Diese Urteilssammlung bestätigt die Uneinigkeit
Habe die Urteile in dem Link gelesen, und da bestätigt es sich: Es herrscht weitgehend Uneinigkeit der Gerichte über dieses Thema. Die Entscheidungspalette reicht vom Verbieten bis zum Dulden, dass ein oder zwei Katzen aufs Nachbargrundstück gelangen.
Das Interessante ist doch dabei: Es ging letztendlich immer darum, ob Katzen generell auf das nachbarliche Grundstück dürfen oder nicht. Natürlich dürfen sie. Das hab ich nie bestritten (obwohl selbst das, wie die Urteile zeigen, umstritten ist!).
Mir ging es nicht ums blosse Betreten, sondern darum, ob ich es hinnehmen muss, wenn mir die nachbarliche Katze mein Grundstück versaut und vollkotet. Ich bin mir sicher, dass das nicht durch das Gesetz gedeckt ist (siehe in dem anderen Beitrag von mir zum Thema „störende Immissionen“ vom Nachbargrundstück). Bei einem Verfahren, wo es dann ausschliesslich um die Vermeidung bzw. Beseitigung des Katzenkots gehen würde, würde mit Sicherheit auch dahingehend entschieden, dass der Nachbar die Katze so zu erziehen hat, dass das eben nicht passiert (sofern sowas überhaupt möglich ist) bzw. er die Verschmutzungen seiner Katze wieder beseitigen muss.
Darum ging es aber in den angegebenen Urteilen nicht, auch wenn die Kotverschmutzung bei einigen angeführt wurde.
MfG
Werner