Trivialprogramme bis 150 Euro oder 410 Euro?

Für Trivialprogramme gilt weiter 410-Euro-Grenze
Hi !

Antwort hatten wir vor einiger Zeit schon mal.

/t/kauf-einer-adressdaten-cd/5138373/4

Die Rechtsfolgen, die man allerdings aus dieser merkwürdigen Konstellation ziehen soll, scheinen für mich aber nicht wirklich durchdacht worden zu sein.

Denn wenn die Software zwischen € 150,00 und € 410,00 kostet ist sie m.E. nach genauso im Rahmen der Poolabschreibung anzustezen, als wenn sie bis zu € 1.000,00 kosten würde. Welchen Sinn sollte aber dann die Beibehaltung der alten GWG-Grenze machen?

Oder habe ich an dieser Stelle einen Knoten im Hirn oder zumindest nicht sauber das Gesetz gelesen?

BARUL76

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