Erstmal: Von welcher Leistung reden wir hier?
Hi!
Bevor Du eine Antwort auf Deine Frage bekommen kannst, von der auch sichergestellt ist, dass sie korrekt ist bzw. überhaupt klar ist, auf welche Leistungsart sie sich bezieht, musst Du erstmal die Leistung, um die es Dir hier geht, unzweideutig benennen!
Im Titel schreibst Du «Sozialhilfe»; im Text und den Tags dagegen «Hartz IV».
Problem:
Sozialhilfe = SGB XII, dessen bekannteste Leistung die Grundsicherung im Alter und bei Erwebsminderung (kurz: Alters-/EM-Grusi) ist, welche oftmals auch ungenau mit dem Oberbegriff «Sozialhilfe» bezeichnet wird (auch von Dir?)
Hartz IV = keine(!) Leistungsart, sondern eine Gesetzesreform
Alg II = SGB II; Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende* und (bedauerlicherweise) oftmals mit «Hartz IV» gleichgesetzt, was jedoch falsch ist (!) und tunlichst vermieden werden sollte, da diese Verwendung oftmals zu ziemlicher Verwirrung und/oder Missverständnissen führt – so auch hier!
In jedem Fall ist Sozialhilfe ≠ Hartz IV!
Eine Korrektur wäre m. E. durchaus in Deinem eigenen Interesse, da für die verschiedenen Leistungen unterschiedliche Vorschriften/Freibeträge gelten!
(Meine Nachfrage ist also keine Prinzipienreiterei oder etwa meiner Spitzfindigkeit geschuldet (was leider immer wieder unterstellt wird)! :s)
LG
Jadzia
*) siehe hier; der andere Teil der Grusi für Arbeitsuchende ist das Sozialgeld