Kann Vater Geld für Familie kürzen für Geliebte?

Wenn die Scheidung noch nicht durch ist: Deine Mutter sollte
sich schleunigst mit einem Anwalt in Verbindung setzen, denn
je weniger gemeinsames Vermögen dein Vater hat da ist, desto weniger kann deine
Mutter verlangen und das sollte sie, wenn sie sicher sein
will, dass du Sie was bekommst.

Denn der Vater kommt seiner Unterhaltspflicht der Tochter gegenüber nach, die Mutter nicht.

Hi,

Mein
Verdacht ist nun das er seiner neuen Freundin hilft ihr neu
erworbenes Haus abzubezahlen.

er will mit dir in eine kleinere Wohnung ziehen, weil er, wie du vermutest, ein neues Haus seiner neuen Freundin mitfinanziert?

Also, wenn ich das neue Haus meines neuen Partners mitfinanzieren würde, dann nur aus dem Grund, dass ich da miteinziehen wollte. Und dann würde ich nicht in eine kleiner Wohnung ziehen.

Merkst du was? Wildes Spekulieren, nur weil du auf deinen Vater ziemlich sauer zu sein scheinst, bringt mal gar nix. Sprich mit ihm, sprich darüber, wie viel Geld du benötigst, und wenn du es nicht bekommst, leite rechtliche Schritte ein. Alles andere hilft dir ja nicht weiter.

Gruß
Cess

Merkst du was? Wildes Spekulieren, nur weil du auf deinen
Vater ziemlich sauer zu sein scheinst, bringt mal gar nix.
Sprich mit ihm, sprich darüber, wie viel Geld du benötigst,
und wenn du es nicht bekommst, leite rechtliche Schritte ein.
Alles andere hilft dir ja nicht weiter.

Hi,

die rechtlichen Schritte dann aber gegen die Mutter, da der Vater seiner Unterhaltsprlicht nachkommt (Wohnung, Nahrungsmittel).

Ob die Mutter unterhaltspflichtig ist, kommt u. U. auch darauf an, die wievielte Ausbildung die UP gerade macht.

Gruß
Tina

Moin,

die rechtlichen Schritte dann aber gegen die Mutter, da der
Vater seiner Unterhaltsprlicht nachkommt (Wohnung,
Nahrungsmittel).

keine Ahnung, ich weiß nicht, inwiefern er dem nachkommt, wenn sie kein Geld für Fahrtkosten etc. hat und bekommt. Ich denke, da wird es so aussehen, dass beide Eltern überprüft werden müssen, wer was hat und was zahlen muss.

Gruß
Cess

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Moin,

die rechtlichen Schritte dann aber gegen die Mutter, da der
Vater seiner Unterhaltsprlicht nachkommt (Wohnung,
Nahrungsmittel).

keine Ahnung, ich weiß nicht, inwiefern er dem nachkommt,
wenn sie kein Geld für Fahrtkosten etc. hat und bekommt. Ich
denke, da wird es so aussehen, dass beide Eltern überprüft
werden müssen, wer was hat und was zahlen muss.

Hi,

Zitat:

Jedes Kind hat ein Anrecht auf Unterhalt. Hierbei wird leider sehr selten darüber nachgedacht, dass beide Elternteile
unterhaltsverpflichtet sind. Gemäß der Rechtsprechung kommt aber der Elternteil, bei dem das Kind seinen
gewöhnlichen Aufenthalt bestreitet für den Unterhalt in Form von „Erziehung und Pflege“ (Betreuungsunterhalt)
nach und wird somit der Pflicht des Barunterhaltes entbunden. Nur der Elternteil, der nicht im täglichen Leben dem
Kinde ständig zur Seite steht ist zu Barunterhalt verpflichtet.

Der Vater kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nach, die Mutter nicht.

Gruß
Tina

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Hallo!

Das stimmt so nicht! Ausgaben des täglichen Lebens (also z.B. auch Essensgeld und Fahrgeld) muss derjenige Elternteil leisten, der den „Betreuungsunterhalt“ (also Wohnung, Essen etc.) leistet. Also ist der Vater verpflichtet, der Threadstellerin das Essensgeld und die Fahrten zu bezahlen. Die Mutter kommt der Unterhaltspflicht ja wohl zumindest zum Teil in Form des Taschengeldes nach.

LG, Sarah

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Denn der Vater kommt seiner Unterhaltspflicht der Tochter
gegenüber nach […]

Weil die Tochter bei Ihm lebt?

Das lese ich hier aber anders:

Zitat:
Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, und zwar auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Die Thread-Starterin wird nicht umhin kommen, sich rechtlichen Rat zu holen.

Zum einlesen kann Google durchaus helfen.

Bei 23 Jahren kann man etwas Eigeninitiative erwarten.

Und bitte liebe Thread-Starterin: Gliedere deine Texte etwas. Groß- und Kleinschreibung erhöht auch stark die Lesbarkeit.

Gruß
Torben

Hallo Tine,

wie smalbop bereits sagte: formuliere deine Anfrage informativer, FAQ:1129 konform und ab ins Rechtebrett damit, da kannst du rechtlich fundierte Antworten bekommen.

lg, Dany

Hab jetzt nicht alles gelesen, aber hat irgendjemand daran gedacht, dass der Vater in diesem Jahr vielleicht Stkl. 1 bekommt wenn sich die Eltern letztes Jahr getrennt haben?

Die Mutter muß übrigens nicht auf die Familienersparnisse verzichten. Es ist noch nicht geschieden und sofern bisher kein Vertrag besteht kann sie immer noch Zugewinnausgleich geltend machen und dir anschließend das Geld geben.

Ansonsten kann man mit 23 selbst etwas dazu verdienen, da gibt es garantiert kleinere Jobs die machbar sind.

Wenn du deine schulische Ausbildung abgeschlossen hast und dann studierst bist du nicht mehr priviligiert, d.h. deine Eltern müssen nicht arbeiten bis zum umfallen damit du genug Unterhalt bekommst und sie haben einen höheren Selbstbehalt dir gegenüber.

Das deine Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig ist haben glaub ich andere schon geschrieben. Nimm die bereinigten Nettoeinkommen deiner Eltern, schau in der DDT nach was dir zusteht, zieh das volle Kindergeld davon ab, Bafög was du beantragen MUSST und teile was noch rauskommt entsprechend auf deine Eltern auf. Die sollen dir das Bargeld geben und du bestreitest deinen Lebensunterhalt selbst sprich: du gibst deinem Vater Geld ab für deine Unkosten.
Oder du bekommst den Rest von 640 € - Kindergeld - Bafög von den beiden und suchst dir eine eigene Wohnung und finanzierst dein Leben selbst.

Alles unter der Voraussetzung, dass deine Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind und das Studium auf deine jetztige Ausbildung aufbaut. Also nicht jetzt MTA lernen und dann Psychologie studieren.

Grüße
Bröselchen

Hallo

So, wie die UP schreibt, kann sie sich absolut kein genaues Bild machen - mit „scheint“, „könnte“, „würde“, usw. und eigentlich ohne genaue Ahnung, wie was ausgemacht, geregelt wurde …

Irgendwo hat sie geschreiben, dass es in ihrer Gegenwart genau ausgerechnet wurde. Sie hat die Details hier allerdings nicht ausgebreitet. Das heißt, wir haben keine genaue Ahnung. Das muss aber nicht heißen, dass das auch auf sie zutrifft.

Der Gebrauch der Wörter „scheint“, „könnte“ und „würde“ ist jedenfalls kein eindeutiges Indiz für Ahnungslosigkeit.

Viele Grüße

Hallo!

Das stimmt so nicht! Ausgaben des täglichen Lebens (also z.B.
auch Essensgeld und Fahrgeld) muss derjenige Elternteil
leisten, der den „Betreuungsunterhalt“ (also Wohnung, Essen
etc.) leistet. Also ist der Vater verpflichtet, der
Threadstellerin das Essensgeld und die Fahrten zu bezahlen.
Die Mutter kommt der Unterhaltspflicht ja wohl zumindest zum
Teil in Form des Taschengeldes nach.

Hi,

das ist so auch nicht richtig. Bei volljährigen Kindern sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Wer von Beiden was zahlen müsste und wieviel davon für Wohnung etc. wieder abgezogen werden kann, wissen wir hier nicht. Wenn der Vater die große Wohnung nicht halten kann,wird sein Verdienst nicht so hoch sein. Dann wird die Mutter mehr Unterhalt zahlen müssen.

Deshalb gehe ich von einer überwiegenden Unterhaltsschuld der Mutter aus.

Gruß
Tina

Denn der Vater kommt seiner Unterhaltspflicht der Tochter
gegenüber nach […]

Weil die Tochter bei Ihm lebt?

Das lese ich hier aber anders:

Zitat:

Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Eltern
barunterhaltspflichtig, und zwar auch derjenige Elternteil,
bei dem das Kind lebt
.

Hi,

das ist zwar richtig. Allerdings können die Eltern wählen, ob sie Barunerhalt oder Unterhalt in Form von Wohnen und Essen zahlen:

  1. Leistungsfähigkeit

Ab Volljährigkeit haften beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit anteilig. Der bisher allein Unterhaltspflichtige hat gegen den das Kind betreuenden Elternteil einen Auskunftsanspruch über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Die Eltern haben die Wahl, ob sie den Unterhaltsanspruch des Kindes durch eine Barzahlung oder durch Naturalunterhalt erfüllen (§ 1612 Abs. 2 BGB), d.h. Eltern können sich durch das Angebot der Haushaltsaufnahme und der Gewährung eines Taschengeldes einer Barunterhaltspflicht entziehen.

Die Belange des Kindes haben nur in Ausnahmefällen dann Vorrang, soweit schwerwiegende Gründe vorhanden sind, die einem Zusammenleben mit dem Elternteil bzw. der sonstigen Annahme der durch das Bestimmungsrecht vorgegebenen Entgegennahme des Unterhaltes entgegenstehen. In Zweifelsfällen ist daher das Bestimmungsrecht als wirksam ausgeübt zu betrachten, die vollständige Darlegungs- und Beweislast für einen gegenteilige Ansicht trägt das volljährige unterhaltsberechtigte Kind (OLG Brandenburg 21.05.2008 - 9 WF 116/08).

Lebten die Eltern getrennt oder sind sie geschieden und hatte der Unterhaltspflichtige auch schon vor der Volljährigkeit seine Unterhaltspflicht aufgrund einer Vereinbarung durch Barunterhalt erfüllt, bleibt die Verpflichtung bestehen (OLG Hamm 18.07.2007 - 7 WF 140/07). Das Gleiche gilt, wenn das volljährige Kind weiter bei dem bisher betreuenden Elternteil wohnen bleiben möchte oder die Haushaltsaufnahme auf Grund verschiedener, zwingender Wohnorte nicht möglich ist (Studienplatzzuweisung durch die ZVS).

Gruß
Tina

Hallo

das ist zwar richtig. Allerdings können die Eltern wählen, ob sie Barunerhalt oder Unterhalt in Form von Wohnen und Essen zahlen:

Und auch ggf. benötigte Fahrgelder.

Hallo,

es handelt sich um eine schulische Ausbildung. Ob das eine 40
Std. Woche ist oder weniger steht nirgends.

Wo schreibt sie dass es eine schulische Ausbildung ist? Habe ich wohl überlesen.

Ich denke schon, das es möglich sein dürfte am Wochenende zu
arbeiten. Sie ist 23 Jahre alt. In diesem Alter gib es Frauen,
die bereits ein Kind erziehen und arbeiten gehen.

Ja, sicher geht es. Es ist nur die Frage, ob es unbedingt sein muss. Kein allgemeingültiges Gesetz, aber meine Meinung dazu: wenn Eltern finanziell in der Lage dazu sind, dann ist es für das Kind wünschenswert die erste Ausbildung ohne vielen Nebenjobs zu absolvieren. Je mehr nebenher gearbeitet wird, umso mehr werden die Leistungen in der Ausbildung geringer.

Meine Schwester ist 19, studiert und arbeitet nebenher, auch
das geht.

Ja, ich hab’ ein Kind, arbeite vollzeit und studiere - geht alles. Es ging ihr aber darum, dass sie und ihre Mutter wohl um Geld „betrogen“ worden sind. Ihre Mutter also verzichtet hat, damit die Tochter unterstützt wird und diese Mittel nun nicht mehr da sind.

Viele Grüße

Hallo,
sie schreibt doch, dass der Vater nichts offenlegt - also kann sie kein genaues Bild von dem Cash-Flow-Plan haben. Sie schreibt auch nicht, was die Mutter oder der Vater dazu sagt. Vielleicht sind es nur Spinnereien.

Viele Grüße

Wo steht das? Ich sehe das der Vater zunächst seiner Unterhaltspflicht nachkommt, die Mutter aber nicht. Für Barunterhalt von denen die Fahrtkosten beglichen werden könnten, wäre meines Erachtens die Mutter zuständig.

Der Vater zahlt essen und Wohnung, die Mutter (soweit ich das herausgelesen habe) ein kleines Taschengeld, somit kommt sie ihrer Unterhaltspflicht nicht nach. Der Barunterhalt dürfte bei ungefähr 300,00 € liegen (je nach Verdienst auch mehr), davon dürften Fahrtkosten locker beglichen werden können.

Gruß
Tina

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Hi,

Wo schreibt sie dass es eine schulische Ausbildung ist? Habe
ich wohl überlesen.

in irgendeiner Anwort von ihr steht das.

Ja, sicher geht es. Es ist nur die Frage, ob es unbedingt
sein muss.

Sie ist 23 Jahre, ein bischen Eigeninitiative dürfte sie in diesem Alter schon zeigen. Die meisten Studenten arbeiten nebenbei, warum soll sie das nicht können?

Kein allgemeingültiges Gesetz, aber meine Meinung
dazu: wenn Eltern finanziell in der Lage dazu sind, dann ist
es für das Kind wünschenswert die erste Ausbildung ohne vielen
Nebenjobs zu absolvieren. Je mehr nebenher gearbeitet wird,
umso mehr werden die Leistungen in der Ausbildung geringer.

Scheinbar kann der Vaer es sich aber nicht mehr leisten. Deine Ansicht ist toll, wenn sich die Eltern das Leisten können. Das ist aber in vielen Familien nicht der Fall.

Ja, ich hab’ ein Kind, arbeite vollzeit und studiere - geht
alles. Es ging ihr aber darum, dass sie und ihre Mutter wohl
um Geld „betrogen“ worden sind. Ihre Mutter also verzichtet
hat, damit die Tochter unterstützt wird und diese Mittel nun
nicht mehr da sind.

Dann ist es aber Sache der Mutter, sich das Geld wiederzuholen. Damit hat die Tochter nichts zu tun. Es ist das Geld der Eltern, die dafür gearbeitet haben. Wenn die Mutter ihren Teil an die Tochter weitergeben möchte ist das ja ok. Aber das Geld aufteilen können nur Mutter und Vater.

Gruß
Tina

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