Hallo Joyner, zunächst einmal:
Ich bin kein VersVertreter oder so, aber ich halte ich es nicht für richtig pauschal das System KapLV (mit oder ohne BU) zu verdammen. Man muß einfach schauen für wen was passt und was sinnvoll ist.
Wer z.B. einen KapLV-Altvertrag mit Mindestverzinsung von 4% und mehr sein eigen nennen kann, sticht heutzutage andere Kapitalanlagen schon aus, bei denen es 2% plus-minus gibt, die man ggfs. zudem noch versteuern muss. Dagegen sind die Ablaufleistungen bei Altverträge sogar steuerfrei gewesen…ok, lang lang ist´s her…
Es gibt aber auch heute noch bAV-Verträge, die - wenn sie vom Einzahler mit bereits versteuertem Kapital gefüttert werden - bei der Auszahlung steuerfrei sind. Das macht aber nur Sinn, wenn der Arbeitnehmer - zunmindest perspektivisch - eine sehr lange Zeit bei eben dieser Firma beschäftigt ist.
Ebenfalls kann eine KapLV incl. BU sinnvoll sein, wenn jemand in einer Risiko-Berufsgruppe arbeitet, wo er bei einem individuellen Vertrag sehr hohe Beiträge zahlen müsste, aber im Gruppenvertrag durch seine Firma eben nur die reduzierten Gruppenbeiträge zahlt.
Nun zu deinem Problem:
Ohne die Details zu kennen, würde ich sagen, dass es sinnvoller gewesen wäre, dein Vertrag einfach bis zur vorgesehenen Ablaufzeit „ruhen“ zu lassen, als eine so lächerliche Summer von knapp 400 € in bar einzustreichen.
Vielleicht kannst du ja mit der Versicherung sprechen, dass sie deinen Vertrag in den Urzustand zurück versetzen, falls dies noch möglich ist.
Bei Kündigung hat der Vers-Nehmer (das bist du) stets gravierende Nachteile, weil der Versicherer in den ersten Jahren ZUERST die Abschlußkosten (Provision, Bearbeitung, etc.) von den eingezahlten Beiträgen bezahlt. Auch die Vertragsaufhebung ist ein Arbeitsgang, den sich die Versicherung teuer bezahlen läßt. Erst wenn diese (internen) Kosten vollständig bezahlt sind, fängst du als Sparer überhaut erst an etwas REAL einzuzahlen, auch wenn du vorher schon „den Eindruck hattest etwas eingezahlt zu haben“.
Der Versicherer sollte dir aber auf Anfrage aufschlüsseln, was mit deinem eingezahlten Geld passiert ist und warum die Auszahlung so gering ausfällt. Da jeder Versicherer eine andere intere Kostenstrutur hat, kann es nicht sinnvoll sein, hierüber an dieser Stelle Spekulationen anzufangen.
Auch eine Aussage von „mindestens 50%“ ist Mumpitz. Stell dir einfach vor, ein Vertrag würde schon 6 Monate nach Abschluß wieder gekündigt. In der kurzen Zeit hat der Versicherer noch nicht mal die Abschlußkosten wieder eingespielt…
Da du nun - nach Kündigung deiner „Kap-LV mit BU-V“ keine private BU-Versicherung hast, mußt du dir darüber im Klaren sein, dass - falls du nach 1961 geboren bist - durch die gesetzliche Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung heuer KEINEN BERUFS-Unfähigkeitsschutz mehr hast!
Lediglich ein ERWERBS-Unfähigkeitsschutz ist für nach 1961 geborene noch drin, und - ehrlich gesagt - bis man den von der Dt. Rentenvers bewilligt bekommt muss man wirklich mit dem Kopf unterm Arm ankommen - sonst gibt es von denen NIX !
Ich hoffe, dass hilft dir etwas weiter…