Kann man ein Haus für 1 € kaufen ?

Hallo

eine ältere Dame möchte mir Ihr Haus vererben.
Des wegen waren wir bein Notar um uns zu erkundigen, wie das so alles läuft, und was für Kosten auf mich zu kommen würden.
Da wir zwar ein auskommen mit unserem Einkommen haben, aber leider auch nicht mehr,
wäre die Erbschaftsteuer für uns nicht zahlbar.
Nun meiten einige Leute, wir könnten ja das Haus käuflich erwerben, z.B. 1 Euro.
Meine Frage ist das überhaupt machbar.
Die älter Dame wäre nicht abgeneigt, wenn Sie das Nutzungsrecht und Wohnrecht behält.
Bitte um Hilfe.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hinsichtlich Ihrer Frage sollten Sie in jedem Fall mit einem Juristen oder Notar reden. Eine solche Frage darf und kann Ihnen an dieser Stelle niemand verbindlich beantworten. In jedem Fall können Sie Gestaltungsformen finden, wenn die derzeitige Eigentümerin Nutzungsrechte im Haus behält. Diese Nutzungsrechte sind jedoch zu bewerten und schlagen sich vermutlich bei der Grunderwerbssteuer nieder, die an das Finanzamt zu bezahlen ist. Wie schon gesagt, lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Viel Erfolg.

Hallo,

sorry, das klingt schon etwas merkwürdig. Aber zu deiner Frage: Grundsätzlich steht es euch natürlich frei, einen beliebigen Preis „auszuhandeln“; auch 1€.
Das wird die Finanzverwaltung aber nicht daran hindern, einen anderen Wert für die Grunderwerbssteuer anzusetzen. Ich glaube, bei „baldigem“ Tod könnte die Erbschaftssteuer dann aber doch fällig werden, oder diese Fast-Schenkung wird zumindest auf den Erbschaftssteuerfreibetrag angerechnet.

Mir stellt sich aber eine ganz andere Frage: Wenn das Haus einschließlich Wohnrecht (…) etwas wert ist, dann sollte es doch nicht schwer sein, eine Bank zu finden, die euch die Erschaftssteuer finanziert, oder?

Genaueres wird euch sicher auch euer Finanzamt verraten. Mein Tipp: Einfach mal dort fragen!

Ich hoffe, es hilft!
Viel Erfolg!
Roger

Sicher kann sie es für einen Euro verkaufen, dann wird dann allerdings bei der Steuer als Schenkung angesehen und ich müsst das versteuern.
Wenn Sie das Wohnrecht eintragen lässt müsst Ihr Euch auch im Klaren sein, dass Ihr einen ev- Kredit auf das Haus nur für die Summe bekommt die netto übrig bleibt, also ABZÜGLICH Wohnrecht.
Und mal schaen, was die nächsten Jahre an Reparaturen anfällt und auch die laufenden Kosten nicht vergessen!!!

Beim Kauf fällt je nach Bundesland die Grunderwerbsteuer bis 5% auf den Kaufpreis an.
Juristisch mag der Kauf für 1 Euro in Ordnung sein. Ob das Finanzamt da mitspielt, lasse ich mal dahin gestellt.

Hallo,

im Prinzip ist der Kaufpreis frei verhandelbar, d.h. auch ein Kaufpreis von 1 EUR ist möglich.
Wenn es allerdings nur darum geht, Steuern zu umgehen, geht das Ganze i.d.R schief, denn es wird schon geprüft, ob der Wert des Hauses nicht evtl. höher ist, dann wären wir ganz schnell bei einer Schenkung, die steuerlich gesehen genauso teuer ist, wie eine Erbschaft.
Gegen den tats. Wert des Hauses müsste allerdings das lebenslange Wohnrecht gerechnet werden, da eine solche Last den Wert der „Schenkung“ mindert. Hierbei spielt das Alter der Dame eine Rolle, je älter desto geringer ist diese Last aufgrund der geringeren Lebenserwartung.
Zu beachten ist auch: gehört das Haus Ihnen und die Dame wohnt darin, tragen Sie alle Kosten für dieses Haus und haben nichts davon, sie bezahlen Grundsteuer und Versicherung, auch für evtl. Schäden müssen sie ggf. aufkommen.
Das Ganze sollte gut überlegt werden und nicht ohne rechtlichen Rat (nicht über ein Forum sondern von einem Rechtsanwalt) durchgezogen werden, sonst kann es sein, dass sie (gerade weil ihre finanzielle Situation ja nicht so super zu sein scheint) ganz schnell in finanziellen Schwierigkeiten sind.
Gutes Gelingen
Barbara