Kapitallebensversicherung: Nachzahlungsanspruch?

Hatte in eine KapLV mit BU-V (abgeschlossen 2003) insgesamt round about 3000 E eingezahlt und nach Kündigung einen lächerlichen Rückkaufwert von 370 E zurück bekommen.

Ich habe von Urteilen gehört die von für 1993 bis 2001 abgeschlossenene verträge gelten, die besagen, man bekäme 50% der eingezahlten beiträge zurück.

Weiß jemand ob ich bei meinem obigen vertrag noch einen nachzahlungsanspruch, wenn ja in etwa in welcher höhe habe?

by the way: die idee sowas abzuschließen hatte nicht ich, sondern ein vertreter brachte mich auf diese idee. zwischen erstinformation und vertragsabschluss vergingen 6 tage…

heute weiß ich, dass der vertreter ganz sicher bescheid wusste, dass es sich eher lohnt eine kapitalanlage und eine versicherung GETRENNT abzuschließen. (SOFERN MAN SOWAS ÜBERHAUPT MÖCHTE) …dies wurde nämlich garnicht gefragt sondern immer hieß es: „du hast jetzt die chance“, dieses und jenes zu machen.

ich finde so ein vorgehen perfide, ganz ehrlich.

Ja, so ist das mit den Vertretern… viele vertreten vorrangig nur ihre eigenen wirtschaflichen Interessen.
Wende dich doch das nächste Mal an einen Versicherungsmakler.
Was die Nachforderung betrifft: in jedem Fall versuchen. Nutze dazu am besten die einschlägigen Briefvorlagen, die z. B. die Verbraucherzentralen anbieten.

Hallo,

ob die Rückzahlung stimmt, kann man nicht so sagen. Wahrscheinlich schon. Denn: Der Beitrag setzt sich ja aus dem Risiko- und Sparanteil zusammen. Von dem Risikoanteil bekommt man natürlich nichts wieder. Man hatte ja auch Versicherungsschutz.

By the way. Einen solchen Vertrag kündigt man nicht. Die Kombi aus Risiko und sparen ist nicht per se schlecht. Einen (Spar)Vertrag von 2003 zu kündigen und heute neu zu machen ist keine gute Idee.

Ob das Vorgehen „perfide“ war, mag ich nicht beurteilen. Gibt aber immer zwei Seiten…

Servus

Hallo Joyner,

statt zu kuendigen haettest du lieber die KLV beitragsfrei stellen sollen, das haette dir den Verlust von ueber 2600 € erspart.Den Anspruch auf Nachzahlung kann ich nicht erkennen

Hallo Joyner,

ich kann gut verstehen, dass du verärgert bist. Daher müssen die Versicherungen ja auch jetzt die Kosten in den Verträgen angeben. Es gibt Gerichtsurteile gegen Versicherungen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du dagegen vorgehen. 50% als Rückkaufswert müssen dem Kunden inzwischen mindestens gezahlt werden. Allerdings vergiss nicht, dass das Risiko (Berufsunfähigkeit) auch bezahlt werden muss. Der Anteil in der KLV wird bestimmt 30-60% betragen haben. Das Geld wirst du nicht wieder sehen, da du ja das Risiko abgesichert hattest.
Wenn du keine RS-Versicherung hast kannst du dich an die Proconcept AG wenden. Die klagen (mit mehr oder weniger Erfolg) gegen die Versicherungen. Da kannst du dich mal informieren.
Gruß
Dennis

da weiß man wer hier spricht…

einen solchen vertrag kündigt man sehr wohl (!) und legt sein geld anderweitig (nicht bei privaten versicherungsgesellschaften) an und wenn man überhaupt den sehr unwahrscheinlichen fall einer berufsunfähigkeit (nicht arbeitsunfähigkeit + gehalt im neuen beruf muss gleichzeitig geringer sein als im ausgebildeten + berufsunfähigkeit ist oft NICHT dauerhaft sondern vorübergehend (bspw. zahlen zu burn-outs), was auch geprüft wird).

beitragsfrei stellen nur, wenn man 1. kein Arbeitslosengeld 2 beantragen möchte und 2. wenn man auch auf den Rückkaufwert verzichten möchte.

Wer beitragsfrei stellt läuft Gefahr, dass der Sparanteil durch Inflation (jährl. zw 1,75 und 2,5%) flöten geht oder spätestens die Auszahlungshöhe durch Steuern am Ende drastisch reduziert wird.

Zudem, wenn man beitragsfrei stellen möchte wird der Vertreter erfahrungsgemäß auf einmal extrem aktiv und belästigt einen mit Anrufen.

Hallo joyner, schau´ Dir einmal Deine Police an. Im Normalfall gibt es immer eine garantierte Versicherungssumme, und einen nicht garantierten Überschuss. Hier kann man den Rückkaufswert schon bei Abschluss ablesen.

Falls es sich aber um eine Fondpolice gehandelt hat, dann -sorry- verzockt! Hätte auch gut gehen können und ein mehrfaches der garantierten Verzinsung einer LV mit Überschuss werden können. Auf der Abrechnung sollte auch etwas wie Bewertungsreservern und Schlussüberschuss zu finden sein.

In den meisten Fällen rentiert es sich eher den Vertrag stillzulegen, als rückzukaufen…

50% für verträge mit welchem abschlussjahr?

beitragsfrei stellen nur, wenn man 1. kein Arbeitslosengeld 2 beantragen möchte und 2. wenn man auch auf den Rückkaufwert verzichten möchte.

hatte fondsgebundene kapLV mit garantie- und mit überschussanteil.

Wer beitragsfrei stellt läuft Gefahr, dass der Sparanteil durch Inflation (jährl. zw 1,75 und 2,5%) flöten geht oder spätestens die Auszahlungshöhe durch Steuern am Ende drastisch reduziert wird.

Zudem, wenn man beitragsfrei stellen möchte wird der Vertreter erfahrungsgemäß auf einmal extrem aktiv und belästigt einen mit Anrufen. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

beitragsfrei stellen nur, wenn man 1. kein Arbeitslosengeld 2
beantragen möchte und 2. wenn man auch auf den Rückkaufwert:verzichten möchte.

Das ist richtig,bei ALG 2 ansonsten bei 370,00 € aber sicher ein ganzes Stück weniger rentabel als die beitragsfreie Summe

hatte fondsgebundene kapLV mit garantie- und mit
überschussanteil.

Wer beitragsfrei stellt läuft Gefahr, dass der Sparanteil
durch Inflation (jährl. zw 1,75 und 2,5%) flöten geht

ist bei einer Garantieverzinsung von 3,25 % in 2003 nicht ganz der Fall

oder

spätestens die Auszahlungshöhe durch Steuern am Ende drastisch
reduziert wird.

LV aus 2003 sind noch kplt. steuerfrei:

Zudem, wenn man beitragsfrei stellen möchte wird der Vertreter
erfahrungsgemäß auf einmal extrem aktiv und belästigt einen
mit Anrufen. … mehr auf

ich denke damit wird man fertig - oder-

Grüße

Das sind so Dinge, die ich nicht auswenig weiß. Sorry, ist nicht mein Kerngeschäft Versicherungen zu kündigen. Das bekomme ich nur am Rande mit. Man ließt ja so einiges. :smile: Ruf mal da bei Proconcept an, die Wissen da bestimmt bescheid.
Gruß
Dennis

50% für verträge mit welchem abschlussjahr?

Das ist richtig,bei ALG 2 ansonsten bei 370,00 € aber sicher
ein ganzes Stück weniger rentabel als die beitragsfreie Summe

…fragt sich nur ob man in jungen oder in späten lebensjahren „leben“ will.
zudem muss man bei einer 45%-igen wahrscheinlichkeit altersdemenz vor dem 82. lebensjahr zu bekommen zugrunde legt, dann bekommt man von der ganzen rente die man hat also nur 17 jahre bewusst etwas mit. als mann sogar noch weniger, wenn man sich die anzahl der überlebenden bis in dieses alter ansieht.

ist bei einer Garantieverzinsung von 3,25 % in 2003 nicht ganz
der Fall

garantieverzinsung ist nur auf den sparanteil, nicht auf den eminenten block des risikoanteils. außerdem: wer sagt mir wie sich die löhne entwickeln über solch eine unabsehbar lange laufzeit?

LV aus 2003 sind noch kplt. steuerfrei:

Zudem, wenn man beitragsfrei stellen möchte wird der Vertreter
erfahrungsgemäß auf einmal extrem aktiv und belästigt einen
mit Anrufen. … mehr auf

ich denke damit wird man fertig - oder-

Grüße

Hatte in eine KapLV mit BU-V (abgeschlossen 2003) insgesamt
round about 3000 E eingezahlt und nach Kündigung einen
lächerlichen Rückkaufwert von 370 E zurück bekommen.

Hallo!
Ohne den Vertrag zu sehen, kann ich leider nicht sagen, ob und in welcher Höhe noch ein Rückkaufswert zu Deinen Gunsten ausbezahlt werden muss. Du hast eine BUZ mit versichert, d.h. es ist für dieses Risiko ein hoher Beitrag fällig. Schaue doch in Deiner Police unter Rückkaufswert nach, da muss ein garantierter Rückkaufswert entsprechend Kündigungsjahr aufgeführt sein. Du kannst mir gerne die Rückkaufswerttabelle per Email senden an [email protected]. Nur dann kann ich Dir sagen, welcher Betrag Dir ausbezahlt wird. Du schreibst dass Dir der Vertreter diesen Vertrag empfohlen hat. Hast Du einen Antrag für diese Versicherung unterschrieben?
Wenn Du noch Fragen hast, maile einfach.

Beste Grüße Chris

Nein ich habe keinen Antrag unterschrieben. Zuerst kam eine E-Mail an mich, 2 Tage später lag das gleiche Angebot im Briefkasten. Nochmal einen Tag später rief der Kerl an, ob wir das machen. Dann machte ich den Fehler, einen Termin abzumachen. Als der dann paar Tage später stattfand hab ich mich gewundert, dass der alles fertig zum unterschreiben schon dabei hatte, dabei dachte ich wir besprechen das jetzt. Naja und dann ging alles recht schnell, vermutlich weil ich keinen schlechten, unhöflichen Eindruck machen wollte, da er ja extra zu mir nach Hause kam.

Ich vermute das ist eine Masche andere Leute zu emotionalisieren, dass die Wahrscheinlichkeit geringer wird, rationale Fragen und Entscheidungen zu stellen und zu treffen.

Hallo joyner,

Den aktuellen Rückkaufwert kann man aus den Dokumenten zur LV ersehen, da müssen diese abgedruckt sein. Mir erscheint der Rückbeitrag bei 9 Beitragsjahren auch etwas zu gering, jedoch kann nur der Sparanteil zur Auszahlung kommen, der Beitragsanteil zur BU wird nicht zurückgezahlt, deswegen müsste man sich den Vertrag anschauen um genaue Aussagen treffen zu können.
Eine nochmalige Nachfrage beim Versicherungsunternehmen und Erklärung des Rückkaufwertes hilft manchmal noch etwas zu bekommen.
Was tatsächlich zusteht kann man aus der Ferne nicht beurteilen, Vertrag nicht gesehen.
Eine Möglichkeit ist auch sich über den Versicherungsombudsmann zu beschweren, jedenfalls für Versicherungsnehmer kostenlos.
Ansonsten Perfide ist dieses Drängen zum Abschluss schon, bei allen Verträgen immer richtig erklären lassen bis man alles selbst verstanden hat und dann nochmals Überlegensfrist einräumen lassen, denn die CHANCE hat man auch noch in einigen Monaten.

Gruß Lars

Hallo Joyner, zunächst einmal:
Ich bin kein VersVertreter oder so, aber ich halte ich es nicht für richtig pauschal das System KapLV (mit oder ohne BU) zu verdammen. Man muß einfach schauen für wen was passt und was sinnvoll ist.

Wer z.B. einen KapLV-Altvertrag mit Mindestverzinsung von 4% und mehr sein eigen nennen kann, sticht heutzutage andere Kapitalanlagen schon aus, bei denen es 2% plus-minus gibt, die man ggfs. zudem noch versteuern muss. Dagegen sind die Ablaufleistungen bei Altverträge sogar steuerfrei gewesen…ok, lang lang ist´s her…

Es gibt aber auch heute noch bAV-Verträge, die - wenn sie vom Einzahler mit bereits versteuertem Kapital gefüttert werden - bei der Auszahlung steuerfrei sind. Das macht aber nur Sinn, wenn der Arbeitnehmer - zunmindest perspektivisch - eine sehr lange Zeit bei eben dieser Firma beschäftigt ist.

Ebenfalls kann eine KapLV incl. BU sinnvoll sein, wenn jemand in einer Risiko-Berufsgruppe arbeitet, wo er bei einem individuellen Vertrag sehr hohe Beiträge zahlen müsste, aber im Gruppenvertrag durch seine Firma eben nur die reduzierten Gruppenbeiträge zahlt.

Nun zu deinem Problem:
Ohne die Details zu kennen, würde ich sagen, dass es sinnvoller gewesen wäre, dein Vertrag einfach bis zur vorgesehenen Ablaufzeit „ruhen“ zu lassen, als eine so lächerliche Summer von knapp 400 € in bar einzustreichen.
Vielleicht kannst du ja mit der Versicherung sprechen, dass sie deinen Vertrag in den Urzustand zurück versetzen, falls dies noch möglich ist.

Bei Kündigung hat der Vers-Nehmer (das bist du) stets gravierende Nachteile, weil der Versicherer in den ersten Jahren ZUERST die Abschlußkosten (Provision, Bearbeitung, etc.) von den eingezahlten Beiträgen bezahlt. Auch die Vertragsaufhebung ist ein Arbeitsgang, den sich die Versicherung teuer bezahlen läßt. Erst wenn diese (internen) Kosten vollständig bezahlt sind, fängst du als Sparer überhaut erst an etwas REAL einzuzahlen, auch wenn du vorher schon „den Eindruck hattest etwas eingezahlt zu haben“.

Der Versicherer sollte dir aber auf Anfrage aufschlüsseln, was mit deinem eingezahlten Geld passiert ist und warum die Auszahlung so gering ausfällt. Da jeder Versicherer eine andere intere Kostenstrutur hat, kann es nicht sinnvoll sein, hierüber an dieser Stelle Spekulationen anzufangen.
Auch eine Aussage von „mindestens 50%“ ist Mumpitz. Stell dir einfach vor, ein Vertrag würde schon 6 Monate nach Abschluß wieder gekündigt. In der kurzen Zeit hat der Versicherer noch nicht mal die Abschlußkosten wieder eingespielt…

Da du nun - nach Kündigung deiner „Kap-LV mit BU-V“ keine private BU-Versicherung hast, mußt du dir darüber im Klaren sein, dass - falls du nach 1961 geboren bist - durch die gesetzliche Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung heuer KEINEN BERUFS-Unfähigkeitsschutz mehr hast!
Lediglich ein ERWERBS-Unfähigkeitsschutz ist für nach 1961 geborene noch drin, und - ehrlich gesagt - bis man den von der Dt. Rentenvers bewilligt bekommt muss man wirklich mit dem Kopf unterm Arm ankommen - sonst gibt es von denen NIX !

Ich hoffe, dass hilft dir etwas weiter…

sorry, aber ich denke das 270€ nicht darueber entscheiden ob man Arbeitslosengeld nimmt oder nicht. Aber das ist sicher Deine Entscheidung. Warum auf den Rueckkaufswert verzichten?. Das eingezahlte Kapital verzinst sich und nimmt an den Ueberschussausschuettungen teil. Somit ist schlechtestensfalls ein Inflationsausgleich erreicht. Rechne mal den Verlust, den Du erlitten hast um im Verhaeltnis zur Laufzeit des Vertrages…Durch den Steuerfreibetrag hebt sich das Argument der Versteuerung.
Das der „Vertreter“ aktiv wird, denk ich eher nicht, wenn er Deine finanziellen Verhaeltnisse kennt. Ausserdem ist es seine Aufgabe Kunden gerade auch bei finanzieller Notlage zu helfen um ihn nicht ganz und damit seine Folgeprovisionen zu verlieren.Mit Anrufen belaestigen? Es gibt immer jemanden der es versucht und immer jemanden der es zulaesst.Einmal klar gesagt, das man keine weiteren Anrufe wuenscht und fertig. Sollte er das ignorieren hilft ein entsprechender Anruf bei der Direktion oder Agentur.Dann ist Ruhe.

Ich, und bei weitem nicht nur ich, habe das produkt aber doch garnicht aus freien stücken gewollt!
Der Vertreter hat damals ja garnicht losgelassen, man musste ja fast mitleid um ihn haben. dann hab ichs halt gemacht. wollte überhaupt kein kapital anlegen.
heute immernoch nicht. falls ich mal eine unbefristete stelle irgendwo habe, mach ich vielleicht mal einen banksparplan bei einer bank. aber dann nur noch auf eigene anfrage und unter dem vermerk dass alle meine unterlagen sofort als kopie zum juristen meines vertrauens wandern.

btw: das eingezahlte geld und das eingezahlte kapital sind bekanntlich 2 paar stiefel.

btw2: wer will heutzutage noch dass ein externer seine finanziellen verhältnisse kennt und womöglich noch einen groben lebenslauf und ein psychologisches profil von einem angelegt hat?

ihre argumentation fußt immer zentral darauf, dass man solche produkte, sinvoll oder nicht, überhaupt wollte.

Erwerbsunfähigkeitsschutz reicht mir. „mit dem kopf unterm arm“ ist mir zu plakativ. genau die beispiele eines schweren autounfalls werden ja sogar schon von den BUV abschlussvermittlern als beispiel genannt. wenn das nicht kopf unterm arm ist dann weiß ich nicht.

kapitallebensversicherungen rentieren sich im vergleich erst ab einem alter von 105 lebensjahren. wenn man nun die gegenwärtige statistik annimmt und bemerkt dass man mit 82 jahren im schnitt so dement ist, dass man sowieso nichts mehr von seiner rente „genießen“ kann, dann lohnt sich das ganze sowieso nicht. außerdem werden inzwischen ja auch einer menge an frauen schon vor dem normalen heiratsalter KLVs angedreht. heiratet man nun (was heuer ebenfalls nicht mehr oft passiert) hat man quasi eine zu viel.