Kautionseinbehalt nach Auszug

Ein Kommilitone hat ein Drittel der Mietkaution verspätet an den Vermieter gezahlt. Dieser hat nach Auszug >8% für den verspäteten Zeitraum berechnet und von der Gesamtkaution abgezogen.
Weiterhin wurden Kosten für Wartungsarbeiten für die Etagen-Heizung der letzen 3 Jahre von der Kaution abgezogen, sodass lediglich 180€ von insgesammt 900€ gezahlter Kaution überwiesen werden sollen! Kostenübernahme von Wartungskosten stehen allerdings im Mietvertrag. Die Rechnungen, die verschickt wurden sind an den Vermieter adressiert, daher vermute ich, dass dieser diese Rechnungen der letzen Jahre bereits beim Finanzamt geltend geacht hat. der Student ist Ende Oktober aus der Wohnung gezogen. Muss er hinnehmen, dass von der Kaution die Wartungskosten a 176€/Jahr für die letzten 3 Jahre sowie die o.g. Zinsen abgezogen werden? Die Rechnungen hat er erst jetzt erhalten (2010,2011nd 2012)! Vielen Dank für eine verbindliche Antwort

Kaution ist zu verzinsen. Wenn eine Kaution nicht hinterlegt wurde, erhält man auch keine Zinsen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Kaution wird geleistet, um Kosten aus dem Vertrag abzudecken. Die Zahlungspflicht für die Heizungswartung scheint zweifelsfrei zu bestehen. Ich kann daher nicht nachvollziehen, weshalb nicht gezahlt werden soll. Die Rechnung wurde an den VM gesendet. Er hat sie auch bezahlt und vermutlich beim FA geltend gemacht (was den Mieter nichts angeht, aber zulässig ist). Wo ist dabei das Problem? Der M soll sich freuen, dass es von seinem VM einen zinslosen Kredit erhalten hat in den letzten 3 Jahren.

vnA

Es ist völlig ok, die Wartungkosten zu zahlen, aber direkt 3 Rechnungen auf einmal? Nach Auszug wurden ihm die Wartungsrechnung von 2010, 2011 und vom Sept.2012 vorgelegt bzw von der gezahlten Kaution einbehalten!
Hier stellt sich die Frage, ob für 2010 noch gezahlt werden muss und wie das mit der 2012er Rechnung aussieht, da er bereits das Mietverhältnis gekündigt hat und augezogen ist, wäre doch nur anteilsmässig zu zahlen, oder?

Ein Kommilitone hat ein Drittel der Mietkaution verspätet an
den Vermieter gezahlt. Dieser hat nach Auszug >8% für den
verspäteten Zeitraum berechnet und von der Gesamtkaution
abgezogen.

Wie sollen die 8% zustande kommen

stehen allerdings im Mietvertrag. Die Rechnungen, die

Aber ggf im Anhang in der zwieten BV der Betreibskosten. Darunter fällt die Wartung

hat er erst jetzt erhalten (2010,2011nd 2012)! Vielen Dank für
eine verbindliche Antwort

nun die Heizungswartung wird in der Regel mit der Heizkostenabrechnung verrechnet. Abrechnungsfrist ist 1 Jahr nach ende der Abrechnungsperiode, danach sind die Anspüche verjährt.

Innerhalb der Verjährungsfrist können Forderungen gestellt werden. Es steht nirgens, dass dies zeitnah zu erfolgen hat. 2010-2011 ist damit klar. Zu 2012 ist der Vertragstext zu studieren. Dort ist zu erkennen, ob anteilig oder nicht.

vnA

Abrechnungsfrist ist 1 Jahr
nach ende der Abrechnungsperiode, danach sind die Anspüche
verjährt.

zum 1000. mal, § 556 Abs. 3 BGB hat so gar nix mit Verjährung zu tun.

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Innerhalb der Verjährungsfrist können Forderungen gestellt
werden.

danach auch.

Es steht nirgens, dass dies zeitnah zu erfolgen hat.

na, da setze ich jetzt einfach mal http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html dagegen. sollte man erst mal prüfen, findest du nicht?

2010-2011 ist damit klar.

finde ich gar nicht.

und wie übersetzt du dies dann ins umgangsdeutsch
Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. §556 BGB Abs 3

Bist du sicher, dass es sich zwangsläufig um Betriebskosten handelt? könnte es nicht mietvertraglich um etwas anderes handeln?

vnA

Er kann keine Fehler mehr geltend machen, aber bezahlen muss er. Damit ist eine Verjährung NICHT eingetreten.

vnA

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hi, kansnt du das bitte etwas ausführlicher erklären?

Bist du sicher, dass es sich zwangsläufig um Betriebskosten
handelt? könnte es nicht mietvertraglich um etwas anderes
handeln?

ja klar. er könnte ja die heizung gemietet haben.

was schwebt dir denn da so vor bei ‚heizungswartung‘? was genau würde das dann ändern an ‚sollte man erst mal prüfen‘? und woher kommt deine sicherheit (‚2010-2011 ist damit klar.‘), wenn du sogar selber noch andere möglichkeiten siehst?

Ausschlussfrist
Ausschlussfrist

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In von mir verwendeten Formularverträgen, die der Zeitschriftenhandel anbietet, gibt es einen eigenen Abschnitt für Betriebskosten und einen eigenen für die Wartung der Heizung. Dies hat mich zu der -zugegebenermaßen voreiligen - Äußerung verführt, dass 2010+11 alles klar sei. Auf der anderen Seite erschließt es sich mir nicht, warum man solche Betriebskosten nochmals extra aufführt.
Viele meiner Objekte verfügen über Etagenheizungen. Deren Wartung beinhaltet auch immer den Austausch defekter Teile (wenn erforderlich) Auch diese Rechnungen wurden schon gerichtlich überprüft und nicht beanstandet.

vnA

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nebenbei bemerkt…
… hast du auch noch die falsche Stelle zitiert, hätte nämlich diese sein müssen:

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen […]

macht aber nix, sind beides Ausschlussfristen.

Danke für die Hinweise.
Könnt Ihr mir noch sagen, ob die Wartungskosten von September für 2012 komplett zu tragen sind oder nur anteilig, da er Ende Okt. nach ordentlicher Kündigung zu diesem Termin ausgezogen ist?

Schon mal herzlichen Dank für die Hilfe:smile:)

Könnt Ihr mir noch sagen, ob die Wartungskosten von September
für 2012 komplett zu tragen sind oder nur anteilig, da er Ende
Okt. nach ordentlicher Kündigung zu diesem Termin ausgezogen
ist?

anteilig.