Schornsteinfeger Kosten-Heizung Wartungskosten

/t/kautionseinbehalt-nach-auszug/7040593

Danke.

Da hatte ich nach der Hälfte aufgehört zu lesen, weil mir das viel zu durcheinanderging.
Die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Wartungspflicht-Vereinbarung wurde dort überhaupt nicht gestellt.
Im UP war nur die Rede von Kostenübernahme, was sich mir wiederum nicht erschließt, denn dann hätten die Kosten ja bei der jährlichen Nebenkosten-Abrechnung auftauchen sollen/müssen.

Ansonsten kenne ich nur, daß der Mieter vertraglich verpflichtet werden kann, seine Gastherme 1x jährlich vom Fachbetrieb warten zu lassen (Auftraggeber+Rechnungsempfänger ist der Mieter) und dies dem Vermieter durch Vorlage der Rechnung nachzuweisen.

Gruß