Kassenbuchführung Reihenfolge vorgeschrieben?

Gibt es laut Gesetz eine Bestimmung, die vorschreibt, dass im Kassenbuch zuerst die Tageseinkäufe (Ausgaben), dann erst die Einnahmen (am Abend) erfasst werden sollen? Steuerberater weisen gerne darauf hin; aber wo steht das geschrieben? ? Kann nirgendwo ein schriftlichen Hinweis finden. (Beispiel hier: Gastronomie)

Komisch, alle Hersteller von Kassenbüchern und Vordrucken machen es genau umgekehrt. 1. Spalte Einnahmen, 2. Spalte Ausgaben.

machen die das nun verkehrt ?

MfG
duck313

Ich denke, er meint das so, dass nicht die Spalte, sondern die Zeile gemeint ist. Somit stehen zuerst die Ausgaben in Spalte 2 und dann, entsprechend tiefer, die Einnahmen in Spalte 1 (wobei in meinem Kassenbuch davor noch lfd.Nr und Datum kommt, demnach wären Einnahmen und Ausgaben 3 und 4)
Ich schreibe seit knapp zehn Jahren zuerst die Einnahmen und dann die Ausgaben, hat mein Steuerberater nie bemängelt.

Hi Flexi,

wir tragen i.d.R. Barbeträge sofort nach Erhalt bzw. Ausgabe ein (Hotelerie). Wurde noch nie bemängelt. Und stellt sicher, dass alles wirklich zeitnah gebucht wird (und nicht erst am Abend).

Viele Grüße
Karin

Welche?
Es gibt seit geraumer Zeit die GoBd, die ganz klar einen Schwerpunkt auf die Kassensturzfähigkeit von Kassen und Kassenbüchern setzt. Soll heißen, dass es erforderlich ist, die Vorgänge nach ihrer Reihenfolge zu buchen. Nix mit erst Einnahmen, dann Ausgaben. Wenn du, im worstcase, erst alle Einnahmen buchst, dann kommt der Prüfer, Kasse natürlich falsch, weil die Ausgaben noch nicht gebucht sind, ist es Essig mit der Kassensturzfähigkeit, weil deine Kasse defintiv nicht mit dem Kassenbuch übereinstimmt. Dann hast du ein Problem, ein großes. Solltest du das Kassenbuch nicht zeitnah buchen, was auch zu mindestens Nachfragen führt, achte bitte darauf, dass die Vorgänge in der zeitlichen Reihenfolge gebucht werden.
Hier noch ein hübscher Artikel zum Nachlesen: https://www.deubner-steuern.de/themen/gobd/kassenfuehrung-nach-den-gobd-die-anforderungen-und-die-haeufigsten-fehler.html

Soon

Ach duck, du hast nicht mal die Frage verstanden. Warum antwortest du dann?

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Servus,

es ist hier nicht von Soll und Haben die Rede - das hat sich in den letzten 600 Jahren nicht verändert -, es ist davon die Rede, ob die Vorgänge im Kassenbericht in ihrer tatsächlichen Reihenfolge aufgezeichnet werden müsen (ja, müssen sie, und seit letztem Jahr wird verstärkt darauf geachtet) oder nach Lust und Laune angeordnet werden können.

Schöne Grüße

MM

Vermutlich ist der Mann seit mindestens zehn Jahren Dein StB und er gehört zu den älteren Semestern, die 2018 den Knall nicht gehört haben.

Zwar wird auch in Sachen GoBd nichts so heiß gegessen, wie es gekocht ist, aber Außenprüfungen, bei denen die Kasse nicht zu den Prüfungsschwerpunkten gehört, sind derzeit eher selten.

Es sei auch Dir dringend angeraten, die Vorgänge im Kassenbericht in ihrer tatsächlichen Reihenfolge anzuführen. Alles andere erlaubt dem Prüfer „gerichtsfest“, den Kassenbericht zu verwerfen und durch Teil- oder Vollschätzung der Barvorgänge zu ersetzen. Das hat je nach Branche unter Umständen überaus hässliche Folgen.

Schöne Grüße

MM

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Nun ja, gebucht wird das dann alles viel, viel später. Aber wenn ein Kassenbericht zeitnah geführt wird, der so aufgebaut ist, dass nachträgliche Änderungen ohne weiteres zu erkennen sind, langt das auch schon.

Schöne Grüße

MM

Hi MM,

ok, „eingetragen“ wäre vielleicht passender gewesen.
Aber gebucht passt schon auch, da wir ganz brav mit DATEV Kassenbuch online arbeiten und das direkt ins DATEV importiert wird.

Liebe Grüße
Karin

Danke für die Stellungnahme: Natürlich wird täglich (nach Reihenfolge) Ausgaben und Einnahmen im Kassenbuch aufgeführt. Natürlichen Verlaufs hat man tagsüber Ausgaben, abends / nachts meistens in der Gastronomie, wird erst der Umsatzbon Z ausgedruckt und ins Kassenbuch eingetragen. Ich frage deshalb, weil jemand der Gastronomen meint: er trägt immer erst mal die Einnahmen täglich ein, … (dann ist sicherheitshalber schon mal immer was vorhanden, um im Knappheitsfalle nicht ins Minus zu gelangen.)

Ja meistens steht im Kassenbuch (nebst Datum, Text) dann zuerst Spalte Einnahmen, dann Spalte Ausgabe.

Die Reihenfolge betreffend war die Frage: ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, täglich natürlich, zuerst die Ausgaben einzutragen und erst am Tagesgeschäftschluss sieht man ja erst den Umsatz, also zum Schluss der Tageseintragung erst den Umsatz erfassen?

Ja, im Hotelgewerbe kann ich mir natürlich auch vorstellen, dass zwischendurch auch tagsüber Einnahmen sind (und dass Sie vielleicht gleich im Kassenbuch landen). In der Gastronomie eben druckt man bei Geschäftsschluss den Umsatzbon (die Tageseinnahmen) aus, das sehe ich also erst nach dem Tagesgeschäft. Deshalb Eintragung am Tagesschluss von der Reihenfolge her.

Was ist denn jetzt. GoBd bitteschön?

… danke noch für den Link-Hinweis. Habe bereits reingeschaut. Soweit interessante Aufstellung!

Das sind die Grundsätze, nach denen der Finanzminister gerne Deine Buchführung angefertigt sähe. Hier zum Herunterladen:

Klickmich

Schöne Grüße

MM

Böse, ganz böse. Wie soll das physikalisch gehen? Eine Kasse kann nicht ins Minus gehen.
Gerade in der Gastronomie ist es emminent wichtig, seine Ausgaben und Einnahmen ständig nachvollziehbar aufzuschreiben.
Seit dem letzten Jahr sind die Betriebsprüfer berechtigt, eine sg. Kassennachschau zu machen, unangekündigt. Stimmt die Kasse nicht, brauchen sie gar nicht mehr weiter prüfen. Sie verwerfen kurzerhand die komplette Buchführung und schätzen die Gewinne des Unternehmens.
Bitte, bitte macht euch damit vertraut, damit es kein böses Erwachen gibt.

Soon