Für Trivialprogramme gilt weiter 410-Euro-Grenze
Hi !
Antwort hatten wir vor einiger Zeit schon mal.
/t/kauf-einer-adressdaten-cd/5138373/4
Die Rechtsfolgen, die man allerdings aus dieser merkwürdigen Konstellation ziehen soll, scheinen für mich aber nicht wirklich durchdacht worden zu sein.
Denn wenn die Software zwischen € 150,00 und € 410,00 kostet ist sie m.E. nach genauso im Rahmen der Poolabschreibung anzustezen, als wenn sie bis zu € 1.000,00 kosten würde. Welchen Sinn sollte aber dann die Beibehaltung der alten GWG-Grenze machen?
Oder habe ich an dieser Stelle einen Knoten im Hirn oder zumindest nicht sauber das Gesetz gelesen?
BARUL76
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