes des Schuldners) und Kosten für Bankrücklasten neben der Hauptforderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

Wenn der Schuldner sich bereits im Zahlungsverzug befindet, also eine gesetzte Zahlungsfrist hat verstreichen lassen, ohne die Forderung zu begleichen, hat dieser für alle mit dem Mahnverfahren verbundenen Kosten aufzukommen, auch wenn er die Forderung begleicht, noch ehe der beantragte Mahnbescheid zugestellt wurde.

Es liegt in der Verantwortung des Schuldners rechtmäßige Forderungen fristgemäß zu begleichen. Daher hat der Schuldner alle Kosten zu tragen, die durch einen durch ihn verursachten Zahlungsverzug bedingt sind.
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Drei Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist kam genau heute zu meiner Überraschung das Geld an. :smile:

Bleibe auch ganz real bei Forderungen. Biete evt Ratenzahlungen an, wenn er sowie nicht alles zahlen kann.

Mehr macht ein Anwalt auch nicht und der kostet über 100 €

Versuche seine Handynummer als erstes in Erfahrung zu bekommen: in regelmässigen Abständen ihn an die Schulden erinnern, z.B. immer am Wochenende…(das habe ich von den scheiss SEX SMS gelernt - lol)

Viel Glück!

Hallo Calpino,

ja das ist grundsätzlich über einen Anwalt mit dem vollen Programm (Mahnung, Mahnbescheid, Pfändung) möglich. Voraussetzung ist allerdings, daß bewiesen werden kann, daß ein Darlehen vergeben wurde (im Gegensatz zur Schenkung gibt es dann einen Anspruch auf Rückzahlung), daß der Schuldner das Darlehen überhaupt schon bekommen hat und daß die Forderung zur Rückzahlung fällig ist (ansonsten ist der Schuldner nicht im Verzug).
Darüber hinaus sollte nachweisbar sein, welcher Betrag überhaupt fällig ist (der volle Betrag oder nur ein Teil).
Sinnvoll ist hier immer ein entsprechender Vertrag und eine entsprechende Quittung des Schuldners.
Wenn alles bewiesen werden kann, kann der Anwalt entsprechende Schritte einleiten, wobei natürlich Kosten entstehen (können beim Schuldner eingefordert werden).
Dies heißt dann aber noch lange nicht, daß auch Geld kommt. Der Schuldner hat auch Möglichkeiten sich zu wehren. Spätestens durch Abgabe einer eidensstattlichen Erklärung wird die Zahlung verhindert. Dann kommen beim Gläubiger zur Forderung noch die Kosten hinzu, aber der Schuldner hat trotzdem nicht gezahlt.
Viel Glück.
Jürgen

Hallo, Calpino,
einen Anwalt einzuschalten ist ratsam wenn Belege für die Geldverleihung vorliegen. Oder andere Belege. Ohne eine Schuldverschreibung wird die Person behaupten das Geld wäre „geschenkt“ worden und dann bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen. Auch wenn Belege da sind kann sich der Schuldner rausreden und einen Offenbarungseid leisten.Also behaupten er wäre mittellos. Dann bekommt man vor Gericht zwar einen Titel den man einfordern kann, aber wenn nix da ist, bekommt man nix. Die Frage ist also ob Belege da sind udn wie hoch die geschuldete Summe ist.
Viel Erfolg trotzdem- Schaddie

Ja. Man kann sich auch ein entsprechendes Formular beim Zeitungshändler kaufen und den Gerichtsvollzieher direkt hinschicken…

  • Wie…? Steht alles drauf…! -
    Viel Glück - Helena

Danke für eure schnellen Antworten, werde wir es ausschaut nächste Woche einen Anwalt einschalten. Da ich mit der Person B in Urlaub war und alles bezahlt habe (Rechnung und Kontoauszüge liegen vor) denke ich habe ich alles in der Hand!
LG calpino

Hallo
ja das ist möglich und habe ich sogar auch gemacht. Folge ist das der andere dann zum Notar geht und ein notarielles Schuldanerkenntnis macht. Heute kam die erste Zahlung davon.
Sie müssen wirkliche Beweise haben und dann fordert ein Anwalt den anderen auf.
Guten Anwalt aus PLZ 74321 kann ich empfehlen den ich seit 30 Jahren kenne.

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
Mobil: 0152 / 53728220
PC-Fax: 03212 / 1062533
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Kann man als normale Person eine andere durch einen Anwalt zur Zahlung eines Darlehens zwingen?

Was kann sowas dann kosten und muss dass dann der Schulder die kosten übernehmen?

Kennen sie zufällig auch einen aus Karlsruhe (76133) und Umgebung?

LG Calpino

Nein, Karlsruhe ist nicht so weit weg.
Wenn Sie wollen können Sie Rechtsanwalt Wolfgang Reinhardt aus 74321 Bietigheim Bissingen anmailen.
Und sagen dass Sie von mir kommen.
Er wird das kurz sichten was Sie schicken und dann darauf anworten.
Natürlich kostenlos in erster Email.
Dann wird er professionell antworten.
Wichtig, es muss absolut stichhaltig sein was Sie liefern.
Email: Wolfgang Reinhardt

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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Kann man als normale Person eine andere durch einen Anwalt zur Zahlung eines Darlehens zwingen?

Vielen dank!

Werde es demnächst versuchen!

Hallo Calpino,

zunächst muss ich mitteilen, dass ich kein Jurist bin und auch keine juristische Beratung anbieten kann. Somit gebe ich dir hier ausdrücklich nur meine private Meinung - ohne Gewähr auf Richtigkeit - an:

Natürlich wirst du einen Anwalt auch als Privatperson beauftragen können. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, so sollte dein Anwalt vorab Deckungszusage einholen und du dem Anwalt auch klar zu verstehen geben, dass du keine Kosten haben möchtest. Solltest du keinen Rechtsschutz haben, wäre noch zu checken, ob du ggf. wegen zu geringem Einkommen - sozusagen auf Staatskosten - Prozesskostenhilfe für die anwaltlichen Leistungen beantragen könntest. Ein guter Anwalt wird dich auch hierüber aufklären und dir sogar den Antrag übergeben. Deine Emails, etc. sind sicher zur „Glaubhaftmachung“ dienlich. Viel Erfolg!