Kaufvertrag im Internet

Ich habe übrigens auch Schwierigkeiten Emails als rechtlich
verbindlich anzusehen.

Wahrscheinlich bin ich zu alt.

nein. schlecht informiert. das könntest du ja ändern - wenn du wirklich willst. momentan sieht es leider nicht so aus. aber auch das hat mit dem alter genau gar nichts zu tun, das ist keine entschuldigung.

so einfach ist dies nicht immer.

doch.

Denk mal an die vielen Online-Abschlüsse wie z.B. über
Check24.

und?

Der Vertrag wurde zwar dann aufgehoben,

nein. es hat nie einen gegeben.

Was vom Vermittler - in diesem Fall Check24 - lt. Schriftwechsel so nicht gesehen wurde.
Die Einwände - woher kannte man die vollständigen Daten wie auch die Bankverbindung.

denk mal über den unterschied nach.

Muss ich nicht - denn ich habe diese Antwort von dir so erwartet.

Wenn ich mich so an die damalige Antwort erinnere, wurde der Vertrag auf Grund des Widerrufs der Kundin aufgehoben.

Der Vertrag wurde zwar dann aufgehoben,

nein. es hat nie einen gegeben.

Was vom Vermittler - in diesem Fall Check24 - lt.
Schriftwechsel so nicht gesehen wurde.

Das mag der Vermittler so gesehen haben, aber wenn der Vertrag nicht abgeschlossen wurde, dann gab es auch keinen. Daran ändert auch nichts, wenn unter dem Vertrag eine gefälschte Unterschrift steht o.ä.

Wenn ich mich so an die damalige Antwort erinnere, wurde der
Vertrag auf Grund des Widerrufs der Kundin aufgehoben.

Man mag sich so geeinigt haben, wenn damit das gewünschte Ergebnis erzielt werden konnte, aber formal gab es nie einen Vertrag, der aufgehoben hätte werden können.

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Der Vertrag wurde zwar dann aufgehoben,

nein. es hat nie einen gegeben.

Was vom Vermittler - in diesem Fall Check24 - lt.
Schriftwechsel so nicht gesehen wurde.

und? wen interessiert das?

Die Einwände - woher kannte man die vollständigen Daten wie
auch die Bankverbindung.

das ist doch sein problem.
ER hat zu beweisen, DASS ein vertrag besteht. und das kann er nicht, weil der angebliche vertragspartner nun mal keinen abgeschlossen hat.

denk mal über den unterschied nach.

Muss ich nicht - denn ich habe diese Antwort von dir so
erwartet.

vermutlich ist dir der unterschied gar nicht bewusst? dann denk mal an evt. schufa-einträge. oder schadensersatzforderungen, und sei es nur irgendwelche portokosten.

Wenn ich mich so an die damalige Antwort erinnere, wurde der
Vertrag auf Grund des Widerrufs der Kundin aufgehoben.

und?

das ändert genau gar nichts an der rechtslage. und die ist aber sowas von eindeutig!

und ein
versandhändler geht pleite, wenn er darauf besteht. (dabei
rede ich nicht vom kleinen nischenhändler sondern vom großen
versandhaus).

Ich wußte gar nicht das es Amazon so schlecht geht, dass sie bald Pleite sind.
Oder hast du einen Trick wie man dort per Rechnung kaufen könnte?

Der Plem

Ich wußte gar nicht das es Amazon so schlecht geht, dass sie
bald Pleite sind.

gilt nur für amazon. klamotten würden die meisten sicher nicht gegen vorkasse bestellen. und das macht auch füpr den händler keinen sinn, weil der aufwand viel zu groß ist.

anyway, war eh’ nur ein randthema.

Hallo!

Was vom Vermittler - in diesem Fall Check24 - lt.
Schriftwechsel so nicht gesehen wurde.

Wenn du noch erklären könntest, was es denn für eine rechtliche Relevanz haben sollte, was Check24 so sieht oder nicht sieht? Soweit ich das weiß, steht im Gesetz, dass sich die Gültigkeit von Verträgen nach dem BGB richtet und nicht nachdem, wie es Check24 sieht

Was meinst denn, was ich alles schon von Banken, Versicherungen, alle möglichen großen Unternehmen sogar mit Rechtsabteilungen, für juristischen Unsinn gelesen habe. Manche wissen es wirklich nicht und andere probieren einfach ob man die anderen für Dumm verkaufen kann.

Gruß
Tom

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Ich habe nichts gegen Antworten die auch Sinn ergeben, aber wie kann man solch ein System ünterstützen.

Folgendes… damit ich es dir ganz einfach mache, du willst mich ja nicht verstehen…

Du schreibst mir deinen Namen, Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum, alles was Menschen aus deinem Bekanntenkreis leicht heraus finden könnten.

Ich werde mal gucken wieviel „Schaden“ ein Amateur im Internet damit anrichten kann, du solltest damit doch einverstanden sein, dir kann doch nichts passieren und nerven sollten dich die Rechnungen auch nicht.

Also wenn du mir deine Daten gibst dann stehst du hinter deinem Wort, ansonsten schweig!

was meinen die damit?

http://www.rechtslexikon.net/d/geschaeftsfaehigkeit/…

Hierin gibt es nur insoweit eine Ausnahme, als die Einschränkung der Geistestätigkeit auch vorübergehender Art sein kann, wie insbesondere bei betrunkenen Menschen.

Ich habe nichts gegen Antworten die auch Sinn ergeben, aber
wie kann man solch ein System ünterstützen.

es hat sich als sinnvoller erwiesen als das, was dir vorschwebt. denk endlich darüber nach, was du hier als neues system zu verkaufen versuchst!

eine unterschrift zu fälschen ist schon seit hunderten von jahren kein großes hindernis mehr. und vielleicht solltest du mal drüber nachdenken, wie man eigentlich irgendeine unterschrift als echt erkennen soll, wenn man noch nie das original gesehen hat.

und wer ist eigentlich der versandhändler, der irgendeinen seiner kunden persönlich kennt - geschweige denn ALLE seine kunden? bei der ersten bestellung muss man persönlich aufkreuzen und wird dann erkennungsdienstlich behandelt?

oje. träum weiter.

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http://dejure.org/gesetze/BGB/105a.html
das sind auch verträge, weißt du?

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gilt nur für amazon. klamotten würden die meisten sicher nicht
gegen vorkasse bestellen.

Auch das ist nicht richtig!

anyway, war eh’ nur ein randthema.

Und das von dir, wo du doch immer soviel Wert legst auf absulute Korrektheit!

Der Plem

Hallo!

Ehrlich gesagt, versteht hier keiner was du für ein Problem hast. Wenn du meine Daten missbrauchst, dann muss ich vielleicht auch mal den einen oder anderen Brief schreiben, aber ins Gefängnis wanderst irgendwann mal du, nicht ich. Finde ich eigentlich durchaus gerecht, dass das dann so wäre.

Gruß
Tom

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Hallo!

Nur ist es tatsächlich für die hier relevante Frage vollkommen egal, ob Vorkasse oder Rechnung angeboten oder vereinbart wird

Gruß
Tom

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Ich werde mal gucken wieviel „Schaden“ ein Amateur im Internet
damit anrichten kann,

Du kannst Schaden anrichten, aber keine wirksamen Verträge abschließen. Ich bin nicht sicher, aber wurde das nicht schon ein- oder zweimal erwähnt?

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Der Vertrag wurde zwar dann aufgehoben,

nein. es hat nie einen gegeben.

Was vom Vermittler - in diesem Fall Check24 - lt.
Schriftwechsel so nicht gesehen wurde.

Das mag der Vermittler so gesehen haben, aber wenn der Vertrag
nicht abgeschlossen wurde, dann gab es auch keinen. Daran
ändert auch nichts, wenn unter dem Vertrag eine gefälschte
Unterschrift steht o.ä.

Dann nehmen wir mal an, die Witwe hätte diesen Vertrag im Internet abgeschlossen auf ihren eigenen Namen.

Der Verkäufer hat ihr ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, aber die Witwe hat es versäumt den Auftrag zu widerrufen.

Dann erklärt sie, dass dieser Auftrag überhaupt nicht von ihr stammt.

Nach eurer Auffassung müsste nun der Verkäufer/Unternehmer den Beweis antreten,
dass die Witwe den Auftrag abgegeben hätte.

Oder habe ich dies jetzt falsch verstanden ?

Gruß Merger

Nach eurer Auffassung müsste nun der Verkäufer/Unternehmer den
Beweis antreten,
dass die Witwe den Auftrag abgegeben hätte.

genau so ist es.

denk mal drüber nach, warum dieser beweis vom verkäufer kommen muss. und nicht das gegenteil vom angeblichen kunden. wäre doch ein prima geschäftsmodell - einfach irgendwo einen haufen kundendaten kaufen, für jeden ein abo in die datenbank eintragen - und dann mal abwarten, wer alles nicht beweisen kann, eins abgeschlossen zu haben.

Dies würde dann bedeuten, dass alle Verträge im Internet (ohne Unterschrift) unwirksam sind, da sie vom Verkäufer nicht bewiesen werden können !

Hast Du dafür eine Rechtsquelle ?

Dies würde dann bedeuten, dass alle Verträge im Internet (ohne
Unterschrift) unwirksam sind, da sie vom Verkäufer nicht
bewiesen werden können !

Nur, weil der Beweis für den rechtskräftigen Abschluß aussteht, ist ein Vertrag nicht unwirksam.

Hast Du dafür eine Rechtsquelle ?

Das ist ein Rechtsdogma: wer sich auf einen für ihn günstigen Umstand beruft, muß ihn beweisen.

Dies würde dann bedeuten, dass alle Verträge im Internet (ohne
Unterschrift) unwirksam sind, da sie vom Verkäufer nicht
bewiesen werden können !

das ist unsinn.

sobald der empfänger das handy oder den telefonanschluss nutzt, existiert auch ein beweis. sobald es zeugen gibt, die den kunden mit der neuen hose gesehen habe, existiert ein beweis. sobald der emfänger dem paketdienst den empfang per unterschirft bestätigt hat, existiert ein beweis. sobald der kunde bezahlt, existiert ein beweis.

und auch ein vertrag, dessen existenz nicht (mehr) beweisbar ist, wird nicht einfach ungültig. es ist nur nicht möglich, anprüche daraus durchzusetzen. das kann sich ja ändern, wenn sich die beweislage ändert. es sollte doch offensichtlich sein, dass dann nicht plötzlich ein neuer vertrag entsteht. oder ein vertrag mal existiert, dann nicht mehr und später wieder doch.