Kaufvertrag

Liebster Jakob,
meine Freude scheint fast grenzenlos, persönlich von Dir erwähnt zu werden.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Joker

Nur kurz dazu: Wenn Du hier mal eben so pauschal behauptest, die Folge einer Irrtumsanfechtung sei Schadenersatz im Rahmen des entgangenen Gewinnes, lege ich Dir nahe, dazu § 122 BGB zu lesen. Den solltest auch Du verstehen.

Wenn man Levays Postings durchsieht aber auch Tom und Joker
Stuffi

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

dann bekomme ich den Eindruck Jurastudent
???

Ich weiß zwar nicht, was Du hier für einen Eindruck meinst zu haben, aber mir ist es auch egal. Wenn Du Wert auf so persönliche Dinge legst, muß ich Dich aber enttäuschen. Meinen Eindruck zu Dir lege ich nicht dar, da er eine deutliche Wertung enthält.

Diesem Unsinn wird dann auch noch zugeprostet.

Man sollte hier die Sternchenverleiher mit Nickname angeben.

dann hat das zuprosten zu „Unsinn“ ein Ende.

Ich weiß nicht, was Du Dir von Deinen Sternen kaufst, aber ich würde sie auch mit Namen verteilen. An Deinen Unfug natürlich nicht.

von CMD-DEA und meiner Wenigkeit mal abgesehen könnte man alle
anderen als Spammpostings bezeichnen. Wenig hilfreich
löschenswert deine leider auch.

CMD-Dea hat hier versucht, zu begründen, was Du ohne Sinn und Verstand in den Raum wirfst. So wie Du Dich darauf beziehst, hast Du gar nicht verstanden, was er damit meint.
Ein Kalkulationsirrtum liegt hier überhaupt nicht vor. Wie man darauf kommt, weiß ich nicht direkt. Auch liegen hier ja keine falschen Maße vor. Die „Größe“ als Irrtumsinhalt ist hier sicher falsch interpretiert. Das würde sicher ein Blick in die Entscheidung klären.
Die Begründung, wer unter 119 II schutzwürdig ist, muß es auch unter 119 I sein, klingt nett. Aber das oft gute Argument der Schutzwürdigkeit, steht immer hinter der grundlegenden Systematik zurück.
Ich denke wir sind uns einig - CMD-DEA wie ich verstanden habe auch, daß die Sache so nicht zu halten ist. Aber grundsätzlich sind solche Ansätze hier zu selten.

Doch spinnen wir den Gedanken mal fort:
Welche Art von Irrtum liegt denn Deiner Meinung nach hier vor? Bist Du Dir eigentlich im klaren darüber, daß Du hier drei verschiedene stetig durcheinanderwirfst und von einem zum anderen wechselst?
Kannst Du Dir also bitte einen aussuchen und diese Wahl begründen? Wenn da einfach irgendwas hingeworfen wird, fällt es schwer, darauf einzugehen, weil man bei Dir teilweise nicht im entferntesten darauf kommt, was Du Dir bei Deinen Äußerungen denkst. Oder fische ich da total im Trüben…?

Okay, wenn ich sagen würde, daß ich gespannt auf eine Antwort warte, wäre es gelogen.

Eins hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allen Dingen hat er
Grenzen gesetzt - nur nicht der Dummheit.
Konrad Adenauer

Derartige persönliche Probleme bitte ins Brett „Psychologie“! Da kann man Dir vielleicht helfen.

In diesem Sinne
ergebenst

Joker

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meine Freude scheint fast grenzenlos, persönlich von Dir
erwähnt zu werden.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Joker

Nur kurz dazu: Wenn Du hier mal eben so pauschal behauptest,
die Folge einer Irrtumsanfechtung sei Schadenersatz im Rahmen
des entgangenen Gewinnes, lege ich Dir nahe, dazu § 122 BGB zu
lesen. Den solltest auch Du verstehen.

Was soll das denn Joker Mann Mann ?!?!

Schadenersatz weil der Verkäufer auf die Gültigkeit der Erklärung vertrauen durfte.

Was dein Posting soll, wird hier nicht verstanden.

Wenn Joker klüger ist als ich, erfreut mich das nicht,
doch die Gewissheit, dass Er dümmer, erfreut mich fast immer.

Jakob

Überrascht nicht…

Was dein Posting soll, wird hier nicht verstanden.

Das hatte wohl auch keiner erwartet. Aber immerhin ein fast fehlerfreier Satz.

Wenn Joker klüger ist als ich, erfreut mich das nicht,
doch die Gewissheit, dass Er dümmer, erfreut mich fast immer.

Und, welche Art von Irrtum liegt denn jetzt vor??? Laßt mich lernen, oh kluger Mann… :wink:

Du bist echt zum Lachen.
Erstmal höre auf mich zu beleidigen!

Wenn Du weiterhin meinst hier posten zu müssen, dann tu das gerne! Dir sei geholfen! Aber doch bitte zu Themen von denen Du etwas verstehst! Von zivilrechtlicher Irrtumslehre hast Du vielleicht gerade 5% verstanden.

Durch Dein Spam-getrolle ziehst Du dieses Forum ins Lächerliche. Oder ist das der Sinn?

Was konstruktives war von Dir auch nicht zu erwarten.

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