Kaufvertrag im Internet

Dies würde dann bedeuten, dass alle Verträge im Internet (ohne
Unterschrift) unwirksam sind, da sie vom Verkäufer nicht
bewiesen werden können !

das ist unsinn.

Weiche nicht vom Thema ab.

sobald der empfänger das handy oder den telefonanschluss
nutzt, existiert auch ein beweis.

Was hat das Handy oder der Telefonanschluss mit dem Internet zu tun ?

sobald es zeugen gibt, die
den kunden mit der neuen hose gesehen habe, existiert ein
beweis.

Wo habe ich etwas von einer Hose geschrieben.
Ich bezog mich bei meiner vorherigen Antwort auf einen Versicherungs-Antrag.

sobald der emfänger dem paketdienst den empfang per
unterschirft bestätigt hat, existiert ein beweis.

Eine Versicherung kommt nicht per Paket.

sobald der
kunde bezahlt, existiert ein beweis.

Er hat die Einzugsermächtigung widerrufen und mitgeteilt, dass er diesen Antrag nie gestellt hat.

und auch ein vertrag, dessen existenz nicht (mehr) beweisbar
ist, wird nicht einfach ungültig.

jetzt widersprichst Du dir ja selbst.
Lt. deiner letzten Antwort ist doch überhaupt kein Vertrag zustande gekommen.

es ist nur nicht möglich,
anprüche daraus durchzusetzen. das kann sich ja ändern, wenn
sich die beweislage ändert. es sollte doch offensichtlich
sein, dass dann nicht plötzlich ein neuer vertrag entsteht.
oder ein vertrag mal existiert, dann nicht mehr und später
wieder doch.

???

Ich habe den Verdacht, dass Du nur Kontra geben kannst auf Antworten die dir nicht zusagen. Aber eine Antwort mit Rechtsquelle wird man von dir wohl nie erhalten.

zwecklos!

Dies würde dann bedeuten, dass alle Verträge im Internet (ohne
Unterschrift) unwirksam sind, da sie vom Verkäufer nicht
bewiesen werden können !

das ist unsinn.

Weiche nicht vom Thema ab.

willst du mich verarschen? du stellst eine behauptung auf, ich antworte darauf und du erzählst dann solchen mist?
oder hast du ganz einfach probleme mit der logik?

ok, anyway, vielleicht begreifst du es ja beim zweiten versuch: deine behauptung ist unsinn.

sobald der empfänger das handy oder den telefonanschluss
nutzt, existiert auch ein beweis.

Was hat das Handy oder der Telefonanschluss mit dem Internet
zu tun ?

was ein beispiel ist, ist dir unbekannt?

sobald es zeugen gibt, die
den kunden mit der neuen hose gesehen habe, existiert ein
beweis.

Wo habe ich etwas von einer Hose geschrieben.

was ein beispiel ist, ist dir unbekannt?

Ich bezog mich bei meiner vorherigen Antwort auf einen
Versicherungs-Antrag.

wo in deiner behauptung oben steht das? weißt du nicht mal nach einem zitat des textes, was du selber geschrieben hast?

sobald der emfänger dem paketdienst den empfang per
unterschirft bestätigt hat, existiert ein beweis.

Eine Versicherung kommt nicht per Paket.

was ein beispiel ist, ist dir unbekannt?

sobald der
kunde bezahlt, existiert ein beweis.

Er hat die Einzugsermächtigung widerrufen und mitgeteilt, dass
er diesen Antrag nie gestellt hat.

und? was bedeutet das deiner meinung nach?

und auch ein vertrag, dessen existenz nicht (mehr) beweisbar
ist, wird nicht einfach ungültig.

jetzt widersprichst Du dir ja selbst.
Lt. deiner letzten Antwort ist doch überhaupt kein Vertrag
zustande gekommen.

LIES
DEINEN
EIGENEN
TEXT
!

meine güte, hast du zu viel getrunken? oder woher kommen deine derartigen probleme mit dem leseverstehen? und mit den grundlagen der logik?

es ist nur nicht möglich,
anprüche daraus durchzusetzen. das kann sich ja ändern, wenn
sich die beweislage ändert. es sollte doch offensichtlich
sein, dass dann nicht plötzlich ein neuer vertrag entsteht.
oder ein vertrag mal existiert, dann nicht mehr und später
wieder doch.

???

tja, was soll man dazu noch sagen? mir fällt da nur ein:

LERN LESEN! LERN DENKEN! LERN LOGIK!

Ich habe den Verdacht, dass Du nur Kontra geben kannst auf
Antworten die dir nicht zusagen. Aber eine Antwort mit
Rechtsquelle wird man von dir wohl nie erhalten.

oje, ich habe mich nicht an die alte weisheit gehalten:
„Diskutiere niemals mit Idioten. Sie ziehen dich auf ihr Niveau runter und schlagen dich dann durch Erfahrung!“

die antwort hast du schon bekommen. wenn du nicht in der lage bist, diese antwort zu verstehen, kann ich dir nicht helfen.

plonk!

Entweder redest du vernünftig mit mir oder garnicht!

Du eingebildeter ****!

Niemand hat dich verpflichtet, hier irgendwelche Antworten zu geben!

Entweder redest du vernünftig mit mir oder garnicht!

Du eingebildeter ****!

du kannst mich. kreuzweise.
wenn du antworten nicht verstehst, ist das dein problem und nicht meins.

Niemand hat dich verpflichtet, hier irgendwelche Antworten zu
geben!

und niemand hat dich verpflichtet, sie zu lesen. ich schreibe, was ich will. und nicht, was du hören willst. vor allem aber werde ich auch zukünftig unsinn als unsinn bezeichnen.

Hallo!

Nach eurer Auffassung müsste nun der Verkäufer/Unternehmer den
Beweis antreten,
dass die Witwe den Auftrag abgegeben hätte.

Na selbstverständlich muss die Versicherung den Beweis antreten. Wenn sie Beiträge haben will, muss sie auch den Sachverhalt beweisen, aus dem sich der Anspruch ergibt.

Umgekehrt muss der Versicherte den Sachverhalt beweisen, aus dem sich der Anspruch ergibt, wenn er eine Versicherungsleistung haben will.

Das ist ein allgemeiner und selbstverständlicher Grundsatz des Zivilprozessrechts.

BTW: Versicherungen und Banken verhalten sich zwar manchmal gerne so, als wären sie Behörden und genehmigen oder gewähren oder erlassen alles mögliche - sie sind aber nur juristische Personen, für die das gleiche gilt wie für alle anderen auch

Gruß
Tom

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