Moin!
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Mal sehen, versuchen kann ich´s ja.
Wie sieht die Rechtslage eines Rücktrittes vom
unterschriebenen Kaufvertrags. Und zwar man unterschreibt z.B.
einen Kaufvertrag für eine Einbauküche, innerhalb der nächsten
Stunde möchte man von diesem Kaufvertrag zurücktreten (weil
dem Mann z.B. diese Küche absolut nicht gefällt und er beim
Kauf nicht dabei war). Ich weiß das sollte man auf keinen Fall
tun, aber so ist es nun mal.
Du hast es schon gut gesagt: Sollte man nicht tun.
Fakt ist: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…
Das heißt letztlich eindeutig und völlig klar: Da kommst Du nicht wieder raus, wenn der Vertragspartner das nicht will. Und warum sollte der das wollen?
Desweiteren weist diese Küche Mängel auf, aufgrund nicht
ausreichender Planung. D.h. eine Schranktür würde nur 20 cm
weit aufgehen. Das Beheben dieses Problems wäre für mich mit
Mehrkosten verbunden.
Das widerum ist ein anderer Schuh. Worauf basiert die falsche Planung? Auf dem Aufmaß des Verkäufers? Oder auf falschen Angaben Deinerseits?
Die Folgen wären unterschiedlich. Hat der Verkäufer ein falsches Aufmaß gemacht und wird daher etwas fehlerhaft konstruiert, ist er verpflichtet, den Mangel auf seine Kosten zu beheben. Aus dem Vertrag kommst Du trotzdem nicht raus.
Hast Du jedoch fehlerhafte Daten als Basis für die Planung/Konstruktion geliefert, ist es Dein Problem. Es ist zwar traurig, wenn der Verkäufer nicht auf offensichtliche Fehler (Türöffnung nur 20cm etc.) hinweist, aber müssen tut er das nicht. Wer weiß schon, was sich manche Kunden so denken… Aus dem Vertrag kämst Du aber trotzdem nicht raus.
Der Verkäufer war sehr unkooperativ und sagte darauf, das
würde ihn nicht interessieren und ich müsste dennoch diese
Küche nehmen müssen, weil der Kaufvertrag schon unterschrieben
ist.
Womit er grundsätzlich recht hat.
Wie kann ich mich da verhalten.
Ich würde versuchen, mit dem Verkäufer über Änderungen zu verhandeln. Eventuell geht da dann was. Dein Verlangen, den Vertrag nichtig zu machen, erschwert jedes Gespräch von vornherein. Sofern es um Änderungen gehen würde, die für den Verkäufer nicht mit Umsatzeinbußen verbunden sind, ist wohl deutlich eher mit freundlichem Entgegenkommen zu rechnen. Letztlich werden die meisten Verkäufer zumindest teilweise in direkter Abhängigkeit zu den von Ihnen erzielten Umsätzen bezahlt (nennt sich dann Provision *g*). Das der Verkäufer kein wirkliches Interesse hat, sein Einkommen zu schmälern, leuchtet woghl jedem ein, oder?
Danke schon mal im voraus.
Gern geschehen, auch wenn es bestimmt nicht das war, was Du lesen wolltest.
Gruß vom
Dicken MD.