Hallo, weiß jemand ob man eine Direkt-Lebensversicherung kündigen kann bzw, sich auszahlen lassen kann ( Rückkaufswert) ?
Oder muß diese bis zum Ende der Vertragszeit fortgefürht werden ?
„Man“ kann, fragt sich nur wer „man“ ist.
Bei einer Direktversicherung (DV) ist der Arbeitgeber (AG) mindestens so lange Versicherungsnehmer (VN) wie der Arbeitnehmer (AN) dort tätig ist. Eine DV kann man kündigen. Solange das Arbeitsverhältnis (AV) besteht, allerdings nicht oder nur im Rahmen einer Abfindung des AN.
Mit Ausscheiden des AN beim AG kann der AG VN bleiben, eingebürgert hat sich allerdings der VN Wechsel auf den AN – also da muss der AG und der AN gemeinsam dem Versicherer (VR) eine entsprechende Erklärung (in der Regel auf Formular des VR) erklärt haben. Und dann kann der AN die Versicherung kündigen. Allerdings bewirkt die Kündigung erst einmal nur die Beitragsfreistellung – d.h. keine Beiträge mehr zahlen, aber auch kein Geld (Rückkaufswert = RKW). Der RKW kann erst beansprucht werden, wenn der AN das 60 Jahre alt geworden ist.
Fazit: Ja, aber anders als man denkt.
Soweit ich weiß darf der Rückkaufswert ca. 2500€ nicht überschreiten. Liegt er darunter ist die Versicherung kündbar mit Auszahlung, liegt er darüber muß die Versicherung bis zum vereinbarten frühesten Abruf weiterlaufen, ggf. beitragsfrei.
Hallo
Generell gilt: Renten- oder Lebensversicherungen lassen sich immer (auf Zeit) beitragsfrei stellen, d.h. man kann die monatliche Belastung auf Null senken. Das gilt auch für die Betriebliche Altersvorsorge. Das beantwortet die Frage zur Kündigung aber nur zum Teil. Sobald man sich im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge bewegt wird alles deutlich komplizierter.
Die Betriebliche Altersvorsorge kann ja entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Wichtig hierbei ist, dass durch den Abschluss eines solchen BAV-Vertrages steuerbegünstigte Ansprüche auf Rentenzahlungen begründet werden. D.h. bis zum vereinbarten Renteneintrittsalter (meistens ab 60 Jahre) kommt man an das bisher gezahlte Geld nicht heran!
Der sonst mögliche Weg über die Auszahlung des Rückkaufswertes bleibt also verschlossen. Insofern kann man sich also von einer Betrieblichen Altersvorsorge nicht so leicht trennen. Neben der erwähnten (zeitweisen) Beitragsfreistellung kommt aber auch hier die Senkung der Monatsbeiträge von meist 200€ auf minimal 50€ (je nach Versicherer) in Frage. Entscheidend sind immer die Gründe für den Kündigungswunsch.
Hallo powerpit67,
ich einmal davon aus, dass es sich um eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge handelt??
Wenn das so ist, dann gab es während der aktiven Laufzeit ja bereits Vorteile für den Versicherungsnehmer (der Arbeitgeber) bei der Sozialversicherung und für die versicherte Person (also der versicherte Arbeitnehmer) bei Steuern und Sozialversicherung.
Diese Vorteile wurden vom Gesetzgeber absichtlich gewährt, um Anreize für eine betriebliche Altersvorsorge zu schaffen als zusätzliche Säule bei der gesamten Altersvorsorge (gesetzlich, betrieblich, privat).
Der Preis für diese Vorteile ist der, dass die Versicherungssumme schließlich nur für die Rente genutzt werden darf, also um die Frage zu beantworten:
Grundsätzlich nicht kündbar!
Wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die Versicherung auf seinen Arbeitnehmer übertragen hat, kann man bei der Versicherung anfragen, ob die sich evtl. auf eine Kündigung einlässt.
Meine Erfahrung hat mir aber gezeigt, dass dies so gut, wie nie der Fall ist.
MfG,
Axel Görke
Hallo,
ja kannst du. Denk aber daran, dass du die gewährten Steuervorteile und Sozialabgabenersparnis wieder zurück zahlen musst, wenn du unter 60 Jahre alt bist! (Das Geld ging ja aus dem Brutto bei dir ab)
Gruß
Dennis
www.hirsch-finanzen.de
Hallo,
eine Direktversicherung unterscheidet sich nicht von einer anderen Lebensversicherung und die Kündigungsbedingungen stehen in Deinem Vertrag.
Die Versicherung muss nicht bis zum Ende fortgeführt werden.
Am besten fragst Du einmal schriftlich bei der Versicherung an, zu welchen Daten Du kündigen kannst und wieviel Geld Du zurück bekommst.
Eine Anmerkung: Du möchtest anscheinend billige Produkte und zusätzlich Beratung/Betreuung. Geh zu einem Versicherungsmakler, da bekommst Du beides.
Herzliche Grüße
Jürgen Schnitzler
Hallo,
„direct“ heißt ja nichts anderes, als das der versicherer direkt mit dem kunden versicherungen abschließt und auf aufwendige und teure außenmitarbeiter/büros vor ort/etc. verzichtet.
eine kündigung ist somit immer möglich.
die frage ist nur, ob es wirklich notwendig ist. man kann sie auch betragsfrei stellen. denn der rückkaufswert ist in der regel sehr schlecht. zudem gibt es nocht wichtge steuerliche aspekte.
chris
Direkt heißt vielleicht auch ,weil es von vorne herein mit dem Lohn abgezogen wird und somit steuerbegünstigt ist. Aber ich bekomme hier total verschieden Antworten , das bringt mir nicht viel. Die einen schreiben „kein Problem zu kündigen mit einbußen“ die anderen schreiben
geht nicht ,kann nur beitragsfrei bis zum Ablauf geführt werden. Was denn nun ???
Wer weiss wirklich was ?
Hallo powerpit,
eine Direktversicherung (betiebliche Altersvorsorge) läuft immer bis zum 60. Lebensjar bzw. dem Beginn des gesetzl. Rentenanspruchs und kann nur stillgelegt werden, bzw. in eine andere betrieblich Altersvorsorge übertragen werden.
Es grüßt
Der Ruhestandsplaner
Hallo zurück,
wenn es sich um eine Direktversicherung handelt (d.h. betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber) dann kann eine Auszahlung aus diesem Vertrag normalerweise erst zum Ende der Vertragslaufzeit stattfinden bzw. bei Rentenbeginn. Man kann sie allerdings beitragsfrei stellen, d.h. keine weiteren Beiträge mehr einzahlen.
Meinst du mit Direkt Lebensversicherung eine bei einer Direktversicherung abgeschlossene Lebensversicherung. Dann ist kein Unterschied und du kannst kündigen. Wenn du eine dirket Leistungszusage deines Dienstgebers meinst dann hast du keinen direkten Zugriff
Martina
Nun, die meisten Direktversicherungen sind an Bedingungen gekoppelt, die erst eine Auszahlung zum Rentenalter ermöglichen. Begründung hierfür ist, dass ja auch steuerliche Vorteile in Anspruch genommen wurden.
Nun, die meisten Direktversicherungen sind an Bedingungen
gekoppelt, die erst eine Auszahlung zum Rentenalter
ermöglichen. Begründung hierfür ist, dass ja auch steuerliche
Vorteile in Anspruch genommen wurden.
ok ,das weiß ich ,aber gibts denn keine Möglichkeiten oder ein Schlupfloch wie es dennoch geht ?
Theoretisch ja, aber dazu muss ich den Vertrag kennen. Doch Achtung, dann werden Steuern fällig und die Rückkaufswerte sind geringer.
Theoretisch ja, aber dazu muss ich den Vertrag kennen. Doch
Achtung, dann werden Steuern fällig und die Rückkaufswerte
sind geringer.
Im Vertrag steht es zum Teil widersprüchlich ,einerseits kann man kündigen und muß dann logischerweise mit Verlusten beim Rückkauf rechnen ,andererseits ist ein Rückkauf vor Ablauf der Zeit nicht möglich. Da werd ich wirklich nicht draus schlau.
was soll denn mit dem geld/der versicherung gemacht werden? das ist die wichtigste frage! autokaufen urlaub machen, auf das girokonto legen, etc?
was soll denn mit dem geld/der versicherung gemacht werden?
das ist die wichtigste frage! autokaufen urlaub machen, auf
das girokonto legen, etc?
Ich glaub nicht das das die wichtigste Frage ist ,denn was ich damit mache ist sicher der Versicherung egal. Wichtig ist ob eine Auszahlung möglich ist oder nicht.
Oder meinst du der Versicherung interessiert es ob ich mir ein Auto davon kaufe oder einen Urlaub davon mache ?
natürlich, der versicherung ist es egal. sie verdient so oder so daran. aber dir sollte es nicht egal sein. von daher war hier meine frage berechtigt. also überlege genau was du mit dem geld machen willst. ein vorzeitges beenden, ist immer mit enormen kosten verbunden. die kosten werden natürlich nicht preisgegeben.
Hallo,
Ja, auch eine Direktversicherung kann man kündigen.
Jedoch muss man sämtliche Steuervorteile zurückgeben!