Hallo Wolfgang,
Nanu, nach allen mir bekannten Quellen wird das Passah-Mahl am
14 Nisan gefeiert…?
Aber ich gebe gerne zu, dass ich kein Experte für jüdische
Tradition bin.
Also Wikipedia ist keine seriöse Quelle. Dort setzt sich die Mehrheitsmeinung durch, die deswegen ja nicht richtig sein muss. Was ich dort schon zum Thema Judentum korrigiert habe, das geht auf keine Kuhhaut rauf, und am nächsten Tag war es wieder falsch.
In Ex 12,5 heißt es, dass das männliche zur Schlachtung vorgesehene Lamm bis zum 14. Nissan verwahrt werden soll und dann gegen Abend geschlachtet werden soll.
Nun beginnt nach jüdischem Verständnis der Tag am Vorabend (bei Sonnenuntergang), weil es in der Schöpfungsgeschichte heißt „… und es ward Abend und es ward Morgen“.
Wenn gegen Abend des 14. Nissan geschlachtet wird, dann fängt am Abend mit Sonnenuntergang der 15. Nissan an (das ist im deutschsprachigen Raum je nach Lage dieses Jahr ca. zwischen 20.00 und 21.00 Uhr). Die Vorbereitungen müssen ja vor dem Feiertag abgeschlossen sein, weil am Feiertag nicht gearbeitet werden darf.
Die Identifikation des „letzten Abendmahles“ mit einem
Pessach-Seder leitet sich aus einem einzigen Einschub her, der
von einem Redakteur des Markusevangeliums hinzugefügt wurde,
(Markus 14,12-16).
Das steht im Widerspruch zu früheren
christlichen Traditionen, daß Jesus vor dem Pessach-Mahl
verhaftet wurde.
Interessant, ist das belegbar?
Einstweilen weise ich darauf hin, dass auch die anderen
Evangelisten die Passion Christi eindeutig in zeitlichen
Zusammenhang mit Pessach bringen: Mt 26,2; Lk 22,7; Joh 13,1.
Es gab mal einen längeren Aufsatz dazu im Netz von Rabbiner Michael Cook, der zugleich eine Promotion im Fach Neues Testament gemacht hat, aber die Seite ist umorganisiert worden, von daher nur noch ein kurzer Verweis in einem anderen Aufsatz:
„Christen sollen wissen, daß die Identifikation des „letzten Abendmahles“ mit einem Pessach-Seder sich aus einem einzigen Einschub, der von einem Redakteur des Markusevangeliums hinzugefügt wurde, herleitet (Markus 14,12-16). Das steht im Widerspruch zu früheren christlichen Traditionen, daß Jesus vor dem Pessach-Mahl verhaftet wurde.“
http://www.judentum.net/dialog/seder.htm
Zusätzlich interessant, was sich auf
http://www.juedisches-recht.de/Rechtsgeschichte-Jesu…
findet:
„3.2. Die Zeit des Verfahrens
Ein Strafprozess, wie er gegen Jesus stattgefunden haben soll, durfte nicht während der Nacht stattfinden, sondern mussten während des Tages begonnen und abgeschlossen werden. Diese Regel ergibt sich aus der Mischna (Sammlung der mündlichen Gesetzesüberlieferungen aus den Jahren 0-200 n. Chr.): „Verhandlungen über Geldsachen werden am Tage geführt und können nachts geschlossen werden, Verhandlungen über Todesstrafsachen werden am Tage geführt und müssen auch am Tage geschlossen werden. Bei Geldsachen wird das Urteil am Tage der Verhandlung gefällt, ob zugunsten oder zuungunsten, bei Todesstrafsachen aber kann das Urteil am selben Tag nur zugunsten gefällt werden, zuungunsten aber erst am folgenden Tage. Daher wird weder am Vorabend des Sabbats noch am Vorabend des Festes Gericht abgehalten“ (M Sanhedrin IV, 1).
3.3. Kein Strafprozess an Feiertagen oder am Vorabend eines Feiertages
Aus dem unter 3.2. zitierten Auszug aus der Mischna ergibt sich eine weitere Regel: Gegen keinen Menschen durfte an Feiertagen oder am Vorabend eines Festes ein Strafprozess durchgeführt werden. Nach Markus (Mk 14, 1) wollten die Hohenpriester und die Schriftgelehrten Jesus töten. Die Verhaftung Jesu fand am Vorabend des Passahfestes statt. Da nach der oben genannten Regel bei Todesstrafsachen das Urteil zuungunsten erst am nächsten Tag gefällt werden durfte, hätte dieses am ersten Tag des Passahfestes geschehen müssen.“
Viele Grüße
Iris