Dies würde dann bedeuten, dass alle Verträge im Internet (ohne
Unterschrift) unwirksam sind, da sie vom Verkäufer nicht
bewiesen werden können !das ist unsinn.
Weiche nicht vom Thema ab.
sobald der empfänger das handy oder den telefonanschluss
nutzt, existiert auch ein beweis.
Was hat das Handy oder der Telefonanschluss mit dem Internet zu tun ?
sobald es zeugen gibt, die
den kunden mit der neuen hose gesehen habe, existiert ein
beweis.
Wo habe ich etwas von einer Hose geschrieben.
Ich bezog mich bei meiner vorherigen Antwort auf einen Versicherungs-Antrag.
sobald der emfänger dem paketdienst den empfang per
unterschirft bestätigt hat, existiert ein beweis.
Eine Versicherung kommt nicht per Paket.
sobald der
kunde bezahlt, existiert ein beweis.
Er hat die Einzugsermächtigung widerrufen und mitgeteilt, dass er diesen Antrag nie gestellt hat.
und auch ein vertrag, dessen existenz nicht (mehr) beweisbar
ist, wird nicht einfach ungültig.
jetzt widersprichst Du dir ja selbst.
Lt. deiner letzten Antwort ist doch überhaupt kein Vertrag zustande gekommen.
es ist nur nicht möglich,
anprüche daraus durchzusetzen. das kann sich ja ändern, wenn
sich die beweislage ändert. es sollte doch offensichtlich
sein, dass dann nicht plötzlich ein neuer vertrag entsteht.
oder ein vertrag mal existiert, dann nicht mehr und später
wieder doch.
???
Ich habe den Verdacht, dass Du nur Kontra geben kannst auf Antworten die dir nicht zusagen. Aber eine Antwort mit Rechtsquelle wird man von dir wohl nie erhalten.