Irrtum über Senkung der GWG-Grenze Trivialsoftware
Hi !
Es bleibt natürlich die gesenkte Grenze (410->150 Euro) zum
Sofortabzug zu berücksichtigen.
In dem Entwurf der ESt-ÄnderungsrR 2008 stand drin, dass die 410-EURO-Grenze für Trivialsoftware an die allgemeine GWG-Grenze angepasst werden soll.
In der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung (als Suchwort: Bundesratdrucksache 788/08) ist diese Änderung nicht mehr enthalten. Daher steht auch in den EStR 2008 noch die € 410,00 drin. War also eine bewußte und gewollte Entscheidung des Gesetzgebers.
BARUL76
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