Hallo,
mich würde interessieren, wie folgender Fall gehandhabt würde.
Angenommen man kauft sich ein kleines, billiges Haus, was man selbst saniert.
Nach einigen Jahren würde man arbeitslos und bekäme später Hartz IV.
Was würde mit dem Haus passieren? Müsste man das verkaufen oder zahlt das Amt lieber die billige Abtragung als die teure Miete für eine andere Wohnung?
Bevor Du eine Antwort auf Deine Frage bekommen kannst, von der auch sichergestellt ist, dass sie korrekt ist bzw. überhaupt klar ist, auf welche Leistungsart sie sich bezieht, musst Du erstmal die Leistung, um die es Dir hier geht, unzweideutig benennen!
Im Titel schreibst Du «Sozialhilfe»; im Text und den Tags dagegen «Hartz IV».
Problem:
Hartz IV = keine(!) Leistungsart, sondern eine Gesetzesreform
Alg II = SGB II; Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende* und (bedauerlicherweise) oftmals mit «Hartz IV» gleichgesetzt, was jedoch falsch ist (!) und tunlichst vermieden werden sollte, da diese Verwendung oftmals zu ziemlicher Verwirrung und/oder Missverständnissen führt – so auch hier!
In jedem Fall ist Sozialhilfe ≠ Hartz IV!
Eine Korrektur wäre m. E. durchaus in Deinem eigenen Interesse, da für die verschiedenen Leistungen unterschiedliche Vorschriften/Freibeträge gelten!
(Meine Nachfrage ist also keine Prinzipienreiterei oder etwa meiner Spitzfindigkeit geschuldet (was leider immer wieder unterstellt wird)! :s)
LG
Jadzia
*) siehe hier; der andere Teil der Grusi für Arbeitsuchende ist das Sozialgeld
Hallo,
mich würde interessieren, wie folgender Fall gehandhabt würde.
Angenommen man kauft sich ein kleines, billiges Haus, was man
selbst saniert.
Kann man machen, wenn das nötige Kleingeld und die Zeit vorhanden sind.
Nach einigen Jahren würde man arbeitslos und bekäme später
Hartz IV.
Kann vorkommen, was natürlich die Wenigsten erfahren wollen!
Was würde mit dem Haus passieren?
Erstmal nichts!
Müsste man das verkaufen
oder zahlt das Amt lieber die billige Abtragung als die teure
Miete für eine andere Wohnung?
Für Besitzer von Wohneigentum, das selbst genutzt wird, gibt es wie Wohnungen auch Angemessenheitskriterien, was man als Grundstücksfläche und Wohnfläche haben darf. Dabei unterscheidet das Gesetz nach so genannten Eigentum im städtischen oder ländlichen Gebieten.
Ob ein Umzug/Verkauf zumutbar und vor allem wirtschaftlich ist, entscheidet der Sachbearbeiter. Entscheidend ist die Gesamtsituation und die finanziellen Verhältnisse. Gibt es Kreditverbindlichkeiten in Bezug auf Grundstück und Haus usw.