Kaufvertrag im Internet

Hallo,

  • wenn ich dauernd mein Konto im Auge behalten muss,

solltest Du ohnehin.

Insgesamt find ich die Frage nicht uninteressant, ob nicht die
Anbieter von hochpreisigen Lesitungen irgendeine Art
Sicherheitsnetz einbauen müssen.

Nein. Und um es noch einmal zu wiederholen: für den Abschluß eines Vertrages sind zwei Willenserklärungen notwendig: die des Käufers und die des Verkäufers. Wenn jemand einen falschen Namen benutzt, kommt der Vertrag ganz sicher nicht zwischen dem Verkäufer und dem tatsächlichen „Inhaber“ des mißbrauchten Namens zustande, weil der keine Willenserklärung abgegeben hat.

Alles andere sind Beweis- und keine Rechtsfragen und damit in diesem Brett falsch.

Gruß
C.

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Hallo testare,

so einfach ist dies nicht immer.

Denk mal an die vielen Online-Abschlüsse wie z.B. über Check24.

Nachbar gibt Anschrift eines Verstorbenen an mit allen sonstigen persönlichen Daten.
Die Kontoverbindung wurde von der Ehefrau des Verstorbenen weitergeführt.

Und oh Wunder, der erst Beitrag wurde für einen Versicherungsvertrag dann auch noch von dem angegebenen Konto abgebucht.

Selbst vor zwei Jahren erlebt.

Ehefrau des Verstorbenen ruft bei mir an und beschwert sich über die Abbuchung.

Der Vertrag wurde zwar dann aufgehoben, aber solch eine Geschichte ist schon sehr makaber.

Gruß Merger

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heutzutage wird sowas auf rechnung verschickt. niemand
bestellt mehr was auf vorkasse.

Dann bin ich niemand und ich kenne noch ganz viele anderen niemands.

Der Plem

Hallo!

Also wenn wir für alle Verträge Unterschriften bräuchten, würde der Alltag wohl zusammenbrechen.

Gruß
Tom

Hallo!

Du musst weder für ein unbestelltes Brötchen zahlen, das du erhältst, noch für den unbestellten 5er BMW, den du erhältst.

Gruß
Tom

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Hallo!

  • wenn ich jedes Mal den Anbietern Bescheid sagen muss,

müsste…denn man muss nicht

  • Anzeige erstatten bei der Polizei, weil die Anbieter sonst
    nicht durchgehen lassen, dass ich das nicht war,

muss man auch nicht

  • Waren zurückschicken,

muss man auch nicht

  • mich mit 1/4 der Anbieter rumstreiten, weil die das nicht
    nach der ersten Benachrichtigung akzeptieren und weiter ihr
    Geld wollen (im nächsten Schritt muss ich dann wohlmöglich
    Mahnbescheide abwehren),

dagegen, dass jemand klagt, kann man sowieso nichts machen, weil jeder das recht dazu hat, das geht also völlig am problem vorbei

  • wenn ich dauernd mein Konto im Auge behalten muss, ob nicht
    wieder irgendwer was abbucht für einen Service, den ich
    vielleicht nicht mal bemerke,

ja nur ist das eine kriminelle Handlung, die eben gerade nicht erlaubt ist, da kannst du dich also nicht über das Gesetz beschweren

-besser auch immer mal wieder bei der Schufa
nachsehen/nachfragen (und ich las davon, dass es ganz schön
schwer sein kann, auch unberechtigte Einträge löschen zu
lassen)…

Ja aber auch da liegt der Fehler nicht am Gesetz, denn wenn es eben unberechtigt ist, dann liegts nicht am Gesetz

das sind alles Dinge, die mir spontan einfallen, wie man mich
durchaus in den Wahnsinn treiben könnte, wenn man es auf mich
abgesehen hat - Bin ich deswegen so viel dümmer als andere?

Ich würde nicht wagen deine intellektuellen Fähigkeiten zu beurteilen, deine Rechtskenntnisse liegen aber offenbar weit unter dem Durchschnitt

Insgesamt find ich die Frage nicht uninteressant, ob nicht die
Anbieter von hochpreisigen Lesitungen irgendeine Art
Sicherheitsnetz einbauen müssen. Denn ein Brötchen bezahlen zu
müssen, das könnte ich mir leisten. Bei einer Rundreise durch
Amiland, da könnte ich schon ganz schön blöd dastehen.

Ja, ich bin arm:wink: (aber darum noch nicht dumm)

Wieso solltest du plötzlich irgendeine Rundreise bezahlen müssen??? Ist mir schleierhaft…Verträge werden durch mehrseitigen Konsens geschlossen und fallen nicht vom Himmel

Gruß
Tom

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Hallo!

Benützen wir doch einfach den Hausverstand, so schwierig ist die Frage ja wohl nicht.

Also X bucht über ein Buchungsportal und schickt folgende Nachricht an Germanwings: Ich möchte gerne den Flug am Tag Y von MUC nach TXL um 14 Uhr um 100,- EUR buchen. Germanwings antwortet: Ja ok, Buchung bestätigt.

Damit ist ein Beförderungsvertrag zustande gekommen, nach welchem Germanwings verpflichtet ist diese Person an jenem Tag von MUC nach TXL zu fliegen während X verpflichtet ist an Germangwings 100,- EUR zu zahlen.

So einfach ist das, es genügt reiner Hausverstand diese Frage zu lösen. Ist ja ein Wahnsinn, was man da für Zeugs weiter unten liest

Gruß
Tom

Hallo!

Ob der Vertrag zu Stande kam, entscheiden auch die AGB des
Anbieters.

Nein, selbst wenn viele AGB in der Praxis derart völlig überflüssige Bestimmungen enthalten …ob ein Vertrag gültig ist oder nicht, richtet sich nach dem bürgerlichen Recht.

Und nochmal rein logisch gedacht: es ist denkunmöglich, dass sich die Gültigkeit eines Vertrages nach den AGB richtet, denn die AGB sind ja nur dann gültig, wenn deren Gültigkeit vertraglich vereinbart wurde. Somit ist es denkunmöglich dass sich die Gültigkeit aus AGB ergibt.

Gruß
Tom

Hallo!

Wenn ich glaube, dass du irgendwas irgendwo gesehen hast und ich dich als Zeuge vor Gericht führe, dann musst du dort auch erscheinen und aussagen, egal ob es dir passt oder nicht. Das ist also kein Internetproblem, sondern auch das ist immer und überall so.

Gruß
Tom

So ein Quatsch, es ist ja nur gewollt dass der Verkäufer auch den Käufer kennt und nicht glaubt zu kennen.

Geh mal zu Mama, frag die mal wie sie das findet

Ich erinnere mich dass man besoffen keine Verträge abschließen darf, könnte Mr. X also sagen dass er besoffen am rechner gessesen hat und deswegen dieser ungültig ist?

Frage: Seit wann muss man sich beim Bäcker mit Namen
Vorstellen um an sein Brot zu kommen?

Eben drum. Der Name ist bei allen Kaufverträge für den
eigentlichen Vertragsabschluß irrelevant. Es geht immer nur
darum, daß Käufer und Verkäufer zwei gleichlautende
Willenserklärungen abgeben und genau aus dem Grunde kannst Du

  • egal, ob Du meinen Namen, meine Blutgruppe oder meine
    Schuhgröße kennst - für mich keinen Vertrag abschließen.

EBEN drum. Wenn ich also mit deinem Namen bei Germanwings was buche bekommst du aber trozdem eine Rechnung reagierst du auf diese nicht bekommst du ein schreiben vom Inkasso, ich finde es schon belästigend sowas im Briefkasten zu haben, vorallem will ich garnicht wissen wie weit die noch gehen, wobei… was kommt nach dem Inkasso Brief? ich wills doch wissen :smile:

Hallo!

Weil wir im Rechtsforum sind, kurz und bündig: ob du soetweas belästigend empfindest oder nicht, ist rechtlich vollkommen irrelevant.

Und wenn du Probleme, die im Zusammenleben halt auch hie und da mal auftreten prinzipiell nicht verkraftest, müsstest du im Psychologiebrett fragen, was du tun sollst

Gruß
Tom

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Hallo!

Wenn dir dieAntworten nicth passen, dann stell schlicht und einfach keine Fragen.

Gruß
Tom

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Hallo!

Das ist die Nummer 1 Ausrede mit der sich viele Oberschlaumeier gern selbst ein Ei legen…

Also sicher kann man das sagen. Man kann auch am besten beten, dass einem der Richter diesen Unsinn glaubt, vermutlich wird einem der Richter mehr oder weniger durch die Blume sagen, was er von davon hält, wenn er von einem Oberschlaumeier für dumm verkauft wird

…und dass man sich trotzdem unter Umständen schadenersatzpflichtig machen kann, sollte man auch nicht vergessen.

Aber prinzipiell stimmt es: wenn man so betrunken ist, dass Geschäftsunfähigkeit vorliegt, ist der Vertrag nicht wirksam.

Gruß
Tom

Hallo,

da erinnerst du dich falsch - sonst könnte ja jeder, der aus einem unliebsamen Vertrag heraus will, sich auf Alkoholintoxikation berufen, ob es nun stimmt oder auch nicht. :wink:

Oder kurz: In welchem Zustand man am PC einen Vertrag abschließt, ist nicht das Problem des Vertragspartners.

Gruß
Christian

Obwohl ich ja nun auch schon einige (hauptsächlich Kauf-)
Verträge per Mausklick abgeschlossen habe, bin ich eigentlich
der Meinung, dass ein Vertrag die persönliche Unterschrift
oder eben den Handschlag erfordert.

merkst du nicht, dass du dir grad selber widersprichst?

Nein,
Ich habe lediglich etwas genutzt, das ich eigentlich nicht
richtig finde.

ob du das richtig findest, ist banane.
jedenfalls hast du einen vertrag ohne handschlag und unterschrift abgeschlossen. und das ist auch gut so.

bei welchem bäcker muss man unterschreiben, damit man ein
brötchen bekommt?

Das ist etwas Anderes.

nein. es ist ein vertrag. genau wie oben und das ist ebenfalls gut so.

was du hier forderst, ist unmöglich. oder wie genau willst du einen handschlag oder eine unterschrift per internet übertragen? oder per telefon? und warum soll der bäcker oder die kassiererin beim aldi jedem die hand geben? und was soll eigentlich der machen, der keine hände hat?

und vor allem: wozu dieser unsinn? was genau ändert das denn, was macht es denn deiner meinung nach besser?

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Ich erinnere mich dass man besoffen keine Verträge abschließen
darf,

das ist unsinn, wie dir jeder wirt bestätigen kann.

so einfach ist dies nicht immer.

doch.

Denk mal an die vielen Online-Abschlüsse wie z.B. über
Check24.

und?

Der Vertrag wurde zwar dann aufgehoben,

nein. es hat nie einen gegeben.

denk mal über den unterschied nach.

heutzutage wird sowas auf rechnung verschickt. niemand
bestellt mehr was auf vorkasse.

Dann bin ich niemand und ich kenne noch ganz viele anderen
niemands.

dein problem. eine verpflichtung dazu gibt es nicht. und ein versandhändler geht pleite, wenn er darauf besteht. (dabei rede ich nicht vom kleinen nischenhändler sondern vom großen versandhaus).