Ich habe folgendes Problem: Wir wohnen in einer Mietwohnung und besitzen eine Katze. Der Vermieter verbietet sie nicht und somit hat keiner ein Problem, bis auf unsere Nachbarin. Sie versucht schon seit langem unsere Katze loszuwerden und heute kam ein Brief, welcher sagt, dass sich Mitbewohner beschwert haben, dass unsere Katze durch das Treppenhaus läuft. Außerdem steht in dem Brief, dass wir unsere Katze ab sofort nur noch in der Wohnung halten dürfen und wenn sie noch einmal unangenehm auffällt sie abgeschafft werden muss. Jetzt möchte ich wissen, ob dieser Grund schon ausreicht, um die Tierhaltung zu verbieten.
hallo, wir hatten auch eine mieze und sie lief und hoppelte auch die treppen hoch und runter.unsere mieter fanden das lustig! ich weiss ja nicht, wieviel mieter in eurem haus wohnen, aber ich würde von tür zu tür gehen und die leute unterschreiben lassen, dass die mieze unangenehm auffällt. da überlegen sich bestimmt einige, dass das ja gar nicht stimmt. (nur wenn sie ins haus puscht, wäre das ein grund)
versuch es mal!
viele grüsse
Hallo,
nein, ich sehe keinen Grund, dass das Laufen einer Katze im Treppenhaus ein Verbot rechtfertigen soll.
Innerhalb des Mietverhältnisses würde ohnehin nur ein Verbot des Vermieters, und nicht des Nachbarn gelten.
Zu dem Nachbar ist nur eine sog. „Zufallsgemeinschaft“ ohne jede Rechtsbeziehung vorhanden.
Hier würde nur eine richtige Störung, bspw ständiger Urin des Katers als Abwehrverhalten mit entspr gestank ein Abwehrrecht schaffen, nicht aber das bloße Laufen.
Die Katze darf also weiterlaufen. Selbstverständlich dürfen Sie selbst auch mitlaufen und ihr die Türe auf und zumachen.
Den Einbau einer Katzenklappe wiederum wäre eine bauliche Veränderung, welche das Mietverhältnis berührt.
Passen Sie aber auf, dass sie nicht einfach eingefangen wird!
mfG
wohlgemuth:
Hallo wowa741,
Du schreibst nicht, in welchem Stock Du wohnst und ob Deine Katze das Treppenhaus für den täglichen Freigang oder den Weg nach draußen benutzt! Ob sie das Treppenhaus auch schon mal als Klo benutzt hat, oder ob sie schon mal aus Neugier in eine fremde Wohnung gelaufen ist?
Dies würde bedeuten, das sich Deine Tierhaltung unter Umständen nicht mehr im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Der Vermieter wäre dann zur Rücknahme der Erlaubnis der Tierhaltung berechtigt.
Wenn Deine Katze aber nur mal aus Versehen auf den Flur entwischt und Du sie gleich wieder zurück holst, hast Du ganz sicher keine Probleme zu erwarten.
Ich selbst habe 2 Katzen und wohne im 1. Stock mit Balkon. Damit die Katzen trotzdem mal an die frische Luft können, habe den Balkon mit einem kaum sichtbaren Nylon Katzennetz eingezäunt.Ganz nach draußen lasse ich sie nicht, weil mich immer wieder tote Katzen an den Strassen davon abhalten.
Ich empfehle Dir, mal im Internet unter Mietrecht; Mietvertrag und Tierhaltung zu googeln. Es gibt dort sehr viele Beiträge, die Dir sicher weiterhelfen können.
Gruß
Heinkel
Hallo! Ich bin wahrscheinlich der falsche Ansprechpartner. Du solltest dir einen Rechtsanwalt hier bei wer-weiss-was suchen. Der kann dir über die rechtlichen Dinge sicher mehr sagen. Ich kann dir nur so helfen - was spricht dagegen, die Katze zu einer Hauskatze zu machen? Ich habe natürlich zu wenig Info das näher zu beleuchten. Interessant wäre, welche Nachbarn sich über die Katze beschwert haben. Und was die Katze angestellt hat. Und das Wichtigste - rede mit deinen Nachbarn. Vielleicht lassen sich die Probleme so aus der Welt schaffen. Ohne ausreichenden Grund kann die Hausverwaltung jedenfalls den Besitz von Haustieren nicht verbieten (Urteil des OGH). Liebe Grüsse - Roman
Entschuldigung, ich hatte derzeit keine wirklich brauchbare Antwort parat und hoffe, es hat sich alles zum besten gewandt.
Je nach Mietvertrag und Umfang der Belästigung, aber eher nein.